Werbung:

Eilverfahren

BVG verliert erneut vor Gericht gegen Nius: Werbekampagne muss fortgesetzt werden

Nius siegt auch in zweiter Instanz gegen die BVG vor Gericht: Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin hat dem Berliner Verkehrsunternehmen angeordnet, die im Juni plötzlich aufgekündigte Nius-Werbekampagne nun ersatzweise laufen zu lassen.

Von

Eine Nius-Werbung am Hauptbahnhof (IMAGO/Chris Emil Janßen)

Werbung

Nachdem die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Nius Werbung auf Bussen und in U-Bahnen untersagt hatten, haben sie am Montag bereits in der zweiten Instanz diesbezüglich vor Gericht verloren: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Eilverfahren die Beschwerde der BVG zurückgewiesen und damit die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Demnach sei es von der BVG nicht rechtens gewesen, die Werbung von Nius in Bussen und Bahnen zu entfernen. Das berichtet Nius.

Nius hatte im April eine Kampagne in einem Doppeldeckerbus und in der U‑Bahn gebucht – bereits kurz nach dem Kampagnenstart kündigte die BVG diese jedoch Anfang Juni plötzlich auf. Vorgeschobener Grund war ein Beitrag von Nius-Chefredakteur Julian Reichelt auf X, in dem er in einem offensichtlich satirischen Kontext ein Foto eines digital bearbeiteten Nius-Werbebanners mit der Aufschrift „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern“ teilte.

Nius hatte dagegen vor Gericht geklagt und wurde von dem Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel vertreten. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im Juli, dass die BVG per einstweiliger Anordnung dazu verpflichtet werden sollte, ihren Werbepartner „binnen drei Werktagen nach Zustellung des Beschlusses anzuweisen, die Werbekampagne der Antragstellerin fortzusetzen“.

Auch jetzt muss die BVG ihren Werbevermarkter binnen drei Werktagen anweisen, Nius einen Ersatzzeitraum für zwei rechtswidrig entfernte Werbeaktionen anzubieten: 78 Tage Werbung auf einem Doppeldeckerbus und 28 Tage U-Bahn-Werbung auf Seitenstreifen, jeweils innerhalb der nächsten sechs Monate und parallel zueinander. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die BVG, also indirekt auch der Steuerzahler.

Die BVG hatte die vorzeitige Beendigung der Zusammenarbeit damit begründet, dass sie als öffentliches Unternehmen an Grundrechte gebunden sei. Werbeflächen müssten „grundsätzlich diskriminierungsfrei zur Verfügung“ gestellt werden. Werbemotive dürften „dabei nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen.“

Lesen Sie auch:

In der Begründung des Beschlusses hieß es im Juli noch dazu: „Der Eingriff in die Rechte der Antragstellerin (Nius d.Red.) kann hier nicht gerechtfertigt werden“. Nius habe ein Recht auf „gleichen und diskriminierungsfreien Zugang“. Die Kampagne habe zudem die sachlich vorgegebenen Voraussetzungen für die Nutzung der Werbeflächen erfüllt.

Im Vorfeld der Beendigung der Kampagne wurde vonseiten linker Aktivisten massiver Druck auf die BVG ausgeübt: Sie müsse die Werbekampagne mit Nius beenden. Ein mit Nius‑Werbung versehener Doppeldecker wurde deshalb über Stunden von einem Plakatwagen mit Gegenslogans verfolgt. Statt die linke Kampagne zu ignorieren, knickte die BVG ein und kündigte schließlich Nius.

bc

Werbung

Kommentar schreiben

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

Ohne Account kommentierenKein gesicherter Name, von jedem frei wählbar

Mit Account kommentieren Ihr Nutzername für Sie gesichert & einmalig

Anmelden ›Kostenlos registrieren

19 Kommentare

  • Sehr gut.

    Wir brauchen die Medien wie NIUS, AN, Tichy, Achse. Die Stimmen der Freiheit (die auch gegen Putin immun sind).

  • Soweit so gut. Es ist aber zu befürchten, sollten die Linken das Sagen in Berlin haben, dass sie versuchen werden, Nius u. a. weiter zu linken.

    • Die werden die mabb instrumentalisieren, um die freien Medien aus dem Shithole zu vertreiben. Nennt sich dann „mediale Säuberung“.

  • Herzlichen Glückwunsch dem Niusteam und danke für eure Berichterstattung. Spende ist unterwegs.

  • Köstlich, Bravo NIUs🤣

  • Das Timing passt ja wieder, natürlich nach den Wahlen im Osten!

  • Leider hatte die Kampagne auch ein zeitkritisches Fenster (vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl). Juristisch sollte da noch nachgefordert werden.

  • Aber wenn man von sich aus Treppenaufgänge zu den Haltestellen in den Regenbogen anpinselt, ist das in Ordnung – da kann sich ja niemand diskriminiert oder ausgegrenzt fühlen ….

  • Die linksgrünen des BVGs lernen es einfach nie!

  • Vielleicht hätte die CDU den Werbebus mehr gebraucht…🤣🤣🤣🤣

  • Gratulation an @Nius von ganzem 💙!
    Ein echter Sieg für sämtliche beiden Geschlechter.
    Und nun: Alle Mittel und Verträge der BVG aus Steuermitteln, die für solche weltanschaulichen Rechtsstreitigkeiten verschwendet werden, umgehend hinterfragen. Für ideologische Sturheit sollte kein Steuergeld bereitgestellt werden.

  • Nachdem nun die SED in Bäääählin regiert, wird diese behaupten, sie sei nicht direkt Rechtsnachfolger der VorgängerreGIERung und müsste daher auch nicht für die vorigen Verträge der BVG einstehen.
    Dann werden sich die Genossen der SED verweigern, diese Werbung zu schalten

  • Das soll nur davon ablenken, dass NIUS sich seine Klickzahlen kauft und die tatsächliche Zahl der zahlenden Abonnenten winzig ist. Die Plattform soll lediglich Unruhe in die deutsche Gesellschaft bringen mit BILD Methoden.

    -53
    • Schon möglich. Ich bin echt froh, dass jemand wie du sich Opfert und hier den Leuten die Wahrheit verkündet.
      Was würden alle nur ohne dich machen.

    • Haben Sie Beweise dafür? Würde mich interessieren.

    • Vielleicht. Steuergelder kriegen sie schon mal nicht.
      Sind mittlerweile ein großes professionell arbeitendes Team. Die machen das nicht umsonst. Ich habe vor jedem größten Respekt der sein Einkommen selbst bestreitet.

    • Du hast vergessen, dass sie auch Kinder essen und aus dem Fett Flugsalbe machen.

      • Genau und das schmieren die dann auf ihre Reichsflugscheibe und sind in 5 Stunden auf dem Pluto oder so.

    • @Alteleute_schubsen
      Was Sie alles wissen …
      Beeindruckend. Sie sollten Journalist werden.

      Bitte aber darauf achten: Wenn sich hier tatsächlich ein Berufswunschbild ergeben sollte, müssen Ihre Storys dann auch mit Belegen versehen sein.
      Einfach so in den hohlen Raum hinein behaupten wird dann nicht mehr auf Dauer funktionieren.

      Viel Erfolg!

Werbung