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Staatsbürgerschaft

Brosius-Gersdorf legt nach: Abstammungsprinzip nicht pauschal verfassungswidrig

Frauke Brosius-Gersdorf hat noch einmal detailliert dargelegt, warum aus ihrer Sicht ein ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff nicht pauschal verfassungswidrig sei. Häufig wird der AfD vorgeworfen, einen solchen zu vertreten und deshalb verfassungswidrig zu sein.

Frauke Brosius-Gersdorf zufolge ist das ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis nicht pauschal verfassungswidrig (IMAGO/Sven Simon)

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Nachdem die Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf erst jüngst bei Markus Lanz erklärt hatte, dass das Befürworten eines ethnisch begründeten Volksverständnisses nicht pauschal verfassungswidrig sei, legt sie nun zu dem Thema nach. Gemeinsam mit ihrem Mann, der ebenfalls Professor für Rechtswissenschaften ist, hat sie in einem Beitrag auf LTO dafür argumentiert, dass vielmehr entscheidend sei, worauf ein solches Verständnis politisch ziele und wie der Staat mit den in Deutschland lebenden Menschen umgehe.

Beide führen aus, dass ein AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht nur auf Grundlage einer differenzierten Prüfung beurteilt werden könne. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Einstufung der Gesamtpartei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ im Mai 2025 unter anderem mit einem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff begründet. Dieser könne demnach darauf hinauslaufen, bestimmte Bevölkerungsgruppen von gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe auszuschließen.

Brosius-Gersdorf und ihr Ehemann halten jedoch eine Rückkehr zum Abstammungsprinzip im Staatsangehörigkeitsrecht grundsätzlich für verfassungsgemäß. „Beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt kann sich der Gesetzgeber zwischen dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis) und dem Geburtsortprinzip (ius soli) entscheiden oder die Modelle kombinieren“, so die Autoren.

Weiter erklären sie: „Deutschland folgte das Staatsangehörigkeitsgesetz jahrzehntelang dem Abstammungsprinzip, es wurde erst im Jahr 2000 durch das Geburtsortprinzip ergänzt“. Ein völkisches Volksverständnis, das Menschen aufgrund ihrer vermeintlichen ethnischen Wertigkeit einordne, sei allerdings klar hiervon zu unterscheiden. Das Grundgesetz kenne keine „höherwertigen“ oder „minderwertigen“ Gruppen. Eine solche Ideologie verletze die Menschenwürde und das Verbot der Benachteiligung wegen Abstammung, Herkunft oder Religion.

Doch auch eine Zuwanderungspolitik, die auf den Erhalt einer soziokulturellen Homogenität der Bevölkerung ziele, sei nach Auffassung der Staatsrechtler nicht automatisch verfassungswidrig. „Der Gesetzgeber darf entscheiden, ob und wie viel Zuwanderung er aus Drittstaaten für richtig hält und nach welchen Kriterien er Zuwanderung steuert“, heißt es hierzu.

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Dabei könne sich der Staat auch davon leiten lassen, ob eine bestimmte Gruppe von Zuwanderern soziokulturell gut nach Deutschland passe. „Auch Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt hat bei Zuwanderung danach differenziert, aus welchen Kulturkreisen Menschen nach Deutschland kommen.“

Verfassungsrechtlich unzulässig werde eine solche Politik erst dann, wenn sie in Deutschland lebende Menschen rechtlich herabstufe oder bestimmte Gruppen pauschal ausgrenze. Das gelte insbesondere für eine unterschiedliche Behandlung deutscher Staatsangehöriger. Deutsche mit Einwanderungsgeschichte dürften gegenüber Deutschen ohne Migrationshintergrund weder rechtlich benachteiligt noch zu Bürgern zweiter Klasse gemacht werden. Gleiches gelte für pauschale Diffamierungen von Migranten oder religiösen Gruppen.

Für ein Parteiverbot der AfD reiche es zudem nicht aus, dass einzelne Mitglieder oder Funktionäre verfassungswidrige Forderungen äußerten. Solche Positionen müssten die Partei prägen. Bei mehrdeutigen Aussagen sei außerdem grundsätzlich diejenige Auslegung zugrunde zu legen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Die Prüfung müsse daher zwischen zulässiger migrations- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Politik und menschenwürdewidriger Ausgrenzung unterscheiden.

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98 Kommentare

  • Sehr vernünftig, was die Frau Professor da sagt. Buhlt sie nach den Stimmen der AfD in der Bundesversammlung für die Wahl zum Bundespräsidenten? Was ist da nur los…

    104
    • Ja, die Dame scheint tatsächlich für gelegentliche Bravourstücke zu haben zu sein, nach dem Motto: „Eine zweite Chance für den ersten Eindruck“.

      • Bravourstücke? Sorry, aber was soll an der gelegentlichen Wiederholung von Selbstverständlichkeiten ein Bravourstück sein???

      • Quatsch.
        Wer sich um einen korrekten ersten Eindruck bemüht hätte, wäre darauf gekommen, dass ihre Position zur Abtreibung — die ich ausdrücklich ablehne — kein Grund ist, die Dame pauschal als links-grün einzuordnen, wie es für die hiesige Denkfaulheit typisch ist.

        -14
    • Rein rechtlich gesehen benennt sie im Grunde nur offensichtliches.
      Wirkt nur sensationell, weil sie politisch wohl eher links zu verorten ist.
      Vielleicht will sie ja demonstrieren, wie gut sie berufliches und politische Überzeugungen voneinander trennen kann.

    • Ihr Mann unterstützt sie.

    • Vielleicht haben sie die jüngsten Berliner Wahlergebnisse und mögliche Wahlverwandtschaften beeindruckt um das Thema nochmals zu beleuchten.

    • Wir leben in einer Demokratie. Deshalb gehöre auch ich zu den Millionen Menschen, die bei der Bundesversammlung draußen bleiben müssen. Wenn ich allerdings wählen dürfte, dann würde ich tatsächlich das Ungeheuerliche tun und im Hinblick auf diese andere Frau, die derzeit immer wieder durch den Äther huscht, tatsächlich Brosius-Gersdorf wählen. So unvorstellbar das auch klingt. Aber sie wäre das kleinere Übel.

  • „Die aktuelle deutsche und europäische Asyl- und Flücht-
    lingspolitik kann deshalb so nicht weitergeführt werden.
    Die unzutreffende Bezeichnung „Flüchtling“ für fast alle
    Menschen, die irregulär nach Deutschland einreisen, um
    hier dauerhaft zu bleiben, ist Ausdruck dieser verfehlten
    Politik. Es ist demgegenüber notwendig, zwischen politisch
    Verfolgten und (Kriegs-) Flüchtlingen, die unmittelbar vor
    ihrer Einreise echten, kriegsbedingten Gefahren ausgesetzt
    waren, einerseits und irregulären Migranten andererseits zu
    unterscheiden. „

    • Schlimm wäre es ja wenn es nicht verfehlte Politik sondern Agenda von ganz anderen Herrschaften wäre.

  • Was die Dame hier erzählt, ist nach meinem Kenntnisstand die absolut herrschende Meinung in der deutschen Staatsrechtslehre, nicht umsonst kann sie ja auf vielfältige Rechtsprechung oberster Gericht verweisen. Man schaue nur einmal ins Handbuch des Staatsrechts: Ernst-Wolfgang Böckenförde, Demokratie als Verfassungsprinzip, in: Josef Isensee, Paul Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band II Verfassungsstaat, 3. Auflage, Heidelberg 2004, § 24, S. 429 – 496.

    Das ist zwar schön, sollte aber eigentlich keine Meldung wert sein.

    Eine Meldung und Untersuchung wert wäre es aber, warum seit Jahren Medien und sogar der Verfassungsschutz schlicht das Gegenteil behaupten und die Gegenmeinung als „nazi“ bezeichnen. Das ist ein Skandal.

  • Überraschende Worte von der Dame. Was hat ihren Wandel ausgelöst?

    • Kein Wandel. Den Punkt hat sie bereits früher vertreten und konsistent vertreten. In allem anderen bleibt sie genauso konsequent ablehnend der AfD gegenüber.

      • Tja. Und der Vorletzte fragt sich nun, wie beides vereinbar sei…

  • Die Staatsbürgerschaft definiert in einer Demokratie den Souverän. Deswegen sind massenweise Einbürgerungen kritisch zu sehen, weil sie die Zusammensetzung des Souveräns verändern.
    In solchen grundlegenden Fragen verlangt das Grundgesetz üblicherweise einen großen gesellschaftlichen Konsens. Dieser wird durch eine 2/3-Mehrheit im Bundestag realisiert und hätte zum Beispiel nicht per einfacher Mehrheit die „Turbo-Einbürgerungen“ der Ampel erlaubt.

    • Diese in der Tat grundlegende Frage ist aber in das simple StAG ausgelagert, das von Schröder/Fischer 1999 mit einfacher (!, mehr hatten sie auch nicht) Mehrheit geändert wurde. Warum die CDU es in den letzten 30 Jahren dabei belassen hat, müßte man die Hintermänner von Merkel und Merz fragen.

  • wer war Brosius-Gersdorf?

    • War der nicht bei der Waffen SS?????

      • Der hieß Gerstein.

    • fast jeder Zweite im Bus.. Bro

  • Ein Land zeichnet sich normalerweise durch eine gemeinsame Sprache und ähnliche Kultur aus, d.h. man hat zB gemeinsame Nahrungsmittel, Musik- und Literaturbezüge, die von der Mehrheit akzeptiert und nicht abgelehnt werden. Und gemeinsame Grundwerte, man darf niemanden verletzen, nicht stehlen und nicht lügen ☝️

  • Kann ja auch nicht, steht ja im GG als Normalfall drin.

    • —–

    • @TK: Njet. Das GG sagt interessanterweise gar nichts zum Thema.
      Es ist ins StAG ausgelagert, einfache Mehrheit.

  • Das Abstammungsprinzip ist auch international keine Besonderheit. Besonders ist die Instrumentalisierung bei uns.

  • Umkehrschluss: Deutsche mit Migrationshintergrund dürfen anderen Deutschen gegenüber dann aber auch nicht bevorzugt werden.

  • Der Bevölkerung wird seit Jahren, auf allen Kanälen, ständig vorgebetet, dass die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wurde. Niemand fügt hinzu, dass das aufgrund der Weisung des jeweiligen Innenministeriums erfolgt. Solange der Verfassungsschutz nicht absolut neutral und weisungsfrei ist, sind solche Einstufungen unglaubhaft. Ich hätte nicht gedacht, dass ausgerechnet Frau Brosius-Gersdorf die Menschen aufklärt. Der ÖRR wird sich wohl geschlossen halten.

  • „Verfassungsrechtlich unzulässig werde eine solche Politik erst dann, wenn sie in Deutschland lebende Menschen rechtlich herabstufe oder bestimmte Gruppen pauschal ausgrenze.“ Sorry, aber genau das passiert mit AFDlern und ihren Anhängern bzw. Wählern doch permanent. Hat sich noch kein Verfassungsschutz oder Verfassungsrechtler drum geschert.

    • Daß Staatsbürger in ihrem Land Rechte haben, die Nicht-Staatsbürgern nicht zuerkannt werden, ist in jedem Land außerhalb der EU eine Selbstverständlichkeit. Mit Herabstufung oder Ausgrenzung hat das nichts zu tun, sondern liegt einfach in der Natur der Sache. Wie war das übrigens vor wenigen Jahren mit den Ungeimpften, die „jetzt raus sind aus der Gesellschaft“? Hat sich die Tante damals irgendwie kritisch dazu geäußert?

  • In kurz: Das GG sagt NICHTS zum Thema. Das StAG definiert „deutsch“.

    Von 1913-1999 war es NUR jus sanguinis, also deutsche Eltern. Dann kamen Schröder/Fischer. Seit 1999 (nicht 2000) ist zusätzlich das bekannte Problem im StAG. Kann man mit einfacher (!) Mehrheit wieder korrigieren, wie ja auch 1999.

    • Doch. Artikel 116.

  • Endlich kehrt in die Juristerei wieder das Recht ein!

    Man darf unberührt die Reichweite ihrer Aussage gespannt sein. Kirchen und ÖRR werden von der Stimmungsmache nicht ablassen und in jedem Beitrag weiterhin von einer gesichert rechtsextremistischen AfD berichten.

  • Vielleicht hat man der Dame Unrecht getan. Sie scheint sowas wie Rückgrat zu haben. Ist das nicht schon viel wert in unserer rückratlosen Zeit?

    -17
    • Sie möchte Bundespräsidentin werden und sucht noch Naivlinge, die auf ihre vorgetäuschte Unparteilichkeit hereinfallen,

  • Kann ja auch gar nicht sein, denn das Abstammungsprinzip war bis zur Gesetzesänderung 2000 geltendes Recht – und die Verfassung sah nicht viel anders aus als heute. Genauso der dumme Vorhalt eines „ethno-kulturellen Volksbegriffs“. Bundesvertriebenengesetz §6(1): „Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.“ Alles geltendes Recht. Die ganzen links-grünen, die aus solchen Auffassungen eine verfassungswidrige Geisteshaltung ableiten wollen, haben entweder keine Ahnung oder lügen oder beides.

    • Beim Familiennachzug zählt ja auch die ethnische Zugehörigkeit.

      • Ähh, soweit ich weiß ausschließlich das Verwandschaftsverhältnis…

        • Und das ist bei Familien nicht ethnisch, oder was?
          „Ein Verwandtschaftsverhältnis beschreibt die familiäre Beziehung zwischen Personen, die voneinander abstammen oder gemeinsame Vorfahren haben.“
          „Ethnisch: Der Begriff leitet sich vom griechischen Wort éthnos (Volk) ab. Er betrifft Merkmale wie gemeinsame Abstammung, Geschichte, Sprache, Religion oder Bräuche.“
          Und solange das noch mehrheitlich so ist, ist der Familiennachzug also ethnisch und zwar auf allen Ebenen.

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      • @Ludwig schrieb: „Und das ist bei Familien nicht ethnisch, oder was?“

        Muß nicht unbedingt sein. Es könnte sich beispielsweise ein männlicher Vertreter der Inuit mit einer schwarzen Südafrikanerin zusammentun und ein Baby basteln. Vielleicht basteln sie sogar noch ein zweites. Dann wäre das schon eine richtige Großfamilie. Und ethnisch unglaublich unterscheidlich.

        • Und weil solche Konstellationen eher selten sind und auch noch lange selten bleiben werden, schrieb der Ludwig auch „mehrheitlich“.
          Hier muss man seinen Text Wort für Wort erklären – wie nett.

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        • Es geht noch diverser. Der Jensi z.B. hat sich ein Baby basteln lassen. Und wo es hier um Verfassungsfragen geht: Kann der eigentlich den besonderen Schutz der Mutter für sich bei der Gemeinschaft einfordern?

          2
    • In der Regel ist bei Links-Grünen beides festzustellen: sie haben keine Ahnung und lügen.

      • Tja, wer nix weiß isch fascht wie dumm. Altes badisches Sprichwort.

  • Volk ist grundsätzlich ethnisch, kulturell , abstämmig und zeitwachsend besetzt. Wie sonst wöre wohl ein Volk sonst entstanden?

    Volk ist also echte oder auch unechte Teilmenge der Staatsangehörigkeit.

  • Wir müssen schon sehr sehr tief gehen und verstehen was Carlo Schmidt bzgl. der BRD gesagt hat.
    WIR HABEN HIER NICHT DIE AUFGABE EINEN STAAT ZU MACHEN.
    Jus sanguinis (lateinisch für „Recht des Blutes“) ist das Abstammungsprinzip im Staatsbürgerschaftsrecht, bei dem ein Kind die Staatsangehörigkeit seiner Eltern durch Geburt erbt
    Das Ius soli (lateinisch für „Recht des Bodens“, auch Geburtsortprinzip genannt) ist ein rechtlicher Grundsatz, bei dem ein Kind die Staatsbürgerschaft des Landes erhält, in dem es geboren wird – unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern
    Und was Herr Gerhard Schröder 1999 getan hat bzgl. der Thematik um ein gelbes Dokument mit dem Titel Rechtstellung als Deutscher das ist ein weiteres Thema. Fakt ist das Hooton Plan, Kaufmann Plan, Calergi Plan und Marschal Plan nun einmal real sind und das man deren Umsetzung mit Ius soli umsetzen kann mit Ius sanguis eben nicht.

  • Ich glaube, die rechnet damit, bald von der AFD als Verfassungsrichterin vorgeschlagen zu werden.

  • Da haben die Eltern komplett versagt.

  • „ Brosius-Gersdorf legt nach: Abstammungsprinzip nicht pauschal verfassungswidrig.“

    Natürlich nicht! Aber sinnvoll, denn dann hätte man auch keine Hamas-Abgeordnete im Bundestag oder dem Berliner Rathaus…

  • Rein rechtlich gesehen benennt sie im Grunde nur offensichtliches.
    Wirkt nur sensationell, weil sie politisch wohl eher links zu verorten ist.
    Vielleicht will sie ja demonstrieren, wie gut sie berufliches und politische Überzeugungen voneinander trennen kann.

  • Die will offenbar auch dann Verfassungsrichterin werden, wenn sie hierfür die Stimmen der AfD braucht. Zum Schieflachen, dieser Opportunismus.

  • BITTE BITTE LIEBE AN-REDAKTION , nicht so ein Bild unvorbereitet….ich habe mich ganz doll erschrocken meine Kinder haben sofort angefangen zu weinen. 😱

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