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Staatsbürgerschaft

Brosius-Gersdorf legt nach: Abstammungsprinzip nicht pauschal verfassungswidrig

Frauke Brosius-Gersdorf hat noch einmal detailliert dargelegt, warum aus ihrer Sicht ein ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff nicht pauschal verfassungswidrig sei. Häufig wird der AfD vorgeworfen, einen solchen zu vertreten und deshalb verfassungswidrig zu sein.

Frauke Brosius-Gersdorf zufolge ist das ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis nicht pauschal verfassungswidrig (IMAGO/Sven Simon)

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Nachdem die Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf erst jüngst bei Markus Lanz erklärt hatte, dass das Befürworten eines ethnisch begründeten Volksverständnisses nicht pauschal verfassungswidrig sei, legt sie nun zu dem Thema nach. Gemeinsam mit ihrem Mann, der ebenfalls Professor für Rechtswissenschaften ist, hat sie in einem Beitrag auf LTO dafür argumentiert, dass vielmehr entscheidend sei, worauf ein solches Verständnis politisch ziele und wie der Staat mit den in Deutschland lebenden Menschen umgehe.

Beide führen aus, dass ein AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht nur auf Grundlage einer differenzierten Prüfung beurteilt werden könne. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Einstufung der Gesamtpartei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ im Mai 2025 unter anderem mit einem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff begründet. Dieser könne demnach darauf hinauslaufen, bestimmte Bevölkerungsgruppen von gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe auszuschließen.

Brosius-Gersdorf und ihr Ehemann halten jedoch eine Rückkehr zum Abstammungsprinzip im Staatsangehörigkeitsrecht grundsätzlich für verfassungsgemäß. „Beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt kann sich der Gesetzgeber zwischen dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis) und dem Geburtsortprinzip (ius soli) entscheiden oder die Modelle kombinieren“, so die Autoren.

Weiter erklären sie: „Deutschland folgte das Staatsangehörigkeitsgesetz jahrzehntelang dem Abstammungsprinzip, es wurde erst im Jahr 2000 durch das Geburtsortprinzip ergänzt“. Ein völkisches Volksverständnis, das Menschen aufgrund ihrer vermeintlichen ethnischen Wertigkeit einordne, sei allerdings klar hiervon zu unterscheiden. Das Grundgesetz kenne keine „höherwertigen“ oder „minderwertigen“ Gruppen. Eine solche Ideologie verletze die Menschenwürde und das Verbot der Benachteiligung wegen Abstammung, Herkunft oder Religion.

Doch auch eine Zuwanderungspolitik, die auf den Erhalt einer soziokulturellen Homogenität der Bevölkerung ziele, sei nach Auffassung der Staatsrechtler nicht automatisch verfassungswidrig. „Der Gesetzgeber darf entscheiden, ob und wie viel Zuwanderung er aus Drittstaaten für richtig hält und nach welchen Kriterien er Zuwanderung steuert“, heißt es hierzu.

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Dabei könne sich der Staat auch davon leiten lassen, ob eine bestimmte Gruppe von Zuwanderern soziokulturell gut nach Deutschland passe. „Auch Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt hat bei Zuwanderung danach differenziert, aus welchen Kulturkreisen Menschen nach Deutschland kommen.“

Verfassungsrechtlich unzulässig werde eine solche Politik erst dann, wenn sie in Deutschland lebende Menschen rechtlich herabstufe oder bestimmte Gruppen pauschal ausgrenze. Das gelte insbesondere für eine unterschiedliche Behandlung deutscher Staatsangehöriger. Deutsche mit Einwanderungsgeschichte dürften gegenüber Deutschen ohne Migrationshintergrund weder rechtlich benachteiligt noch zu Bürgern zweiter Klasse gemacht werden. Gleiches gelte für pauschale Diffamierungen von Migranten oder religiösen Gruppen.

Für ein Parteiverbot der AfD reiche es zudem nicht aus, dass einzelne Mitglieder oder Funktionäre verfassungswidrige Forderungen äußerten. Solche Positionen müssten die Partei prägen. Bei mehrdeutigen Aussagen sei außerdem grundsätzlich diejenige Auslegung zugrunde zu legen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Die Prüfung müsse daher zwischen zulässiger migrations- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Politik und menschenwürdewidriger Ausgrenzung unterscheiden.

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33 Kommentare

  • wer war Brosius-Gersdorf?

    • War der nicht bei der Waffen SS?????

    • fast jeder Zweite im Bus.. Bro

  • Sehr vernünftig, was die Frau Professor da sagt. Buhlt sie nach den Stimmen der AfD in der Bundesversammlung für die Wahl zum Bundespräsidenten? Was ist da nur los…

    • Rein rechtlich gesehen benennt sie im Grunde nur offensichtliches.
      Wirkt nur sensationell, weil sie politisch wohl eher links zu verorten ist.
      Vielleicht will sie ja demonstrieren, wie gut sie berufliches und politische Überzeugungen voneinander trennen kann.

  • Kann ja auch nicht, steht ja im GG als Normalfall drin.

    • —–

  • „Die aktuelle deutsche und europäische Asyl- und Flücht-
    lingspolitik kann deshalb so nicht weitergeführt werden.
    Die unzutreffende Bezeichnung „Flüchtling“ für fast alle
    Menschen, die irregulär nach Deutschland einreisen, um
    hier dauerhaft zu bleiben, ist Ausdruck dieser verfehlten
    Politik. Es ist demgegenüber notwendig, zwischen politisch
    Verfolgten und (Kriegs-) Flüchtlingen, die unmittelbar vor
    ihrer Einreise echten, kriegsbedingten Gefahren ausgesetzt
    waren, einerseits und irregulären Migranten andererseits zu
    unterscheiden. „

  • Kann ja auch gar nicht sein, denn das Abstammungsprinzip war bis zur Gesetzesänderung 2000 geltendes Recht – und die Verfassung sah nicht viel anders aus als heute. Genauso der dumme Vorhalt eines „ethno-kulturellen Volksbegriffs“. Bundesvertriebenengesetz §6(1): „Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.“ Alles geltendes Recht. Die ganzen links-grünen, die aus solchen Auffassungen eine verfassungswidrige Geisteshaltung ableiten wollen, haben entweder keine Ahnung oder lügen oder beides.

    • Beim Familiennachzug zählt ja auch die ethnische Zugehörigkeit.

      • Ähh, soweit ich weiß ausschließlich das Verwandschaftsverhältnis…

  • Überraschende Worte von der Dame. Was hat ihren Wandel ausgelöst?

  • Vielleicht hat man der Dame Unrecht getan. Sie scheint sowas wie Rückgrat zu haben. Ist das nicht schon viel wert in unserer rückratlosen Zeit?

  • Wie oft muss ich hier noch die abgelehnte Quotenfrau ertragen?

    • Dafür muss man kein Jurist sein.
      Das Abstammungsprinzip war bis 2000 Gesetz. Dahin sollten wir zurückkehren.

    • Bis zur Grüß-Auguste alle zwei Wochen und danach täglich 😉

  • BITTE BITTE LIEBE AN-REDAKTION , nicht so ein Bild unvorbereitet….ich habe mich ganz doll erschrocken meine Kinder haben sofort angefangen zu weinen. 😱

  • Da haben die Eltern komplett versagt.

  • Was genau soll an »Rechtswissenschaften« Wissenschaft sein?

  • Vermutlich fürchtet sie, eine BIPOC-Juristin könnte an ihrer Stelle ans BVErfG gelangen. Ach nee, ihr ging’s ja gar nicht um ihre Person, stimmt.

  • Rein rechtlich gesehen benennt sie im Grunde nur offensichtliches.
    Wirkt nur sensationell, weil sie politisch wohl eher links zu verorten ist.
    Vielleicht will sie ja demonstrieren, wie gut sie berufliches und politische Überzeugungen voneinander trennen kann.

  • Völkisches Volksverständnis – ein überaus exquisiter Begriff. Frage an die Dame: Gibt es eigentlich auch nichtweiße Schimmel?

  • Sie hat es nicht ins BVG geschafft, nun scheint sie sich vorgenommen zu haben, die Oberschiedsrichterin noch oberhalb des Bvgs zu werden. und von „ihrem“ Sessel bei Lanz via Bildschirm den Daumen zu senken oder zu heben. Hoffentlich wird die nicht noch Bundespräsidentin, sie wird jedenfalls auffällig ins Rampenlicht bugsiert,

  • Was ist los mit der Frau? Kreide gefressen?

    • Sie kennt halt die Rechtslage… ändert auch nix an ihren ansonsten verschrobenen Ansichten.

  • Binsenweisheiten, allerdings der StaSi (vulgo „Verfassungsschutz“) und der Regierung sowie den Altparteien nicht bekannt.

  • Juristisches Blabla … Ich will trotzdem dass die ganzen zugewanderten Völker schon vorige Woche mein Land wieder verlassen haben.
    Ende der Durchsage!!!

  • Wieso gibt diese Frau immer wieder ihren Senf dazu????
    Sucht sie Aufmerksamkeit?

  • Die hätte auch auf dem Berghof Karriere gemacht.

  • Gott, ist das alles peinlich und anbiedernd. Auf welchen Posten spekuliert sie nun?
    Dieser Aktionismus ist mir bekannt bei Frauen, die es verpasst haben, Kinder zu bekommen, und jetzt Ersatz brauchen. Versuch es mit einem Hund und/oder Katze.

  • Bitte kriechenSie unter Ihren Stein zurück…

  • Wer ist denn diese BDM-Fööööööhrerin? Das Foto ist ja sogar in Farbe!

  • Verfassungsrechtlich unzulässig werde eine solche Politik erst dann, wenn sie in Deutschland lebende Menschen rechtlich herabstufe oder bestimmte Gruppen pauschal ausgrenze.

    Nö, diese Islamisten und Afrikaner haben gar nicht im Land zu sein! Diese kriminellen Politbanditen die die Migranten hergeholt haben gehören in den Knast wegen Hochverrat, gelle Frau Merkel!

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