Ex-BSI-Chef
Böhmermann vor Gericht – Schönbohm verklagt ZDF auf Schadensersatz
Hat das ZDF Sorgfaltspflichten verletzt? Ex-BSI-Chef Arne Schönbohm klagt gegen Böhmermanns Sendung, die ihn 2022 verrissen hatte. Es sieht schlecht aus für den umstrittenen Comedian.
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Die Arbeit des ZDF-Comedians Jan Böhmermann steht vor Gericht: Sein Sender wird auf eine sechsstellige Summe an Schadensersatz sowie Unterlassung in mehreren Fällen verklagt. Grund dafür ist der Beitrag von Böhmermanns ZDF Magazin Royale über Jörg Schönbohm, den ehemaligen Leiter des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
In der Sendung wurde den Zuschauern bewusst ein Mix aus Spekulationen präsentiert, die Schönbohm diskreditierten und als Gefahr für die Cybersicherheit Deutschlands, den Mann selbst gar fast als Verräter darstellten. Böhmermann verunglimpfte den Behördenleiter als „Cyberclown“ und verbreitete Geraune über angebliche Russland-Verbindungen des BSI-Chefs. Dabei konstruierte man auch gewaltig – man wollte die Geschichte scheinbar vorbei an der Faktenlage aufbauen, um ein bestimmtes Bild zu erzeugen.
Weniger als zwei Wochen nach Ausstrahlung der Sendung stellte Bundesinnenministerin Nancy Faeser ihren Behördenleiter kalt. Faeser hatte sich auf den unsachlichen, grob falschen Beitrag wohl zum Anlass genommen, den BSI-Chef loszuwerden.
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Wie Faeser den BSI-Chef mit Geheimdienstmethoden erledigen wollte
Recherchen von Focus Online zeichnen das Bild einer Ministerin, die eine besessene Treibjagd gegen den BSI-Präsidenten Schönbohm veranlasste – wegen nichts und wieder nichts. Sogar der Verfassungsschutz arbeitete mit höchst fragwürdigen Mitteln gegen den Beamten. Aus dem Innenministerium selbst werden Rufe laut, Faeser müsse Verantwortung für das Geschehen übernehmen.Laut Welt verklagt Schönbohm das ZDF in mehrfacher Hinsicht auf Unterlassung und fordert eine Entschädigung in Höhe von mindestens 100.000 Euro. „Die Redaktion hat sich Fragmente von Informationen aus dem Internet zusammengefischt, die sie dazu genutzt hat, Herrn Schönbohm zu diffamieren und zu erniedrigen“, sagte der Rechtsanwalt Markus Hennig, der Schönbohm vertritt, der Welt am Sonntag. Dabei habe man sich laut dem Presserechtler bewusst über journalistische Standards hinweggesetzt.
ZDF schwärzte Kommunikation
Böhmermann und das ZDF haben es in der Sendung so dargestellt, als hätte Schönbohm bewussten Kontakt zum russischen Geheimdienst gehabt – und um diesen Eindruck zu erwecken, ließ man Fakten weg oder bog sich Umstände zurecht. Das belegt auch Kommunikation, die das ZDF zunächst nur geschwärzt zur Verfügung stellte. Mit einer Informationsfreiheitsgesetzes-Klage ging Schönbohms Anwalt erfolgreich dagegen vor.
Doch das ZDF scheint sich keiner Schuld bewusst zu sein. Eine Sprecherin erklärte, dass die Aussagen in der Böhmermann-Sendung „rechtmäßig und durch die Recherchen hinreichend belegt“ seien. Man habe Schönbohm vor Ausstrahlung der Sendung außerdem mit den Rechercheergebnissen konfrontiert und nie behauptet, dass es „bewusst“ Kontakte zum russischen Geheimdienst gab.
Dabei sagte Böhmermann ebenjenes in seiner Sendung fast wörtlich – will es im Nachhinein wohl als Witz verstanden wissen. Ob sich das Gericht diesem Verständnis anschließt, wird am 16. September entschieden – da wird in München die Klage gegen das ZDF verhandelt.
Das Böhmermännchen ist kein Comedien, sondern ein furchtbarer Hetzer.
Jedes vernünftige Gericht müsste Böhmermann verurteilen. Da aber die Urteile der Gerichte in letzter Zeit sehr unerklärlich sind, habe ich wenig Hoffnung
Das ZDF wird eine eventuelle Strafe locker mit Gebührengeldern bezahlen. Bin ich beruflich mit einem Firmenauto unterwegs, muss ich eine Strafe selbst begleichen.
Gleich dementsprechend urteilen. Böhmermann soll die Strafe aus seiner Privatschatulle zahlen.
Warum jetzt erst? Ist längst überfällig!
Das ZDF ist politisch besetzt, die Gerichte mehr oder weniger auch. Die werden den Sender mit seinem Haus- und Hofclown schon nicht fallen lassen.
Vielleicht hat Böhmermann nur die Arbeitsanweisungen seines Arbeitgebers 1 zu 1 umgesetzt.
Insofern ist es richtig, zunächst den Sender und nicht ihn vor Gericht zu zerren – der kommt später noch dran.
Dieser Hass und Hetzsender will andere belehren was sie zu sagen haben,
selber halten sich einen Hofhund Böhmermann, der die größte Dreckschleuder Deutschlands ist !!!
Dieser Sender lebt von Staatlicher krimineller Gebührenerpressung der Bürger und lässt sie
sie dann von Böhmermann & Konsorten besudeln !!!
ZDF muss nicht nur weg, es muss für immer Beseitigt werden. Die Intendanten gehören
in den Knast wegen Volksverhetzung und Selbs Bereicherung und Vergeudung von Steuergeldern !!!
Ich mag den Herrn Böhmermann überhaupt nicht. Aber! Wenn ich ihm den Mund verbieten wollen würde, dann dürfte ich selber auch nichts mehr sagen.
Im Gegensatz zu ihm werde ich dafür allerdings nicht bezahlt, meine Meinung kundzutun.
Von daher plädiere ich für eine Ausrangierung des Herrn Böhmermann auf Kommentarbereiche. Unbezahlt.
„Weniger als zwei Wochen nach Ausstrahlung der Sendung stellte Bundesinnenministerin Nancy Faeser ihren Behördenleiter kalt. Faeser hatte sich auf den unsachlichen, grob falschen Beitrag wohl zum Anlass genommen, den BSI-Chef loszuwerden.“
Das sehe ich anders. Faeser gibt das beim ÖRR in Auftrag. Der generiert den geeigneten Content. Muss nicht unbedingt Böhmermann sein. Ist die Denunziation, der Rufmord und die Hetzjagd durch, dann wird entlassen.
So geht das im einer völlig skrupellosen Parteien Diktatur.
Das, was Böhmermann von sich gab hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Es ist beleidigend und verunglimpfend.
Mit einer Vorreiterin, wie sie der Geschädigte hatte, haben solche Typen gute Karten mit ihren Methoden. Statt sich vor ihren Mitarbeiter zu stellen, reitet sie auf der Welle mit. Widerlich, pfui Teufel.
100.000€ sind doch etwas mau. Für existenzbedrohende Verleumdungen wäre eine halbe Million angebrachter.
Hoffentlich werden sie runder gemacht als ne Waschmaschinentrommel!
der artikel ist wichtig, aber ansonsten sollte man ihm, der heute show etc. sämtliche aufmerksam entziehen, das stört die vielmehr als kritik. das gilt auch für talkshows, msm und den politikern der altparteien. einfach abschalten!!!
Hoffentlich müssen die richtig blechen.
Selbst , wenn Schönbohm die Klage verlieren sollte– es kann trotzdem ein kleiner Gewinn sein.
Denn wieder mal strahlt der Scheinwerfer grell auf das Verhalten von Böhmermann und Faeser– und offenbart evtl. ein kleines Stück ihres Charakters.– Und nicht jedem gefällt es dann, was zu sehen ist.
Es gibt Komödianten und es gibt Narren. Die ersteren haben Qualitätsniveau. Zu welche Gattung Böhmermann zu zählen ist mag der Zuschauer bzw. Leser selber entscheiden.
Es muss endlich mal ein Anwalt gegen die Staatspropaganda und den ganzen Hass und die Hetze vorgehen und gewinnen. 100000,- Euro sind fast ein Geschenk. Die hätten besser gleich 1 Million Euro angesetzt.
Erst den Sender mit seinem Intendanten (Volksaufhetzung), dann Böhmermann (Mobbing) wegklagen…
Ich hoffe das der Herr Böhmermann und das ZDF blechen dürfen.
Böhmermann ist ein Hetzer und Antisemit.
Arne Schönbohm ? Jörg Schönbohm ? Bitte nochmal Korrektur lesen
, Soll er doch klagen. Prima, dann ist er seinen Job los u wir ihn endlich auch.
Die Grenzen der Kunstfreiheit? Gibt es Grenzen der Kunstfreiheit?
Persönlich halte ich Herr Böhmer für einen Mann, der permanente Provokation zu seinem erfolgreichen Geschäftsmodell gemacht hat. Lasse ich also den Böhmermann senden und reden und höre Ihm nicht zu, denn ich habe Besseres zu tun!
Als Fraktionsvorsitzender der Bündnis90/Die Grünen hier im örtlichen Gemeinderat würde er eine gute Figur machen!
Dort hangeln sich vier peinliche Suppenkasper durch jede Sitzung!
Nichts wird passieren. Wer die Gerichte in den letzten Wochen, Monaten und Jahren beobachtet und beobachtet hat, wird zugeben müssen, dass diese voll und ganz unter der Fuchtel der Regierung und deren Lakaien stehen, mit ein paar Ausnahmen. Aber Böhmermann, der Liebling der Fäzer kann schalten und walten und bekommt jegliche Rückendeckung… Genauso wie Correctiv und sonstige Fak(e)(ten)checker…
Zumal ich staune, §§146,147 GVG. Aber hier handelt es sich ja um eine privatjuristische Klage… Von daher kann kein(e) Ministrierende(r) der Staatsanwaltschaft was vorschreiben.