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Ex-BSI-Chef

Böhmermann vor Gericht – Schönbohm verklagt ZDF auf Schadensersatz

Hat das ZDF Sorgfaltspflichten verletzt? Ex-BSI-Chef Arne Schönbohm klagt gegen Böhmermanns Sendung, die ihn 2022 verrissen hatte. Es sieht schlecht aus für den umstrittenen Comedian.

Von

ZDF-Satiriker Jan Böhmermann

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Die Arbeit des ZDF-Comedians Jan Böhmermann steht vor Gericht: Sein Sender wird auf eine sechsstellige Summe an Schadensersatz sowie Unterlassung in mehreren Fällen verklagt. Grund dafür ist der Beitrag von Böhmermanns ZDF Magazin Royale über Jörg Schönbohm, den ehemaligen Leiter des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

In der Sendung wurde den Zuschauern bewusst ein Mix aus Spekulationen präsentiert, die Schönbohm diskreditierten und als Gefahr für die Cybersicherheit Deutschlands, den Mann selbst gar fast als Verräter darstellten. Böhmermann verunglimpfte den Behördenleiter als „Cyberclown“ und verbreitete Geraune über angebliche Russland-Verbindungen des BSI-Chefs. Dabei konstruierte man auch gewaltig – man wollte die Geschichte scheinbar vorbei an der Faktenlage aufbauen, um ein bestimmtes Bild zu erzeugen.

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Weniger als zwei Wochen nach Ausstrahlung der Sendung stellte Bundesinnenministerin Nancy Faeser ihren Behördenleiter kalt. Faeser hatte sich auf den unsachlichen, grob falschen Beitrag wohl zum Anlass genommen, den BSI-Chef loszuwerden.

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Laut Welt verklagt Schönbohm das ZDF in mehrfacher Hinsicht auf Unterlassung und fordert eine Entschädigung in Höhe von mindestens 100.000 Euro. „Die Redaktion hat sich Fragmente von Informationen aus dem Internet zusammengefischt, die sie dazu genutzt hat, Herrn Schönbohm zu diffamieren und zu erniedrigen“, sagte der Rechtsanwalt Markus Hennig, der Schönbohm vertritt, der Welt am Sonntag. Dabei habe man sich laut dem Presserechtler bewusst über journalistische Standards hinweggesetzt.

ZDF schwärzte Kommunikation

Böhmermann und das ZDF haben es in der Sendung so dargestellt, als hätte Schönbohm bewussten Kontakt zum russischen Geheimdienst gehabt – und um diesen Eindruck zu erwecken, ließ man Fakten weg oder bog sich Umstände zurecht. Das belegt auch Kommunikation, die das ZDF zunächst nur geschwärzt zur Verfügung stellte. Mit einer Informationsfreiheitsgesetzes-Klage ging Schönbohms Anwalt erfolgreich dagegen vor.

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Doch das ZDF scheint sich keiner Schuld bewusst zu sein. Eine Sprecherin erklärte, dass die Aussagen in der Böhmermann-Sendung „rechtmäßig und durch die Recherchen hinreichend belegt“ seien. Man habe Schönbohm vor Ausstrahlung der Sendung außerdem mit den Rechercheergebnissen konfrontiert und nie behauptet, dass es „bewusst“ Kontakte zum russischen Geheimdienst gab.

Dabei sagte Böhmermann ebenjenes in seiner Sendung fast wörtlich – will es im Nachhinein wohl als Witz verstanden wissen. Ob sich das Gericht diesem Verständnis anschließt, wird am 16. September entschieden – da wird in München die Klage gegen das ZDF verhandelt.

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