NABU-Klage
Naturschutzbund gewinnt Klage – Tausalz-Einsatz in Berlin wieder verboten
Nach einer Klage des NABU Berlin beim Verwaltungsgericht wurde nun der Einsatz von Tausalz für Privatpersonen mit sofortiger Wirkung untersagt.
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Nach einer Klage des Naturschutzbund Deutschland „NABU“ gegen die Allgemeinverfügung des Berliner Senats wurde der Einsatz von Tausalz für Privatpersonen wieder verboten. Mit sofortiger Wirkung wird der Gebrauch untersagt. Das Verwaltungsgericht bestätigte gegenüber dem RBB das Urteil.
Wegen des Glatteises in Berlin setzte die Berliner Senatsverwaltung eine Allgemeinverfügung in Kraft, die am 30. Januar den Einsatz von Tausalz für Privatpersonen auf Gehwegen erlaubte. Seit Wochen herrscht auf den Gehwegen in Berlin eine dicke Eisschicht, die bereits zu vielen Glatteis-Opfern führte.
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NABU Berlin hatte gegen die Maßnahme beim Verwaltungsgericht geklagt. Als Begründung führte der Naturschutzbund an, dass die Umweltsenatorin Ute Bonde, CDU, versuche „geltendes Recht außer Kraft zu setzen“.
Melanie Orlow, Geschäftsführerin des NABU Berlin, sagte hierzu: „„Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage ist inakzeptabel und hätte einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.“
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Nach Einschätzung des NABU Berlin sei die Maßnahme weder notwendig noch geeignet gewesen, so der Bund in ihrer Pressemitteilung. Die Berliner Unfallklinik behandelte unterdessen über 100 Glätteopfer behandelt, darunter ein Patient, der nun querschnittsgelähmt ist.
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In der Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Berlin schreibt das Gericht: „Die von der Senatsverwaltung erlassene Allgemeinverfügung entbehre einer rechtlichen Grundlage.“ Die Ausnahmen vom Verbot des flächendeckenden Einsatzes von Tausalz seien nur in den im Gesetz besonders geregelten Fällen möglich, so das Verwaltungsgericht.
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„Von dem gesetzlichen Verbot könne daher nicht durch eine Allgemeinverfügung abgewichen werden“, so das Gericht. Die Senatsverwaltung habe zudem versäumt, „die sofortige Vollziehbarkeit der Allgemeinverfügung schriftlich zu begründen“. Eine Nachholung der Begründung käme zudem nicht in Betracht, da „dies dem Zweck des Begründungserfordernisses“ zuwiderlaufe.
Gegen den Beschluss könne ein Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden. Auf Anfrage wollte die Pressestelle der Senatsverwaltung nicht beantworten, ob die Verwaltung weitere rechtliche Schritte plant und verwies lediglich auf die Pressemitteilung von Senatorin Ute Bonde, in der jedoch ebenfalls keine Angaben diesbezüglich dazu gemacht werden.
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Das streuen von Salz bei Glatteis wird hier härter verfolgt als der illegale Grenzübertritt.
Deutschland gerät immer mehr in Geiselhaft des NABU
NABU, DUH, ProAsyl und hunderte andere sind politisch finanzierte Vorfeldorganisationen. Sie erledigen die gut bezahlte Drecksarbeit für das, was die Politik so offensichtlich nicht darf. Und dann helfen die politisch besetzten Gerichte und man muss es „rechtsstaatlich“ umsetzen. Das Spiel ist schon bekannt.
Achja liebe Berliner. Frost und Eisregen kommen nach kurzer Milderung zurück. Viel Spaß in der Hoffnung auf einen freien Rettungswagen und ein Krankenhausbett. Wählt weiter so 😁
In Geiselhaft der grünen meinen sie !!
Und Merz und die Union haben für Merz seinen kanzlertraum das ganze noch ins Grundgesetz gemeißelt .
Jetzt mal ehrlich ! Wer will in dieses Land noch investieren oder gar als Fachkraft hier seine Kinder aufwachsen sehen und Steuern zahlen ????
Wer möchte in diesen Staat länger arbeiten, damit Lebenszeit verplempern. Sollen doch die NGO’s, Vereine für Migranten, Naturschutz und Aktivisten erstmal arbeiten gehen.
„Streusalz hat keinen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Lage geleistet. Das Argument des Senats, Streusalz würde die Gefahrenlage im Straßenland maßgeblich reduzieren, trägt daher nicht.“
Wenn man – wie aktuell – das Streusalz erst erlaubt, wenn das EIS bereits da ist, ist es auch weitgehend wirkungslos. Das ist der Punkt. Im Übrigen sollte man dann konsequenterweise von Seiten der Verwaltung aus auch ausdrücklich Alternativen wie z.B. Sand oder Rollsplit für Bürger verfügbar machen, damit RECHTZEITIG Gegenmaßnahmen getroffen werden können und nicht erst, wenn es längst zu spät ist.
Ich hab’s meiner Tochter (adoptiert, halb Chinesin, halb Laotin) erzählt. Ganz in der Wolle pragmatisch gefärbte Ostasiatin schüttelte die nur noch den Kopf. Ihr Arbeitgeber will sie nun „praktischerweise“ nach Deutschland schicken – welches sie nur aus Erzählungen kennt. Sie überlegt zu kündigen.
Ich nehme das Jodsalz von Lidl und das ist hochgerechnet auf den 25 kg Sack Tausalz wesentlich billiger.
Das passiert, wenn man hemmungslos linksgrüne NGOs mit Steuergeldern finanziert. Geliefert wie gewählt.
Vaclav Havel würde sagen: Dieses Land wird von IDIOTEN regiert.
Sag das nicht so laut, sonst werden letzten Salzreserven an den Grenzen verstreut, damit die Flüchtlinge nicht klatschen, platschen, rutschen und flutschen, sondern gaaaaanz sanft in die Soziale Hängematte gleiten.
😅
Ist nur noch mit Ironie zu ertragen, der Irrsinn unserer Führer….
Vergewaltigung und Mord – da kommt es natürlich auch auf die Herkunft des Täters an. Passt die Herkunft dann ist das Streuen von Salz bei Glatteis das schwerere Verbrechen in diesem Land.
Schadensersatzansprüche wegen Knochenbrüche etc. bitte an NABU stellen.
…oder doch eher an die Richter?
„Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. … Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“
Benedikt Lux, innenpolitischer Sprecher der Berliner Grünen
Den Text musste ich kürzen, sonst wäre er zensiert worden.
Zensur für ein Zitat, das schon hundertfach(?) gepostet wurde …
Zu Ihren Zensur-Erfahrungen: „Tel Aviv“ , wie der Franzose sagt 😉…
Und wie sang der große Otto Reutter: „Ick wundere mir über jarnischt mehr…“.
Passt genau!
„Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“
Benedikt Lux, innenpolitischer Sprecher der Berliner Grünen
Läuft!
Tja, was machen jetzt die Bürger mit ihren Streusalzvorräten? Die kleinen Säcke waren vermutlich schneller ausverkauft, so dass so mancher jetzt noch bis zu 50kg zuhause rumliegen haben dürfte.
Das Geld ist ja nicht weg, es liegt nur im Keller, der Garage etc und irgendwann wird das Salzstreuen wieder erlaubt sein.
…kann man ja an den Baum kippen
einfach ein bisschen Split mit Salz mischen und unbeobachtet streuen.
Bussgeld verweigern. Das Verfahren wird mangels Beweisen eingestellt.
Stimmt. Wer blind gehorcht, ist mit verantwortlich. Nur deshalb hat der NABU diese Macht.
Wenn es das gäbe, müßte man vor der NABU-Zentrale etwas streuen, das die Schmelztemperatur des Eises erhöht.
Man könnt auch schlicht etwas Wasser ausbringen. Vorher ein wenig Split – das Zeug drückt sich bei Stürzen so richtig schön ein…
Benzol (C₆H₆) 5,5 °C
Der Flammpunkt von Benzol liegt bei -11,2 °C, was bedeutet, dass es bei Raumtemperatur leicht entzündlich ist.
Ich habe Nachts um 2:00 Uhr gestreut….
Das Streusalz des Winters scheint der Nachfolger des Toilettenpapiers während Corona zu sein?
Ebay, gebraucht / für Bastler.
Die Streusalzvorräte können sich die Berliner jetzt über die Currywurst streuen.
„Salz streuen gegen Rechts“
Problem gelöst.
Gewählt, geliefert.
Wenn der Querschnittsgelähmte am Boden liegt dann hat er viel Zeit darüber nachzudenken, was er gewählt hatte.
Und wenn er blau gewählt hat?
Hahahahahahaha!
Ich frage mich in welcher Eigenschaft der NABU hier überhaupt klageberechtigt sein sollte?
Verbandsklagerecht.
Recherchetipp an die Redaktion: Findet mal heraus, welche Schäden Streusalz tatsächlich verursachen kann. Würde mich sehr interessieren.
mach doch selber – gugle ist Dein Freund – chatgpt soll auch gut helfen
Berichte über Deine Ergebnisse hier!
Naturschutz ist wichtiger als Menschenschutz. Aber halt: Gehört der Mensch nicht auch zur Natur? Bin verwirrt.🫣
Es geht hier um den Machtanspruch von grünen Parasiten über uns alle.
Wie beim Heizungsgesetz und zahlreichen anderen Auswüchsen grüner Krankhirne.
Bin letztes Jahr aus dieser Sekte ausgetreten und aus dem ADAC auch.
Ich wünsche jedem der an dieser Klage beteiligt war und unterstützt Freudiges Erleben dieser Winterzeit .
Was ist eigentlich Naturschutz wert, wenn nicht auch Menschen geschützt werden?
Nebenbei
Der bei einer Fahrkartenkontrolle angegriffene Zugbegleiter ist gestorben.
Dies teilte die Chefin der Deutschen Bahn, Evelyn Palla, am Mittwoch mit.
„Der tragische Tod macht mich fassungslos und traurig“, schrieb Palla. „Mein tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen von Serkan C., seinen Freunden und seinen Kolleginnen und Kollegen. Wir alle bei der Deutschen Bahn verurteilen aufs Schärfste diesen schrecklichen Gewaltexzess und den völlig sinnlosen Tod des Kollegen.“
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/nach-angriff-bei-ticketkontrolle-zugbegleiter-ringt-mit-dem-tod,VABZUsh
hallo ihr lieben Berliner! Bitte beim nächsten Mal wieder die Grünen wählen. Danke!
Nun, wie man anderswo vor einigen Tagen lesen konnte, liegt dies wohl daran, daß, anders als Hamburg, das Berliner Gesetz keine Möglichkeit vorsieht, unter besonderen Bedingungen eine Ausnahme zu machen. Also offenbar auch nicht, wenn Leben und Gesundheit anderer Menschen in Gefahr ist.
Ich kenne die Lage in Berlin nun nicht und auch nicht, ob man nicht „von Verfassungs wegen“ Ausnahmen machen kann, und wenn ja, ob die besonderen Voraussetzungen in Berlin vorlägen. Aber ein Gesetz, das die Möglichkeit für Ausnahmen in besonderen Umständen nicht vorsieht, ist einfach schlecht gemacht. Und ein Staat, dem der Schutz von Bäumen wichtiger ist als die konkrete Gesundheit und körperliche Unversehrtheit von Menschen, hat sich selbst delegitimiert.
Aber, wenn ich recht sehe, geht es um den privaten Einsatz von Streusalz, die Verkehrsbetriebe könnten – auf öffentlichen Wegen – also streuen, oder? Wäre ihnen das auch auf Gehwegen möglich, um die sich eigentlich die Anwohner kümmern müßten?
Es ist nur flächenhaftes Streuen verboten, kein puntuelles oder linienhaftes.
§ 39 NatSchG Bln
„Es ist verboten, Streusalz und andere Auftaumittel auf Grundflächen zu verwenden, die nicht in den Anwendungsbereich des Straßenreinigungsgesetzes fallen.“
Zusätzlich spielt das Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG Bln) eine wichtige Rolle, insbesondere § 3 Abs. 8 StrReinG Bln:
Es regelt den zulässigen Einsatz von Auftaumitteln durch die Berliner Stadtreinigung (BSR).
Die BSR darf Streusalz nur in eng begrenzten Ausnahmefällen einsetzen (z. B. auf bestimmten Hauptverkehrsstraßen, Autobahnen, an gefährlichen Kreuzungen, Bus-Haltestellen oder bei extremer Glätte – aber nicht flächendeckend auf allen Straßen oder Gehwegen).
Mein Vorschlag, gegen Eisglätte eine Flüssigkeit auszugießen und dann anzu… wurde vom Zensor nicht akzeptiert.
Richter interpretieren sonst auch Gesetze wie sie wollen! Diese Richter sind einfach nur Boesartig!
„das Berliner Gesetz keine Möglichkeit vorsieht, unter besonderen Bedingungen eine Ausnahme zu machen. “
Das ist es nicht. Es ist noch bekloppter! Das Berliner Gesetz, sicherlich schlecht gemacht, läßt keine Ausnahme durch Allgemeinverfügung zu. Sprich eine allgemeine Ausserkraftsetzung ohne akkuten und dokumentierten Grund ist nicht möglich. Wenn die Berliner Regierung mit einer akkuten Notlage argumentiert hätte, diese beweißkräftig dokumentiert hätte und dann eine Not-Verfügung, mit sofortigem Beginn bis zum Eintritt einer Tauwetterlage oder einer erneuten Prüfung nach maximal 14 Tagen gestellt hätte, wäre das gegangen… nur hat man sich diese Arbeit nicht gemacht. Die murksen nicht nur bei Ihren Gesetzten. Lieber einfach auf den kurzen Dienstweg per „Order de Mufti“. Das ist dann rechtlich Angreifbar und sollte in der Tat auch sofort angegriffen werden.
Einerseits tun mir die Berliner leid. Andererseits haben die sich diese inkompetente Truppe wiederholt in die Regierung gewählt.
Da wollte ich mich demnächst für ein Praktikum bewerben. Das wurde mir jetzt versalzen, lieber ein anderes Unternehmen.
Ich habe das schon zu einen anderen Artikel geschrieben. Heute war in NRW alles komplett vereist. Gehwege, Hauswände, Autos, Zäune – alles. Außer die Straßen, die waren gestreut. Aber leider musste ich ein gutes Stück zu Fuß gehen. Auf einem abschüssigen Gehweg kam ich in rutschen und wäre fast unter einem fahrenden LKW gelandet. Es hab nirgends einen Halt. Unter diesen Umständen konnte ich meine Arbeitstelle nicht erreichen. War ja froh heile und lebend wieder zu Hause angekommen zu sein!
Bei aller Liebe, aber sowas geht einfach gar nicht!
Erwartbar! Ich gehe davon aus, dass NABU die KV-kosten und die zu erwartenden finanziellen Aufwendungen für die querschnittsgelähmte Person übernimmt!
Die wünschen dieser Person höchsten „Gute Besserung“.
Und wer hat das Verbandsklagerecht eingeführt? Es waren Union und SPD im Jahr 2006! Der NABU ist eine NGO, die gegen den Staat wieder einmal mit Steuermitteln klagt. Der Verband ist keine natürliche Person. Eine Betroffenheit hätte er ohne Verbandsklagerecht nicht gehabt.
Und die 500 Fragen wurden zurückgekommen…
Die 551 Fragen wurden nicht zurückgenommen.
Sie wurden nach dem Regierungswechsel ignoriert und mittlerweile zur Verschlusssache erklärt!
Ich hätte da eine Idee: geltendes Recht ändern. Wozu gibt es eine Legislative?!
Hat nicht die Judikative auch den Auftrag, die Legislative zu kontrollieren?
Dann wäre es zumindest angebracht gewesen, die Stadtverwaltun oder den Senat zu einer Korrektur aufzufordern.
Aber die Grünfinken rühmen sich ja gerne damit „… überall gute Leute …“
Ja dann …
Bis die das Gesetz geändert haben, ist Sommer…
Gesetze zu Ungunsten des Bürgers werden erfahrungsgemäß immer während EM oder WM, vorzugsweise am späten Abend ca. gegen 22:30 Uhr, verabschiedet.
Da o.g. schon zu Ungunsten ist, gehört dies in diesem Fall naturgemäß nicht dazu…
Ganz einfache Lösung: Man streue Split, sollte dieser unerwarteterweise mit Salz kontaminiert sein, was man ja nicht wissen kann, müsste man erstaunt feststellen, dass der Gehweg plötzlich eisfrei wird. Wie weist man nun also den Vorsatz nach?
Es wird immer gleich das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Das Urteil finde ich auch etwas seltsam. Privatpersonen dürfen nicht streuen? Hat jemand ein Mehrfamilienhaus, darf er demnach nicht streuen. Ist das Mehrfamilienhaus ein Teil einer Firma oder anderen Organisation, darf er streuen?
Das wäre ja dann schon wieder diskriminierend.
Wer übernimmt dann die Haftung bei Unfällen? Der NABU? Die Stadt? Oder muss die Privatperson dann auch noch haften?
Wenn der Hausbesitzer eine Firma mit „Winterdienst“ beauftragt darf diese tonnenweise Salz verstreuen. Wie bei uns in der fernen Provinz in Hessen bei unserem Nachbarn.
Art. 1 GG lautet ab sofort: Die Baumwürde ist unantastbar.
Das erklären Sie mal den Berliner Hunden!
Es wäre nur gerecht, wenn NABU und Gericht die Kosten für etwaige Sturzopfer Tragen. Leider ist dem nicht so.
👏👏👏👏 Und im “ Palast der Republik“ wird freudig applaudiert! 🤣🤣🤣🤣
Wunderbar!
Im DDR Sozialismus hatte das alles super geklappt.
Unglaublich, zahlen die auch bei Unfällen ,oder wer zahlt da ??? Was ist nur aus BERLIN geworden ?