Verfahren
Bericht enthüllt wacklige Beweise für das Compact-Verbot
Die Beweise gegen Compact sind dünn: Keine Hinweise auf russisches Geld, und die abgehörten Telefonate belegen keine aggressiv-kämpferische Grundhaltung. Doch das Bundesinnenministerium setzt weiter auf ein Verbot.

Ein Morgen im Juli 2024: Jürgen Elsässer, Chefredakteur des rechtsradikalen Magazins Compact, tritt im schwarzen Bademantel vor die Tür seines Hauses. Vor ihm stehen vermummte Polizisten, bereit, das Verbot seiner GmbH durchzusetzen. Fotografen halten die Szene fest – ein Bild wie aus einem Film. Doch hinter der Inszenierung des Bundesinnenministeriums (BMI) zeigt sich eine juristische Argumentation, die auf wackligen Beinen steht. Ob ein Verbot noch erwirkt werden kann, ist fraglich.
Am 14. August 2024 setzte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verbot im Eilverfahren vorläufig aus. Das BMI hatte argumentiert, die Compact-Magazin GmbH sei nicht nur ein Verlag, sondern ein „Personenzusammenhang“ im Sinne des Vereinsgesetzes, was die rechtliche Grundlage für das Verbot bilden sollte. Das Gericht ließ diese Einstufung offen und erklärte, dass dies erst im Hauptsacheverfahren vollständig geprüft werden müsse. Außerdem wies das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass der Pressefreiheit „ein besonderes Gewicht“ zukommt.
Für ein Verbot nach dem Vereinsgesetz muss das BMI nachweisen, dass die Compact-Magazin GmbH nicht nur verfassungsfeindlich denkt, sondern aktiv und kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeht. Es reicht nicht, dass das Magazin extremistische Inhalte publiziert; es muss eine konkrete Gefahr für die demokratische Ordnung bestehen.
Im Zuge des Verbots wurden 14 Objekte in vier Bundesländern durchsucht, darunter die Redaktionsräume von Compact und Privatwohnungen führender Akteure. Vermögenswerte und Beweismaterialien wurden beschlagnahmt, um unter anderem mögliche Verbindungen zu ausländischen Geldgebern aufzudecken. Doch bisher blieb die Suche erfolglos. Recherchen von NDR und WDR ergaben keine Hinweise auf russische Finanzierungsströme.
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Die Ermittlungen des BMI gegen Compact gehen bis ins Jahr 2021 zurück. Seitdem gilt das Magazin als „gesichert rechtsextrem“ und darf mit nachrichtendienstlichen Mitteln abgehört werden. Sicherheitsbehörden hatten die Redaktion umfassend überwacht, darunter auch Telefongespräche. Auszüge aus diesen Gesprächen dienen nun als Beweise, um die Verfassungsfeindlichkeit des Magazins zu untermauern.
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Das Ministerium sieht in den etwa 40.000 Abonnenten nicht nur Leser, sondern Unterstützer einer politischen Bewegung, die einen „Systemsturz“ anstrebe. Aussagen Elsässers, in denen er seine Abonnenten als „wichtig für unsere Revolution“ bezeichnete, werden als Beleg für diese Zielsetzung gewertet.
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Ein weiteres Indiz für die Gefährlichkeit des Umfelds soll die Aussage des Hausmeisters des Verlags sein, der angeblich geäußert habe, man müsse dem Vizekanzler Robert Habeck „ein Auge ausschießen“. Diese Äußerung dient dem BMI als Beleg für die Gewaltbereitschaft.
Das BMI betont außerdem, dass mildere Mittel wie die Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht ausgereicht hätten, um die vermeintliche Gefahr zu bannen. Laut Ministerium sei Compact eine „Radikalisierungsmaschine“ mit „politischem Einfluss und ökonomischer Stärke“, gestützt durch eine stabile Auflage, eine starke Internetpräsenz und gut besuchte Veranstaltungen. Ein Totalverbot wird somit als einzige Möglichkeit dargestellt.
Das Hauptverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht soll nun im Juni 2025 beginnen, nachdem es ursprünglich für Februar 2025 angesetzt war. Grund für die Verschiebung seien laut einer Gerichtssprecherin Baumaßnahmen. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in erster und letzter Instanz über das Verbot von Compact.
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Ich kritisiere hier ja selten, aber war es ernsthaft notwendig bzw. dem Artikel zuträglich, gleich zum Anfang vom „rechtsradikalen Magazin Compact“ zu schreiben? Das (linksradikale?) BMI hat das zwar so festgelegt, aber eine neutrale Sichtweise vermag ich im hier Geschriebenen leider nicht zu erkennen.
Würde man alle Telefonate und alle Chats der Bürger überwachen, säße mindestens die Hälfte aller Menschen im Knast. Wer noch nie im vertraulichen Gespräch etwas rechtswidriges oder politisch unkorrektes gesagt hat, der werfe den ersten Stein. Es ist erschreckend, dass der Überwachungswahn wirklich in diese Richtung geht.
Auf DEUTSCH, es gibt keine Gründe Compact zu verbieten.
Ich will wissen, in wessen Auftrag diese sogenannte Bundesregierung arbeitet.
Der größte Witz im GG: Eine Zensur findet nicht statt.
Wann ist es denn Zeit für ein Faeser Verbot. Ich kann mich nicht erinnern, dass das Innenministerium schon mal so schlecht besetzt war. Compact nix, Schönbohm nix, Magdeburg viel – nicht reagiert, Kramer wird ausgesessen, Einschüchterung der Polizei wird auch nach hinten losgehen.
Vielleicht wollte man an die Daten der Abonnenten
Wenn ich das schon wieder lese: „gesichert rechtsextrem“. Da haben sich die Verfassungsschutzämter und das Innenministerium einen Begriff geschaffen, der wie eine technische Feststellung klingen soll, so als hätte der TÜV alles geprüft und dann sein Siegel draufgesetzt. Alles Kokolores, Humbug, Quatsch. Es ist ein politischer Kampfbegriff, dazu noch ein rechtlich nicht existenter Begriff, der weder im Grundgesetz noch in irgendeinem Gesetz vorkommt und damit (verfassungs-)rechtlich irrelevant ist. Damit wird einfach versucht, gesetzliche Anforderungen an Strafbarkeit oder Verfassungswidrigkeit (Art. 21 Grundgesetz!) zu unterlaufen. Eigentlich müssten Gerichte den Behörden diesen Begriff als „gesichert irrelevant“ um die Ohren hauen.
der Bruder meines Kumpels hat ne Freundin, die meint, im Vorbeigehen Gehört zu haben, wie Person A zu Person B
„Schwarzkopf Professional“ und
“ Bademanteldemokratie“ gesagt haben könnte, weswegen Person A und B nun Extra viel Kaffetassen für das Sek hinstellen müssen, damit die konfiszierten Fische im Aquarium als Zeugen zum Präsidium gefahren werden können und..
.
wir leben echt im „besten“ Deutschland aller Zeiten 🙈
Nein: Bericht enthüllt wacklige Beweise für das Compact-Verbot
Ja: Bericht enthüllt wacklige Grundlagen für das Compact-Verbot
An sich benötigt das Amt des Innenminister ein gewisses Maß an chrakterlicher Stärke, Objektivität, Grundverständnis der Demokratie, Presse- und Meihnungsfreiheit.
Leider wurde dieses Amt auch schon krass fehlbesetzt, es mangelte an allem.
Die Agenda 2030, von Merkel in Davos, anno 2020, als „riesen Transformation“ bezeichnet, ist auch eine Revolution.
Transformation klingt nur netter.
Merkel: „Deshalb hat António Guterres als UN-Generalsekretär recht, wenn er sagt: Wir haben jetzt eine ‚Decade of Action’…
das sind natürlich Transformationen von gigantischem, historischem Ausmaß…
Wir haben ja eine zweite Riesentransformation zu bewältigen…
Die Umstellung der Stromerzeugung ist schon ein Riesenkraftakt…
‚grüner Wasserstoff‘ eine Riesenrolle spielen…
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/rede-von-bundeskanzlerin-merkel-beim-50-jahrestreffen-des-weltwirtschaftsforums-am-23-januar-2020-in-davos-1715534
Wenn man nicht wohlgesonnen ist…
Dieser Logik zufolge bzgl. Abonnenten kann man auch die Zahlen der Mitglieder des (Alt)Parteienkartells als Systemstürzer betiteln.
Nachgewiesen haben es die Ampelvertreter+CDU durch Verfassungsbrüche wie zu C-Zeiten (Gerichtsurteile vorhanden) Haushaltsbetrug (Gerichtsurteil vorhanden) Migrationsabkommen (Vertragsbruch Dublin vorhanden) Überwachung/Bekämpfung der Bürger durch Polizei (C-Demos) Justiz (§188StGB, Anzeigewelle, so done) Inhaftierung von Systemkritiker für Monate (ohne Klage) Falschaussagen oder Verweigerung(en) von Aussagen vor Ausschüssen (Mehrzahl) usw..
Hier ignoriert unsere Regierung das Grundgesetz und die darin garantierte Meinungsfreiheit auch die Kommentare des Verfassungsgerichts werden einfach ignoriert. „ Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG. Gegenstand des Schutzbereichs sind Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden.“
(1 BvR 811/17)
Der Fäserist es doch wurscht ob Compact verboten wird.
Der ging es doch nur darum, Elsässer maximal übel in die Bredouille zu treten und seinen Ruf und den seines scharfsinnigen und gepfefferten Magazins in den Dreck zu treten.
Offensichtlich hat sich die Rote F. aber wieder mal heftig verkalkuliert:
Compact ist bekannter als je zuvor, neu vernetzt und hat neue Unterstützer.
Letzteres ist die gute Nachricht an dieser Riesenschweinerei.
Wer mal Alexander Teskes Buch „Inside Tagesschau“ gelesen hat, weiß: Egal was bei compact im Hintergrund gesprochen wurde, die ÖRR sind das größere Problem; wobei ich es dahingestellt lasse, ob an compact überhaupt etwas Problematisches zu finden sein könnte.
Im Übrigen gibt es für all die VS-Voyeure, die bei irgendwem lauschen und sich dabei… ein altes deutsches Sprichwort: Der Lauscher an der Wand hört seine eigne Schand!
und mal wieder gefühlte Ewigkeit beim freischalten bzw habe nen Nirwana-kommentar geschrieben…
gleichzeitig bekomme ich Werbung für die Stiko und sonstigen Kompost.
leute, ihr solltet ganz ganz dringend euer Präsentationskonzept überarbeiten
Es ging wahrscheinlich gar nicht um das Verbot, sondern um die Schlagzeilen „gegen rechts“.
„Für ein Verbot nach dem Vereinsgesetz muss das BMI nachweisen, dass die Compact-Magazin GmbH nicht nur verfassungsfeindlich denkt“ Da sind jetzt wohl die kreativen Kräfte im BMI gefragt.
Nach langem Überlegen habe ich mich nun doch zum Kauf eines Winterbademantels entschlossen. Im Januar/Februar kann es morgens um 06:00 doch recht kalt werden.
Wacklige Beweise hat sicher bereits die Instanz des Eilantrages festgestellt, sonst hätte das zuständige Gericht dem Eilantrag von Compact niemals zugestimmt.
Wenn die Beweislage unklar oder zu umfangreich ist, um sie im Eilverfahren zu prüfen, wird der Eilantrag idR abgewiesen und auf das Hauptverfahren verwiesen.
So aber ist vermutlich zu erwarten, dass sich das Innenministerium eine Nase holt – und wir Steuerzahler dürfen dafür blechen.
wacklig? Erstunken und erlogen !!!
Was soll der Quatsch, von wegen
,,rechtsradikales Magazin“ ??!!!!
Was lesen wir dann in Zukunft
über die GESICHERT LINKSEXTRE-
MISTISCHE Hessin, im BMI, bei
Euch – WEIHRAUCHJOURNALISMUS ???
Tjaaa, warum ist das so?
Ganz einfach, die reden und schreiben Klartext.
Themenorientiert, sachbezogen und pointiert.
In einer Sprache die jeder gebildete Deutsche versteht.
Auch Apollo tut das hin und wieder.
Allerdings mit weniger Verve. Leider!
Denn…
Sagen bzw Schreiben was ist:
-ist gleich 1. Journalistenpflicht!
Beispiel:
::
Maximilian Krah: «Alice Weidel so gut wie nie zuvor
ca 25 min.
https://www.youtube.com/watch?v=q_KpqRgUrck
Sie schreiben „rechtsradikales Magazin“, Herr Mang. Definieren Sie „rechtsradikal“! Und danach begründen sie ihre Einstufung! So wie Sie das machen, wird das nichts, Herr Mang!
Ein weiterer versuch Compact zu verbieten läuft genau so ins Lehre wie die AFD zu verbieten, ganz einfach weil da nichts unrechtes passiert ist oder passiert.