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Compact-Verbot

Über 80 Seiten versucht Faesers Ministerium eine Begründung zu konstruieren – teilweise wird es haarsträubend

In einem rund 80-seitigen Dokument führt das Bundesinnenministerium aus, weshalb das Compact-Magazin hätte verboten werden müssen. Die Begründung ist teilweise haarsträubend. So vertrete Compact etwa ein „völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept“, da man von „Remigration“ spreche.

Innenministerin Faeser hat 16. Juli das Compact-Magazin verboten

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Vor zwei Tagen hat Nancy Faeser das Compact-Magazin verboten. Auf welche Begründung sich das Innenministerium konkret stützte, war bisher unklar. Nun ist jedoch ein Dokument aufgetaucht, in dem das Innenministerium die Gründe aufführt. Das Papier wurde zunächst unter Verschluss gehalten und als vertraulich eingestuft. Mit Vollzug des Verbots ist der Geheimhaltungsstatus des Dokuments jedoch ausgelaufen. Apollo News liegt die entsprechende begründete Verbotsverfügung vor.

Zunächst geht das Bundesinnenministerium auf die formellen Voraussetzungen für das Verbot ein. Demnach sei Compact ein Verein, da es sich bei dem Medium um eine „Mehrheit natürlicher Personen“ handle, „die sich für längere Zeit einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen haben“.

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Noch innerhalb des Teils, in dem eigentlich nur formal argumentiert werden soll, wird man jedoch schon inhaltlich. Das Innenministerium wirft Compact vor, den Sturz des aktuellen politischen Systems als „zentrale Zielvorstellung“ ausgegeben zu haben. Jürgen Elsässer und seine Mitarbeiter würden sich zudem „im Allgemeinen“ einer „Widerstands- und Revolutionsrhetorik“ bedienen. Als Begründung für diese Behauptungen wird ein Zitat von Elsässer, das er im Rahmen einer Spendengala 2023 geäußert haben soll, angeführt. „Wir wollen einfach das System stürzen“, soll er demzufolge dort geäußert haben.

Compact vertrete ein „völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept“

Da Compact ein „völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept“ vertritt, richtet man sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. So würde Compact in seinen Beiträgen zwischen sogenannten „Passdeutschen“ und „Bio-Deutschen“ unterscheiden. Personen mit Migrationshintergrund würden per se „stigmatisiert und ausgegrenzt“. Als Begründung hierfür fügt das Innenministerium unter anderem folgendes wenig überzeugendes Beispiel an:

In einem Beitrag, in dem die Geburten in Deutschland grafisch dargestellt wurden, soll Compact erklärt haben: „Das heißt auch bei dieser unsichtbaren Säule über 1,2 Millionen, was angeblich deutsche Kinder bekommen haben, sind nur ein Teil richtige Deutsche – Bio-Deutsche, wie man heute sagt“. Auch ein Kommentar zum Ausscheiden der deutschen Nationalelf bei der vergangenen WM begründet für das Innenministerium schon das Eintreten für ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept.

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Folgende Zeilen sind dabei Faeser und ihren Beamten aufgestoßen: „Das war’s DFB. Die nur dem Namen nach deutsche Nationalmannschaft ist bei der Fußball-WM ausgeschieden. Das ist die verdiente Klatsche für hochbezahlte Sportler und Sportfunktionäre, die sich seit Jahren mehr um politische Korrektheit kümmern als um Leistungen auf dem Platz. Gruppensieger wurde übrigens Japan. Eine Elf ohne einen einzigen Ausländer.“ Compact würde also von einem ethnisch-homogenen Volksbegriff ausgehen und damit im Widerspruch zum Grundgesetz stehen.

Außerdem würde das Compact-Magazin das „innerhalb der Neuen Rechten vertretene Verschwörungsideologem eines ‘Großen Austauschs‘, auch als ‘Bevölkerungsaustausch‘ bezeichnet, vertreten. Auch dies stellt für das Bundesinnenministerium offenbar eine Grenzüberschreitung dar. In einem Artikel habe Compact demnach von einem „Volksaustausch durch Masseneinwanderung“ gesprochen. Das Narrativ dieses „Verschwörungsideologems“ beruhe jedoch auf einer „völkisch-ethnischen Vorstellung eines ethnisch homogenen deutschen Volkes“, so das Innenministerium.

Faeser wirft Compact Remigrationsphantasien und Ausländerfeindlichkeit vor

Als weiterer Eckpfeiler, der das völkisch-nationalistische Weltbild des Compact-Magazins untermauern würde, wird der Begriff „Remigration“ genannt. Unter diesem Stichwort würde Compact „die Umkehrung von Migrationsbewegungen“ fordern. Das Wort „Remigration“ sei dabei ein „Schlagwort“, das von Personen und Gruppierungen aus der Neuen Rechten verwendet werden würde. Compact würde unter dem Wort „Remigration“ mehr als die Abschiebung von Illegalen fordern.

So habe Compact in einem Beitrag erklärt: „Remigration ist nicht nur Abschieben von Illegalen, sondern ein großes, umfassendes Konzept, das sowohl Asylanten, also Asylbetrüger, Ausländer als auch nicht assimilierte Staatsbürger im Fokus hat, die in unserem Land ein großes Problem darstellen“. Dem Innenministerium zufolge beweise dies die von Compact ausgehende „rassistische Diskriminierung von Personen anderer ethnischer Zugehörigkeit“. Auch die Forderung von Compact nach einer „Deislamisierung“ wird von der Innenministerin und ihren Beamten in dem Papier als problematisch angesehen.

Neben dem völkisch-ethnischen Gesellschaftskonzept ist dem Innenministerium zufolge die „Fremden- und Migrantenfeindlichkeit“ ein ausschlaggebender Punkt, weshalb Compact sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. So spreche Compact bei der Migration nach Deutschland etwa von einem „Asyl-Tsunami“ oder einer „Asyl-Bombe“. Auch dass Compact-TV-Chef Paul Klemm im Zusammenhang mit den Silvester-Ausschreitungen von „Krawall-Ali“ und „Molotow-Muhammed“ sprach, begründet für das Innenministerium Ausländerfeindlichkeit.

In einem weiteren Kapitel macht das Innenministerium Compact den Vorwurf des Antisemitismus. Als „antisemitische Chiffre“ würde Compact etwa von einer „globalen Finanzelite“ sprechen – auch die Nennung von Einzelpersonen, wie etwa von Bill Gates oder auch von George Soros.

Compact rufe zum Umsturz des politischen Systems auf

Abseits davon wirft man Compact vor, diese verfassungsfeindlichen Haltungen „kämpferisch-aggressiv“ durchsetzen zu wollen. Gestützt wird dies auf Aufrufe zum Umsturz der demokratischen Ordnung. Das Bundesinnenministerium führt hier ein Sammelsurium an Äußerungen auf. Inwiefern diese jedoch als Aufruf zum Umsturz interpretiert werden können, ist fraglich. Regelmäßig lassen die aufgeführten Äußerungen einen weiten Auslegungsspielraum zu.

Dem BMI zufolge begründet schon folgendes Zitat eine „kämpferisch aggressive“ Haltung: „Man hat Grund diesen Staat abzulehnen und vor diesem Staat Angst zu haben(…) Liebe Zuschauer, Sie müssen mit ihrer oppositionellen Haltung rausgehen, an die Öffentlichkeit, so wie wir das machen, und dem Staat und seinen Schergen ins Gesicht schleudern: ‘Wir lehnen euch ab. Wir haben euch nicht gewählt und wir werden euch jagen!‘“. In diesem Kapitel wird auch wieder auf das Zitat Elsässer verwiesen, demzufolge er das „System stürzen“ wolle.

Grundsätzlich gilt: Vereinsverbote können aus inhaltlicher Hinsicht problemlos ausgesprochen werden, sofern der entsprechende Verein Gewalt anwendet, zu solcher aufruft oder auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet ist. Dies ist vorliegend abwegig und wird Compact in dem Papier auch nicht vorgeworfen.

Vielmehr wirft das Ministerium Compact vor, eine „aggressiv-kämpferische“ Haltung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung einzunehmen. Sofern das Verbot nicht schon aufgrund der umstrittenen Anwendung des Vereinsgesetzes gekippt wird, dürfte die Entscheidung darüber, ob eine „kämpferisch-aggressive“ Haltung gegen die verfassungsmäßige Ordnung vorliegt, in den wohl anstehenden Gerichtsverhandlungen entscheidend sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Verfahren zu Vereins- und auch Parteiverboten entschieden, dass eine solche „kämpferisch-aggressive“ Haltung gegen die verfassungsmäßige Ordnung Voraussetzung für ein Verbot ist, sofern eben keines der anderen oben beschriebenen Merkmale (physische Gewalt, Begehen von oder Aufruf zu Straftaten) einschlägig ist. Ob dies auf Compact zutrifft, ist jedoch fraglich. Die Hürden für das Erfüllen dieses Merkmals wurden vom Bundesverfassungsgericht außerordentlich hoch gesetzt.

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90 Kommentare

  • Die Begründung könnte 500 Seiten haben. Und doch könnte Faeser nicht begründen, warum ein Verbot des Compact Verlages richtig ist. ihre pure Antifas-Ideologie hat sie dazu getrieben, die Pressefreiheit mit Füßen zu treten.

    151
  • wenn DAS die Messlatte ist und solche Gummi-Interpretationen von Statements und Aussagen ausreicht, COMPACT zu verbieten und damit durchzukommen …
    dann ist faktisch jedes Blatt, daß sich halbwegs mit Politik beschäftigt, mit einem Fuß im Grab.
    als nächstes darf dann zb die NZZ nicht mehr in Deutschland verkauft werden, oder Frau Faeser 🙈

    64
  • Der Verlag, der in der Rechtsform einer GmbH geführt wird, kann niemals ein Verein sein. Eine GmbH ist Kraft Rechtsform gewerblich tâtig und zahlt Gewerbesteuer. Außerdem gilt für die GmbH das GmbH-Gesetz als Spezialgesetz. Faeser hat sich da etwas abenteuerliches zurecht gebogen. Ein Rauswurf aus dem Kabinett ist überfälig. Faeser leidet unter extremen Verfolgungszwang von allem und jedem, was in ihren Augen „rechtsextrem“ ist.

    56
  • „völkisch-nationalistisch“ – wenn ich das schon höre !
    Aber ok, dann bekommen eben völkisch-nationalistische Länder, also der Rest der Welt, ab heute keinen Cent mehr von uns.
    Entwicklungshilfen, Verteidigungshilfen und geopolitische Ausstattungen : ade Adele !

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  • Wichtig: Zu prüfen ist noch unverzüglich, ob nicht 16 Ländergesetzgebungen für die Pressefreiheit zuständig sind!

    40
  • “ Demnach sei Compact ein Verein, da es sich bei dem Medium um eine „Mehrheit natürlicher Personen“ handle, „die sich für längere Zeit einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen haben“.“

    Aber, hallo. Das trifft auch auf jede Partei zu. So kann man den Schutz von Parteien aushebeln und behaupten, es sei ein Verein. Bei diesem „Verbotsverfahren“ wäre das Bundesverfassungsgericht erstmal außen vor.

    Die AfD sollte aufpassen, wer in den nächsten Tagen an der Tür klingelt. Es wird nicht unbedingt der Postmann sein.

    29
  • „Fasten your seatbelts. It’s going to be a bumpy night.“

    Frei nach Bette Davis. Wenn Faeser damit durchkommt – und so sieht es leider aus – dann steht Deutschland eine lange Nacht bevor.

    Wieder einmal.

  • Das Papier bezieht sich genau auf das, was Faeser und Haldenwang ankündigten: Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, die der Regierung nicht gefallen. Nichts davon war bisher justiziabel, und man kann sich sicher sein, dass dies gründlich geprüft wurde bevor man sich des schäbigen Tricks mit dem Vereinsrecht bediente, um die Verfassungsmäßigkeit zu umgehen.

  • Es ging nicht wirklich um Compact. Es ging darum belastendes Material in die Hände zu bekommen. Und da werden sich schon z.B. „völkisch intendierte“ E-Mails finden lassen, die AfD Mitglieder zugeordnet werden können, die mit Compact interagiert haben. Und mit diesem Material wird Frau Faeser kurz vor den Landtagswahlen die AfD verbieten. Und zwar so knapp vor den Wahlen, dass juristisch kaum noch Möglichkeiten bestehen, sich gegen das Verbot zu wehren. Und da die AfD lediglich ein „gäriger Haufen“ ist, reagieren sie immer nur auf Diffamierung und letztlich ihr Verbot. Eine funktionierende „Vorwärts-Strategie“ hat die AfD nicht, sie wird regelmäßig am Nasenring durch die Manege geführt.Wenn sich die AfD in den nächsten sechs Wochen nicht „neu erfindet“, verschwindet sie demnächst. Und zum „neu erfinden“ gehört nicht nur eine stringente Strategie, sondern vor allem Disziplin, Geschlossenheit und gaaanz wenig Egomanie. Das wird diese Partei in der Kürze der Zeit nicht leisten können.

    19
  • Wenn eine GmbH (bzw. 2 an der Zahl) mit Hilfe des Vereinsrecht von einer einzelnen Person verboten wird, ohne vorhergehende Gerichtsverfahren, dann offenbart dies das Rechtsverständnis dieser Person.

  • In Anbetracht dieser dramatischen Umkehr der Begriffe Demokratie und Freiheit, stellt sich die Frage, wie es generell weiter geht. Noch schlucken die Bürger die Häppchen des Absurden ohne großen Protest. Aber er wächst: Die Protestparteien AfD und BSW kommen bundesweit auf etwa 25 %. Leicht vorherzusagen ist, dass bei der nächsten Wahl aber noch einmal eine Gruselregierung bestehen wird, denn die CDU (mit Ihren Schlafwählern) wird ihren rotgrünen Partner finden. Aber ich rechne damit, dass die Bürger nach noch weiteren 4 Jahren von Verboten, Pseudodemokratie, Merz, Bärbock und Faeser, so wach werden, dass der (auch von Compact erwünschte ) Wechsel stattfinden kann. Leider geht es viel zu langsam. Unser Land ist ein Patient geworden. Keiner mit Schnupfen….

    11
  • Zu Schröders Zeiten gab es immer die Muppets Sketche mit der Regierung .
    Es hat uns eingeholt, das ist mittlerweile die Realität

  • Nochmal: Compact wurde verboten weil es Maria Sacharowa interviewte, Sprecherin des Außenministeriums Russlands.
    Die Nato ist der Agressor und wir unterstützen waschechte Neonazis in der Ukraine deren Junta nur eingesetzt wurde weil die USA Russland in die Falle locken wollte, aber das darf eben nicht gesagt werden.
    Da verstehen die keinen Spass und Faeser befolgt nur Anweisungen der Warmonger.

  • Kämpferisch-Aggresiv,und dazu noch strohdumm. Da sollte Fäser schleunigst die Antifa aus dem Verkehr ziehen.

  • Man kann auf 80 Seiten allerhand Blödsinn verzapfen, wie Z.Bsp. diese lächerlichen Ausführungen bzgl. der WM. Diese nachgerade brutal ehrlichen Worte über die (National-)Mannschaft ist naütlich Armbinden-Nancy sauer aufgestoßen. Und auch der Aufruf J. Elsässers an die Leute rauszugehen und die hAmpelregierung „stürzen zu wollen“ durch Abwählen ………… was ist daran verwerflich oder gar rechtswidrig ?
    Warten wir mal ab, wie sich die Gerichte so positionieren.

  • Bevoelkerungsaustaustausch

    ist keine Erfindung von konservativen Politikern. Die UN diskutiert „replacement migration“ seit spaetestens 2000:

    https://www.un.org/development/desa/pd/sites/www.un.org.development.desa.pd/files/unpd-egm_200010_un_2001_replacementmigration.pdf

    Mehr noch: Das dieses Dokument seit 200 immer noch auf der Servern der UN verfuegbar ist, laesst seine handlungsleitende Relevanz vermuten.

    Es ist daher m.E. klar rechtswidrig, den Verweis darauf als Grundlage fuer das hier in Rede stehende Verbot von Compact in Anschlag zu bringen.

  • Dass dieses Compact-Magazin in Teilen recht „unappetitlich“ ist, sehe ich tatsächlich auch so. Aber es ist dennoch alles von der Pressefreiheit gedeckt. Es wurden in der Mehrzahl nur verwendete Begriffe geframed, die jedoch auch von offizieller Stelle gebraucht werden.

    Nehmen wir den Begriff des „Bevölkerungsaustausches“ – vorher wurde das „Ersetzungsmigration“ genannt – eine Übersetzung des Titels eines UN-Papers „Replacement Migration“, das vor Jahren als Konzept erstellt wurde. Darin ging es um die gezielte Ansiedlung einer geburtenstärkeren Kultur, um das Demografieproblem zu lösen.

    Zudem berichtete der ÖRR von einem „Experiment“ in Europa, bei dem „eine homokulturelle und homoethnische Gesellschaft in eine multikulturelle und multiethnische Gesellschaft“ umgewandelt werden soll.

    „Remigration“ – ein normaler Begriff, der auch von Behörden verwendet wird. Lt. unserer Gesetze sind sehr viele Menschen ausreisepflichtig.

    Faeser hat keine guten Argumente

  • Wenn ich alles schreiben würde was ich über N.F. halte, würde die Polizei bei mir klingeln……

    Polizei? Dein Freund und Helfer 😅🤣😂….
    Diese Polizei braucht kein Mensch!!!!!

  • Gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richtet sich derjenige, der verhindern will, daß in unserer parlamentarischen Demokratie die Volksvertretung aus unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgeht. Damit verbunden ist das Rechtsstaatsprinzip, was bedeutet, daß das auf demokratisch weise zustande gekommene Recht maßgeblich ist und nicht etwa der Willkür der Herrschenden unterliegt. Das ist der Maßstab, der anzulegen ist. Kritik an der Regierung ist es nicht. Das gilt auch dann, wenn sie auf unflätigste Weise erfolgt. Insoweit greift das Strafrecht ein, wobei auch Strafrechtsnormen ihrerseits rechtmäßig sein müssen, um Anwendung zu finden. Den Maßstab dafür setzt wiederum das GG, insbesonders die Grundrechte. Faeser will den Leuten einreden, daß Kritik an der Politik der derzeit Regierenden, das System an sich angreife. Dabei ist die ungehinderte Möglichkeit zur Kritik gerade das, was eine Demokratie erst ausmacht.

  • Die Nazis agierten aufgrund eines Ermächtigungsgesetzes per Führerbefehl. Die derzeitigen Sozis agieren ohne Ermächtigungsgesetz per Faeserbefehl. Was ist der nächste Schritt in den Sumpf?

  • Damit darf Faeser niemals durchkommen.
    Die Meinungsfreiheit ist die Basis einer Demokratie.
    Nur durch die FDP ist diese Regierung zustande gekommen . Das darf man nie vergessen ! Wenn die FDP wirklich liberal wäre, dann würde sie die Koalition spätestens jetzt verlassen.

  • „Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Verfahren zu Vereins- und auch Parteiverboten entschieden, dass eine solche „kämpferisch-aggressive“ Haltung gegen die verfassungsmäßige Ordnung Voraussetzung für ein Verbot ist, sofern eben keines der anderen oben beschriebenen Merkmale (physische Gewalt, Begehen von oder Aufruf zu Straftaten) einschlägig ist. “

    Nach dieser Definition müsste streng genommen aber dann auch der immer wieder von Parteien wie SPD, Grün*Innen/Außen DGB NGOs auch der geführte (und explizit „ausgerufene) „Kampf gegen Rechts“ zu Verboten der Organisationen führen! „Rechts“ zu sein ist ein verfassungsmäßig legitim, weder völkisch noch sonst irgendwie anrüchig oder gegen die staatliche Ordnung verstoßend! Und der Begriff „Kampf“ -insbesondere in der Form wie er gegen ganze Bevölkerungsteile (z.B. Wähler der AFD, auf „Demos nachweislich sogar gegen CDU/CSU)- geführt wird, dürfte unzweifelhaft als „kämpferisch-aggressiv“ bezeichnet werden.

  • Na dann geht es jetzt los – auf auf, liebe Juristen! 💪

  • Das Schattensystem hat jahrzehnte gebraucht um an allen relevanten Stellen willfährige, devote Marionetten zu platzieren (WEF). Das wird nicht einfach so aufgegeben weil die Bosheit darin aufgedeckt wurde. Sie wissen, das ihre Taten böse sind.

  • wenn ein Kalifat – Staat ausgerufen wird, was ist da geschehen,
    wenn eine Demo gegen Israel ausgerufen wird, was ist da geschehen?
    jetzt, so sehe ich dieses ein Magazin, also Presse, jetzt fängt man da an, gegen die „Presse“ Freiheit vorzugehen?

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