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Staatsversagen

„Befremdlich“: Faeser sieht Verantwortung für Aschaffenburg in Bayern

Tödliche Messerattacke in Aschaffenburg: Bund und Bayern streiten um die Verantwortung für die gescheiterte Abschiebung des mutmaßlichen Täters. Faeser fordert Erklärungen von Bayern, Herrmann erhebt Vorwürfe gegen das BAMF.

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Nach der Messerattacke auf eine Kindergartengruppe in Aschaffenburg, bei der ein zweijähriger Junge und ein 41-jähriger Passant ermordet wurden, entbrennt ein Schlagabtausch zwischen Bund und Bayern. Beide Seiten schieben sich gegenseitig die Verantwortung für das Versagen bei der nicht erfolgten Abschiebung des mutmaßlichen Täters zu.

„Die bayerischen Behörden müssen erklären, warum der Täter trotz mehrfacher Gewaltdelikte noch auf freiem Fuß war“, sagte Bundesministerin Nancy Faeser am Donnerstag in Berlin. „Offenbar sind in Bayern dort auch einige Dinge schiefgelaufen“, sagte sie weiter.

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Faeser erklärte: „Die weitere Aufklärung muss jetzt schnell zeigen, warum dieser Täter noch in Deutschland war und wie mit ihm trotz seiner vorherigen Gewalttaten durch die Polizei und Justiz vor Ort umgegangen wurde.“ Die Reaktion aus Bayern nannte Faeser „befremdlich“.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte zuvor das dem Bundesinnenministerium unterstellte Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die gescheiterte Abschiebung verantwortlich gemacht. Die angeordnete Abschiebung des tatverdächtigen Afghanen sei den bayerischen Behörden zu spät mitgeteilt worden, wodurch die Frist verstrichen sei.

Der Asylantrag von Enamullah O. wurde im Juni 2023 abgelehnt. Eine Abschiebung nach Bulgarien, das nach dem Dublin-Verfahren zuständig gewesen wäre, sollte bis zum 3. August 2023 erfolgen. Laut Herrmann wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) jedoch erst am 26. Juli über die Frist informiert, was nur sechs Tage Vorlauf ließ. Das BAMF habe erklärt, dass eine Abschiebung in dieser kurzen Zeit nicht möglich gewesen sei.

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Am 8. August 2023 teilte das BAMF mit, dass der Fall auf Bundesebene weiterbearbeitet werde. Bis Dezember 2024, als Enamullah O. freiwillig seine Ausreise ankündigte, sei keine Entscheidung getroffen worden. Daraufhin wurde das Asylverfahren eingestellt. Der Afghane habe nicht ausreisen können, weil er keine afghanischen Papiere gehabt habe. Diese hätten vom Generalkonsulat in Frankfurt ausgestellt werden müssen. Die Papiere lägen bis heute nicht vor.

CDU-Chef Friedrich Merz kündigte an, im Falle seiner Kanzlerschaft am ersten Tag ein „faktisches Einreiseverbot“ für irregulär einreisende Menschen zu verhängen. Faeser, die offenbar nicht mit Merz‘ Vorschlag einverstanden ist, sagte dazu, es müsse erst geschaut werden, ob das „europarechtlich zulässig“ sei – „Ich glaube, nein.“ Sie warnte zudem davor, die Tat für „Populismus“ zu missbrauchen.

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