Werbung

Ultra-einseitige Berichterstattung

Bashing von Corona-Kritikern: Schweizer ÖRR verliert vor Gericht

Die öffentlich-rechtliche RTS hat in einer Sendung Kritiker der Corona-Politik als „vorwiegend roh und gewalttätig“ dargestellt. Im Streit um eine Programmbeschwerde unterliegt der Sender jetzt vor Gericht.

Werbung

Am 14. November 2021 machte der RTS (schweizer französischsprachiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk) eine 14-minütige Sendung zum Referendum eines Covid-Gesetzes, in der das verhärtete politische Klima um die Abstimmung thematisiert wurde. Die Sendung war jedoch inhaltlich extrem einseitig aufgebaut. In der Sendung wurden mehrheitlich Stimmen abgebildet, die das Covid-Gesetz befürworteten. Gegenstimmen kamen kaum vor, mit Ausnahme von Hassbotschaften gegen Politiker. Das ließ am Schluss den Eindruck aufkommen, Kritiker des Covid-Gesetzes seien in der Mehrheit Verschwörungstheoretiker und gewaltbereit. Zu diesem Schluss kam die UBI (Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen) im Jahre 2022 und hieß eine Beschwerde gegen die Sendung gut. Weiter teilte die UBI mit, die Sendung verstoße gegen das Gebot der Meinungsvielfalt gemäß Artikel 4 des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG). Das Gesetz soll eine einseitige Beeinflussung der Stimmbevölkerung, auch in Bezug auf nahende Abstimmungen, verhindern.

Lesen Sie auch:

Die Einschätzung der UBI ließ die RTS nicht auf sich sitzen und legte Beschwerde beim Schweizer Bundesgericht in Lausanne ein. Das Bundesgericht bestätigte aber die Einschätzung der UBI und wies den Einspruch am 20. September 2023 ab. Das Bundesgericht weist dem Gebot der Meinungsvielfalt eine besondere Bedeutung zu: „Dem Gebot der Vielfalt ist im Vorfeld von Abstimmungen umso stärker Rechnung zu tragen, je mehr sich ein Beitrag der Problematik widmet, über die abgestimmt wird. Die Pflicht zur vorsichtigen und ausgewogenen Darstellung von Sachverhalten vor Wahlen und Abstimmungen ist ein zentraler Grundsatz zum Funktionieren der direkten Demokratie“.
Der Sender muss jetzt Maßnahmen benennen, damit so etwas wohl nicht noch einmal passiert.

Das Urteil könnte in der Schweiz der kommenden „Halbierungsinitiative“ Auftrieb geben. Diese hat zum Ziel, die Rundfunkgebühren zu halbieren. Wäre die Initiative erfolgreich, würde sich die Schweiz, bei Großbritannien und Frankreich einreihen, die ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk radikal beschnitten haben. Großbritannien möchte die BBC privatisieren, während Frankreich seinen Rundfunk zukünftig aus dem Staatshaushalt finanzieren will.

Werbung