Einreiseprogramm
Baerbocks Afghanistan-Flieger: Von 155 eingeflogenen Afghanen nur fünf ehemalige Ortskräfte
Am Dienstag brachte ein Flieger aus Pakistan 155 Afghanen nach Berlin - doch darunter waren lediglich fünf ehemalige Ortskräfte. Zudem besaßen drei Passagiere nur Proxy-Pässe.

Kurz nach der Bundestagswahl hat die Regierung das Einfliegen von Afghanen wieder aufgenommen, nachdem diese kurz vor der Wahl aus „logistischen Gründen“ ausgesetzt worden war. Am Dienstag landete der erste Flieger aus der pakistanischen Hauptstadt Islamabad in Berlin. Wie sich allerdings herausstellt, handelt es sich bei den 155 eingeflogenen Afghanen nur bei 5 Personen um Ortskräfte, so berichtete es die Bild. Zudem sind drei Personen mit Proxy-Pässen eingereist.
Nach dem Rückzug der Bundeswehr 2021 aus Afghanistan und der folgenden Machtübernahme der Taliban, erteilte die Regierung eine Aufnahmezusage für ehemalige Ortskräfte, die in Afghanistan für deutsche Institutionen gearbeitet haben. Diese flohen teilweise nach Pakistan, wo den Betroffenen ein Visum nach Deutschland ausgestellt wird.
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Von dort aus startete nun ebenfalls der Flieger, der am Dienstag 155 Afghanen nach Deutschland brachte. Jedoch handelt es sich nur bei fünf der 155 Afghanen um ehemalige Ortskräfte. Die fünf Ortskräfte hatten für die Bundeswehr und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gearbeitet. Sie wurden von insgesamt 22 engen Familienangehörigen begleitet. Unter den Passagieren befanden sich insgesamt 80 Frauen und 61 Minderjährige.
Ein mit dem Fall betrauter Beamter erklärt gegenüber der Bild, dass „vor der Einreise jeder einzelne Fall“ durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüft werde. Gäbe es Zweifel daran, ob eine Person von den Taliban verfolgt wird, würde man kein Visum ausstellen, behauptet der Beamte.
Doch zusätzlich dazu, dass es sich bei den Afghanen kaum um Ortskräfte handelte, besaßen mindestens drei Passagiere des Flugs sogenannte Proxy-Pässe. Gegen diese erstattete die Staatsanwaltschaft jetzt Strafanzeige. Denn Proxy-Pässe sind in Deutschland nicht gültig. Das liegt unter anderem daran, dass die Antragsteller nicht persönlich auf dem Amt erscheinen – sie können von Dritten beantragt und abgeholt werden. Unter anderem stellte die Taliban solche Pässe aus und verteilt diese willkürlich.
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Warum glaubt man eigentlich alles Elend der Welt hier abladen zu können und dem Steuerzahler aufs Auge drücken zu können?
Frau Baerbock dann zahlen Sie bitte den Unterhalt dieser Menschen mit ihrem Privatvermögen.
Unsere Regierung redet sich damit raus, dass die Auswahl durch diverse (durch sie selbst finanzierte) NGO´s getroffen werden – um welche es sich handelt sei jedoch „geheim“. Wollen die uns eigentlich nur noch veräppeln -jeder Gewerbetreibende muss mittlerweile maximal transparent seine Lieferwege aufzeigen, Unternehmen ein „Transparenzregister“ führen und die rücken nicht mit Namen raus?
Mehr kommt nicht durch.
155 eingeflogenen Afghanen nur fünf ehemalige Ortskräfte
Wie rechtfertigt man so etwas ?
Man muss es nicht denn die grüne Politik hat entschieden.
Nachfrage unerwünscht .
Warum ?
Die anderen 150 sind Fachkräfte. 😉
„Wir bekommen Menschen geschenkt!“
Meine Güte, warum Freigabe? Immerhin verbreite ich regierungsfreundliche Inhalte.
Ich will auch die Frauen hier nicht! Sie bringen ihre Söhne mit, die sie dann so erziehen wie ihre Väter das erwarten und sie selbst erzogen wurden! Schluß damit!
Die gehört wegen Schlepperei vor Gericht.
Kann die Frau machen was sie will? Der Wähler hat doch eindeutig gezeigt, daß er eine andere Politik will. Ich hoffe die Frau wird eines Tages zur Rechenschaft gezogen.