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Nach Erlangen

Auch in München: AfD-Bewerber nachträglich nicht zugelassen – 37.648 Stimmen für ungültig erklärt

Ein AfD-Kandidat für die Stadtratswahl in München ist nachträglich für nicht zugelassen erklärt worden. Er sei bereits vor der Wahl verstorben. Seine Stimmen wurden für ungültig erklärt. Bei einer ebenfalls toten CSU-Kandidatin wurde anders verfahren.

Das neue Münchner Rathaus am Marienplatz. Hier tagt der Stadtrat. (IMAGO/SKATA)

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Nicht nur in Erlangen wurde ein AfD-Bewerber bei der Kommunalwahl in Bayern nachträglich nicht zugelassen: Auch in München sind die Stimmen für den AfD-Kandidaten Karl-Heinz Stiegler als „ungültig“ gewertet worden. Er war bereits vor dem Zeitpunkt der Wahl verstorben. Dennoch erhielt er 30.695 Stimmen bei der Stadtratswahl und 6.953 Stimmen bei der Bezirksausschusswahl. Diese wurden für ungültig erklärt und der AfD wieder abgezogen.

Wenn ein Kandidat auf dem Stimmzettel steht, aber nicht zugelassen ist, müssen die Wahlbehörden die Wähler darüber nicht informieren, sagt das bayerische Innenministerium auf Anfrage von Apollo News: „Die wahlrechtlichen Bestimmungen sehen keine Informationspflichten vor“. „Die Verantwortung für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Wahlvorschlags, die Richtigkeit der darin gemachten Angaben und der Wählbarkeit der Bewerber“ liege „primär beim Wahlvorschlagsträger“.

In München ist allerdings eine Information der Öffentlichkeit über den Tod des AfDlers erfolgt: Die beiden grünen Stadtreferentinnen Laura Dornheim für IT und Hanna Sammüller für Kreisverwaltung hätten eine Pressekonferenz anderthalb Wochen vor der Wahl dafür genutzt, heißt es auf Anfrage von Apollo News seitens der Stadt. In der Einladung zu der Veranstaltung wurde auf dieses Thema allerdings nicht hingewiesen. Doch auch die Stadt betont: „Grundsätzlich ist es Aufgabe der Parteien, die Wähler*innen über ihre Kandidierenden aufzuklären.“

Dass einzelne Bewerber unmittelbar vor der Wahl versterben, ist angesichts der großen Anzahl statistisch nicht unwahrscheinlich. Laut der Stadtverwaltung kommen Todesfälle „bei allen Kommunalwahlen in München vor“. Nicht üblich ist hingegen, dass die Stimmen, die auf diese Bewerber entfallen, für ungültig erklärt werden. Normalerweise werden sie dennoch für die Partei beziehungsweise Liste des Bewerbers gewertet.

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So gab es bei der diesjährigen Kommunalwahl einen weiteren Todesfall in den Reihen der CSU. Der Fall betrifft eine Kandidatin für den ländlichen Bezirksausschuss 22 Aubing – Lochhausen – Langwied im Westen Münchens, Silvia Weber. Für sie wurden 5.072 Stimmen abgegeben. Darunter können, wie immer bei Wahlen zu kommunalen Gremien in Bayern, bis zu drei Stimmen von einem Wähler sein.

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Die Stimmen, die auf die tote CSU-Kandidatin entfallen sind, wurden allerdings für die CSU-Liste gewertet und behielten ihre Gültigkeit. Das Innenministerium erklärt das mit dem (potenziellen) Zeitpunkt des Todes der beiden Lokalpolitiker: Tritt der Verlust der Wählbarkeit „erst nach der Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss“ ein, so werden die Stimmen bei der Sitzverteilung für die entsprechende Liste gewertet.

Bis zum Zeitpunkt der Zulassung ist laut Innenministerium die Partei in der Verantwortung, einen Verlust der Wählbarkeit ihrer Kandidaten mitzubekommen und weiterzugeben. Fristen für einen unmittelbar vor der Zulassungsentscheidung eingetretenen Tod bestehen demnach nicht. Wann genau beide Bewerber verstorben sind, ist nicht bekannt.

Konkret gestaltete sich der zeitliche Ablauf in München wie folgt: Der Zulassungsausschuss entschied am 20. Januar 2026 über die Wahlvorschläge. Zu diesem Zeitpunkt müsste der AfD-Bewerber schon tot gewesen sein, die CSU-Bewerberin hingegen nicht, folgt man den Ausführungen des Innenministeriums. Die Mitteilung über den Tod des AfDlers erreichte das Münchner Wahlamt nach eigenen Angaben erst am 10. Februar. Dadurch sei er unmittelbar nicht mehr zugelassen gewesen.

Weitere Fälle, bei denen Stimmen für einen Toten für ungültig erklärt wurden, konnten allerdings auf Anfrage von Apollo News zunächst weder die Stadt München noch der Freistaat Bayern nennen. Eine landesweite Statistik über den Verlust der „Wählbarkeit nach der Zulassung der Wahlvorschläge“ wird laut Innenministerium nicht geführt. Es könnte sich demnach um einen Präzedenzfall handeln.

Auch in Erlangen war bei der Kommunalwahl ein AfD-Bewerber nachträglich für nicht zugelassen erklärt worden (Apollo News berichtete). Dort bestand allerdings ein anderer Ausschlussgrund von der Wählbarkeit: Der Mann war zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden. Um welches Delikt es dabei konkret ging, konnten oder wollten auf Anfragen von Apollo News weder die Stadt noch das Innenministerium noch die zuständige Staatsanwaltschaft Angaben machen. In Erlangen waren die Stimmen, die für ungültig erklärt wurden, sogar mandatsrelevant: Die AfD verlor dadurch einen Sitz im Stadtrat an die Grünen.

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58 Kommentare

  • Sehr dubios. Aus meiner Sicht ist das nachträgliche Streichen sogar Wahlfälschung, da die Wähler des Kandidaten offenbar (überwiegend) auch die AfD bzw. deren andere Kandidaten wählen wollten. Das müsste mal ein neutraler Staatsanwalt prüfen.

    • neutraler Staatsanwalt …😊😁🤣😂

      • Das ist wie weißer Neger oder schwarzer Eisbär.

      • Ich weiß gar nicht, ob in München und der Stadtverwaltung überhaupt noch nichtschwule Männer tätig sein dürfen. ALLE Schaltstellen der Verwaltung sind mit Frauen besetzt worden, alle Bewerber, die als „cis-Männer“ eingestuft werden, werden diskriminiert. Die IT wird inzwischen gegendert.

        München war eine lebenswerte Stadt, als ich vor 27 Jahren herkam. Heute ist es eine männerfeindliche Kommune.

        • „ALLE Schaltstellen der Verwaltung sind mit Frauen besetzt worden, “
          Soll das etwa bedeuten, dass die „Gleichstellungs“-maßnahmen nur eine Frauen-only-Fördermassnahme ist?
          Ich bin ja sowas von schockiert.

          6
      • 😆 😅 😂 🤣

    • Ja, aber Staatsanwälte sind in DE weisungsgebunden, und der Justizminister ist nicht neutral. Wir haben in DE keine unabhängige Justiz.

  • Bei der letzten LT-Wahl in Bayern gab es auch Auffälligkeiten. Die AfD verliert nachts um 3 so viele %, dass sie knapp hinter den Freien Wählern landet. Der jüngste Landtagsabgeordnete wird auf dem Weg zu seinem ersten Arbeitstag verhaftet wegen einer Durchsuchung in seiner Burschenschaft nach einem anonymen Tipp.

  • Wenn zwei das selbe tun ist noch lange nicht das Gleiche

    • Das stimmt. Bei Russland wird von einem unprovozierten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg geredet, und bei Israel und USA nicht. Meinten Sie das? 🙂

  • Nein, das kann nicht sein 🙂 🙂 🙂

    • Auch dieses billige Manöver der Systemparteien wird uns nicht aufhalten können.
      Dr. Weidel for Bundeskanzlerin!

  • Die widersprüchliche Behandlung vergleichbarer Fälle bei der Kommunalwahl in München ist für mich als Wähler nicht nachvollziehbar. Wenn Stimmen in einem Fall der Liste zugerechnet und in einem anderen Fall für ungültig erklärt werden, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Einheitlichkeit und Verlässlichkeit der angewandten Regeln.

    Unabhängig von politischen Bewertungen gilt: Wahlentscheidungen müssen transparent, konsequent und für alle gleich nachvollziehbar sein. Andernfalls entsteht der Eindruck, daß nicht allein die Regeln, sondern ihre Auslegung entscheidend ist und genau das darf in einem fairen Wahlverfahren nicht passieren!

    • Ich kam heute an einem stehengebliebeben Wahlplakat des Sozkomm-Ablegers „Volt“ vorbei. Die haben dicke Aufkleber mit der Wahlempfehlung für diesen grünen Kraftwerksvernichter nachgerüstet.

      Es ist langsam unfassbar.

  • Das Problem ist: Angesichts der ganzen parlamentarischen Tricksereien gegen die AfD, ist das Vertrauen so weit erodiert, dass man es einfach für sehr wahrscheinlich hält, dass auch hier getrickst wird. So weit ist es gekommen. So leidet das Vertrauen in den Rechtsstaat.

    • Welcher Staat ist ein Rechtsstaat? Welchen Staat meinen Sie da?

      • Ganz meine Frage.

      • Gibt es schon eine Brandmauer gegen den Rechtsstaat?

  • Wenn es auch schon anders gemacht wurde, dann lohnt sich eine Klage.Man kann vom Wähler nicht erwarten, dass er sich im Vorfeld darüber informiert, ob die Kandidaten noch leben. Was auf der Liste steht kann gewählt werden. Fällt ein Kandidat aus irgendwelchen Gründen aus, dann sind die Stimmen der Partei zuzuordnen, denn die wird die Leerstelle ja auch nachbesetzen.

  • In der Wahlordnung steht es, wie verfahren werden soll. Wenn es zwei unterschiedliche Szenarien sind, kann natürlich unterschiedlich verfahren werden. Sind die Vorgänge vergleichbar, dann gilt der Gleichheitsgrundsatz, auch in Bayern.

    • Und warum gibt es keine Suchergebnisse für „Todestag Silvia Weber München CSU“?
      Was haben die CSU und die Angehörigen dieser Kandidatin zu verbergen?

  • Ich bin aus dem selben Kreisverband AfD München-Süd wie der Verstorbene Karl-Heinz Stiegler. Er war ein herzensguter Mensch, der selbst gebrechlich und fast taub bei unseren Infoständen mitgeholfen hat. Sogar im Winterwahlkampf bei Wind und Eiseskälte. Er machte es ehrenamtlich und aus voller Überzeugung, ohne je ein Amt anzustreben. Es ist wirklich sehr schade um ihn.

    • Und jetzt kostet er der AfD über 30.000 Stimmen.

  • Ein genaues, öffentlich belastbar belegtes Sterbedatum von Silvia Weber konnte ich nicht finden.

    Öffentlich gut belegbar ist nur der Zeitraum:
    Sie stand am 3. Februar 2026 noch auf der offiziell bekanntgemachten CSU-Liste für den Bezirksausschuss 22 Aubing–Lochhausen–Langwied.
    Die Münchner Kommunalwahl fand am 8. März 2026 statt.
    Berichte vom 19. März 2026 bezeichnen sie als bereits vor dem Wahltag verstorben; außerdem stand am 18. März 2026 offiziell bereits die „Amtsnachfolge von Frau Silvia Weber und Amtseinführung von Herrn Erwin Katzlinger“ auf der Tagesordnung des Bezirksausschusses 22.

    Damit lässt sich öffentlich nur sagen:
    Silvia Weber starb nach dem 3. Februar 2026 und vor dem 8. März 2026.

  • Ich habe damit nichts zu tun….das bleibt sowieso privat 🙂 🙂 🙂

  • Anfechtbar.

    • Da der Wahlleiter die beiden Todestage nicht nennen möchte, stinkt das wirklich zum Himmel.

  • Doch, so ist es 🙂 🙂 🙂

  • Wie war das noch…es muss nur demokratisch aussehen.

  • Interessant ist: Man findet über keine Suchmaschine den Todestag der Silvia Weber. Das ist insoweit merkwürdig, da es sich nicht um irgendwen handelte, sondern immerhin um eine Person, die sich zu einer Kommunalwahl stellte. Da hat wohl die CSU was zu verbergen!

  • Einer der allerdemokratischsten deutschen Politiker, nämlich Walter Ulbricht, erklärte ja schon Ende 1945: „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben!“ Und auch der Genosse Jossif Wissarionowitsch (er lebe hoch! hoch! hoch!), ein besonders glühender Vertreter der Demokratie, wusste bereits: „Genossen, es ist nicht wichtig, wie das Volk wählt, es ist wichtig, wer die Stimmen zählt.“
    Ich weiß nicht, wie ich nun gerade auf diese Zitate gekommen bin …

  • Aha für die CSU gültig, aber für AfD nicht. Super wie „UNSERE DEMOKRATIE ™“ arbeitet. Also direkt gegen das Grundgesetz.

  • Ulbricht und Honecker hätten nicht anders gehandelt…

  • Unsere Demokratie

  • Unsere Demokratie wird vor gar nichts zurückschrecken um an der Macht zu bleiben. Das wird richtig hässlich werden.

  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Manche sind gleicher. Für sie gelten Sonderegelungen der Inklusion oder Exklusion. Sogar posthum, wenn es einem mittelbaren Interesse dient, wie in diesem Fall die Ungültigkeit von Wählerstimmen für einen jüngst verstorbenen Kandidaten – einer mit allen Mitteln bekämpften Partei.
    In Art. 20 (2) GG ist vermerkt:
    „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.“
    Es besteht ein recht komplexes rechtsstaatliches Verhältnis zu den Gesetzen, die das Nähere bestimmen. Doch die normative Rechtsstaatlichkeit mutiert immer mehr in eine Beliebigkeit rein anlassbezogener Interessen.

    „Der Nachteil der Demokratie ist, dass sie denjenigen, die es ehrlich mit ihr meinen, die Hände bindet. Aber denen, die es nicht ehrlich meinen, ermöglicht sie fast alles.“
    – Václav Havel –

  • Unsere Demokratie

  • Manchmal muss man die Demokratie retten, indem man sie als Demokrat abschafft, bevor die Falschen es tun! (Bernd Zeller)

  • Es gibt den alten Spruch: Würde die CSU einen Gehstock aufstellen, dann würde der mit absoluter Mehrheit gewählt. Die Schwarzen mögen die Roten und Grünen nicht, aber einen gemeinsamen Feind haben sie, und da halten sie zusammen.
    Ich habe 2016 einem AfDler gesagt.“Ihr nehmt den anderen ein grosses Stück vom Kuchen weg, dafür werden die euch mit allen Mitteln bekämpfen, das wird schmutzig.“

  • Jetzt wissen wir, wer die Demokratie abschaffen will.

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