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Großbritannien

Asylbewerber darf bleiben, weil Richter angeblich falsche Pronomen für Trans-Zeugin verwendete

Ein überraschendes Urteil sorgt in Großbritannien für Aufsehen: Das Asylgesuch eines Pakistaners muss neu verhandelt werden, weil ein Richter vermeintlich falsche Pronomen für eine Transgender-Zeugin verwendete. Der Mann gibt vor, homosexuell zu sein.

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Das Upper Tribunal (Immigration and Asylum Chamber) in London: Hier werden wichtige Entscheidungen über Einwanderungs- und Asylfragen getroffen

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Ein Asylbewerber aus Pakistan, dem vorgeworfen wurde, seine Homosexualität nur vorzutäuschen, um in Großbritannien bleiben zu können, hat einen Berufungserfolg erzielt. Der Grund dafür ist jedoch überraschend: Der zuständige Richter hatte in seinem Urteil eine Transgender-Zeugin mit vermeintlich falschen Pronomen genannt. Das berichtete die Daily Mail.

Der pakistanische Staatsangehörige, der ursprünglich als Student nach Großbritannien kam, hatte einen Antrag auf Bleiberecht gestellt, der von einem Einwanderungstribunal abgelehnt wurde. Nun wurde diese Entscheidung von einer höheren Instanz aufgehoben – nicht nur wegen inhaltlicher Fehler, sondern auch aufgrund der unangemessenen Ansprache einer Transgender-Zeugin.

Oberrichter Paul Skinner kritisierte in seiner Urteilsbegründung die „Verwendung nicht-weiblicher Pronomen“ im vorherigen Urteil als „bedauerlich“. Zudem wies er auf einen weiteren Fehler hin: Der vorherige Richter hatte fälschlicherweise angenommen, der Antragsteller befinde sich in einer „Scheinehe“ mit einer Frau, obwohl dieser gar nicht verheiratet war.

Besonders hob Richter Skinner die Bedeutung eines sensiblen Umgangs mit der Geschlechtsidentität von Zeugen hervor. Er verwies auf das „Equal Treatment Bench Book“, das Richtlinien für einen respektvollen Umgang mit Transgender-Personen vor Gericht vorgibt.

„Die Geschlechtsidentität kann für eine Person von tiefgreifender Bedeutung sein. Eine Transgender-Person kann es in große Bedrängnis bringen, mit ihrem Geburtsgeschlecht angesprochen zu werden“, betonte Skinner. „Zudem ist es unwahrscheinlich, dass eine solche Ansprache eine Umgebung schafft, in der sich die Person wohlfühlt, Aussagen zu machen oder sich respektvoll behandelt zu fühlen.“

Das britische Innenministerium hat nun eingeräumt, dass die ursprüngliche Entscheidung aufgehoben werden sollte. Der Fall wird nun von einem anderen Richter neu verhandelt.

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