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18,94 Euro

ARD und ZDF wollen Rundfunkbeitrags-Erhöhung vor Verfassungsgericht einklagen

Weil sich die Ministerpräsidenten noch nicht auf die Erhöhung der Rundfunkbeiträge einigen konnten, ziehen ARD und ZDF jetzt vor das Bundesverfassungsgericht. Die Sender sehen sich durch fehlende Finanzierung in ihrer Unabhängigkeit eingeschränkt.

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Für 2025 war eine Beitragserhöhung der Rundfunkgebühren vorgesehen – doch die Ministerpräsidenten konnten sich noch nicht einigen.

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ARD und ZDF wollen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen – weil der Rundfunkbeitrag nicht wie gewünscht im Januar 2025 erhöht wird. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat eine notwendige Erhöhung des Beitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro im Monat errechnet – doch weil auf der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober keine Einigung erzielt werden konnte, wird die Erhöhung nicht zum Jahreswechsel umgesetzt werden können.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die 2023 über die Rundfunkbeiträge mehr als neun Milliarden Euro erhielten, sehen jetzt ihre Arbeit gefährdet: „Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung“, erklärte beispielsweise ZDF-Intendant Norbert Himmler.

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Am Dienstag haben die Sender deshalb Klage eingereicht – sie berufen sich auf die unabhängige Aufstellung der KEF. „Die Verfassung gibt vor, dass er dafür angemessen finanziert sein muss. Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen“, so Himmler.

Die KEF fungiert als unabhängige Stelle zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, so ist es im Medienstaatsvertrag festgehalten. Dort ist aber auch beispielsweise die Internetpräsenz der Sender geregelt: so viel Bild wie möglich, heißt es da zu den Telemedien. Doch in den Sozialen Medien, vor allem auf Instagram, teilen zahlreiche öffentlich-rechtliche Kanäle vor allem Textnachrichten.

Um das Rundfunkangebot zu verjüngen, hatten die Länder in den vergangenen Monaten einen Reformstaatsvertrag ausgearbeitet. Darin ist beispielsweise die Zusammenführung von Spartenprogrammen, die Limitierung des Hörfunkangebots und die Eingrenzung der Online-Präsenz vorgesehen (Apollo News berichtete).

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Um diese Reform umzusetzen, müssen zunächst die Länderparlamente zustimmen, ehe die Ministerpräsidenten die Verträge unterzeichnen können. Ähnlich läuft es auch bei der Erhöhung des Rundfunkbeitrags: Stimmen die Ministerpräsidenten und Landtage nicht einheitlich für die KEF-Empfehlung, gibt es keine Erhöhung – wenn nicht das Bundesverfassungsgericht einschreitet.

Diesen Schritt gehen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten jetzt, bevor die Länderparlamente überhaupt darüber beraten konnten. ARD und ZDF geht es offenbar nicht schnell genug, denn: Die Ministerpräsidenten haben der Erhöhung auf der Konferenz Ende Oktober keine generelle Absage erteilt, sondern diese wegen Uneinigkeit lediglich aufgeschoben.

Dennoch sprach der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke in einer Mitteilung gar von einer „Verletzung des Verfahrens“, die nicht einfach hingenommen werden könne. Wie bereits 2021 wird deshalb das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. 2020 hatte Sachsen-Anhalt die Erhöhung alleine blockiert – letztlich wurde der neue monatliche Beitrag von aktuell 18,36 Euro aber vom Verfassungsgericht durchgesetzt.

Momentan signalisieren mehrere Bundesländer Zweifel an der geplanten Erhöhung: Nicht nur Sachsen-Anhalt, auch Niedersachsen, Bayern und Brandenburg wollen den neuen Beitrag von 18,94 Euro nicht einfach akzeptieren. Im Dezember sollen die Ministerpräsidenten erneut zusammenkommen – auch bei einer Einigung könnte die Erhöhung jedoch nicht zum neuen Jahr umgesetzt werden.

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