Laut Gutachten
An der AfD vorbei: Alte Wahlausschüsse können in Thüringen weiterhin Richter benennen
In Thüringen sorgt eine Blockade bei der Neuwahl wichtiger Wahlausschüsse für Streit. Die AfD nutzt ihre Sperrminorität, um Druck auszuüben. Ein neues Gutachten legt nahe, dass die bisherigen Ausschüsse weiterhin beschlussfähig sind – und somit Richter und Staatsanwälte ernennen könnten.
Von

In Thüringen droht eine Blockade der Justiz durch die AfD. Die Partei verhindert bislang die Neuwahl der Wahlausschüsse für die Richter- und Staatsanwältewahl im Landtag durch ihre Sperrminorität. Ihr Ziel ist es, die Wahl von AfD-Vertretern in zwei wichtige Kontrollgremien zu erzwingen: die Parlamentarische Kontrollkommission und die G-10-Kommission, die den Verfassungsschutz überwachen.
Am Mittwoch legte Justizministerin Beate Meißner (CDU) nun ein Rechtsgutachten vor, das belegen soll, dass die Wahlausschüsse des Landtags aus der vorherigen Legislaturperiode weiterhin beschlussfähig bleiben. Das Gutachten von Professor Michael Brenner von der Universität Jena kommt zu dem Schluss, dass die Wahlausschüsse, einschließlich des Richterwahl- und Staatsanwältewahlausschusses, solange bestehen bleiben, bis neue Ausschüsse gewählt sind. Sie seien weiterhin in der Lage, Ernennungen von Richtern und Staatsanwälten vorzunehmen.
Werbung
Die Wahlausschüsse bestehen gemäß den bisherigen Regelungen aus 15 Mitgliedern: zehn Abgeordneten des Landtags und fünf Richtern oder Staatsanwälten. Für eine Entscheidung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Laut Gutachten bleiben die Ausschüsse beschlussfähig, wenn mindestens fünf der bisherigen Abgeordneten auch im neuen Landtag vertreten sind. Bisher war unklar, ob die bestehenden Ausschüsse weiterhin handlungsfähig bleiben würden.
Justizministerin Meißner bestätigte, dass diese Voraussetzung erfüllt ist: In beiden Ausschüssen sind jeweils vier Mitglieder sowie ein Stellvertreter weiterhin im Landtag vertreten. Zusammen mit den fünf bestellten Richtern oder Staatsanwälten ergibt sich eine Mitgliederzahl von zehn. Da für eine Beschlussfähigkeit mindestens acht Mitglieder anwesend sein müssen, können Ernennungen nun vorgenommen werden.
Die Mehrheit des Thüringer Landtags hatte zuvor bereits das Berechnungsverfahren für die Ausschussbesetzung geändert. Statt des d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens wird nun das Rangmaßzahlverfahren angewandt, das kleinere Fraktionen begünstigt.
Lesen Sie auch:
Mecklenburg-Vorpommern
„Über 50 Prozent haben sich für die AfD entschieden“: In Sassnitz ist die Brandmauer faktisch Geschichte
In Sassnitz stimmen Kommunalpolitiker offen für Anträge der AfD – die Brandmauer ist faktisch gefallen. Auch in der CDU wächst bundesweit der Widerstand.Berlin
„Kein Ergebnis fehlender Notwendigkeit“: Immer weniger Einsätze gegen Clankriminalität
Verbundeinsätze gegen die Clankriminalität in Berliner Shisha-Bars, Wettbüros und Barber-Shops nahmen in den letzten Jahren rapide ab. Offiziell begründet wird dies mit der zu hohen Arbeitsbelastung der Polizei.Zusätzlich wurde die Ausschussgröße für zukünftige Ausschüsse auf zwölf Mitglieder festgelegt. Dadurch verliert die AfD ihre Sperrminorität: Sie stellt in allen neuen Ausschüssen nur vier Abgeordnete – eine Stimme zu wenig für eine Blockade.
Während die AfD in den neuen Ausschüssen ihre Sperrminorität verliert, gilt dies nicht für die Wahl von Verfassungsrichtern. Anders als auf Bundesebene, wo ein Wahlausschuss die Ernennung vornimmt, entscheidet in Thüringen der gesamte Landtag. Für die Wahl eines Verfassungsrichters ist eine Zweidrittelmehrheit im Landtag erforderlich. Da die AfD hier nicht von der neuen Regelung betroffen ist, kann sie künftige Ernennungen blockieren.
Der Thüringer Landtag hat die AfD als stärkste Fraktion von wichtigen Ämtern ausgeschlossen. Entgegen der üblichen parlamentarischen Praxis, wonach die stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht für den Parlamentspräsidenten hat, wurde der AfD dieser Posten im Thüringer Landtag verweigert. Dies war möglich, weil die Geschäftsordnung des Landtags geändert wurde, wodurch der AfD das Vorschlagsrecht für den Parlamentspräsidenten entzogen wurde.
In der Wahl um das Amt des Parlamentspräsidenten setzte sich schließlich Thadäus König (CDU) mit 54 Stimmen gegen die AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal durch, die nur 32 Stimmen erhielt. Auch bei der Wahl des Vizepräsidenten ging die AfD leer aus. Muhsal erhielt in ihrer Kandidatur für dieses Amt ebenfalls nur 32 Ja-Stimmen und fiel deutlich durch.
Sie haben brisante Insider-Informationen oder Leaks? Hier können Sie uns anonyme Hinweise schicken.
Es kommt der Tag, an dem all das den Altparteien um die Ohren fliegen wird.
Die Altparteien und die Gutachter sind wirklich nicht sehr schlau. Das Gutachten sagt Folgendes: „Laut Gutachten bleiben die Ausschüsse beschlussfähig, wenn mindestens fünf der bisherigen Abgeordneten auch im neuen Landtag vertreten sind. Bisher war unklar, ob die bestehenden Ausschüsse weiterhin handlungsfähig bleiben würden. […] Justizministerin Meißner bestätigte, dass diese Voraussetzung erfüllt ist: In beiden Ausschüssen sind jeweils vier Mitglieder sowie ein Stellvertreter weiterhin im Landtag vertreten“. Dumm nur für die Altparteien, dass Stefan Möller und Torben Braga (Mitglied und stv. Mitglied im Richterwahlausschuss für die AfD) in wenigen Tagen in den Bundestag wechseln und die Landtagsmandate zurücklegen, sodass diese Voraussetzung dann eben nicht mehr gegeben ist. Dann ist eben jene zentrale Bedingung des Gutachtens eben gerade nicht mehr erfüllt und der Richterwahlausschuss wird nicht arbeitsfähig sein. Könnte die Redaktion hierzu näher recherchieren?
Die AfD institutionell auszugrenzen, ist verfassungswidrig. Dies verstößt gegen das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 3 Grundgesetz.
Schnell wieder irgendein Gutachten aus dem Hut zaubern und schon ist alles gegen die AFD möglich.
Das ist „Ihre“ Demokratie! in Thüringen haben 40 Prozent bei der BTW die AFD gewählt. Und es werden immer mehr.
Für die Verfassungsrichter findet sich sicher auch noch ein Gutachter☆.
Es wirdder Tag kommen, an dem all die Tricks sich gegen die Sumpfparteien anwenden lassen.
Demokratie ist, wenn sich die Altparteien die Welt so machen, wie sie ihren gefällt und ihnen zum Vorteil gereicht.
1. Nicht Alles was legal ist ist auch anständig.
2. Das Gutachten zeigt die Interpretation einer Rechtslage. Ein anderer Gutachter kann zu einem anderen Urteil kommen.
3. Bis das Regime endgültig wechselt muss man halt kämpfen , durch alle Instanzen. Siehe Trump, 4 Jahre Kampf und jetzt hört man nichts mehr von den Demokraten, die lecken nur noch Wunden.
Wenn alles was gegen die AfD gebogen wurde gegen die Beschließer angewandt wird, wenn es politisch dreht, dann wird deren Geschrei groß sein. Fakt ist, daß das Regieren gegen die Mehrheit nicht von Dauer ist.
Das wird ja immer wilder. Wenn das bestehende System bleiben soll, müssen auch AfD-nahe Richter gewählt werden. Ich fände es besser, wenn es nur nach Befähigung ginge und Richter unparteiisch sein müßten. Mindestens kein Parteibuch.
Man… welche Tricksereien… aber sowas funktioniert höchstens noch ein letztes mal.
Dann kommt ein Gutachten, das eine Beschlussfähigkeit sieht, wenn es an einem 13. Freitag des Monats regnet und 2 Parlamentarier gleichzeitig niessen während sich 1% derer sich um 360° drehen.