Haßfurt
Amtsgericht verurteilt „Schwachkopf“-Rentner zu einer Geldstrafe in Höhe von 825 Euro
Stefan Niehoff wurde verurteilt. Das Amtsgericht Haßfurt entschied, dass der durch das „Schwachkopf“-Bild bekannt gewordene Rentner wegen der Verwendung verbotener Kennzeichen eine Geldstrafe von 825 Euro begleichen muss.

Das Amtsgericht Haßfurt hat Stefan Niehoff zu einer Geldstrafe von 825 Euro verurteilt, berichtet Nius. Die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte den durch das „Schwachkopf“-Bild von Robert Habeck bekannt gewordenen Rentner in fünf Fällen wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ und in einem Fall wegen Volksverhetzung angeklagt und ursprünglich eine Geldstrafe von 1.350 Euro in 90 Tagessätzen gefordert. Schon zu Beginn der Verhandlung am Mittwoch einigten sich das Gericht und die Staatsanwaltschaft auf die Absetzung von zwei der sechs Punkte – daraufhin forderte die Behörde 70 Tagessätze zu je 15 Euro.
Ausschlaggebend für die Verurteilung: Die „kritische Verwendung“ der von Niehoff geteilten Bilder sei nicht auf den ersten Blick erkennbar, so der Richter. Gegen den hatte der Verteidiger, Marcus Pretzell, zu Beginn der Verhandlung noch einen Befangenheitsantrag gestellt. Pretzell kritisierte, der Richter habe die Pressefreiheit im Gericht durch strenge Auflagen eingeschränkt. Das Gericht lehnte den Antrag ab, der Richter durfte in dem Verfahren weiter entscheiden.
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Seine Entscheidung kommentierte der Richter dann folgendermaßen: „Wir sind nicht die, die Gesetze erlassen. Ihnen muss klar sein, dass wir Gesetze auch nicht immer gut finden.“ Aber: „Mir ist klar, dass unser Internet voll ist mit sowas, und wir dem nicht Herr werden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wir werden solche Fälle weiterhin verfolgen“, kündigte der Richter an.
Die Staatsanwaltschaft hatte Niehoff insgesamt wegen sechs Fällen im Visier und setzte sich jetzt in den vier verbleibenden gegen Niehoff durch. Darin ging es jeweils um den Vorwurf des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches. Einmal wurde Niehoff vorgeworfen, ein Bild per Zitatfunktion, also Retweet, geteilt zu haben, auf dem mehrere katholische Geistliche beim Hitlergruß gezeigt werden. „Ich finde die Kirche hat immer eine ehrenhafte Haltung zu politischen Systemen“, stand kommentierend in dem Beitrag.
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Im zweiten Fall ging es um eine digital bearbeitete Version eines Spiegel-Titelbildes. In dem manipulierten Bild ist die bayerische Landesvorsitzende der Grünen, Katharina Schulze, beim Zeigen eines Hitlergrußes zu sehen. Als Titel ist zu lesen „Das grüne Reich“ und „Die Machtergreifung“. Kommentierend äußerte Niehoff: „Ist das schon Nationalsozialismus 2.0, will die in Zukunft Lager für Gegner bauen? Ist die vollkommen irre? Ihr seid komplett am Ende!!“, zitiert Nius aus dem Strafbefehl.
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Die letzten beiden Punkte wurden schon am Mittwochmorgen fallen gelassen. Darin ging es einmal um ein per Zitatfunktion geteiltes Bild, auf dem eine Person in brauner Uniform und mit Hakenkreuzbinde einer Person im schwarzen Kapuzenpullover mit Antifa-Armbinde gegenübergestellt wird. Beide tragen einen Schlagstock. Es handelt sich wahrscheinlich um einen Vergleich der Sturmabteilung der NSDAP mit der heutigen Antifa. „Then“ und „Now“, also „damals“ und „heute“, sind jeweils unter die Darstellungen geschrieben, zu Füßen der beiden Charaktere liegt eine Person, auf deren Kleidung „Free Speech“ (zu Deutsch: Meinungsfreiheit) steht.
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Im letzten Fall ging es um den Vorwurf der Volksverhetzung. Niehoff hatte auf X einen Beitrag über die ARD-Komikerin Sarah Bosetti per Zitatfunktion geteilt. Diese hatte Maßnahmenkritiker in der Corona-Pandemie als „Blinddarm“ der Gesellschaft bezeichnet. Dem wurde das Zitat des KZ-Arztes Fritz Klein in einer Collage gegenübergestellt. Klein hatte einer KZ-Inhaftierten zufolge gesagt, dass Juden „ein entzündeter Blinddarm“ seien, „der aus dem Volkskörper entfernt werden müsse.“ Obwohl das Zitat von Niehoff offensichtlich kritisch genutzt wurde, sah die Staatsanwaltschaft darin den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
Die Ermittlungsbehörde war 2024 auf Niehoff aufmerksam geworden, nachdem dieser das bekannte „Schwachkopf“-Bild von Habeck per Zitatfunktion geteilt hatte. In dem Bild, das von der Werbung der bekannten Haarpflegemarke Schwarzkopf inspiriert ist, ist Habeck zu sehen, darunter steht „Schwachkopf Professional“. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Beleidigung nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches – dem Politikerbeleidigungsparagrafen, denn Habeck war damals Bundeswirtschaftsminister.
Im April gab die Ermittlungsbehörde dann plötzlich bekannt, einen Strafbefehl in den sechs anderen Fällen – die zuvor keine Rolle spielten – beantragt zu haben. Niehoff lehnte ab, weshalb in der Sache jetzt vom Amtsgericht Haßfurt zu seinen Ungunsten entschieden wurde.
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Der zeitliche Verlauf der Ermittlungen ist dabei nach wie vor nicht eindeutig geklärt. Gegenüber Apollo News erklärte die Staatsanwaltschaft, auf Niehoff aufmerksam geworden zu sein, weil eine Meldung wegen Volksverhetzung bei der Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ eingegangen war. Aufgrund dieses Auslösers – Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuches ist ein Offizialdelikt und muss von Amts wegen ermittelt werden – lief die Akte daraufhin vermutlich unter ebenjenem Vorwurf: Volksverhetzung.
Anders ist nicht zu erklären, warum die im August beantragte und im November vollstreckte Hausdurchsuchung, für die das Teilen des „Schwachkopf“-Bildes als Grund angegeben worden war, auch im Rahmen des Aktionstages „gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet“ geführt wurde. Erst in einer späteren Pressemitteilung erklärte die Staatsanwaltschaft, auch wegen Volksverhetzung zu ermitteln. Und: Der damals angegebene Fall, in dem die Staatsanwaltschaft eine Volksverhetzung vermutete, wurde später wie auch das Habeck-Bild nicht zur Anklage gebracht.
Auf die Frage, wie die Behörde auf die im Strafbefehl vorgebrachten Vorwürfe aufmerksam wurde, hieß es gegenüber Apollo News: „Weitere Vorwürfe der Volksverhetzung ergaben sich im Laufe der Ermittlungen“. Fast wortgleich antwortete die Staatsanwaltschaft außerdem auf die Frage, wann die Fälle, in denen die Behörde die Verwendung von verbotenen Kennzeichen sah, ermittelt worden waren. Weil die Frage eine konkretere Antwort verlangte, hakte Apollo News nach – ohne Erfolg. Immerhin teilte die Behörde mit: „Es wurde geprüft, ob auf dem X-Konto Postings mit volksverhetzendem Inhalt veröffentlicht wurden.“
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Offenbar wurde also das Konto von Niehoff gezielt durchkämmt und dabei möglicherweise auch Beiträge gefunden, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der Verwendung von verbotenen Kennzeichen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches entsprechen. Daran gab es immer wieder Kritik. Jetzt ist mit der Entscheidung des Amtsgerichts zumindest erstinstanzlich eine Entscheidung mit bundesweiter Reichweite getroffen worden, Niehoff muss die Tagessätze begleichen sowie die Prozesskosten tragen. Niehoff will Einspruch erheben.
Super!!
Dann macht er einen guten Schnitt. Die Spenden werden wieder ein Vielfaches der 825.- betragen! Ich gönne es ihm 🙂
Was ist daran bitte super? Mit 55 Tagessätzen ist dieser ältere Herr mit schwer kranker Tochter nun, auch noch vorbestraft. Ich kann nur für ihn beten, dass er sich ein Exil sucht, wo man nicht politisch verfolgt wird, wenn man nicht auf Linie ist
Vorbestraft ist man erst bei > 90 Tagessätzen.
Das stimmt so nicht, als vorbestraft gilt man erst ab mehr als 90 Tagessätze.
Vorsicht!
Michael Balweg kann da ein Lied von singen, wie das Cartell dann reagiert….
Dazu kommen ja die Prozess- und Anwaltskosten, ein Vielfaches der Strafe.
Wieder was zum Kichern für die Staatsanwälte!
Es geht um ein Strafverfahren mit einem einzigen Verhandlungstag 😀
Wovon Du redest das ist eine völlig andere Liga. Glaub mir, der Niehoff ist langfristig auf alle Fälle der Gewinner!
Na dann mach doch auch so einen Re-Tweet, du Schlauberger, wenn das so ein gutes Geschäft ist.
Was der Ärger an Nerven gekostet, hat, das kapierst du nicht.
Er wurde verurteilt.
Daran ist gar nichts super.
Eine Geldstrafe die nichtmal eingetragen wird?!
Und in der nächsten Instanz wird noch weniger dabei rauskommen..
Naja sie wird nicht im polizeilichen Führungszeugnis eingetragen. Aber wenn er sich nochmal ein gleichartiges Delikt zu Schulden kommen lässt, so zählt er vor Gericht als Wiederholungstäter. Das Gericht kennt natürlich alle Vorstrafen….
Die Konsequenzen mag sich jeder selbst vorstellen.
„Obwohl das Zitat von Niehoff offensichtlich kritisch genutzt wurde, sah die Staatsanwaltschaft darin den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.“
Das ist reine Willkür der Staatsanwaltschaft!
Warum kümmert sich diese nicht mal um Böhmermann?
Dieser wird, im Gegensatz zum gemeinen Bürger, für seine widerlichen „Beiträge“ noch fürstlich entlohnt.
„Das ist reine Willkür der Staatsanwaltschaft!
Warum kümmert sich diese nicht mal um Böhmermann?“
Warum denn wohl? Der erste Satz beantwortet die Frage …
Reine Willkür der Staatsanwaltschaft??? Sowas gibt es nur in Willkürstaaten.
. . . nicht „nur“ die Staatsanwaltschaft, auch der Richter sah es so.
Man sieht, sogar im CSU-Land Bayern ist der Marsch durch die
Institutionen vollendet. In diesem Bundesland konnte früher das Tragen
von „Stopt Strauß-Plaketten“ schon die Berufswünsche vermasseln.
Sie haben völlig recht. Uns wird jeder freie und zutreffende Meinung unter Strafe verboten und einer wie Böhmermann darf hetzen und hetzen und hetzen.
Irgendwie ist der Begriff so schwammig, dass alles mögliche darunter subsumiert werden kann. Die Frage ist doch was genau versteht man unter Volksverhetzung? So ein Bildchen ist doch irgendwie funny fresh und ist so was von lapidar, dass es mal gerade zum schmunzeln taugt. Wenn überhaupt. Nach meinem Verständnis kaum darunter zu subsumieren. Wollte man ein Exempel statuieren. So nach dem Motto Bürger schweig. Es bleibt jedoch die Frage was versteht man, was versteht die Justiz unter Volksverhetzung. Irgendwie völlig unklar nach meinen dafür halten dessen Definition.
Vielleicht ist die Unklarheit auch gewünscht. Da es Unsicherheit bedeutet. So dass der Bürger lieber schweigt.
JB beschmutzt das eigene Volk, das ist für Berlin ok, da es ja selbst vom Schloss Bellevue bis hin zum Bundestag gängige Praxis einiger Parteienvertreter, die eben NICHT das Volk vertreten, ist, würden manche anmerken.
Auch ist es egal wenn der eine Schaden dem dt. Volk in mind. 3stelliger Milliardenhöhe beschert, solange man ihn nicht treffend bezeichnet, würden manche sagen.
Wenn aber jener selbst einst mit dem Begriff Volk nichts anfangen kann, wie kann dann eine Staatsanwaltschaft den 130er Paragraphen in Ansatz bringen, würden sich manche fragen.
Der eine nimmt ein Bild vom Adolf und kommentiert sarkastisch.
Und muss in der Folge über 800,- € zahlen.
Der andere verkleidet sich als Adolf und bekommt dafür fast 800.000 € in Jahr.
Warum wurde der ursprüngliche Ersteller des Memes nicht ausgeforscht?
Der ganze Vorgang schreit doch ‚Honeypot‘!
Nicht in meinem Namen!
eins muss dem „Richter“ klar sein, USA Reisen , auch seiner Verwandtschaft sind somit für ihn passe!!!
Wo kann man spenden?
hallo apollo. bitte ein spendenkonto fuer den mann eroeffnen. es kann eine botschaft deutschlandweit senden.
Nicht vergessen. Wir befinden uns hier in Bayern. Die Staatsanwaltschaften sind auch dort weißungsgebunden (eigentlich ein Problem). Jedenfalls könnt der bayerische Justizminister dieser Jagd auf einem Bürger seines Bundelandes jederzeit ein Ende bereiten. Wenn er wollte!
FJS rotiert im Grab, was aus der CSU, die Bayern einst nach vorn gebracht hat, geworden ist. Über Söder hätte er gesagt: “ der ist kein Depp, der ist dem Depp sein Trottel-Lakei.“
Ja bitte liebe apollo news organisiert ein Spenden Konto!!!
Gibt es ein Spendenkonto? Für die Wellen, die wegen dem Posts gemacht wurden, ist das noch fast günstig mit dem genannten Betrag. Nun mehr ist ein gewisser Herr vielleicht auch nicht wert.😊
Es gab damals ein Spendenkonto von Apollo mit etwa 40.000 Euro.
Das ist gut, er kann entspannt weiter machen mit einem nächsten verfahren.
Das ist sehr gut, aber hoffentlich haben sie ihm das Geld nicht einfach beschlagnahmt.
Ja gibt’s denn nun eines? Ich würde auch gerne mein Schärflein beisteuern
Ein Schlag gegen die Meinungsfreiheit und letztlich gegen die Demokratie die Landes. Schade.
„„Wir sind nicht die, die Gesetze erlassen. Ihnen muss klar sein, dass wir Gesetze auch nicht immer gut finden.“
Nein, aber gerade bei §§ bei denen es, meiner völlig unmaßgeblichen Meinung nach, am Bestimmtheitsgebot (nulla poena sine lege certa) mangelt kommt dem Gericht eine derart subjektiv wertende Rolle zu, dass der „Normalbürger“ geneigt sein könnte, genau dies stark verkürzt anzunehmen.
Und der § 130 StGB ist ein Paradebeispiel dafür. Und das fängt schon ganz vorne im Gesetzestext an: „er in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“
Welche „Weise geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“ ist Auslegungssache des Gerichts. Sprich wenn A. und B. objektiv exakt genau das Gleiche sagen, kann es sein, dass es bei A. Volksverhetzung ist (denn das Gericht weiss ja genau wie der böse A. das meint!) und bei B. nicht (denn der Gute B. kann das unmöglich so gemeint haben!). Das öffent die Tür für Gesinnungsjustiz.
Ist die Tür denn nicht schon offen?
Lasst uns ordentlich spenden für das Justizopfer.
Ich beteilige mich gerne.
hallo apollo redaktion. bitte ein spendenkonto eroeffnen. ich beteilige mich gerne. es wird deutschlandweit schon die richtigen signale senden.
Dieser Fall zeigt deutlich wohin wir in Deutschland gekommen sind.
Hauptsache die Linken dürfen alles ungestraft zum Besten geben.
Wohl wahr! Alle Polizisten pauschal als „Bastarde“ zu verunglimpfen ist straffrei. Aber einen dilettantischen Wirtschaftminister als solchen zu benennen wird mit aller Macht verfolgt?
Es lebe die Gleichbehandlung !
Im Rückblick wird damit auch klar, warum Staatsanwalt und Richter die Punkte 5 und 6 von vornherein haben fallen lassen. Dort war nämlich die kritische Absicht ganz unübersehbar – und bei einer zusammenhängenden Würdigung hätte man dann auch eine kritische Absicht in den anderen Fällen (an)erkennen müssen – anstelle jetzt so zu tun, als sei diese kritische Absicht nicht erkennbar.
Damals. In einer Kneipe in Ostberlin im Prenzlberg. Ja damals saßen bestimmt auch große Ohren im Raum. Aber ich habe mich damals freier gefühlt als heute. Auch viel geschimpft über die Oberen. Ja damals. Und heute? Die Kneipe gibt’s nicht mehr. Mein Freiheitsgefühl auch nicht.
DDR-Verklärung. Entsprechendes haben auch die Altnazis gemacht.
Das Gefühl habe ich auch. Die Spionage und Bestrafung der eigenen Bürger heute, hat ein Vielfaches von damals erreicht!
Dieses Urteil ist eine absolute Frechheit vom Richter, weil es vor Hohn und Arroganz nur so trieft!
Roland Freisler ist jetzt als Aushilfe beim Amtsgericht „Haßfurt“ tätig….
Das erklärt vieles.
Das liest sich irgendwie, wie. „Hauptsache irgendeine Strafe“ Er sollte unbedingt in Berufung gehen!
Also ist es nicht mehr erlaubt Bilder zu zeigen in denen katholische Geistliche den rechten Arm zum Gruß heben.
Auch wenn sich dieses wirklich so abgespielt hat?
Ich muss direkt mal im Keller suchen, ob da nicht noch Geschichts-Schulbücher aus den 60er-Jahren rumstehen, in denen Bilder aus den 30ern drin sind, wo Männer
mit Armbinden abgebildet sind. Ich distanziere mich an dieser Stelle gleich
mal von den Geschichtsbüchern.
das macht den Unterschied aus zwischen Justiz und Gesinnungsjustiz. Bamberg hat traurige Berühmtheit erreicht.
Wenn man bedenkt, dass zuletzt noch im Dezember 2023 das Ministerium der Justiz des Landes Hessen reklamierte, dass noch immer die juristischen Hürden „unvertretbar“ hoch angesetzt sind, den Nachweis für Taten führen zu können, die in der Lesart des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2020 dem Leben zwar nicht physisch, aber psychisch ein Ende setzen, handelt es wirklich um eine Frage, warum der Gesetzgeber solch eine fortwährend überaus weit offen stehende Tür auf dem Weg ins Freie nicht schon längst verschlossen hat? Dem Richter kann allein schon deshalb kein Vorwurf gemacht werden. Allerdings sollte die Kritik erlaubt sein, dass der Deutsche Bundestag das Strafrecht womöglich bis zur völligen Unkenntlichkeit entstellt, wenn ein demgegenüber zu vernachlässigendes Vergehen bereits zu einer Verurteilung mit 70 Tagessätzen zu je 15 Euro führt.
Ausschlaggebend für die Verurteilung: Die „kritische Verwendung“ der von Niehoff geteilten Bilder sei nicht auf den ersten Blick erkennbar, so der Richter.
So geht das aber nun gar nicht. Die „Erkennbarkeit“ der „kritische Verwendung“ hängt doch zu sehr von der subjektiven ERKENNTNISFÄHIGKAEIT des jeweiligen Richters ab. Was daraus folgt, möchte ich hier zu meinem eigenen Schutz nicht weiter ausführen, denn manchmal neige ich zu drastischen Formulierungen.
Ich erspare mir hiermit eine DRASTISCHE FORMULIERUNG. War jetzt die „kritische Verwendung“ der „DRASTISCHEN FORMULIERUNG“ verständlich genug?
ich würde ihn niemals einen Trottel nennen, und darüber hinaus im Kampf um meinen Glauben an seine Sachkompetenz nie im Leben nachlassen, alle denkbaren Hindernisse überwinden. Manchmal wird Welt des Denkbaren von der Realität in einem unvorhersehbaren Maße bei weitem übertroffen, so dass es hin und wieder zu Verzögerungen in meinem Kampfe um den endgültigen Sieg über den Unglauben kommen kann.
Um nicht gemeinsam in eine Gefahrenzone zu geraten,würde ich ein Zitat von Ludwig Thoma empfehlen: “ Er ist ein ausgezeichneter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande“
Was kann Niehoff dafür, daß der „Richter“ einfach ein ungebildeter Trottel ist?
Vielleicht sogar linksextrem verblendet?
Komisch. Nach unwürdigen Entgleisungen des ÖRR in den Jahren 2020 – 2022 wurde nie ermittelt. Wird hier etwa mit zweierlei Maß gemessen ?
Wußten Sie das noch nicht? Na dann guten Morgen.
Kein Wunder, daß immer mehr Bürger sagen: Stoppt die CSU Richter bevor es zu spät ist. Mein Nachbar hat sogar ein Schild im Garten da steht drauf: Polizisten sind Mörder. Die Bevölkerung hat die Schnauze voll vom übergriffigen CSU Polizei- und Überwachungsstaat. Immer mehr Bürger wehren sich. Keine Fingerabdrücke im Personalausweis. Ein Fachanwalt für Steuerrecht sagte: Die Leute fragen ihn vermehrt nach Steuerhinterziehung. Steuerboykott ist Notwehr. Studien zeigen: Viele Leute sehen Steuerhinterziehung als ehrenhaft und gut an. Experten raten: Nie mehr CSU/CDU/SPD/GRÜN/FDP. Umfragen zeigen: 56% sagen: Rechtsbeugende Richter in den Knast
Politisch korrekte Justiz ist das einzige was in Deutschland noch funktioniert.
„Wegen der Verwendung verbotener Kennzeichen…“
Mann sollte überlegen ob die Verwendung der Bezeichnung „NGO“ auch verboten werden muß.
Auch die Bezeichnung „Soziale…“ bei SPD und „Christlich…“ bei CDU würde ich überdenken.