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Verfassungsrechtler

AfD-Verbot erst „der Anfang“: Expertenpapier skizziert politische Umerziehung weiter Teile der Bevölkerung

In der Stellungnahme der 17 Verfassungsrechtler wird skizziert, dass das AfD-Verbot erst „der Anfang“ sei - man will gegen „rechtsextreme Positionen in der deutschen Gesellschaft“ vorgehen. Es geht um die Umerziehung von weiten Teilen der Bevölkerung.

In dem Expertenpapier klingt an, dass man noch weit mehr tun will, als die AfD zu verbeiten.

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Die unaufgeforderte Stellungnahme, die 16 Verfassungsrechtler um den Rechtsprofessor Emanuel Towfigh dem Innenausschuss und dem Rechtsausschuss des Bundestags zukommen ließen (Apollo News berichtete), offenbart, dass das AfD-Verbot als ein erster Schritt hin zur politischen Umerziehung der Bevölkerung gesehen wird. In dem 31-seitigen Dokument, das der Initiator selbst veröffentlicht hat, heißt es auf Seite 12, dass durch ein AfD-Verbot die rechtsextreme Einstellung in der Bevölkerung nicht verhindert werden könne. Jedoch müsse gegen diese Haltung vorgegangen werden.

Eine Demokratie müsse zwar „individuelle verfassungskritische Ansichten” aushalten, aber gegen „institutionalisierte[] Formen” müsse sich der Staat zur Wehr setzen, heißt es in der Stellungnahme. Menschen, die angeblich rechtsextreme Meinungen vertreten, sollen sich also nicht organisieren dürfen. Doch die Verfassungsrechtler gehen noch weiter: Ein Parteiverbot eröffne „ein Zeitfenster von einigen Jahren, die genutzt werden können und genutzt werden müssen, um effektiv gegen die weiterhin vorhandenen rechtsextremen Ansichten in der Bevölkerung effektiv vorzugehen und das erneute Erstarken rechtsextremer Parteien zu verhindern.”

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Weiter schreiben die Juristen: „Erst durch ein solches Parteiverbot wird eine Rückkehr zu verfassungspolitischer Normalität möglich.” Damit überführen sie ihre Behauptung, dass „individuelle verfassungskritische Ansichten” auszuhalten seien, selbst der Lüge. Doch was gilt laut den Verfassungsrechtlern überhaupt als rechtsextrem oder verfassungsfeindlich? Als verfassungsfeindlich gilt ein sogenannter „ethnisch kultureller Volksbegriff”, den die Juristen in ihrer Stellungnahme als Festlegung von Einzelpersonen auf überindividuelle Merkmale beschreiben.

Wer einer „deutschen Romantisierung der Nation” anheimfalle und glaube, dass „,das Volk’ oder ,die Nation’ eine in diesem Sinne ,tiefere’ kulturelle oder biologische Substanz haben”, agiere „verfassungsfeindlich”. In dem Dokument sind auch öffentliche Aussagen von AfD-Politikern auf Bundes- und Landesebene gesammelt, die eine verfassungsfeindliche Haltung belegen sollen. Die Aussagen sind nach den vier Themenbereichen geordnet: „ethnisch-kultureller Volksbegriff”, „Ausländer- und islamfeindliche Agitation”, „homo- und transphobe, queer-feindliche” Aussagen und „Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip”.

Als Beispiel für ausländerfeindliche und damit verfassungsfeindliche Aussagen gelten unter anderem die Worte des parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Fraktion im Bundestag, Stephan Brandner, aus einer Bundestagsrede im Juli: „Sie haben […] Frauen und Kinder migrantischen Straftätern zum Fraß vorgeworfen und tun so, als hätten Sie damit überhaupt nichts zu tun. […] Denn Tatsache ist, dass Sie verantwortlich sind für in den letzten Jahren Zigtausende erstochene, ermordete, totgetretene, vergewaltigte und verletzte Opfer von Migranten, die alle noch unverletzt leben würden, wären Sie der AfD und unseren Forderungen gefolgt und nicht Frau Merkel und ihrem kriminellen Multi-Kulti-Wahn“.

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Als Beispiel für eine „queer-feindliche” Aussage gilt eine Aussage von Beatrix von Storch aus einer Bundestagsrede im Juni 2022 zum Selbstbestimmungsgesetz. „Dieses Gesetz, das biologische Realitäten der Ideologie einer kleinen, radikalen Minderheit opfert, ist ein Schlag ins Gesicht von Frauen, die sich mit Männern auseinandersetzen müssen, die sich selbst als Frauen definieren.” In Bezug auf „Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip“ werden in dem Dokument vielfach kritische Aussagen über den Verfassungsschutz gesammelt. Im Juni 2022 äußerte Brandner Kritik am Bundesverfassungsgericht. Das oberste deutsche Gericht sei „in Zeiten von Corona leider zum willfährigen Abnicker der Altparteienpolitik verkommen“.

Die gesamte Stellungnahme der siebzehn Verfassungsrechtler ist vom Grundtenor durchzogen, dass legitime Meinungsäußerungen und Kritik an der Regierung als verfassungsfeindlich gelten. Diese Kritik wird als „rechtsextrem“ bezeichnet und ein Großteil der Bevölkerung, nämlich die zwanzig Prozent der AfD-Wähler, soll diese Haltung aufgeben. Ein Parteiverbot sei zwar die „ultima ratio“, aber zugleich sei ein Verbot auch eine „Präventivmaßnahme“.

Der Ausschluss der Partei sichere „die Handlungsfähigkeit der übrigen demokratischen Akteure, rechtsextreme Strömungen in der Gesellschaft wirksam zu bekämpfen“. Einer der letzten Sätze in der Analyse der Verfassungsrechtler liest sich wie ein finsteres Versprechen: „Das Verbot der AfD ist nicht das Ende der Auseinandersetzung mit rechtsextremen Positionen in der deutschen Gesellschaft, sondern ihr Anfang.“

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