Verfassungsrechtler
AfD-Verbot erst „der Anfang“: Expertenpapier skizziert politische Umerziehung weiter Teile der Bevölkerung
In der Stellungnahme der 17 Verfassungsrechtler wird skizziert, dass das AfD-Verbot erst „der Anfang“ sei - man will gegen „rechtsextreme Positionen in der deutschen Gesellschaft“ vorgehen. Es geht um die Umerziehung von weiten Teilen der Bevölkerung.
Die unaufgeforderte Stellungnahme, die 16 Verfassungsrechtler um den Rechtsprofessor Emanuel Towfigh dem Innenausschuss und dem Rechtsausschuss des Bundestags zukommen ließen (Apollo News berichtete), offenbart, dass das AfD-Verbot als ein erster Schritt hin zur politischen Umerziehung der Bevölkerung gesehen wird. In dem 31-seitigen Dokument, das der Initiator selbst veröffentlicht hat, heißt es auf Seite 12, dass durch ein AfD-Verbot die rechtsextreme Einstellung in der Bevölkerung nicht verhindert werden könne. Jedoch müsse gegen diese Haltung vorgegangen werden.
Eine Demokratie müsse zwar „individuelle verfassungskritische Ansichten” aushalten, aber gegen „institutionalisierte[] Formen” müsse sich der Staat zur Wehr setzen, heißt es in der Stellungnahme. Menschen, die angeblich rechtsextreme Meinungen vertreten, sollen sich also nicht organisieren dürfen. Doch die Verfassungsrechtler gehen noch weiter: Ein Parteiverbot eröffne „ein Zeitfenster von einigen Jahren, die genutzt werden können und genutzt werden müssen, um effektiv gegen die weiterhin vorhandenen rechtsextremen Ansichten in der Bevölkerung effektiv vorzugehen und das erneute Erstarken rechtsextremer Parteien zu verhindern.”
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Weiter schreiben die Juristen: „Erst durch ein solches Parteiverbot wird eine Rückkehr zu verfassungspolitischer Normalität möglich.” Damit überführen sie ihre Behauptung, dass „individuelle verfassungskritische Ansichten” auszuhalten seien, selbst der Lüge. Doch was gilt laut den Verfassungsrechtlern überhaupt als rechtsextrem oder verfassungsfeindlich? Als verfassungsfeindlich gilt ein sogenannter „ethnisch kultureller Volksbegriff”, den die Juristen in ihrer Stellungnahme als Festlegung von Einzelpersonen auf überindividuelle Merkmale beschreiben.
Wer einer „deutschen Romantisierung der Nation” anheimfalle und glaube, dass „,das Volk’ oder ,die Nation’ eine in diesem Sinne ,tiefere’ kulturelle oder biologische Substanz haben”, agiere „verfassungsfeindlich”. In dem Dokument sind auch öffentliche Aussagen von AfD-Politikern auf Bundes- und Landesebene gesammelt, die eine verfassungsfeindliche Haltung belegen sollen. Die Aussagen sind nach den vier Themenbereichen geordnet: „ethnisch-kultureller Volksbegriff”, „Ausländer- und islamfeindliche Agitation”, „homo- und transphobe, queer-feindliche” Aussagen und „Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip”.
Als Beispiel für ausländerfeindliche und damit verfassungsfeindliche Aussagen gelten unter anderem die Worte des parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Fraktion im Bundestag, Stephan Brandner, aus einer Bundestagsrede im Juli: „Sie haben […] Frauen und Kinder migrantischen Straftätern zum Fraß vorgeworfen und tun so, als hätten Sie damit überhaupt nichts zu tun. […] Denn Tatsache ist, dass Sie verantwortlich sind für in den letzten Jahren Zigtausende erstochene, ermordete, totgetretene, vergewaltigte und verletzte Opfer von Migranten, die alle noch unverletzt leben würden, wären Sie der AfD und unseren Forderungen gefolgt und nicht Frau Merkel und ihrem kriminellen Multi-Kulti-Wahn“.
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Die gesamte Stellungnahme der siebzehn Verfassungsrechtler ist vom Grundtenor durchzogen, dass legitime Meinungsäußerungen und Kritik an der Regierung als verfassungsfeindlich gelten. Diese Kritik wird als „rechtsextrem“ bezeichnet und ein Großteil der Bevölkerung, nämlich die zwanzig Prozent der AfD-Wähler, soll diese Haltung aufgeben. Ein Parteiverbot sei zwar die „ultima ratio“, aber zugleich sei ein Verbot auch eine „Präventivmaßnahme“.
Der Ausschluss der Partei sichere „die Handlungsfähigkeit der übrigen demokratischen Akteure, rechtsextreme Strömungen in der Gesellschaft wirksam zu bekämpfen“. Einer der letzten Sätze in der Analyse der Verfassungsrechtler liest sich wie ein finsteres Versprechen: „Das Verbot der AfD ist nicht das Ende der Auseinandersetzung mit rechtsextremen Positionen in der deutschen Gesellschaft, sondern ihr Anfang.“
In einer Demokratie gibt es keine „Umerziehung“ von Bürgern.
Dieses Ansinnen lässt einen erst mal sprachlos zurück.
Es scheint, als solle jegliche von der Linie abweichende Meinung kriminalisiert werden, indem man für verfassungsfeindlich erklärt, was vor wenigen Jahren – in der immerhin damals funktionierenden Demokratie BRD völlig normal war.
Wer sind hier eigentlich die Verfassungsfeinde?
Wo soll das noch hinführen? Ich fühle mich an finstere Zeiten erinnert.
Man bekommt den Eindruck, als solle mit diesem „unangeforderten“ Gutachten das ganz große Besteck aufgefahren werden, um die Wähler der AfD ins Mauseloch zu jagen.
Eigentlich ist das ein Zeichen, dass man in Wirklichkeit gar nichts Handfestes besitzt, um ein Verbot wirklich durchzusetzen. Es kann doch nicht sein, dass man den Meinungskorridor so einengt, dass quasi jegliche politisch unkorrekte Kritik einen Eingriff in die Bürgerrechte auslöst – und dann auch noch mit der Begründung, die Demokratie schützen zu wollen.
Wie ist es eigentlich mit linksextremistischen Auffassungen? Gegen die liest man in diesem Papier überhaupt nichts!
Es geht offenbar darum, in einem ideologischen „Kulturkampf“ die Opposition auszuschalten. Bei bestimmten Themen sollen regierungskritische Positionen aus dem öffentl. Diskurs verschwinden.
Und wieder einmal in der deutschen Geschichte lassen sich willfährige Juristen von einer Ideologie einspannen bzw. dienen sich der Macht an.
Die zitierten Äußerungen mögen teils überspitzt oder polemisch sein, was auch dazu dienen mag, Aufmerksamkeit im polit. Diskurs zu generieren, die Äußerungen bewegen sich aber unterhalb der Strafbarkeitsgrenze und sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Und genau ein solches rechtskonformes (!) Verhalten soll nun bekämpft werden.
Dabei wird eine bestimmter Aussageinhalt apodiktisch unterstellt. Andere Interpretationsmöglichkeiten werden ignoriert. Der Bezug zu realen Ereignissen wird augeblendet. Geleichsam werden Ideologien in das GG implementiert, die dem GG wesenfremd sind. Eine fast schon demagogische Manipulation.
Wer die WARUMFRAGE stellt, durchschaut diese ganzen Manöver! Es geht mit solchen Aktionen meist nur um Macht und Geld.
wie viele Verfassungsrechtler waren es denn jetzt – 18 oder doch nur 17 ?
Zum Artikel selbst braucht’s keine Ausführungen, da ein Verbotsverfahren als Präventivmaßnahme rechtlich nicht vorgesehen ist. Man braucht die Wähler nicht vor sich selbst schützen – ist dasselbe wie mit der super „Impfung“.