Verfassungsrechtler
AfD-Verbot erst „der Anfang“: Expertenpapier skizziert politische Umerziehung weiter Teile der Bevölkerung
In der Stellungnahme der 17 Verfassungsrechtler wird skizziert, dass das AfD-Verbot erst „der Anfang“ sei - man will gegen „rechtsextreme Positionen in der deutschen Gesellschaft“ vorgehen. Es geht um die Umerziehung von weiten Teilen der Bevölkerung.

Die unaufgeforderte Stellungnahme, die 16 Verfassungsrechtler um den Rechtsprofessor Emanuel Towfigh dem Innenausschuss und dem Rechtsausschuss des Bundestags zukommen ließen (Apollo News berichtete), offenbart, dass das AfD-Verbot als ein erster Schritt hin zur politischen Umerziehung der Bevölkerung gesehen wird. In dem 31-seitigen Dokument, das der Initiator selbst veröffentlicht hat, heißt es auf Seite 12, dass durch ein AfD-Verbot die rechtsextreme Einstellung in der Bevölkerung nicht verhindert werden könne. Jedoch müsse gegen diese Haltung vorgegangen werden.
Eine Demokratie müsse zwar „individuelle verfassungskritische Ansichten” aushalten, aber gegen „institutionalisierte[] Formen” müsse sich der Staat zur Wehr setzen, heißt es in der Stellungnahme. Menschen, die angeblich rechtsextreme Meinungen vertreten, sollen sich also nicht organisieren dürfen. Doch die Verfassungsrechtler gehen noch weiter: Ein Parteiverbot eröffne „ein Zeitfenster von einigen Jahren, die genutzt werden können und genutzt werden müssen, um effektiv gegen die weiterhin vorhandenen rechtsextremen Ansichten in der Bevölkerung effektiv vorzugehen und das erneute Erstarken rechtsextremer Parteien zu verhindern.”
Weiter schreiben die Juristen: „Erst durch ein solches Parteiverbot wird eine Rückkehr zu verfassungspolitischer Normalität möglich.” Damit überführen sie ihre Behauptung, dass „individuelle verfassungskritische Ansichten” auszuhalten seien, selbst der Lüge. Doch was gilt laut den Verfassungsrechtlern überhaupt als rechtsextrem oder verfassungsfeindlich? Als verfassungsfeindlich gilt ein sogenannter „ethnisch kultureller Volksbegriff”, den die Juristen in ihrer Stellungnahme als Festlegung von Einzelpersonen auf überindividuelle Merkmale beschreiben.
Wer einer „deutschen Romantisierung der Nation” anheimfalle und glaube, dass „,das Volk’ oder ,die Nation’ eine in diesem Sinne ,tiefere’ kulturelle oder biologische Substanz haben”, agiere „verfassungsfeindlich”. In dem Dokument sind auch öffentliche Aussagen von AfD-Politikern auf Bundes- und Landesebene gesammelt, die eine verfassungsfeindliche Haltung belegen sollen. Die Aussagen sind nach den vier Themenbereichen geordnet: „ethnisch-kultureller Volksbegriff”, „Ausländer- und islamfeindliche Agitation”, „homo- und transphobe, queer-feindliche” Aussagen und „Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip”.
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Als Beispiel für ausländerfeindliche und damit verfassungsfeindliche Aussagen gelten unter anderem die Worte des parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Fraktion im Bundestag, Stephan Brandner, aus einer Bundestagsrede im Juli: „Sie haben […] Frauen und Kinder migrantischen Straftätern zum Fraß vorgeworfen und tun so, als hätten Sie damit überhaupt nichts zu tun. […] Denn Tatsache ist, dass Sie verantwortlich sind für in den letzten Jahren Zigtausende erstochene, ermordete, totgetretene, vergewaltigte und verletzte Opfer von Migranten, die alle noch unverletzt leben würden, wären Sie der AfD und unseren Forderungen gefolgt und nicht Frau Merkel und ihrem kriminellen Multi-Kulti-Wahn“.
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Die gesamte Stellungnahme der siebzehn Verfassungsrechtler ist vom Grundtenor durchzogen, dass legitime Meinungsäußerungen und Kritik an der Regierung als verfassungsfeindlich gelten. Diese Kritik wird als „rechtsextrem“ bezeichnet und ein Großteil der Bevölkerung, nämlich die zwanzig Prozent der AfD-Wähler, soll diese Haltung aufgeben. Ein Parteiverbot sei zwar die „ultima ratio“, aber zugleich sei ein Verbot auch eine „Präventivmaßnahme“.
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Der Ausschluss der Partei sichere „die Handlungsfähigkeit der übrigen demokratischen Akteure, rechtsextreme Strömungen in der Gesellschaft wirksam zu bekämpfen“. Einer der letzten Sätze in der Analyse der Verfassungsrechtler liest sich wie ein finsteres Versprechen: „Das Verbot der AfD ist nicht das Ende der Auseinandersetzung mit rechtsextremen Positionen in der deutschen Gesellschaft, sondern ihr Anfang.“
In einer Demokratie gibt es keine „Umerziehung“ von Bürgern.
Dieses Ansinnen lässt einen erst mal sprachlos zurück.
Es scheint, als solle jegliche von der Linie abweichende Meinung kriminalisiert werden, indem man für verfassungsfeindlich erklärt, was vor wenigen Jahren – in der immerhin damals funktionierenden Demokratie BRD völlig normal war.
Wer sind hier eigentlich die Verfassungsfeinde?
Wo soll das noch hinführen? Ich fühle mich an finstere Zeiten erinnert.
Man bekommt den Eindruck, als solle mit diesem „unangeforderten“ Gutachten das ganz große Besteck aufgefahren werden, um die Wähler der AfD ins Mauseloch zu jagen.
Eigentlich ist das ein Zeichen, dass man in Wirklichkeit gar nichts Handfestes besitzt, um ein Verbot wirklich durchzusetzen. Es kann doch nicht sein, dass man den Meinungskorridor so einengt, dass quasi jegliche politisch unkorrekte Kritik einen Eingriff in die Bürgerrechte auslöst – und dann auch noch mit der Begründung, die Demokratie schützen zu wollen.
Wie ist es eigentlich mit linksextremistischen Auffassungen? Gegen die liest man in diesem Papier überhaupt nichts!
Es geht offenbar darum, in einem ideologischen „Kulturkampf“ die Opposition auszuschalten. Bei bestimmten Themen sollen regierungskritische Positionen aus dem öffentl. Diskurs verschwinden.
Und wieder einmal in der deutschen Geschichte lassen sich willfährige Juristen von einer Ideologie einspannen bzw. dienen sich der Macht an.
Die zitierten Äußerungen mögen teils überspitzt oder polemisch sein, was auch dazu dienen mag, Aufmerksamkeit im polit. Diskurs zu generieren, die Äußerungen bewegen sich aber unterhalb der Strafbarkeitsgrenze und sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Und genau ein solches rechtskonformes (!) Verhalten soll nun bekämpft werden.
Dabei wird eine bestimmter Aussageinhalt apodiktisch unterstellt. Andere Interpretationsmöglichkeiten werden ignoriert. Der Bezug zu realen Ereignissen wird augeblendet. Geleichsam werden Ideologien in das GG implementiert, die dem GG wesenfremd sind. Eine fast schon demagogische Manipulation.
Wer die WARUMFRAGE stellt, durchschaut diese ganzen Manöver! Es geht mit solchen Aktionen meist nur um Macht und Geld.
wie viele Verfassungsrechtler waren es denn jetzt – 18 oder doch nur 17 ?
Zum Artikel selbst braucht’s keine Ausführungen, da ein Verbotsverfahren als Präventivmaßnahme rechtlich nicht vorgesehen ist. Man braucht die Wähler nicht vor sich selbst schützen – ist dasselbe wie mit der super „Impfung“.
Man redet von Demokratie und von Verfassung! Unfassbar. Sie nennen sich Verfassungsrechtler. Scheinen aber diese Verfassung nicht gelesen zu haben.
Der deutsche Totalitarismus ist wieder auf dem Weg.
Krieg ist Frieden, Freiheit ist Sklaverei, Unwissenheit ist Stärke, Zuwanderung ist Sicherheit, Zensur ist Demokratie, 2024 ist 1984!
Das linksgrüne Gift hat sich etabliert und weite Teile des Landes betroffen.
Hoffentlich können wir uns noch aus diesem Würgegriff befreien!
Entscheidend für mich ist, dass selbst die Verfassungsjuristen im offiziellen Programm der AfD nichts verfassungsfeindliches finden konnten. Letztlich ist die AfD angetreten, um ihr politisches Programm umzusetzen und nicht die Einzelmeinung von Parteimitgliedern.
Klarer – als durch solche Drohungen – kann kaum zum Ausdruck kommen, bis wohin den linken Machthabern das Wasser steht.
Wenn die „rechten“ die Mehrheit haben, auch das ist dann Demokratie!
Undemokratisch ist dagegen, wenn eine Minderheit für sich beansprucht, allwissend zu sein.
Früher hatten wir Könige, Kaiser, Diktatoren, heute haben wir linke Politiker.
Es ist immer das Gleiche.
Ich habe tatsächlich Angst. Nicht vor der AfD. Aber vor einem Staat, in dem diese 17 Verfassungsrechtler, mit der ihnen zugrundeliegenden Geisteshaltung, auch nach der Veröffentlichung dieses Pamphlets in Amt und Würden bleiben.
Das hört sich ja schlimmer an als das, was meine Eltern so von der dunkelsten Vergangenheit erzählt haben. Sind schon Umerziehungslager geplant? Wann gibt es die ersten Gesinnungstests? Ist das nicht demokratiefeindlich, was da so vorgeschlagen wird? Was sagt das demokratische Ausland dazu?
Würden diese Verfassungsrechtler bitte einmal das Grundgesetz lesen?
Nun, auch „Verfassungsrechtler“ kochen nur mit Wasser.
Die Römer haben Christen aus Gründen, die immer noch diskutiert werden, im Verlauf von ca. 300 Jahren immer wieder verfolgt. Diese endeten, als mindestens 1/5 der Bevölkerung Christen geworden waren, weil man einen so großen Bevölkerungsanteil nicht mehr verfolgen kann.
Wer mindestens 1/5 der deutschen Bevölkerung „umerziehen“ möchte, den kann man für seinen Mut, ein solch ambitioniertes Unterfangen anzugehen, nur bewundern.
Die Christen ließen sich verfolgen, weil sie an den einzig wahren Gott glaubten und ihre Hoffnung auf ein besseres Jenseits setzten.
Die Wähler wählen AfD, weil es angesichts des herrschenden „alternativlosen“ Ökosozialismus´ die einzige politische Alternative ist, die eine Veränderung unhaltbarer gesellschaftlicher, ökonomischer und politischer Zustände erhoffen läßt.
Wie will man das nur „umerziehen“ … ?
Was ist genau ist Rechtsextreme ?
Heute ist man das ja schneller als man Laufen kann.
Ihr könnt Menschen zwingen, etwas nicht zu sagen, aber ihr könnt sie nicht zwingen, etwas nicht zu denken.
Es sei gesagt: NIEMAND(!) und KEINER erzieht mich irgendwie um!!
Meine Gedanken, meine politische Ausrichtung bestimme immer noch ich und nur ich alleine!
Mögen sie Gulags errichten, man wird mich nicht brechen.
Dieses Positionspapier ist selbstverständlich beauftragt worden. So etwas wird normalerweise im Hintergrund vorher genau besprochen. Was erschreckend ist, ist, dass hier offensichtlich jegliche Form von Opposition delegitimiert werden soll. Insbesondere eine Opposition, die sich auf bestehende Gesetze beruft, die wiederum von den Regierenden unterlaufen werden. Stichwort Zuwanderungspolitik.
Das alles was dort als „Rechtsradikal“ und Verfassungsfeindlich hingestellt wird, könnten auch CDU Aussagen in der vor Merkel Zeit sein. Seit dem findet ein extreme Linkverschiebung in der Parteienlandschaft statt, sodass schon die Mitte rechts ist.
Hoffentlich ist das das letzte Aufbäumen des sozialistischen Apparates. Ein paar Nachbarstaaten machen mir Hoffnung. Aber die stirbt zuletzt. Wir haben schon zwei sozialistische Diktaturen hinter uns, die Deutschen sind offenbar empfänglich dafür. Wir stehen am Fuße einer dritten. Das macht mir Sorgen. Ernsthaft.
Ein Denk- bzw Definitionsfehler:
Die Regierung ist nicht der Staat. Das Parlament ist nicht der Staat.
Das Volk ist der Staat. Und nur das Volk.
Die repräsentative Demokratie an sich kennt keine Parteiverbote. Wer über Parteiverbote schwadroniert, ist antidemokratisch. Staaten, in denen einzelne Parteien verboten sind, sind keine repräsentativen Demokratien.
Joachim Datko – Physiker, Philosoph