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Umweltvorschriften

Absurd: EU-Parlament beschließt Beschleunigung von Verfahren zur Verschiebung von Regelwerk

Ein beschleunigtes Verfahren, um eine Regelung zu verzögern: Das Europäische Parlament hat beschlossen die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) zu verschieben. Demnach seien die Mitgliedsstaaten mit der Umsetzung der Regelung überfordert.

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Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit für ein beschleunigtes Verfahren zur Verschiebung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) gestimmt. Ein beschleunigtes Verfahren, um eine Regelung zu verzögern – das ist nur in der EU möglich. Die drei größten Fraktionen im Parlament – die EVP, die S&D und Renew Europe – unterstützen den Vorschlag.

Die EU zielt mit der sogenannten „Verordnung über entwaldungsfreie Produkte“ – kurz: EU Deforestation Regulation oder EUDR – darauf ab, die globale Entwaldung und den Verlust der Biodiversität, der damit verbunden sein soll, um etwa zehn Prozent zu reduzieren. Es geht dabei um den Konsum von Rohstoffen wie etwa Holz, Rindfleisch, Kaffee und Kakao. Das Gesetz erfordert, dass jedes Holzstück, jede Kuh und jede Bohne, die nach Europa gelangen, bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgt werden müssen. Andernfalls drohen hohe Strafen.

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Am 29. Juni 2023 trat die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte in Kraft. Betreiber und Händler wurden 18 Monate Zeit gegeben, um die neuen Regeln umzusetzen. Ursprünglich sollte die Regelung also Ende 2024 in Kraft treten. Doch das Parlament hat nun entschieden, den Inkrafttretenszeitpunkt auf Ende 2025 zu verschieben. Begründet wird dies damit, dass Unternehmen und Mitgliedstaaten mehr Zeit benötigen, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.

Zuvor hatten US-Konzerne Alarm geschlagen: Es wäre „unmöglich, die bevorstehende EU-Verordnung einzuhalten“, so die American Forest and Paper Association, ein US-amerikanischer Wirtschaftsverband für die Holz- und Papierindustrie. Sogar Regierungsbeamte der USA sollen eine Verschiebung des Gesetzes gefordert haben. In einem Schreiben an die EU legten sie dar, dass die Regel „kritische Herausforderungen“ für inländische Produzenten darstelle.

Mit der EUDR soll verhindert werden, dass „die aufgeführten Produkte, die Europäer kaufen, nutzen und konsumieren, zur Entwaldung und Walddegradation in der EU und weltweit beitragen“, heißt es von der Europäischen Kommission. 32 Millionen Tonnen CO2-Emissionen jährlich sollen reduziert werden. „Als große Wirtschaft und Konsument dieser mit Entwaldung und Walddegradation verbundenen Rohstoffe ist die EU teilweise für dieses Problem verantwortlich und möchte bei der Lösung eine Führungsrolle übernehmen“, heißt es in einer Erklärung seitens der EU.

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Gemäß der Verordnung muss jeder Betreiber oder Händler, der diese Rohstoffe auf den EU-Markt bringt oder aus diesem exportiert, nachweisen können, dass die Produkte nicht von kürzlich entwaldeten Flächen stammen oder zur Walddegradation beigetragen haben.

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