1.650 Euro
Scholz als „korrupten Drecksack“ beleidigt: Gericht verurteilt Rentner zu Geldstrafe
Das Amtsgericht Hannover hat zwei Personen zu Geldstrafen verurteilt: Ein Rentner muss 1.650 Euro zahlen, weil er Olaf Scholz einen „korrupten Drecksack“ nannte. Eine 28-Jährige wurde zu 600 Euro Strafe verurteilt, nachdem sie Annalena Baerbock als „Terroristin“ beschimpfte.
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Zwei Fälle von Beleidigung hochrangiger Politiker haben in Niedersachsen und Berlin zu Geldstrafen geführt. Das Amtsgericht Hannover verurteilte einen 70-jährigen Mann aus Langenhagen zu einer Geldstrafe von 1.650 Euro, nachdem er Bundeskanzler Olaf Scholz in einem sozialen Netzwerk als „korrupten Drecksack“ bezeichnet und dazu aufgerufen hatte, ihn „mit Knüppeln durch die Stadt“ zu treiben. Man solle ihm „solange aufs Maul schlagen, bis die Erinnerung einsetzt“, schrieb er auf Facebook weiter.
Zusätzlich hatte der Rentner die Regierungspolitiker „Hohlbratzen“ genannt. Das Gericht wertete die Aussagen als „öffentliche Aufforderung zu Straftaten“. Vor Gericht zeigte er sich später reumütig und entschuldigte sich für seine Wortwahl. In einem weiteren Fall wurde eine 28-jährige Frau aus Berlin zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Sie hatte in einem Instagram-Video Außenministerin Annalena Baerbock per Schriftzug als „Terroristin“ bezeichnet.
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Darüber hinaus nannte sie die europäischen Regierungschefs „Kids Killers Union“ und manipulierte Bilder, indem sie ihnen Hitler-Bärtchen hinzufügte. Auch US-Präsident Joe Biden und die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni wurden von ihr beleidigt. Anders als der Rentner zeigte die Frau vor Gericht keine Einsicht.
Im Fall des 70-Jährigen verzichtete das Bundeskanzleramt zwar auf eine Strafanzeige, erhob aber auch keinen Einspruch gegen die Strafverfolgung. Baerbock hingegen stellte aktiv Strafantrag gegen die 28-jährige Frau. Die Urteile, die bereits Ende 2024 ergingen, sind noch nicht rechtskräftig, da Rechtsmittel eingelegt wurden.
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In den letzten Jahren ist die Zahl der Strafanzeigen wegen Politikerbeleidigung deutlich gestiegen. Hintergrund ist die Verschärfung von Paragraf 188 StGB im Jahr 2021. Dieser schützt seitdem nicht mehr nur vor Verleumdung und übler Nachrede, sondern auch vor „ehrverletzenden Beleidigungen“ gegenüber Personen des öffentlichen Lebens, insbesondere Politikern.
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Nun, da wäre doch erst einmal objektiv zu prüfen, ob es sich dabei tatsächlich um Beleidigungen gehandelt hat und nicht vielmehr um evidenzbasierte Tatsachenbehauptungen …
Als wenn sich irgendjemand für solche Äußerungen interessieren würde und dadurch der „öffentliche Friede“ gefährdet würde! Aber die grüne Aristokratie will gegen den Pöbel austeilen und zeigen, wer Herr im Hause ist. Wie erbärmlich!
Ich kann ja verstehen, dass die Leute Wut auf diese Politiker haben. Die habe ich auch.
Aber man sollte sich im öffentlichen Raum nie zu solchen Äußerungen wie oben zitiert hinreißen lassen. Leider vergessen viele Mitmenschen, dass das Internet zum öffentlichen Raum gehört.
Es muss einfach nicht sein, Scholz und Co. noch Wasser auf die Mühlen zu geben, indem man Verbalinjurien gegen sie ausspricht und sich damit ins Unrecht setzt. Man kann ihnen auch gesittet die Meinung geigen und damit Kinderstube nachweisen (und damit gleichzeitig unter Beweis stellen, dass in der eigenen Kinderstube gesittete Menschen die Lufthoheit hatten).
Der Wutbürger muss trotz all seiner Wut immer der Klügere sein – und manchmal schweigen.
Zahltag ist an der Wahlurne – und dort kann man diesen Typen richtig weh tun, wenn man die richtige Partei ankreuzt. Und wenn das viele andere Wütende auch tun.
Nein unser Kanzler ist doch nicht korrupt, wie kann man nur so etwas glauben? Er hat nur manchmal Erinnerungslücken.
Leute, haltet euch bedeckt.
Oder wollt ihr denen auch noch euer Sondervermögen hinterherschmeissen?
Das lohnt sich wirklich nicht.
Die Geldstrafe gibt es sicher nur für die Bezeichnung als „korrupt“, denn anderenfalls hätte Rämelou für seine Bemerkung in Richtung Höcke auch eine Strafe erhalten müssen. Oder haben wir hier vielleicht nicht gleiches Recht für alle?
Regierungspolitiker sollte man in der BRD nur noch im vertrauten Kreis kritisieren. Daher deren Wut auf X.
Keine Sorge: Ein Wähler mehr für die AfD.
Wann werden diese Starken Köpfe, diese souveränen und kompetenten Staatsmänner, eigentlich für die Schäden zur Verantwortung gezogen, die sie uns Bürgern zugefügt haben?
Weil bei uns geht’s nicht um verletzte Gefühlchen und auch nicht um infantiles Arschweh…
Als Gegenstück zur Politikerbeleidigung muss endlich der Straftatbestand Steuergeldverschwendung her. Kein Steuerzahler in Deutschland kann Friseurkosten von der Steuer absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt bekommt. Sogar bspw. eine Operndiva nicht, es sei denn, es handelt sich um eine Frisur der zu spielenden Rolle. Frau Baerbock spielt aber keine Rolle. Also liegt in der Kostentragung für Friseur ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil für Frau Baerbock. Finanzamt, bitte übernehmen.
Ein paar wahre Worte ganz unwoke kosten 1650 Dank einer Justiz auf Abwegen
Ich habe vor kurzem eine Statistik gehört, dass in Russland 400 Leute in 2023 wegen Social Media Posts festgenommen wurde, in UK im gleichen Jahr deutlich über 3000. Muss man sich Sorgen um die freie Welt machen?
Die Meinung über diese V.V. kann man am 23.02. an der Wahlurne kundtun !!!
Warum wurde er nicht wegen Geheimnisverrat verurteilt?
Ja, diese Aussagen sind Beleidigungen.
Aber solche kommen im alltäglichen Leben hunderttausendfach vor, alle zu bestrafen würde die Justiz kollabieren lassen, Und in einer Demokratie gibt es keine Sonderrrechte für Politiker.
Als diese Politiker Bürger als Covidioten oder Pack bezeichnet haben, waren sie auch nicht so woke.
Warum sagte der Rentner nicht einfach „ich kann mich an nichts erinnern“? Hat doch bei Scholz bislang auch immer geklappt.
Ich bin mir zu 100% sicher daß der Rentner seine Strafe aus eigener Tasche bezahlen muß. Wie sieht das eigentlich bei den Clowns der letzten Generation aus.
Da hätte F.J. Strauß nur milde drüber gelächelt.
Wäre würde eigentlich passieren, wenn man Scholz einen Habeck nennen würde?
Also nur rein rechtstheoretisch! Ich würde so etwas niemals tun und distanziere mich davon auf’s Schärfste!
Überlegen wir mal: Sein Neffe hat mehrere Millionen in kürzester Zeit in den Sand gesetzt mit einem Start-Up bei dem er EXPLIZIT mit dem Kanzler und seinen guten Kontakten zu seinem Onkel warb. BionTech hat der SPD mehrere hunderttausende Euros zukommen lassen da die Firma auf den Parteitagen und co einen „Stand gemietet“ hat. Unter dem Kanzler haben sich Bekannte von ihm durch Cum-Ex bereichert. Er ist für die Bauruine in Hamburg verantwortlich. Er hat bei den Ausschreitungen in Hamburg die Polizei aus normalen Bürgervierteln abziehen lassen während er in der Oper saß damit er dort seine Ruhe hat. Er hat die Grundstückssteuer zu modifiziert, dass er und andere (wie z.B. Spahn und co) davon profitieren. Er hat einen VERFASSUNGSWIDRIGEN HAUSHALT erstellt damit er im Amt bleibt als Finanzminister unter Merkel.
Ja also das Gericht hat völlig Recht: Ganz unbescholten dieser Mann…..
Kann man ggf. mal den Namen des Richters nennen der so entscheidet?
Olaf Scholz einen „korrupten Drecksack“ zu nennen,ist ein klarer Verstoß gegen den Bademantel §.
€ 1.650,– ?
1. Wär’s mir das Wert und
2. Wieso gibt’s keinen Spendenaufruf für Opfer dieser schrecklichen Juristen. Der arme Tropf ist ja nicht der Erste und nicht der Einzige.
Die Wortwahl des Rentners geht meiner Meinung nach zu weit. Allerdings ist die Interpretation der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte würde zu Straftaten aufrufen, weit hergeholt. Es handelt sich ganz offensichtlich um ein entglittenes sprachliches Bild. Darin eine Aufforderung zu Straftaten zu sehen, zeigt nur, daß Staatsanwaltschaften sprichwörtlich keinen Spaß verstehen.
„Fassaden- und Simulationsdemokratien“ haben ihre Gesetze. Wer nicht woke mitmacht zahlt doppelt.
Zwischen dem innerpsychischen Leben des Einzelnen und der ihm umgebenden Welt besteht laut Sigmund Freud „letztlich eine unüberbrückbare Kluft“ (Zaretsky, 2004: 489). Insofern hätten Politiker den Nachweis zu führen, dass sich die Wirklichkeit nicht so verhält, wenn sie eine vermeintliche Beleidigung zur Anzeige bringen. Bleibt allen voran Bundeskanzler Scholz den dadurch unverzichtbaren Beleg schuldig, war die Strafverfolgung insbesondere des 70-jährigen Rentners von vornherein völlig unbegründet. Dass angesichts dessen Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt worden sind, könnte daher konsequenter nicht sein. Schließlich darf niemand der schieren Willkür und Schikane ausgesetzt sein.