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Karlsruhe

Zu Bewährungsstrafe verurteilt: Weimarer Masken-Richter scheitert mit Beschwerde vor Verfassungsgericht

Der Weimarer Richter, der die Maskenpflicht in zwei Schulen aufhob, scheiterte mit seiner Beschwerde vor dem Verfassungsgericht. Er wurde zu einer Bewähunrgsstrafe verurteilt.

Von

Das Verfassungsgericht ist der Ansicht, dass der Richter durch die Verurteilung nicht in seinen Grundrechten eingeschränkt wird.

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Der Weimarer Familienrichter, der im April 2021 die Maskenpflicht an zwei Schulen aufhob, scheiterte mit seiner Beschwerde vor dem Verfassungsgericht. Er war für die Aufhebung der Maskenpflicht allerdings nicht zuständig. Darum wurde er von der Staatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Richter hatte beim Verfassungsgericht Beschwerde eingelegt, scheiterte jedoch.

Das Verfassungsgericht argumentierte, dass der Richter nicht schlüssig habe aufzeigen können, wie seine Grundrechte durch das Urteil des Bundesgerichtshofs eingeschränkt werden. Der verurteilte Richter hatte zuerst vor dem Bundesgerichtshof gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt Berufung eingelegt. Der BGH entschied im November 2024, dass die Verurteilung rechtens gewesen sei.

Laut Einschätzung des Landgerichts Erfurt habe der Richter das Urteil zur Aufhebung der Maskenpflicht von vorneherein so beabsichtigt. Er habe im Vorfeld Sachverständige kontaktiert, die Gutachten in seinem Sinne erstellt hätten. Der Richter hatte seine Entscheidung mit dem Kindeswohl begründet. Weil das Urteil bestätigt ist, könnte der Richter sein Amt und seine Pensionsansprüche verlieren. Denn das Beamtengesetz sieht dies vor, wenn ein Richter zu einer Haftstrafe von mindestens 12 Monaten verurteilt worden ist.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Verfahren vor dem Landgericht Erfurt eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der Richter hatte nach der Klage einer Mutter, deren Kinder wegen der Masken in der Schule unter Kopfschmerzen und Übelkeit gelitten haben sollen, angeordnet, dass an zwei Schulen in Weimar alle Kinder weder Masken tragen müssen, noch Abstände einhalten oder Corona-Tests durchführen müssen.

mra

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69 Kommentare

  • Ob die Corona-Maßnahmen verfassungskonform waren oder nicht, spielt für mich im Nachhinein überhaupt keine Rolle. Sie waren gegen die Menschlichkeit und das wusste man schon ab dem ersten Tag. Das werde ich nie wieder vergessen.

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    • Ein Richter, der für Menschlichkeit urteilt, wird hart bestraft. Die Verzweiflung über unser Land wächst bei mir ständig!

    • Täter sind an den Hebeln der Macht und Opfer und Helfer sind jenen unterworfen.

      Justitia ist nicht blind, sondern in Schland parteiisch, würden manche sagen.

    • Ich auch nicht! Niemals!

  • Unglaublich, was hier passiert. Ich würde eher sagen, die ganze Corona Zeit mit all den Vorgaben von Frau Merkel und den Landesfürsten, ohne das jemals der Bundestag gehört wurde, war eine Rechtsbeugung. Interessiert aber niemand mehr.

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    • in NL laeuft gerade die klage gegen gates , bourla , rutte, den staat NL an, die die rechtmaessigkeit der gesamten corona-agenda in frage stellt.

      der hauptklaeger, anwalt van kessel, wurde unter verdacht staatsfeindlicher umtriebe wurde kurzerhand inhaftiert und somit mundtot gemacht.

      so geht aufarbeitung in der EU.

    • Doch es interessiert mich und sicherlich auch noch viele Andere. Es muss endlich wieder Gerechtigkeit in diesem Land herrschen.

    • oh doch, mich interessierts und Millionen anderer auch.
      Corona wird dereinst in die Geschichtsbücher eingehen als der Anfang vom Ende.

  • Obwohl aus heutiger Sicht klar ist, dass es damals Unfug war, bleibt man hart.
    Unfassbar?
    Nein, auch bei Urteile aus der NS Zeit hat es teilweise 50 Jahre gedauert, bis diese zurückgenommen wurden.
    Und Galileos rehabilitation, fast 400 Jahre.
    Es gibt Institutionen, die nicht willens sind, Fehler zuzugeben, rückgängig zu machen.

    • Unfug? Es war ein Verbrechen!

      • Aus heutiger Sicht, war es alles nur nicht richtig und sinnvoll.
        Den Richter damals zu verurteilen, ok.
        Aber heute nach all dem Wissen, daß Urteil aufrecht zu halten.
        Ich habe keine Lust morgens im 600 in Unterhosen die Tür zu öffnen.

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  • „Der Richter hatte seine Entscheidung mit dem Kindeswohl begründet.“
    Dafür hat er meine vollste Hochachtung!
    Vermisst hab ich zu der Zeit die Jugendämter, Kinderschutzbund und wie sie alle heißen! WO waren die, es ging schließlich um „Kindeswohlgefährdung“!
    Heute kümmern sie sich bestimmt rührend um all die Kinder, die durch den Coronawahn psychisch (immer noch!) angeschlagen sind oder?

    • Damals galt es eher als Kindeswohlgefährdung, wenn man die Kinder ohne Maske hat rumlaufen lassen und vielleicht auch noch zusammen spielen lassen hat.

  • Ein unbescholtener Richter, der unserem Land über Jahrzehnte treu gedient hat, wird schlimmer behandelt, als so mancher Intensivtäter und das nur, weil er seinem Rechtsverständnis und seinem Gewissen gefolgt ist. Selbst wenn er wirklich nicht zuständig war, was ich nicht beurteilen kann, dann rechtfertigt das keine Haftstrafe. Für jeden mit einen normalen Sinn für Gerechtigkeit, ist das völlig unverhältnismäßig.

    • Nicht so für die „obersten“ und „edelsten“ sog. Verfassungsrichter! Nur ca. 5% der eingehenden Klagen werden „zugelassen“. Die sog. „Verfassungsrichter“ aber zu 100% bezahlt. Finde den Fehler, wenn 95% schon vorab „erledigt“ sind !!! MfG -juergen_k_krebs@web.de

  • Die Maskenpflicht an Schulen war das Unmenschlichste überhaupt! Ich nenne es sogar Quälerei und werde die Bilder, vorallem von den Erstklässlern, mit den traurigen Blicken niemals vergessen! Und was ich den Rest meines Lebens nicht verstehen werde ist, daß das so viele Eltern mitgemacht und geduldet haben!

    • Jane, die Maskenpflicht in Alten- und Pflegeheimen war mindestens genauso schlimm, ja sogar tödlich. Ich glaube, dass dort die Menschen eher daran gestorben sind als an Carola.

    • Das war und ist immer noch das klassische Angst frisst Hirn Problem. Kann man auch sehr gut bei Klimawandel u. Ukraine/Russland-Konflikt beobachten.

      • Ich möchte nicht wissen wieviele Mamas sich mit der Maske übers Babybettchen gebeugt haben!

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    • Diese Eltern haben sich an ihren eigenen Kindern versündigt. Typisch Untertan.

  • Gerechtigkeit aus anderen Blickwinkeln gesehen.

  • Der Weimarer Richter trägt ein schweres persönliches Schicksal.
    Deshalb bedanke ich mich ausdrücklich bei ihm für seinen Mut.
    Er war und ist Leuchtturm für viele.

  • irre. mein respekt für den richter, er müsste ausgezeichnet werden, ein vorbild. sind das nicht genau die lehre aus der vergangenheit?

  • Querdenken lohnt.

  • Bei den aktuellen Plänen zur Besetzung von Richterstellen am Bundesverfassungsgericht ist nicht zu erwarten, dass das besser wird.

  • Was mag es wohl in Zukunft dort für Entscheidungen geben, wenn die Sozen die Stellen besetzen?

  • Vielleicht gut der tag an dem diese leute zur rechenschaft gezogen werden,
    ob nun im Diesseits oder jenseits, entkommen kann keiner von ihnen.

  • „Darum wurde er von der Staatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.“

    Was ist denn da in Eurem Land mit der Justiz los (CH Kommentar)?!?

    Die Staatsanwaltschaft spricht jetzt Recht?

    Öfter mal was neues oder wird nicht gegengelesen?

    • Der Einwand ist mehr als berechtigt. Die Staatsanwaltschaft in Deutschland ist weisungsgebunden, weshalb sie auch keine europäischen Haftbefehle ausstellen darf (mangelnde Unabhängigkeit).
      Es wäre ein Albtraum, wenn die auch noch (ver)urteilen dürfte.
      Im Übrigen erschließt sich nur aus dem vorangestellten Foto, dass es sich bei dem „Verfassungsgericht“ um das Bundesverfassungsgericht handelt.
      Bei aller verständlichen Eile im Tagesgeschäft sollte man Qualität und Genaugkeit nicht aus dem Blick verlieren.

  • „Er habe im Vorfeld Sachverständige kontaktiert, die Gutachten in seinem Sinne erstellt hätten“ …

    …. diesen Absatz sollte man gut aufheben, für spätere mögliche Klagen gegen Amtsmissbrauch in unseren Ministerien – z.Bsp. VS-Gutachten, etc.

  • „Weil das Urteil bestätigt ist, könnte der Richter sein Amt und seine Pensionsansprüche verlieren.“ Er wird nicht in seinen Grundrechten verletzt? Unfassbare Vorgänge in diesem Land – siehe auch den Fall Ballweg!

  • Die Autorität des Staates muss mit aller Härte verteidigt werden. Hier ist doch nicht die USA.

  • Von diesen Richtern, mit ihren erlesenen Parteibüchern habe ich kein anderes Urteil erwartet. Es sollte eigentlich bei jedem Urteil das verkündet wird, die Floskel „Im Namen des Volkes“ weggelassen werden!

    • Die Kammer hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil der Beschwerdeführer den behaupteten Verstoß gegen das Willkürverbot nicht schlüssig aufgezeigt hat.

      Heißt im Umkehrschluss, die ganze Sache war eine Farce.

      https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-056.html?nn=148438

      https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/06/rk20250605_2bvr037325.html

    • „Im Namen des Volkes“ stimmt ja im Grunde, denn die Mehrheit fand die Corona-Maßnahmen ja gut und richtig!

      • Hallo Jane, die Allermeisten Urteile werden nicht im „Namen des Volkes“ gefällt.
        Unsere Rechtsprechung funktioniert wohl eher nach Gutdünken.
        Bei Merkel z.B. : Merkel lädt Verfassungsrichter ins Kanzleramt..
        Da wurde wohl bei Kaffee und Kuchen über Fußballergebnisse von der letzten WM geplaudert.

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        • DAS weiß ich! Es ging ja um Corona und da wurden Urteile schon „Im Namen des Volkes“ gefällt!

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  • Die Zusammenfassung in Ihrem Bericht ist teils falsch, teils irreführend.
    Zuerst: hat der Richter keinen Namen? Mir scheint es gerade vor dem Hintergrund des Verfahrens äußerst respektlos, Richter Dettmar nicht namentlich zu nennen. Letzteres ist ein – hoffentlich ungewollter – Beitrag zur Depersonalisierung von Herrn Dettmar.
    Zweitens war er der begründeten Ansicht, dass er als Familienrichter für die Aufhebung der Maskenpflicht zur Sicherung des Kindeswohls zuständig sei.
    Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage erst auf Weisung des grünen Justizministers von Thüringen eingeleitet.
    Drittens, und das ist der gröbste Schnitzer: er wurde definitiv nicht von der Staatsanwaltschaft verurteilt. Das ist hanebüchener Unsinn, was die Frage aufwirft, ob es in Ihrer Redaktion keine Qualitätskontrolle gibt.
    Ein ärgerlich schlampiger Artikel.

  • Selbst diese „EU“ hatte festgestellt, dass es in der BRD keine unabhängige Justiz gibt.
    Ein Relikt aus noch düsteren Zeiten, was man nur allzu gern beibehielt
    So traurig es ist: Das war vergebliche Liebesmüh‘.

  • Warum ist das eine „Eilmeldung“ ?

    -21
    • Nur, dass Sie Ihre dumme Frage stellen können.

  • Wer hätte das gedacht….

  • Spendenkonto?

  • Ja, da macht ein Richter mal was in seiner Jobbeschreibung steht und wird gleich gefeuert. Das einzig Positive daran: Offenbar sind Richter in DE nicht auf Lebenszeit bestellt. Man muss ihnen nur ein subjektiv falsches Urteil vorwerfen und schon ist er seinen Job und seine Pension los. Würde ich mir als Richter überlegen, ob sich das so durchsetzen soll.

  • Ach nee. Die Merkel hat doch auch nur die „Sachverständigen“ gehört, deren Aussagen zu ihrer eigenen Meinung passten. Bestraft wurde die aber dafür nicht.

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