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1.650 Euro

Scholz als „korrupten Drecksack“ beleidigt: Gericht verurteilt Rentner zu Geldstrafe

Das Amtsgericht Hannover hat zwei Personen zu Geldstrafen verurteilt: Ein Rentner muss 1.650 Euro zahlen, weil er Olaf Scholz einen „korrupten Drecksack“ nannte. Eine 28-Jährige wurde zu 600 Euro Strafe verurteilt, nachdem sie Annalena Baerbock als „Terroristin“ beschimpfte.

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Bundeskanzler Olaf Scholz und Außenministerin Annalena Baerbock werden im Internet immer wieder kritisiert.

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Zwei Fälle von Beleidigung hochrangiger Politiker haben in Niedersachsen und Berlin zu Geldstrafen geführt. Das Amtsgericht Hannover verurteilte einen 70-jährigen Mann aus Langenhagen zu einer Geldstrafe von 1.650 Euro, nachdem er Bundeskanzler Olaf Scholz in einem sozialen Netzwerk als „korrupten Drecksack“ bezeichnet und dazu aufgerufen hatte, ihn „mit Knüppeln durch die Stadt“ zu treiben. Man solle ihm „solange aufs Maul schlagen, bis die Erinnerung einsetzt“, schrieb er auf Facebook weiter.

Zusätzlich hatte der Rentner die Regierungspolitiker „Hohlbratzen“ genannt. Das Gericht wertete die Aussagen als „öffentliche Aufforderung zu Straftaten“. Vor Gericht zeigte er sich später reumütig und entschuldigte sich für seine Wortwahl. In einem weiteren Fall wurde eine 28-jährige Frau aus Berlin zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Sie hatte in einem Instagram-Video Außenministerin Annalena Baerbock per Schriftzug als „Terroristin“ bezeichnet.

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Darüber hinaus nannte sie die europäischen Regierungschefs „Kids Killers Union“ und manipulierte Bilder, indem sie ihnen Hitler-Bärtchen hinzufügte. Auch US-Präsident Joe Biden und die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni wurden von ihr beleidigt. Anders als der Rentner zeigte die Frau vor Gericht keine Einsicht.

Im Fall des 70-Jährigen verzichtete das Bundeskanzleramt zwar auf eine Strafanzeige, erhob aber auch keinen Einspruch gegen die Strafverfolgung. Baerbock hingegen stellte aktiv Strafantrag gegen die 28-jährige Frau. Die Urteile, die bereits Ende 2024 ergingen, sind noch nicht rechtskräftig, da Rechtsmittel eingelegt wurden. 

In den letzten Jahren ist die Zahl der Strafanzeigen wegen Politikerbeleidigung deutlich gestiegen. Hintergrund ist die Verschärfung von Paragraf 188 StGB im Jahr 2021. Dieser schützt seitdem nicht mehr nur vor Verleumdung und übler Nachrede, sondern auch vor „ehrverletzenden Beleidigungen“ gegenüber Personen des öffentlichen Lebens, insbesondere Politikern. 

Besonders aktiv in der Verfolgung von Beleidigungen zeigen sich einige Politiker. So haben Bundesminister wie Robert Habeck und Annalena Baerbock über ihre Ministerien zusammen über 1.300 Strafanzeigen gestellt, meist wegen vermeintlicher Beleidigungen im Internet.

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