1.650 Euro
Scholz als „korrupten Drecksack“ beleidigt: Gericht verurteilt Rentner zu Geldstrafe
Das Amtsgericht Hannover hat zwei Personen zu Geldstrafen verurteilt: Ein Rentner muss 1.650 Euro zahlen, weil er Olaf Scholz einen „korrupten Drecksack“ nannte. Eine 28-Jährige wurde zu 600 Euro Strafe verurteilt, nachdem sie Annalena Baerbock als „Terroristin“ beschimpfte.
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Zwei Fälle von Beleidigung hochrangiger Politiker haben in Niedersachsen und Berlin zu Geldstrafen geführt. Das Amtsgericht Hannover verurteilte einen 70-jährigen Mann aus Langenhagen zu einer Geldstrafe von 1.650 Euro, nachdem er Bundeskanzler Olaf Scholz in einem sozialen Netzwerk als „korrupten Drecksack“ bezeichnet und dazu aufgerufen hatte, ihn „mit Knüppeln durch die Stadt“ zu treiben. Man solle ihm „solange aufs Maul schlagen, bis die Erinnerung einsetzt“, schrieb er auf Facebook weiter.
Zusätzlich hatte der Rentner die Regierungspolitiker „Hohlbratzen“ genannt. Das Gericht wertete die Aussagen als „öffentliche Aufforderung zu Straftaten“. Vor Gericht zeigte er sich später reumütig und entschuldigte sich für seine Wortwahl. In einem weiteren Fall wurde eine 28-jährige Frau aus Berlin zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Sie hatte in einem Instagram-Video Außenministerin Annalena Baerbock per Schriftzug als „Terroristin“ bezeichnet.
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Darüber hinaus nannte sie die europäischen Regierungschefs „Kids Killers Union“ und manipulierte Bilder, indem sie ihnen Hitler-Bärtchen hinzufügte. Auch US-Präsident Joe Biden und die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni wurden von ihr beleidigt. Anders als der Rentner zeigte die Frau vor Gericht keine Einsicht.
Im Fall des 70-Jährigen verzichtete das Bundeskanzleramt zwar auf eine Strafanzeige, erhob aber auch keinen Einspruch gegen die Strafverfolgung. Baerbock hingegen stellte aktiv Strafantrag gegen die 28-jährige Frau. Die Urteile, die bereits Ende 2024 ergingen, sind noch nicht rechtskräftig, da Rechtsmittel eingelegt wurden.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Strafanzeigen wegen Politikerbeleidigung deutlich gestiegen. Hintergrund ist die Verschärfung von Paragraf 188 StGB im Jahr 2021. Dieser schützt seitdem nicht mehr nur vor Verleumdung und übler Nachrede, sondern auch vor „ehrverletzenden Beleidigungen“ gegenüber Personen des öffentlichen Lebens, insbesondere Politikern.
Besonders aktiv in der Verfolgung von Beleidigungen zeigen sich einige Politiker. So haben Bundesminister wie Robert Habeck und Annalena Baerbock über ihre Ministerien zusammen über 1.300 Strafanzeigen gestellt, meist wegen vermeintlicher Beleidigungen im Internet.
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Nun, da wäre doch erst einmal objektiv zu prüfen, ob es sich dabei tatsächlich um Beleidigungen gehandelt hat und nicht vielmehr um evidenzbasierte Tatsachenbehauptungen …
Als wenn sich irgendjemand für solche Äußerungen interessieren würde und dadurch der „öffentliche Friede“ gefährdet würde! Aber die grüne Aristokratie will gegen den Pöbel austeilen und zeigen, wer Herr im Hause ist. Wie erbärmlich!
Ich kann ja verstehen, dass die Leute Wut auf diese Politiker haben. Die habe ich auch.
Aber man sollte sich im öffentlichen Raum nie zu solchen Äußerungen wie oben zitiert hinreißen lassen. Leider vergessen viele Mitmenschen, dass das Internet zum öffentlichen Raum gehört.
Es muss einfach nicht sein, Scholz und Co. noch Wasser auf die Mühlen zu geben, indem man Verbalinjurien gegen sie ausspricht und sich damit ins Unrecht setzt. Man kann ihnen auch gesittet die Meinung geigen und damit Kinderstube nachweisen (und damit gleichzeitig unter Beweis stellen, dass in der eigenen Kinderstube gesittete Menschen die Lufthoheit hatten).
Der Wutbürger muss trotz all seiner Wut immer der Klügere sein – und manchmal schweigen.
Zahltag ist an der Wahlurne – und dort kann man diesen Typen richtig weh tun, wenn man die richtige Partei ankreuzt. Und wenn das viele andere Wütende auch tun.
Nein unser Kanzler ist doch nicht korrupt, wie kann man nur so etwas glauben? Er hat nur manchmal Erinnerungslücken.
Leute, haltet euch bedeckt.
Oder wollt ihr denen auch noch euer Sondervermögen hinterherschmeissen?
Das lohnt sich wirklich nicht.
Die Geldstrafe gibt es sicher nur für die Bezeichnung als „korrupt“, denn anderenfalls hätte Rämelou für seine Bemerkung in Richtung Höcke auch eine Strafe erhalten müssen. Oder haben wir hier vielleicht nicht gleiches Recht für alle?
Regierungspolitiker sollte man in der BRD nur noch im vertrauten Kreis kritisieren. Daher deren Wut auf X.