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Blasphemie-Paragraf

Ermittlungen eingestellt: Islamkritik von christlichen YouTubern doch keine Straftat

Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelte gegen zwei christliche YouTuber, weil sie in einem Video den Islam kritisierten. Das Verfahren wegen der „Beschimpfung von Bekenntnissen“ wurde nun eingestellt, wie Apollo News erfuhr.

Niko und Tino betreiben zusammen den YouTube-Kanal „Eternal life“. (Screenshot via Eternal life)

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Gegen die beiden christlichen YouTuber Niko und Tino wurde wegen der „Beschimpfung von Bekenntnissen“ ermittelt, weil sie in einem Video aus dem Jahr 2024 den Islam und muslimischen Antisemitismus kritisiert hatten. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Verfahren am Donnerstag eingestellt, wie Apollo News auf Anfrage erfuhr. Niko und Tino betreiben den Kanal „Eternal life“, auf dem sie Videos darüber veröffentlichen, wie sie mit Passanten über Jesus und ihren Glauben ins Gespräch kommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen von Amts wegen eingeleitet, weil islamkritische Aussagen aus Sicht der Behörde gegen das „Verbot der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ verstoßen hätten. Laut Paragraf 166 StGB kann eine öffentliche Beschimpfung, „die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“, mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Im Falle der beiden YouTuber ist die Staatsanwaltschaft nun zu folgendem Ergebnis gekommen, „dass das angefragte, zwei Beschuldigte betreffende Verfahren mit Verfügung vom gestrigen Tage eingestellt wurde, weil eine verfolgbare Straftat nicht vorliegt“, wie eine Pressesprecherin gegenüber Apollo News mitteilte. Das betreffende Video wurde im Dezember 2024 auf YouTube veröffentlicht, dann aber wegen des Ermittlungsverfahrens von der Seite genommen. Apollo News sprach im April, während des Ermittlungsverfahrens, mit Tino darüber (mehr dazu hier).

Das Video „Der Islam ist kein Frieden“, wegen dessen ermittelt wurde, hatte zwischen 600 und 1.000 Aufrufe, wie Tino der Redaktion erzählte. Die Plattform YouTube stufte es als „gefährlich“ ein. Apollo News konnte sich das Video ansehen, „gefährlich“ ist es jedoch nicht. Es beginnt mit Szenen verschiedener propalästinensischer Demonstrationen, darunter einer in Berlin-Wedding, die von Welt TV gezeigt wurden. Dazu sagt Niko: „Wir haben das Jahr 2024 und Antisemitismus ist wieder offiziell erlaubt in Deutschland.“

Weiter erklärt der YouTuber in seinem Video: „Palästinenser setzen sich für die Ausrottung der Juden ein, wie es ihnen die Hadithen vorgibt.“ Bei den Hadithen handelt es sich um Sammlungen der Taten und Aussagen des Propheten Mohammed. Dann wird in dem YouTube-Video folgender Hadith zitiert: „Die letzte Stunde wird nicht kommen, es sei denn, dass die Muslime gegen die Juden kämpfen und die Muslime würden sie töten, bis die Juden sich hinter einem Baum oder einem Stein verstecken würden.“ Mit diesem Hadith begründet die Terrororganisation Hamas auch ihren Kampf gegen Israel.

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In dem Video heißt es weiter: „Der Islam und die Botschaft dahinter bringt nur Hass, Macht und Mord. Diese Religion ist kein Frieden, keine Freude und kein Leben. Sie kämpfen für eine tote Botschaft und für einen toten Gott.“ Dem wird gegenübergestellt, dass Jesus durch seinen Geist „wahre Liebe, wahren Frieden“ ermögliche und dazu befähige, „wahre Güte an unserem Nächsten aus[zu]üben“.

Tino erklärte im Gespräch mit Apollo News im April die Motivation der YouTuber für dieses Video. Niko und er seien einmal im Monat mit ihrer Kirchengemeinde bei einem „Missionseinsatz“ in Hamburg tätig und erzählten Menschen von Jesus. Einmal hätten sie dabei eine propalästinensische Demonstration miterlebt, auf der die Vernichtung Israels gefordert wurde. Das habe sie bewegt. Mit dem Video wollten sie sich „zu Israel stellen“. Sie hätten auch versucht, mit den Demo-Teilnehmern zu reden, doch das sei nicht möglich gewesen.

Der Fall der beiden ist kein Einzelfall. Denn der umgangssprachlich Blasphemie-Paragraf genannte Paragraf 166 StGB wird häufig bei Islamkritik angewandt. Ein Großteil der Ermittlungen wegen einer Beschimpfung von Religionen findet in Berlin wegen vermeintlicher Islamfeindlichkeit statt. Das zeigt eine Statistik, die Apollo News vorliegt (mehr dazu hier). Die Anzahl der Ermittlungen hat dabei stark zugenommen: 2025 wurde sogar die Hälfte der Verfahren wegen mutmaßlicher Islamfeindlichkeit geführt.

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31 Kommentare

  • Es ist noch zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaft hier nicht offensichtlich Unschuldige verfolgt hat. Das wäre ebenfalls eine Straftat.

    • @Lenz.
      D a s ist -von Amts wegen- die Verfolgung Unschuldiger und gehört nach §344 StGB als Offizialdelikt geahndet, falls es in Hamburg noch rechtsstaatlich zugeht. Apollo sollte mal freundlich anfragen ….

    • Wenn man bedenkt was Islamisten und Hamas Anhänger hier so völlig ohne jegliche Konsequenzen befürchten zu müssen an Antisemitismus und Christenfeindlichkeit in aller Öffentlichkeit in die Welt hinausposaunen können kann man nur noch fassungslos sein !
      Was haben Merkel und die Union nur aus diesem Land gemacht ?

      • Kalkutta.

  • Ich kann nicht erkennen, dass die beiden etwas Unwahres gesagt hätten.

    • JEDER mit Verstand sieht und hört, dass diese Jungs die Wahrheit sagen und die Realität auf den Punkt bringen!

  • Dass die Staatsanwaltschaft Hamburg zwei Jahre braucht, um ein offensichtlich absurdes Verfahren von Amts wegen einzustellen, ist kein Behördenversehen mehr – das ist eine grobe Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes und eine unerträgliche Belastung für die Betroffenen. Wenn statt rechtlicher Würdigung eine zweijährige, systematische Schikane gegen zwei Brüder stattfindet, hat das mit rechtsstaatlicher Verhältnismäßigkeit nichts mehr zu tun. Hier wurde das ‚von Amts wegen‘ zur Farce deklariert, weil es der Justiz offenbar am fundamentalsten Werkzeug fehlt: der pflichtgemäßen Differenzierung und gesundem Menschenverstand.“

    • @Realist: Es kann sich auch um gewollte und bewusste Einschüchterung bzw. Abschreckung handeln. Dafür nimmt man dann eine Niederlage vor Gericht in Kauf.

      • @ Thoreau
        „Von Amts wegen“ ist nur die Staatsanwaltschaft involviert. §344StGB sieht in diesem Fall dienstliche Folgen bis zum Verlust des Beamtenstatus vor. Das ist ernst !

  • Vermutlich ist es jetzt so gelaufen, weil es noch rechtzeitig an die Öffentlichkeit gelangt ist.
    Das sollte uns eine Lehre sein, damit wir ähnliche Fälle an die Presse durchleiten. „Name it, blame it, shame it“ ist immer noch eine bewährte Methode.

  • Danke, Apollo News, für den YouTube-Abo-Tipp.

  • Ein Akt der woken Gnade?

  • Wieso gibt es im Islam offizielle Todesfatwas zu Islamkritikern, aber im Christentum nicht zu Papstkritikern?

  • Aber die tolle Justiz verbreitet mit ihren Ermittlungen und auch, in anderen Fällen, Anklagen, die Angst, seine Meinung frei zu äußern. Die Meinungsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht und Grundrecht. Eigentlich müsste der Verfassungsschutz da tätig werden gegen dieses Vorgehen der Justiz und die verantwortlichen Personen.

  • Die Staatsanwaltschaft kümmert sich selbstverständlich genauso aufopferungsvoll darum, was Freitags in gewissen „Etablissements vom Stapel gelassen“ wird.

    • Das wäre dringend notwendig.

  • Wann genau wurde der „Blasphemie“-Paragraph bei der Beschimpfung von christlichen Kirchen, der kath., evang., orthodoxen oder jüdischen Religion angewendet? Bisher war mein Eindruck: gegen christliche und jüdische Religionen darf geledert werden bis der Arzt kommt – ohne in der Öffentlichkeit wahrnehmbare Konsequenzen. Nur beim Islam wird die maximale Strafpalette öffentlich und juristisch hervorgekramt, von religiöser Diskriminierung über Islamophobie bis hin zur Blasphemie. Wie in anderen Bereichen auch wird nicht nur moralisch sondern auch juristisch immer wieder mit zweierlei Maß gemessen. Gut, dass in diesem Fall die Staatsanwaltschaft neutral entschieden hat. Aber – der Einschüchterungsversuch der Anzeige bleibt.

  • Die wichtigste Wirkung war ohnehin, dass die Meinungsfreiheit erschüttert wird, und das war ein wichtiger Beitrag dazu.

    Ohnehin ist heftige Islamkritik auch im besten Deutschland aller Zeiten – ebenso wie in anderen europäischen Ländern mit gewisser Demographie mit der Todesstrafe bewehrt, was jederzeit unter Beweis gestellt werden wird.

  • Hat die Staatsanwaltschaft Mangel an Arbeit ?

  • Willkommen. Habe zwei Strafverfahren weil ich die Wahrheit über den Islam sage.

    Fun Fact: Der Staatsschutz sitzen in den Büros in denen früher die GeStaPo gegen meinen Großvater ermittelt.

  • Was muss es für lächerliche Götter geben, die den Schutz einer deutschen Staatsanwaltschaft bedürfen?
    Da glaube ich doch lieber an Zwerge, Elfen, Hexen, Trolle, Zauberer und den wilden Affen im Schrank.

  • Also ich bin mir sicher, dass die beiden völlig neben der Spur laufen. Die rund 50 Länder, in denen Moslems die Mehrheit bilden, zeichnen sich doch quasi alle durch mehrere Fakten und Eigenschaften aus:
    – lupenreine Demokratien
    – wirtschaftlich prosperierend
    – stabile und friedliche innenpolitische Lage
    – Leuchttürme der Menschenrechte
    – gottgleiche Toleranz gegenüber andersgläubigen, homosexuellen und sonstigen Minderheiten

    SO! schaut es doch aus.
    Ungefähr zumindest.

  • Alle Probleme fingen an mit der Obama-Wende im Kampf gegen den globalen, islamistischen Terror und dem dumpfen Hinterhertrotten der deutschen Kanzlerin. So wie sie ein paar Jahre zuvor auch G.W. Bush in den Irakkrieg hinterher getrottet wäre und erklärt hatte, die multikulturelle Gesellschaft sei gescheitert.
    Die Frau war eine deutsche Katastrophe. Da sie erst die CDU-Spendenaffäre so richtig nach oben spülte, eine deutsche Tragödie.

  • Man sollte evangelikale Jesus-Freaks nicht mit Christen verwechseln.
    Die Einstellung des Verfahrens ist zu begrüßen.

    -11
    • Evangelikale sind die wirklichen Christen.
      Die evangelische und katholische deutsche Staatskirche ist gottlob.

      • “ Gottlos“ natürlich.

      • Das ist viel zu pauschal beurteilt. In jeder christlichen Kirche wie auch jüdischen Gemeinde gibt es überzeugte und bibeltreue Christen bzw. gesetzestreue Juden als auch nur Namenschristen oder -juden.

  • Dieser ominöse Paragraph ist ein Konstrukt, um heute Islamkritik mundtot zu machen.

    Christen und Juden können heute praktisch fast ohne Strafverfolgungrelevanz beschimpft, dransgaliert und beleidigt werden.

    Wer verteidigt heute noch das Christentum? Juden müssen sich wieder im öffentlichen Raum unsichtbar machen.
    Nicht weil sie Angriffe von Nazis fürchten.
    Es ist vor allem das importierte Mittelalter, das Juden heute attackiert, befeuert vom politsch linksgrünen Lager.

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