Staatsbürgerschaft
Brosius-Gersdorf legt nach: Abstammungsprinzip nicht pauschal verfassungswidrig
Frauke Brosius-Gersdorf hat noch einmal detailliert dargelegt, warum aus ihrer Sicht ein ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff nicht pauschal verfassungswidrig sei. Häufig wird der AfD vorgeworfen, einen solchen zu vertreten und deshalb verfassungswidrig zu sein.
Nachdem die Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf erst jüngst bei Markus Lanz erklärt hatte, dass das Befürworten eines ethnisch begründeten Volksverständnisses nicht pauschal verfassungswidrig sei, legt sie nun zu dem Thema nach. Gemeinsam mit ihrem Mann, der ebenfalls Professor für Rechtswissenschaften ist, hat sie in einem Beitrag auf LTO dafür argumentiert, dass vielmehr entscheidend sei, worauf ein solches Verständnis politisch ziele und wie der Staat mit den in Deutschland lebenden Menschen umgehe.
Beide führen aus, dass ein AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht nur auf Grundlage einer differenzierten Prüfung beurteilt werden könne. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Einstufung der Gesamtpartei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ im Mai 2025 unter anderem mit einem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff begründet. Dieser könne demnach darauf hinauslaufen, bestimmte Bevölkerungsgruppen von gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe auszuschließen.
Brosius-Gersdorf und ihr Ehemann halten jedoch eine Rückkehr zum Abstammungsprinzip im Staatsangehörigkeitsrecht grundsätzlich für verfassungsgemäß. „Beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt kann sich der Gesetzgeber zwischen dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis) und dem Geburtsortprinzip (ius soli) entscheiden oder die Modelle kombinieren“, so die Autoren.
Weiter erklären sie: „Deutschland folgte das Staatsangehörigkeitsgesetz jahrzehntelang dem Abstammungsprinzip, es wurde erst im Jahr 2000 durch das Geburtsortprinzip ergänzt“. Ein völkisches Volksverständnis, das Menschen aufgrund ihrer vermeintlichen ethnischen Wertigkeit einordne, sei allerdings klar hiervon zu unterscheiden. Das Grundgesetz kenne keine „höherwertigen“ oder „minderwertigen“ Gruppen. Eine solche Ideologie verletze die Menschenwürde und das Verbot der Benachteiligung wegen Abstammung, Herkunft oder Religion.
Doch auch eine Zuwanderungspolitik, die auf den Erhalt einer soziokulturellen Homogenität der Bevölkerung ziele, sei nach Auffassung der Staatsrechtler nicht automatisch verfassungswidrig. „Der Gesetzgeber darf entscheiden, ob und wie viel Zuwanderung er aus Drittstaaten für richtig hält und nach welchen Kriterien er Zuwanderung steuert“, heißt es hierzu.
Lesen Sie auch:
Ibrahim Ibrahim
Hamas-naher Aktivist feiert auf Wahlparty der Linken und reklamiert Wahlerfolg für sich
Auf der Wahlparty der Linken war am Sonntagabend auch der Hamas-nahe Aktivist Ibrahim Ibrahim zu Gast. Er posierte mit dem Bundestagsabgeordneten Koçak für ein Foto. Ibrahim ist Sprecher einer Organisation, die vom Berliner Verfassungsschutz beobachtet wird.„Switch Off“
Nach US-Sanktionen: Linksextreme Anschlagsplattform offline
Auf der linksextremen Plattform „Switch Off“ wurde zu Sabotage aufgerufen. Auch Bekennerschreiben zu Brandanschlägen wie dem in Berlin wurden verbreitet. Jetzt ist die Website offline. Grund sind US-Sanktionen gegen den Betreiber der Plattform.Dabei könne sich der Staat auch davon leiten lassen, ob eine bestimmte Gruppe von Zuwanderern soziokulturell gut nach Deutschland passe. „Auch Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt hat bei Zuwanderung danach differenziert, aus welchen Kulturkreisen Menschen nach Deutschland kommen.“
Verfassungsrechtlich unzulässig werde eine solche Politik erst dann, wenn sie in Deutschland lebende Menschen rechtlich herabstufe oder bestimmte Gruppen pauschal ausgrenze. Das gelte insbesondere für eine unterschiedliche Behandlung deutscher Staatsangehöriger. Deutsche mit Einwanderungsgeschichte dürften gegenüber Deutschen ohne Migrationshintergrund weder rechtlich benachteiligt noch zu Bürgern zweiter Klasse gemacht werden. Gleiches gelte für pauschale Diffamierungen von Migranten oder religiösen Gruppen.
Für ein Parteiverbot der AfD reiche es zudem nicht aus, dass einzelne Mitglieder oder Funktionäre verfassungswidrige Forderungen äußerten. Solche Positionen müssten die Partei prägen. Bei mehrdeutigen Aussagen sei außerdem grundsätzlich diejenige Auslegung zugrunde zu legen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Die Prüfung müsse daher zwischen zulässiger migrations- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Politik und menschenwürdewidriger Ausgrenzung unterscheiden.
Freund werden
Freund von Apollo News werden
wer war Brosius-Gersdorf?
War der nicht bei der Waffen SS?????
Der hieß Gerstein.
fast jeder Zweite im Bus.. Bro
Sehr vernünftig, was die Frau Professor da sagt. Buhlt sie nach den Stimmen der AfD in der Bundesversammlung für die Wahl zum Bundespräsidenten? Was ist da nur los…
Ja, die Dame scheint tatsächlich für gelegentliche Bravourstücke zu haben zu sein, nach dem Motto: „Eine zweite Chance für den ersten Eindruck“.
Bravourstücke? Sorry, aber was soll an der gelegentlichen Wiederholung von Selbstverständlichkeiten ein Bravourstück sein???
Rein rechtlich gesehen benennt sie im Grunde nur offensichtliches.
Wirkt nur sensationell, weil sie politisch wohl eher links zu verorten ist.
Vielleicht will sie ja demonstrieren, wie gut sie berufliches und politische Überzeugungen voneinander trennen kann.
Wir leben in einer Demokratie. Deshalb gehöre auch ich zu den Millionen Menschen, die bei der Bundesversammlung draußen bleiben müssen. Wenn ich allerdings wählen dürfte, dann würde ich tatsächlich das Ungeheuerliche tun und im Hinblick auf diese andere Frau, die derzeit immer wieder durch den Äther huscht, tatsächlich Brosius-Gersdorf wählen. So unvorstellbar das auch klingt. Aber sie wäre das kleinere Übel.
„Die aktuelle deutsche und europäische Asyl- und Flücht-
lingspolitik kann deshalb so nicht weitergeführt werden.
Die unzutreffende Bezeichnung „Flüchtling“ für fast alle
Menschen, die irregulär nach Deutschland einreisen, um
hier dauerhaft zu bleiben, ist Ausdruck dieser verfehlten
Politik. Es ist demgegenüber notwendig, zwischen politisch
Verfolgten und (Kriegs-) Flüchtlingen, die unmittelbar vor
ihrer Einreise echten, kriegsbedingten Gefahren ausgesetzt
waren, einerseits und irregulären Migranten andererseits zu
unterscheiden. „
Überraschende Worte von der Dame. Was hat ihren Wandel ausgelöst?
Kann ja auch nicht, steht ja im GG als Normalfall drin.
—–
Kann ja auch gar nicht sein, denn das Abstammungsprinzip war bis zur Gesetzesänderung 2000 geltendes Recht – und die Verfassung sah nicht viel anders aus als heute. Genauso der dumme Vorhalt eines „ethno-kulturellen Volksbegriffs“. Bundesvertriebenengesetz §6(1): „Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.“ Alles geltendes Recht. Die ganzen links-grünen, die aus solchen Auffassungen eine verfassungswidrige Geisteshaltung ableiten wollen, haben entweder keine Ahnung oder lügen oder beides.
Beim Familiennachzug zählt ja auch die ethnische Zugehörigkeit.
Ähh, soweit ich weiß ausschließlich das Verwandschaftsverhältnis…
Und das ist bei Familien nicht ethnisch, oder was?
„Ein Verwandtschaftsverhältnis beschreibt die familiäre Beziehung zwischen Personen, die voneinander abstammen oder gemeinsame Vorfahren haben.“
„Ethnisch: Der Begriff leitet sich vom griechischen Wort éthnos (Volk) ab. Er betrifft Merkmale wie gemeinsame Abstammung, Geschichte, Sprache, Religion oder Bräuche.“
Und solange das noch mehrheitlich so ist, ist der Familiennachzug also ethnisch und zwar auf allen Ebenen.
@Ludwig schrieb: „Und das ist bei Familien nicht ethnisch, oder was?“
Muß nicht unbedingt sein. Es könnte sich beispielsweise ein männlicher Vertreter der Inuit mit einer schwarzen Südafrikanerin zusammentun und ein Baby basteln. Vielleicht basteln sie sogar noch ein zweites. Dann wäre das schon eine richtige Großfamilie. Und ethnisch unglaublich unterscheidlich.
Es geht noch diverser. Der Jensi z.B. hat sich ein Baby basteln lassen. Und wo es hier um Verfassungsfragen geht: Kann der eigentlich den besonderen Schutz der Mutter für sich bei der Gemeinschaft einfordern?
In der Regel ist bei Links-Grünen beides festzustellen: sie haben keine Ahnung und lügen.
Der Bevölkerung wird seit Jahren, auf allen Kanälen, ständig vorgebetet, dass die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wurde. Niemand fügt hinzu, dass das aufgrund der Weisung des jeweiligen Innenministeriums erfolgt. Solange der Verfassungsschutz nicht absolut neutral und weisungsfrei ist, sind solche Einstufungen unglaubhaft. Ich hätte nicht gedacht, dass ausgerechnet Frau Brosius-Gersdorf die Menschen aufklärt. Der ÖRR wird sich wohl geschlossen halten.
Wie oft muss ich hier noch die abgelehnte Quotenfrau ertragen?
Dafür muss man kein Jurist sein.
Das Abstammungsprinzip war bis 2000 Gesetz. Dahin sollten wir zurückkehren.
Bis zur Grüß-Auguste alle zwei Wochen und danach täglich 😉
Vielleicht hat man der Dame Unrecht getan. Sie scheint sowas wie Rückgrat zu haben. Ist das nicht schon viel wert in unserer rückratlosen Zeit?
Sie möchte Bundespräsidentin werden und sucht noch Naivlinge, die auf ihre vorgetäuschte Unparteilichkeit hereinfallen,
BITTE BITTE LIEBE AN-REDAKTION , nicht so ein Bild unvorbereitet….ich habe mich ganz doll erschrocken meine Kinder haben sofort angefangen zu weinen. 😱
Da haben die Eltern komplett versagt.
Was genau soll an »Rechtswissenschaften« Wissenschaft sein?
Vermutlich fürchtet sie, eine BIPOC-Juristin könnte an ihrer Stelle ans BVErfG gelangen. Ach nee, ihr ging’s ja gar nicht um ihre Person, stimmt.
Rein rechtlich gesehen benennt sie im Grunde nur offensichtliches.
Wirkt nur sensationell, weil sie politisch wohl eher links zu verorten ist.
Vielleicht will sie ja demonstrieren, wie gut sie berufliches und politische Überzeugungen voneinander trennen kann.
„ Brosius-Gersdorf legt nach: Abstammungsprinzip nicht pauschal verfassungswidrig.“
Natürlich nicht! Aber sinnvoll, denn dann hätte man auch keine Hamas-Abgeordnete im Bundestag oder dem Berliner Rathaus…
Die will offenbar auch dann Verfassungsrichterin werden, wenn sie hierfür die Stimmen der AfD braucht. Zum Schieflachen, dieser Opportunismus.
Völkisches Volksverständnis – ein überaus exquisiter Begriff. Frage an die Dame: Gibt es eigentlich auch nichtweiße Schimmel?
Gut aufgepasst!
Sie hat es nicht ins BVG geschafft, nun scheint sie sich vorgenommen zu haben, die Oberschiedsrichterin noch oberhalb des Bvgs zu werden. und von „ihrem“ Sessel bei Lanz via Bildschirm den Daumen zu senken oder zu heben. Hoffentlich wird die nicht noch Bundespräsidentin, sie wird jedenfalls auffällig ins Rampenlicht bugsiert,
Wenn ich die sehe kommen mir immer schwarze Ledermäntel in den Sinn…anno1933.
Schwarz, echt? Sie meinen die Zentrumspartei heute als CDU/CSU bekannt.
Desto mehr Aussagen ich mir von der Dame anhöre und lese, desto mehr gelange ich zur Überzeugung, dass sie keinerlei Empathie hat (außer sich selbst gegenüber)
Deshalb kommt sie immer zu sehr technischen Lösungen, welche allerdings jegliche Menschlichkeit, Empathie oder auch nur Gefühle erkennen lassen.
Kann es sein, dass sie der Prototyp von Data aus Enterprise ist?
‚…wurde erst im Jahr 2000 durch das Geburtsortprinzip ergänzt‘. – Da hat man nicht nur die Rechte der Gastarbeitergenerationen, sondern auch das, was plangemäß noch kommen sollte, bereits fest einzementiert. So verrät und verkauft man sein Land. Da hatten wir die rot-grüne Schröder-Regierung. Vielleicht wird man ihrer aller noch habhaft.
„Gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe“: Offenbar ist sie der Auffassung, dass jeder Hereingeschneite ab den Augenblick des Grenzübertritts das Recht hat, vom hier Geborenen, der hier Steuern und Abgaben zahlt, auf ewig alimentiert zu werden, was natürlich die nachzuholende Großfamilie mit einschließt. Oder habe ich das missverstanden?
Was ist los mit der Frau? Kreide gefressen?
Sie kennt halt die Rechtslage… ändert auch nix an ihren ansonsten verschrobenen Ansichten.
Juristisches Blabla … Ich will trotzdem dass die ganzen zugewanderten Völker schon vorige Woche mein Land wieder verlassen haben.
Ende der Durchsage!!!
Wieso gibt diese Frau immer wieder ihren Senf dazu????
Sucht sie Aufmerksamkeit?