Felor Badenberg
„Ernsthaft prüfenswert“: Berliner Justizsenatorin plädiert für AfD-Teilverbot
Berlins Justizsenatorin Badenberg hält ein Verbotsverfahren gegen die gesamte AfD derzeit für wenig aussichtsreich, plädiert aber für ein Teilverbot. Ein Verbot des Thüringer Landesverbands hält die CDU-Politikerin „rechtlich und politisch für richtig“.
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Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat sich für die Prüfung eines Verbots einzelner AfD-Landesverbände ausgesprochen. Während sie einem Verbotsverfahren gegen die Bundespartei derzeit geringe Erfolgsaussichten einräumt, hält sie ein Vorgehen gegen den Thüringer Landesverband der AfD ausdrücklich für „rechtlich und politisch“ richtig.
Das erklärte Badenberg, die vor ihrem Wechsel in den Berliner Senat beim Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitete und zuletzt dessen Vizepräsidentin war, in einem Interview mit der Berliner Zeitung. Während ihrer Zeit beim Bundesamt wirkte sie maßgeblich an einem Gutachten mit, das zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall beitrug. Seit 2023 ist die Juristin Berliner Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, seit diesem Jahr gehört sie dem CDU-Bundesvorstand an.
Mit Blick auf die Frage, ob die AfD verboten werden sollte, stellte Badenberg zunächst die rechtlichen Voraussetzungen in den Mittelpunkt. „Diese Frage darf nicht nur politisch, sondern muss vor allem rechtlich beantwortet werden: Liegen die Voraussetzungen für ein Parteiverbot vor?“ Ein Verfahren gegen die Gesamtpartei habe aus ihrer Sicht „aktuell wenig Aussicht auf Erfolg“. Zugleich warnte sie davor, ein Parteiverbot als Ersatz für die politische Auseinandersetzung zu betrachten.
Den entscheidenden Unterschied macht Badenberg zwischen der AfD als Bundespartei und einzelnen Landesverbänden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setze ein Parteiverbot unter anderem voraus, dass eine Partei die Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung anstrebe.
Mit Blick auf die Bundespartei verwies Badenberg auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Februar. Aufgrund des noch laufenden Hauptsacheverfahrens dürfe die AfD derzeit nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden. Das Gericht habe in dem Eilverfahren zwar entschieden, „dass die AfD zwar verfassungsfeindliche Bestrebungen entfalte“, jedoch „keine entsprechende Prägung der Gesamtpartei festgestellt“.
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Auf die anschließende Frage, ob sie ein solches Verbotsverfahren für angemessen halte, legte sich die Justizsenatorin zumindest für einen Landesverband ausdrücklich fest: „Jedenfalls für den Thüringer Landesverband halte ich das rechtlich und politisch für richtig.“
Ihre Position begründete Badenberg insbesondere mit AfD-Landeschef Björn Höcke. Dieser mache „kein Geheimnis daraus, welche politischen Vorstellungen er vertritt und mit welchen Akteuren er zusammenarbeiten möchte“. Als Beispiel verwies sie darauf, dass Höcke sich dafür einsetze, mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremistischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“ nicht aus der AfD auszuschließen. Zudem habe er Inklusion als „Ideologieprojekt“ bezeichnet, von dem das Bildungssystem „befreit“ werden müsse.
„Ich wage zu bezweifeln, ob Björn Höcke den Boden des Grundgesetzes überhaupt kennt. Seine politischen Vorstellungen halte ich für hochgefährlich!“, so Badenberg. Gerade deshalb spreche vieles dafür, „auch das schärfste Schwert der Verfassung, ein Parteiverbotsverfahren gegen den thüringischen Landesverband, zu prüfen“. Höcke sei Vorsitzender und präge den Landesverband maßgeblich.
Auch den möglichen Einwand, ein Verbot löse nicht die Frage, was anschließend mit den Wählern einer verbotenen Partei geschehe, ließ Badenberg nicht gelten. Diese Frage stelle sich bei jedem Parteiverbotsverfahren. Würde man sie als grundsätzliches Gegenargument betrachten, müsse man konsequenterweise für die Streichung des Parteiverbots aus dem Grundgesetz eintreten.
„Unsere Verfassung ist eindeutig: Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass eine Partei verfassungswidrig ist, so ist sie aufzulösen“, sagte Badenberg. Die Wähler hätten anschließend „jedenfalls nicht mehr die Möglichkeit, eine verfassungswidrige Partei zu wählen“.
Bemerkenswert ist zugleich, dass Badenberg eine politische Abgrenzung von der AfD nicht mit einer Einschränkung ihrer parlamentarischen Rechte gleichsetzt. Die Brandmauer der CDU verteidigte sie grundsätzlich. Es sei richtig, den Wählern vor einer Wahl eindeutig mitzuteilen, mit wem die Partei keine Koalition bilden werde. „Wenn ich die CDU wähle, wird es mit der AfD keine Zusammenarbeit geben“, beschrieb sie die daraus resultierende Klarheit für den Wähler.
Gleichzeitig müsse jedoch die Frage geklärt werden, wo die politische Abgrenzung ende „und wo beginnen die Regeln, die für alle gleichermaßen gelten?“ Bestimmte Blockaden seien aus ihrer Sicht langfristig rechtlich schwer aufrechtzuerhalten, „insbesondere dort, wo es um parlamentarische Rechte geht“. Politische Abgrenzung sei legitim, müsse sich aber „innerhalb der demokratischen Regeln bewegen, die für alle gelten“.
Badenberg unterscheidet damit zwischen drei Ebenen des Umgangs mit der AfD: Eine politische Zusammenarbeit kann die CDU nach ihrer Auffassung ausschließen. Parlamentarische Rechte dürfen dadurch jedoch nicht beliebig eingeschränkt werden. Ein Verbot wiederum müsse anhand der hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden.
Kritik an der Rolle des Verfassungsschutzes bei der Beurteilung der AfD wies Badenberg zurück. Verfassungsschutzbehörden würden in ihrer fachlichen Bewertung „nicht politisch geleitet“. Ein Innenminister gebe nicht vor, eine bestimmte Partei aus politischen Gründen zu beobachten. Die Entscheidungen orientierten sich an den gesetzlichen Voraussetzungen und den tatsächlichen Erkenntnissen.
Auch den Vorwurf ihres früheren Vorgesetzten Hans-Georg Maaßen, der Verfassungsschutz arbeite mit „Tricks“ und deute Aussagen um, wollte Badenberg nicht gelten lassen. Auslegungs- und Interpretationsmöglichkeiten gehörten zum juristischen Handwerk. Sie verwies darauf, dass die Einstufung der AfD als Verdachtsfall von zwei unabhängigen Gerichten bestätigt worden sei. „Entscheidend ist, dass eine solche Bewertung auf Tatsachen beruht und rechtlich überprüfbar ist“, sagte Badenberg.
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Jeweiliges Verbot, auch in Teilen, ist ein Eingriff in die Demokratie, da ein Teil der Wählerschaft ausgegrenzt wird!
Das Parteien und NICHT das Volk festlegt, dass Partei A oder B verboten gehört, zeigt den Parteienstaat und NICHT das Vorhandensein einer Demokratie, sagen manche.
Die Tante war ja vorher ganz groß beim VS. Damit sollte sie eigentlich wissen, dass sowas nie durchgeht – weil grund- und haltlos.
Wenn man nach n10 Jahren immer noch prüfen muss, ist da wohl nicht viel.
Und sie weiß es auch, macht aber immer weiter.
Das kann die gute aber nicht wissen !
Sie scheint ja ihr juristisches Wissen nur aus zweiter Hand zu haben !
Ich liebe diese Teilintegrierten und ihr flexibles Rechts und Demokratieverständnis .
Am ende kann man sie ja nicht einmal belangen !
Weil sie gar keine Qualifikation für das Amt und solche Bewertungen nachweislich besitzt ?
Was bilden sich diese Landes und Demokratiezerstörer nur ein… Diese „Dame“ hat überhaupt nichts zu wollen, die AfD ist vom Volk gewählt und hat alle Rechte, auch in Thüringen.
Faschismus:
Diese Mechanik haben sie inzwischen zur Perfektion getrieben. Du hast Fragen zur Klimawandeldebatte? Dann bist du ein «Klimawandelleugner». Du würdest gern differenziert sprechen über den Ukrainekrieg? Du bist ein «Putinfreund». Du glaubst, dass es nur zwei biologische Geschlechter gibt? Du bist «queerfeindlich».
Kartellagenten haben einfach Panik, daß ihre Machenschaften und sogar Straftaten belangt werden könnten. Und natürlich deshalb, weil sie ihren fett bezahlten Posten verlieren könnten.
Dazu müssten diese kranken Politiker erst einmal wissen, was Demokratie ist! Ihre bisherige Diktator-Demokratie ist in Gefahr und die wollen sie nicht verlieren. Die Demokratie würde dem Bürger ein Mitspracherecht einräumen, was seit Beendigung des 2.WK nie gewollt war.
Felor Badenberg, geborene Haghighi-Niat.
Die soll sich mal lieber um die Eralp kümmern, die den Deutschen Staat ablehnt.
Danke, sagt Alles.
Die Iranerin will iranische Methoden in die CDU einführen
DAS ist „UnsereDemokratie“ = Opposition stört. Wenn sie zu stark wird, weil man selbst keine Politik für die Mehrheit machen will, dann muß man sie verbieten. Erbärmlich.
Warum haben sie das nicht schon längst gemacht?
Weil sie sehr genau wissen, dass das von Kramer gesammelte Material nicht tauglich ist. Auch wissen sie. dass ihnen jedes Gericht ihre Klage ganz schnell zerreißt, weil selbst die Einstufung der Thüringer AfD in fragwürdigerer Weise zustande
Das Dauerfeuer der Verbotsforderung dient aus meiner Sicht in erster Linie der Dämonisierung der AfD. Das Wahlvieh soll gar nicht auf die Idee kommen etwas außerhalb des Kartells zu wählen. Die ReGIERenden wissen, daß es keine Nazis sind. Aber das Narrativ ist wichtig, um die Wähler zu beeinflussen. So sichern sie ihre Pfründe. Nicht auszudenken wenn die AfD den Rundfunkstaatsvertrag kündigen würde. Oder die Finanzierung der NGOs abstellen würde. Oder wenn die undemokratischen Machenschaften der „UnsereDemokraten“ ans Licht kommen.
„Ernsthaft prüfenswert“:
Die meint doch ihre Doctor Arbeit oder ? 🙂
Ich fordere ein Verbot des Berliner CDU-Landesverbandes.
Für gesichert extrem schlechte Politik 😂
Ich spreche mich für die ernsthafte Prüfung der Dissertation Frau Badenbergs aus. Stefan Weber spricht von mindestens 217 Plagiatsfragmenten.
Die mutmaßliche Plagiatorin schlägt Verbot der Opposition vor, um „ihre“ Demokratie zu schützen. Trifft meinen Humor.
Ihr Doktortitel sollte dringend überprüft werden!
Was sie für ein grundsätzliches Rechtsverständnis hat scheint sie ja schon Schriftlich niedergelegt zu haben !
Mit solchen Anschuldigungen würde ich wenn ich schon nicht im Stande bin die Konsequenzen zu tragen doch den Kopf unten lassen !
Was für ein Selbstverständnis dieser „Volksvertreter! und gerade bei der CDU/CSU
Der österreichische Plagiatsgutachter Stefan Weber veröffentlichte eine Analyse, laut derer Badenbergs Dissertation an der Universität zu Köln mindestens 83 Plagiatsfragmente bzw. unzitiert übernommene Textbausteine enthalten soll. Weber bezeichnete den Fall öffentlich als einen der schwersten Fälle in der deutschen Rechtswissenschaft seit Karl-theodor zu Guttenberg. Quelle Bild
Ob ein Verbot im Raum stünde wenn die AfD bei sechs Prozent stehen würde?
Sollen sie es versuchen, sie werden krachend scheitern.
Sie hat nicht einen Beleg für Ihre Aussage, sonst stünde Björn Höcke deswegen vor Gericht.
„UnsereDemokratie“ zeigt was sie von der Demokratie hält – nämlich nichts.
Da die CDU in Teilen der SPD ähnelt wundert das nicht. Die Zukunft kann sich jeder Deutsche in Schweden anschauen:
Wahl Schweden 2026:
Schwedische Herkunft: 51% für die rechts-konservativ-christliche Allianz (M, SD, KD, L)
Nichteuropäische Herkunft: 29% für die rechts-konservativ-christliche Allianz (M, SD, KD, L)
In Malmö Rosengård wählten 54% Sozialdemokraten (S), 41.2% die Linkspartei (V) und 1.4% die Grünen (MP) = 96.6%
https://www.svt.se/nyheter/sa-rostade-olika-valjargrupper-gr3b30
https://valresultat.svt.se/2026/riksdagsval-12800805-rosengard-centrum.html
Wahl Schweden 2022:
In Malmö Rosengård wählten 2022 41% die Sozialdemokraten, 28% die an islamische Einwanderer gerichtete Partei Nyans und 12% die Linke (SVT.se). Die rechten Schwedendemokraten kamen nur auf 2% !
https://valresultat.svt.se/2022/riksdagsval-12800805-rosengard-centrum.html
Ist das nicht die wo grade die Dr. Arbeit geprüft wird…?
Jepp… sie hat gesichert extrem plagiiert 😉 lt. Weber
Überzeugungen sind an die Bezugsgruppe gebunden – auch bei einer Justizsenatorin.
Wenn die Bezugsgruppe beispielsweise Gartenzwerge für Erlöser oder Schlümpfe für eine Bedrohung hält (Gruppendenken), wird eine Justizsenatorin für ein Verbot der Schlümpfe plädieren.
Gruppendenken ist das gemeinschaftliche Ausleben von Überzeugungen, die für die Realität gehalten werden – können auch Illusionen sein.
Die aktuelle Epoche Aufklärung kann weder Gruppendenken noch Illusionen abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.
Das meint Gemini zu meinem Kommentar:
Der Satz ist kommasetzungstechnisch völlig korrekt und verständlich.
Sektenquark!
Gähn, lassen Sie uns doch mit dieser Standardphrase in Ruhe und kaufen sich ein neues Buch.
Bla,Bla,Bla 🤢🤢🤢
ca 40% der Wählenden*innen entmündigen, sich unliebsame, zu stark gewordene Opposition vom Hals schaffen …
Das nennt Ihr eure Demokratie. Ich nenne es Autokratie der Profiteure.
Wielange hat Frau Badenberg in der freien Wirtschaft gearbeitet? Ich finde es immer erschreckend wie wenig Politker mit der gesellschaftlichen Realität vertraut sind. Genauso erschreckend finde ich es, wenn jemand, der in seinem Leben vor allem Jura studiert hat, plötzlich beurteilen will, was verfassungsfeindlch ist und was nicht. Illegale Einwanderung zu fördern, ist das verfassungskonform? Illegale hier so zu alimentieren dass sie mehr Netto Einkommen haben als jemand der arbeitet, ist das im Sinne der Verfassung? Offener Drogenhandel im Görlitzer Park, ist das im Sinne der Verfassung? Diejenigen, die das alles kritisieren, wie es demokratische Pflicht wäre, die sollen verboten werden. Ich habe da so meine Zweifel, ob die Frau den Sinn und die Absicht der Verfassung verstanden hat.
„… der in seinem Leben vor allem Jura studiert hat, plötzlich beurteilen will, was verfassungsfeindlch ist und was nicht …“
Manche Bemerkungen sind so dermaßen dumm, dass einem die Luft wegbleibt. Ich weiß nicht, ob die Dame eine kompetente Juristin ist oder nicht, da ich zum ersten Mal den Namen höre. Aber *nicht* Jura studiert zu haben, qualifiziert nun bestimmt nicht dazu, eine wirklich fundierte Meinung zu verfassungsrechtlichen Frage zu haben.
Ach herrlich – die Relativierungsversuche werden immer kreativer.. 🤔🤦♂️
Gerade für eine solch fundamentale Entscheidung ist ein gewisser Hintergrund schon notwendig – „Meinung“, „Haltung“ und Fühlis zählen gerade in solchen Fällen schlicht nicht im Geringsten… Aber ich denke, dies zu verstehen würde das lästige, rosarote Seifenblasenweltbild platzen lassen, hmm?!
Kannesbirl = Atlas
Also bei Ihren sehr lästigen Lautäußerungen hier von „Nervensäge“ zu schwadronieren.. Es wird immer offensichtlicher.. In Ihrem Fall bin ich doch ausnahmsweise mal für eine Einschränkung der Meinungsfreiheit 🤡🤦♂️
Lern lesen und verstehen, Du Nervensäge.
Ist Dir überhaupt klar, wie absurd Deine Antwort ist? Dass ich fordere, dass Meinung eben gerade nicht auf „Fühli“-Basis gebildet werden sollte? Und dass Typen wie Du in allererster Linie „Fühlis“ sind?
Meine Empfehlung: Deutschkurs belegen.
Das meint Gemini zu meinem Kommentar:
Der Satz ist kommasetzungstechnisch völlig korrekt und verständlich
immer aufmerksam
Kannesbirl: ich finde diese Argumentation von Alfred664 nachvollziehbar, da sie darauf abzielt, dass Menschen über sehr verbreitete politische Einstellungen urteilen, die sich – wie ihre Vita bezeugt – immer nur auf sehr spezialisiertem Terrain bewegt haben und sich nie, bildlich gesprochen, in freier Wildbahn bewähren mussten. Die, über die sie urteilen, aber schon.
Es gibt keine Teiverbote in der Parteienlandschaft aber danke das die CDU immer mehr ihr wahres Gesicht zeigt!
Eine Ausweisung der Plagiatorin Felor halte ich rechtlich und politisch für dringend geboten.
Tatsächliche Abschiebung aber auch.
Inzwischen hat wohl jeder Kaninchenzüchterverein ein Verbot der AfD gefordert. Seriöse Juristen sagen aber, dass so ein Verfahren völlig aussichtslos ist. Ich halte die Forderung oder die Drohung damit für reines Angstmachen den AfD-Wählern gegenüber und für einen Versuch, die Linken hinter einem Ziel zu versammeln und damit zu mobilisieren. Irgendwann nutzt sich das ab.
Frau Dr. Badenberg sollte übrigens vorsichtig sein, sonst ist sie mit ihrer zusammengemogelten Doktorarbeit schneller weg vom Fenster als sie „Verbotsverfahren“ sagen kann.
Ich halte Felor Haghighi-Niat jetzt Badenberg für potenziell demokratiefeindlich und befürworte eine sofortige Entlassung aus dem Amt. Durch ihre Äußerungen und der Zugehörigkeit zu der in Teilen linksradikalen cdU um den Landessprecher Günther ist diese nicht mehr tragbar und sollte dringend teilweise verboten werden / Io
Das wäre ein Links-Faschistischer Staatsstreich, in meinen Augen.
dann kann die gute ja gleich bei Linken , Roten, Grünen auch anfangen, die verhalten sich nicht demokratisch, handeln gegen das Grundgesetz, ändern dieses sogar weil Ihnen manche jahrzehnte geltenden Regeln nicht passen. Und respektieren den Wählerwillen nicht, weil der Wähler nicht das wählt was Ihnen vorschwebt. Das ist für mich eine Mißachtung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Also Frau Justizministerin an die Arbeit, verbieten Sie teile der CDU/CSU, der Grünen, der Linken, der Roten. der Antifa die aber komplet
Sie will im Job vorwärts kommen, also tritt sie dort nach, wo ihr die Anerkennung sicher ist. Das macht zur Zeit jeder, der Rang und Namen hat.
Moslems meinen es sicherlich nicht gut mit einer patriotischen Partei!
Die prüfen sich noch zu Tode. Sie lenken mit der ständigen Wiederholung solcher Forderungen geschickt von ihren eigenen demokratischen Defiziten ab. Jeder kennt solche Leute aus dem Job, Kollegen, die sich immer wieder gern auf Kosten anderer profilieren, in dem sie die vermeintlichen Fehler anderer offen legen.
Führt sie eigentlich noch ihren Doktortitel? Aud den Wahlplakaten jedenfalls liest man ihn noch.
Der Doktortitel sollte dringend überprüft werden!
Wann werden denn eigentlich die Antisemitismus Verfechter (z.B. Linke) vom Verfassungsschutz überprüft? Die dürfen öffentlich ihren Israel Hass auf die Straße tragen, sogar unter Polizeischutz. Das versteht wirklich niemand mehr.