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Luckenwalde

Gerüchte um Stellenbesetzung: Ermittlungen wegen Politiker-Verleumdung eingestellt

Das Ermittlungsverfahren gegen einen Stadtverordneten aus Luckenwalde wegen der Verbreitung von Gerüchten über ein Stellenbesetzungsverfahren ist eingestellt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Apollo News auf Anfrage mit. In einer anderen Sache wurde jedoch eine Strafe wegen Politiker-Beleidigung verhängt.

Dieser Post wurde zwar kaum wahrgenommen, reichte der Staatsanwaltschaft aber für die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens. (erste Seite, Screenshot via Instagram/ramonwittich)

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Erst hieß es, „Gerüchte“ zu verbreiten könne strafbar sein (Apollo News berichtete exklusiv), jetzt hat die Staatsanwaltschaft Potsdam ein Ermittlungsverfahren wegen Politiker-Verleumdung nach Paragraph 188 StGB wieder eingestellt. Dem Luckenwalder Stadtverordneten Ramon Wittich war zuvor vorgeworfen worden, auf Instagram „falsche Tatsachen über den Ablauf eines Stellenbesetzungsverfahrens behauptet zu haben“.

Für eine Strafbarkeit konnte im Laufe des Verfahrens jedoch kein „hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten“ begründet werden, erklärte die Staatsanwaltschaft nun auf Anfrage von Apollo News. Die angezeigten Äußerungen seien „vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG gedeckt“ gewesen.

Weitere Auskünfte zum Gang des Verfahrens wollte die Behörde „zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen“ nicht erteilen. Grundlage des Verfahrens war eine Anzeige der von dem Gerücht betroffenen Amtsleiterin; es war nicht von Amts wegen eingeleitet worden. Der beschuldigte Stadtverordnete hat nach eigener Aussage bislang noch keinen Bescheid über die Einstellung erhalten.

Ebendieser Fraktions- und Vorstandsvorsitzende der Wählervereinigung „Gemeinsam für Luckenwalde“, Ramon Wittich, hatte in einem Instagram-Beitrag festgestellt, „Gerüchte um die Besetzung von Stellen in der Verwaltung“ machten die Runde. Außerdem fragte er rhetorisch, ob „da tatsächlich etwas dran“ sei. Auf einer zweiten Seite des Posts stellte er dar, dass eine ausgeschriebene Stelle in der Stadtverwaltung einer früheren Amtsleiterin der Stadt, die inzwischen in einer anderen Gemeinde tätig ist, versprochen worden sein könnte.

„Die Ausschreibung könnte demnach lediglich formalen Charakter haben“, schrieb Wittich im Konjunktiv II. Sein Fazit: „Pro-forma-Ausschreibungen gefährden das Vertrauen in die neue Führung bereits zu Beginn der Amtszeit“. Darin sahen Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst eine Politiker-Verleumdung. Dieser Straftatbestand ist – genau wie die inzwischen weithin bekannte Politiker-Beleidigung – in Paragraph 188 des Strafgesetzbuches geregelt.

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Ramon Wittich ist eigentlich keine Randfigur in der Luckenwalder Lokalpolitik. Seine Bürgerinitiative „Gemeinsam für Luckenwalde“ erreichte bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 2024 mit 24,4 Prozent das stärkste Ergebnis und stellt aktuell mit sieben Sitzen die größte Gruppierung in der Versammlung – vor allen etablierten Parteien.

Lokalpolitiker in Luckenwalde überziehen sich derweil gegenseitig mit Strafanzeigen wegen Politiker-Beleidigung. Auch von „politischen Sanktionen“ gegen einen fraktionslosen Stadtverordneten ist die Rede. Schon im Januar rief der Bürgermeister der Stadt zu einer Demo gegen eine AfD-Veranstaltung auf. Das kommunalpolitische Klima in der Kreisstadt des Landkreises Teltow-Fläming in Brandenburg scheint nachhaltig vergiftet zu sein.

Zu einer Verurteilung zu 30 Tagessätzen kam es in der Stadt zuletzt am Dienstag: Die Ehefrau eines anderen Stadtverordneten hatte einen weiteren Kollegen auf Facebook „strohdoof“ genannt – vor dem Hintergrund, dass dessen Wahlplakate auch Wochen nach dem Wahltermin 2024 noch nicht abgehängt waren.

Diese Beleidigung erschwere dessen politisches Handeln erheblich, befand nun das örtliche Amtsgericht. Zur Begründung führte die Einzelrichterin laut Märkischer Allgemeiner Zeitung unter anderem an, dass sich die Aussage über Facebook weit verbreiten könnte. Dadurch seien eine Wahrnehmung auch durch viele Bürger der Stadt sowie ein vom Betroffenen beklagter möglicher Vertrauensverlust denkbar.

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6 Kommentare

  • Ist schön für Machthaber wenn man mit „Gefühlstaten“ die Justiz belastet, um eben NICHT aktiv werden zu müssen bei den massenhaft vorhandenen lebensgefährlichen „Kulturbereicherungstaten“.

  • Nebenbei
    In einer Pressemitteilung der Rosenheimer AfD heißt es, die Fraktion reagiere damit auf die „zunehmend aggressive politische Positionierung“ der Band.
    Diese sei mit dem eigentlich angedachten verbindenden Charakter eines städtischen Preises unvereinbar.
    Die Band habe in der Vergangenheit dazu aufgerufen, „gegen rechts“ aktiv zu werden; deswegen sei die Verleihung des Kulturförderpreises „ein Kniefall vor dem politisch korrekten Zeitgeist und ein Affront gegen all jene Bürger, die eine andere politische Meinung vertreten“, so die AfD im Rosenheimer Stadtrat.
    Rosenheims OB Abuzar Erdogan (SPD) wies diese Kritik gegenüber lokalen Medien zurück und verwies auf die bestehende Kunst- und Meinungsfreiheit.
    aus https://www.br.de/nachrichten/bayern/kaffkiez-spielt-nach-afd-kritik-kostenloses-konzert-in-rosenheim,VTca84f

  • Es ist schon bezeichnend für den Zustand „UnsererDemokratie“, wenn politische Auseinandersetzungen vor Gericht stattfinden. Der unsägliche 188 gehört abgeschafft. Er ist gegen den Geist des Grundgesetzes (Gleichheitsgrundsatz) und ist, wie jeder weiß, nur ins Werk gesetzt worden, um aufmüpfige Bürger zu disziplinieren. Einer von vielen Gründen, warum „UnsereDemokratie“ gleichzusetzen ist mit einem Obrigkeitsstaat, der in Wahrheit aber mickrig ist, weil er Angst vorm Volk hat.

  • Mafiöse Strukturen.

  • „Lokalpolitiker in Luckenwalde überziehen sich derweil gegenseitig mit Strafanzeigen wegen Politiker-Beleidigung“. Sozusagen ein Linkes Denunzianten-Parlament. Der Bürger spiel im Kampf gegen „Rechs“ gar keine Rolle mehr. Ein Vorgeschmack über das Verhalten der SED-Brandmauerkartellparteien nach der Wahl, wenn Siegmund die Wahl in Sachsen-Anhalt gewinnen wird.

  • Die sollte man alle wegen groben Unfug im Amt und Steuerverschwendung bestrafen.

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