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Polizeigewerkschafter

GdP-Vize schwört Polizisten auf die Gefahren eines „AfD-Innenministers“ ein – und zieht NS-Parallelen

Sven Hüber, Vize der Gewerkschaft der Polizei (GdP), will seine Mitglieder auf einen möglichen AfD-Innenminister vorbereiten und zieht dabei im Fall einer AfD-Regierungsübernahme Szenarien mit NS-Parallelen bis hin zu SA-Schlägertrupps.

Von

IMAGO/Metodi Popow

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Der stellvertretende Vorsitzende einer der größten Polizeigewerkschaften, der tendenziell SPD-nahen Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, bereitet in einem Beitrag für die GdP-Gewerkschaft seine Mitglieder auf einen AfD-Innenminister vor – und malt dabei mitunter Szenarien einer Staatskrise an die Wand.

Im Beitrag mit dem Titel „Richtig Nein sagen“ spricht Hüber über den „Elefanten im Raum“, nämlich das Szenario, dass die AfD ein Landesinnenministerium übernimmt, was angesichts aktueller Umfragen in Sachsen-Anhalt durchaus möglich ist. Zuerst einmal stellt er dabei jedoch fest, dass Polizisten aus seiner Sicht die AfD gar nicht erst unterstützen oder wählen sollten: „Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD!“ Hüber bezieht sich dabei auf die vielfachen Einstufungen der Landesämter für Verfassungsschutz.

Er kommt dann auf die diversen Szenarien zu sprechen, in denen die AfD in einer Regierung sitzt. Etwa darauf, dass Polizisten eine Remonstrationspflicht gegen verfassungswidrige Anweisungen haben oder auch, dass AfD-Minister sich weigern könnten, ein gerichtliches AfD-Verbot umzusetzen. Er verweist dabei auf die Verfolgung von Polizeigewerkschaftern durch die Nationalsozialisten und spricht etwa die „Köpenicker Blutwoche“ an, in der SA-Männer politische Gegner festsetzten, folterten und teils töteten.

Das deutsche „Nie wieder!“ bedeute auch, man dürfe nicht zulassen, dass „mit den demokratischen Instrumenten einer Wahl an die Macht gekommene undemokratische, verfassungsfeindliche Machthaber die Verfassung brechen und die Demokratie letztlich abschaffen können“. Das bezieht er auch auf die AfD. Er bringt dabei auch den bisher noch nie eingetretenen Fall eines „inneren Notstands“ nach dem Grundgesetz ins Spiel, nach dem unter anderem die Bundesregierung direkt die Kontrolle über Landesbehörden übernehmen kann, wenn die dortige Regierung sich rechtswidrig verhält.

Man müsse sich daher „mit dem Szenario der Machtergreifung einer extremistischen Partei auch in einem Innenressort“ befassen. Es sei „höchste Zeit“ für die Polizeiführungsgremien, sich darauf vorzubereiten, und bei Weitem keine „Panikmache“, sondern „eben ein eindeutiger Auftrag an die Polizei“. Die „volle Handlungsfähigkeit der Polizei in allen ihren Gliedern“ müsse „auch im Fall der Notwendigkeit der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung garantiert“ sein, so Hüber.

st

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153 Kommentare

  • DAS klingt aber allemal nach sofortiger Entlassung mit vollständigem Verlust des Pensionsanspruchs.
    Wenn jemand seine Beamten zum offenen Widerstand gegen eine gewählte Landesregierung aufruft („No-Go mit der AfD“), dann muss diese Person aus dem Staatsdienst entfernt und deutlich sanktioniert werden.

    150
    • Das ist überfällig, aber in diesem Land funktioniert doch gar nichts mehr. Die drehen alle frei, schlimmer geht nimmer. Nur noch Hetze…Ich hoffe die Uniformierten haben mehr Verstand als dieser armselige Typ.

      • Sie wissen alle das sie lügen und später dran sind. Sie wissen das. Sie wissen das sie alle lügen. Sie wissen das sie alle böse sind. Sie wissen das.

    • Aus Wikipedia:

      2004 erwähnte der Autor Roman Grafe in seinem Buch Deutsche Gerechtigkeit – Prozesse gegen DDR-Grenzschützen und ihre Befehlsgeber, dass Hüber 1989 als Politoffizier im Berliner Grenzregiment 33 (Treptow) diente. In Hübers Abschnitt wurde am 5. Februar 1989 Chris Gueffroy, das letzte Opfer, das durch Waffeneinsatz an der innerdeutschen Grenze ums Leben kam, erschossen.

      Grafe gibt Hüber in seinem Buch indirekt eine moralische Mitschuld am Tod des DDR-Flüchtlings. Hüber klagte vor dem Landgericht Berlin gegen die Verbreitung des Buches in der vorliegenden Fassung. Hüber wies eine Mitverantwortung für die Ermordung Gueffroys von sich und forderte unter Berufung auf seine Persönlichkeitsrechte den Schutz seiner Anonymität. Es gebe, so Hüber, kein öffentliches Interesse an der Nennung seines Namens.

      • @BerndS: Politoffiziere in den „bewaffneten Organen“ der DDR (und allen anderen kommunistischen Staaten) waren die schlimmsten Verbrecher, die der Kommunismus hervorgebracht hat. Skrupellos, sadistisch, bereit, jeden noch so unmenschlichen Befehl auszuführen. Diese Charakterzüge machen sie für jedes Unrechts-Regime interessant und letztendlich unentbehrlich. Der Gedanke, dass solche Typen von der Kette gelassen werden, lässt einem das Blut in den Adern gefrieren.

    • DAS klingt eher nach Schießbefehl auf alles, was nicht zu seiner „Demokratie“ gehören will.

      • Vielleicht war der schon an der Mauer dabei…

    • Mich erstaunt, dass Herr Hüber nicht weiß, dass der Verfassungsschutz der Länder weisungsgebunden gegenüber dem Innenminister ist, der in der Regel aus der Landesregierung kommt.

      Somit haben all diese Einteilungen keinerlei Wert

    • „Sven Hüber (* 1964 in Görlitz) ist ein ehemaliger Politoffizier der Grenztruppen der DDR und heute Vorsitzender des Hauptpersonalrates der Bundespolizei.“

      Haben die Grenzpolizisten der SED mich auf die Leute geschossen , die das Land verlassen wollten?

      „Politoffizier (auch Politkommissar oder Politruk) war eine militärische Dienststellung in Streitkräften sozialistischer Staaten mit einem politischen Auftrag. Im Sinne der marxistisch-leninistischen Parteidoktrin hatte er die Aufgabe, die Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit der Offiziere und Soldaten zu gewährleisten und dabei sicherzustellen, dass diese stets einen „klaren Klassenstandpunkt“ vertraten.

      Neben dem regelmäßigen und obligatorischen Politunterricht der Soldaten sorgten Politoffiziere in turnusmäßigen Leitungssitzungen dafür, dass auch im Offizierskorps sozialistischer Armeen die Parteilinie vergegenwärtigt und entsprechend umgesetzt wurde.“

      • Politoffiziere ware bei Soldaten und Unteroffizieren die verhasstesten Offiziere überhaupt.

        Und ein Politnik der Grenzer, der dafür sorgte, dass bei täglichen Vergatterung das Schießen auf „Grenzverletzer“ neu befohlen wurde.

        Dass dieser Hüber sogar Vorsitzender des Personalrats der Bundespolizei ist, zeigt, dass eine Entstasifizierung nie stattfand.

        Und seine SED-Bonzenzeit ist offenbar auch nicht beleuchtet worden.

        • Ein SED Politoffizier und Mitglied der Grenztruppen will uns die Demokratie erklären, interessant!

          Solche Posten haben sicherlich nur die Genossen mit der richtigen Gesinnung bekommen, oder?

          7
        • @Yossarian: Was meinte Knabe gestern: Sie, die Kommunisten dürfen nie wieder an die Macht kommen. Der Mann stellt sich dumm. Die Kommunisten besetzen wieder Schlüsselstellungen in diesem Regime. Und zwar ganz entscheidende, wie an diesem Beispiel zu sehen.

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        • Man sieht es ja an Merkel und Gauck, was die hier alles werden konnten, unglaublich. Die haben ihre „unsere Demokratie“ mitgebracht und hier eingeführt. Wer hat die nur gewählt…

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      • Das passt! Ich hatte da schon so eine Vermutung, danke für die Info.

    • Der typ ist ein ehemaliger Politoffizier der DDR-Grenztruppen! Noch Fragen?

    • Nein alle Polizisten Denken,Handeln und sind genau so wie dieser Hampelmann.

    • ha ha, wer soll ihn denn entlassen?

      etwa unseredemokratie, fuer deren weiterverbleib er sich doch gerade so einsetzt?

      die werden ihn eher befoerdern.

      ob es je einen derart maechtigen AFD-innenministger geben wird, der ihn hinauswirft, muss erstmal abgewartet werden.

  • Meine Frage: „Ein Gewerkschafter will Vertreter einer staatlichen Institution (Polizei) zum Staatsstreich aufrufen oder?? „

    • Der war Tei der Grenztruppen und Politoffizier der DDR und für mich somit ein Teil des SED-Unterdrückungsapparates

    • Der Typ ist ein ehemaliger Politoffizier der DDR-Grenztruppen! Noch Fragen?

      • Da erübrigt sich jede Frage. Die Linken sind es, die verboten gehören, alle samt, auch die dunkelrote Sahra.

  • „Man müsse sich daher „mit dem Szenario der Machtergreifung einer extremistischen Partei auch in einem Innenressort“ befassen. Es sei „höchste Zeit“ für die Polizeiführungsgremien, sich darauf vorzubereiten, und bei Weitem keine „Panikmache“, sondern „eben ein eindeutiger Auftrag an die Polizei“. Die „volle Handlungsfähigkeit der Polizei in allen ihren Gliedern“ müsse „auch im Fall der Notwendigkeit der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung garantiert“ sein, so Hüber.“

    • Ich würde ja gegen Sven Hüber Rechtsmittel einlegen, wegen Hochverrat. Aber die finanziellen Mittel habe ich dafür nicht.

  • Strafgesetzbuch (StGB)
    § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen
    (1) Wer eine Vereinigung (§ 129 Absatz 2) gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
    1.
    Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder
    2.
    Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b
    3.
    (weggefallen)
    zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
    1.
    gefährliche Körperverletzungen (§ 224) oder Körperverletzungen (§ 223), die einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zufügen,

    • 2.
      Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Absatz 1 bis 5, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,
      3.
      Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,
      4.
      Straftaten nach § 19 Absatz 1 bis 3, § 20 Absatz 1 oder 2, § 20a Absatz 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Absatz 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen,
      5.
      Straftaten nach § 51 Absatz 1 bis 3 oder § 52 Absatz 1, 3, 5 oder 6 des Waffengesetzes oder
      6.
      Straftaten nach § 310 Absatz 1 oder 2 oder § 328 Absatz 1 oder 2

      • zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 6 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.
        (3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

        • (8) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2).
          (9) In den Fällen der Absätze 1, 2, 4 und 5 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

          0
        • (4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
          (5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In den Fällen des Satzes 1 ist der Versuch strafbar. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
          (6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, in den Fällen der Absätze 1, 2, 3 und 5 die Strafe nach seinem Ermessen (§ 49 Abs. 2) mildern.
          (7) § 129 Absatz 7 gilt entsprechend.

          0
  • In diesem Zusammenhang sei auch nochmal auf den Apollo-Artikel vom 15.09.23 verwiesen, dem man so interessante Details wie den Titel von Hübners Diplom-Arbeit („Der Bundesgrenzschutz als Instrument imperialistischer Macht- und Herrschaftssicherung“) an der Offiziershochschule der Grenztruppen der DDR „Rosa Luxemburg“ entnehmen kann.

  • Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann NUR noch die AfD wählen!
    So rum wird ein Schuh draus!

    Und, wenn hier historische Vergleiche zur SA gezogen werden können, dann doch eher zur Antifa als neuer Rotfrontkämpferbund.

    Mich deucht hier greift längst Art. 20, Abs. 4 GG…!

    • Der Mann lebt immer noch seine Eid auf die „DDR“.

  • Bärbel Bohley:
    Aber die geheimen Verbote, das Beobachten, der Argwohn, die Angst, das Isolieren und Ausgrenzen, das Brandmarken und Mundtotmachen derer, die sich nicht anpassen – das wird wiederkommen, glaubt mir.
    Man wird Einrichtungen schaffen, die viel effektiver arbeiten, viel feiner als die Stasi. Auch das ständige Lügen wird wiederkommen, die Desinformation, der Nebel, in dem alles seine Kontur verliert.“

  • Polizeiführungsgremien?

    Will man sich etwa gegen das künftige Innenministerium stellen?

    Einer solchen Polizei müsste man sich dann aber auch nicht mehr beugen!

  • Massenpsychose!

    Aber klar, unter einer AfD-Regierung könnte der „Staatsgefährdende“ Fall eintreten, dass Polizisten ihre Verhafteten nur einmal, nämlich vor Gericht, statt drei- bis fünfmal im Jahr auf der Strasse wiederzusehen.
    Ob die darüber so traurig wären, wage ich zu bezweifeln.
    Also liebe Freund und Helfer, einer muss es euch mitteilen: mit der AfD wird euer Job wieder eine berufliche Erfüllung erfahren.

  • Sofort vom Dienst entfernen und Pensionsansprüche halbieren. Diese antidemokratische Gesinnung sollte mal vor Gericht überprüft werden.

    • Warum halbieren? Rausschmeißen und in der RV nachversichern. Dann gibt’s die Rente erst mit 67 und nicht so üppig wie die Pension aus A13.

  • Bekannt ist, daß den hohen Polizeigewerkschafter Sven Hüber ein sehr gutes Verhältnis mit seiner Chefin Nancy Faeser verband.

    Nicht so bekannt ist, was er früher beruflich gemacht hat: Sven Hüber war ab 1987 Politoffizier bei den DDR-Grenztruppen.

    Sein Regiment, das Grenzregiment 33 in Berlin Treptow, erschoß am 5.2.1989 Chris Gueffroy, das letzte Todesopfer an der innerdeutschen Grenze.

    Politoffizier. Der hätte niemals wieder die Uniform anziehen dürfen.

    • gute info, danke.

  • Ich ahne was uns bis zur Wahl noch blüht – leider werden diese Nebelkerzen bei einigen Wählern fruchten und zusammen mit der Auszählung der Briefwahlstimmen wird die AfD ihre Werte nicht erreichen, die es braucht um allein zu regieren – zusätzlich wird auch die Antifa ihre Mittel einsetzen – ich erahnen böses

  • Sven Hüber (* 1964 in Görlitz) ist ein ehemaliger Politoffizier der Grenztruppen der DDR und heute Vorsitzender des Hauptpersonalrates der Bundespolizei.

    Er ist sofort zu entlassen. Pensionsanspruch aberkennen.

    • den kriterien des aktuellen regimes entsprechend ist er keineswegs zu entlassen.

      er zeigt sich als hervorragender beschuetzer *unsererdemokratie*.

      deshalb wird er weder entlassen, noch verliert er seinen pensionsanspruch.

      vielleicht aber wird er noch eine stufe hoeher fallen.

  • sollte der typ nicht politisch unabhängig sein?

  • Wer bewusst Hochverrat wie Sven Hüber begeht, hat immer die „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ im Sinn.

  • Neutralität und Verfassungstreue sind auch bei diesem Herrn nicht zu erkennen! Eher der Rechtsmissbrauch gegenüber seinem Dienstherrn!

  • Sven Hüber ist ein ehemaliger Politoffizier der Grenztruppen der DDR. Mehr muss man nicht wissen. Außer der Tatsache, wer und wie solche Leute in ihre heutige Position gehievt haben. Das Problem ist nicht die AfD, sondern Personen wie Hüber und deren Protegés.

  • Und wieder einer der das Programm der AFD nicht gelesen hat und nur schwurbelt im Sinne der SPD. Wie die Verdi Leute.

    • Der kennt das Programm vermutlich sehr gut. Sozialisten und Kommunisten sind halt ein von Grund auf verlogenes Pack.

  • Ich hoffe die AFD gewinnt Haushoch und räumt mal richtig auf. Man kann diese NS Vergleiche nicht mehr hören von diesen Linken.

  • Und so ein Antidemokrat bekleidet einen so hohen Posten …. es ist einfach nicht mehr zu glauben, WAS aus Deutschland – in so kurzer Zeit – geworden ist.

    • Als ehemaliger Politoffizier der SED hatte er folgende Aufgaben:

      Politoffizier (auch Politkommissar oder Politruk) war eine militärische Dienststellung in Streitkräften sozialistischer Staaten mit einem politischen Auftrag. Im Sinne der marxistisch-leninistischen Parteidoktrin hatte er die Aufgabe, die Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit der Offiziere und Soldaten zu gewährleisten und dabei sicherzustellen, dass diese stets einen „klaren Klassenstandpunkt“ vertraten.

      Neben dem regelmäßigen und obligatorischen Politunterricht der Soldaten sorgten Politoffiziere in turnusmäßigen Leitungssitzungen dafür, dass auch im Offizierskorps sozialistischer Armeen die Parteilinie vergegenwärtigt und entsprechend umgesetzt wurde.

      • Damit wird so einiges klar!

    • Er hat keinen hohen Posten. Sein Dienstgrad ist EPHK (A13), als stellv. Gewerkschaftsvorsitzender ist er frei gestellt.
      Hüber ist 1964 geboren und war Politoffizier der Grenztruppen der DDR. In einem Grenzabschnitt, in dem Hübner verantwortlich war, wurde am 5. Februar der letzte Fluchtversuch vereitelt, der durch Waffengewalt zum Tod des Flüchtigen führte (Quelle: Wikipedia, ausdrücklich ohne Wertung).
      Seine Karriere konnte Hüber nach der Wiedervereinigung beim Bundesgrenzschutz (später Bundespolizei) nahtlos fortsetzen.
      Hübner ist ein sozialistischer Wendehals, dem die Wiedervereinigung einen Strich durch die Karriere gemacht hat, allerdings ist er weich gefallen.
      https://de.wikipedia.org/wiki/Sven_Hüber

    • Unter Merkel wurden ja auch alle SED-Bonzen und alle Stasi-Offiziere reaktiviert und in den öffentlichen Dienst eingeschleust.

    • Ein Staat in dem demokratische Prinzipien tief verwurzelt sind und eure AfD deshalb keinen Platz hat.

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      • In dem eine ehemaliger Politoffizier und Grenzpolizist der SED solch eine Stellung begleitet?

        Die Grenzpolizei war Teil des Unterdrückungsapparates der SED und der Politoffizier sorgte dafür, dass die Gesinnung stimmte….

      • Eben genau deswegen, wegen der Demokratie und nicht wegen einer linken, antidemokratischen Einstellung, welche eine demokratisch zu wählende Partei, welche nicht verboten ist, einfach auszuschließen. Eine Schande für das jetzige Deutschland.

      • Prinzipiell hast du nicht alle Latten am Zaun..
        Deutschland ist ein Drecksstaat aka Bananenrepublik geworden .

      • Es soll Menschen geben, bei Denen Blödheit Tiiieeef verwurzelt ist….

      • Eine verfaulter Wurzel ist das . Setzt mal den Bohrer an.

      • Heute mal wieder an der Schnapsflasche genuckelt??💙💙💙💙

      • Demokratisch wird es erst, wenn Leute deiner Sorte einer ordentlichen Arbeit zugeführt werden. Denn aus deinen Worten entnehme ich, du bist Nutzniesser eines völlig kranken Einheits-Altparteiensystems, das den Steuerzahlern zwecks Schmarotzerfinanzierung die Luft zum atmen nimmt.

  • Ich fordere aufgrund dieser Kampfansage von Sven Hüber, für ihn 25 Jahre (lebenslange) Haft.

  • Ein weiterer, treuer Staatsdiener meldet sich für seine Dienstherren zu Wort. Das ist gelebte Demokratie.

    • Ironie erkannt.

  • Raus mit dem, der hat bei der Polizei überhaupt nichts zu suchen!

  • Das verstehe ich nicht verfassungsfeindliches Verhalten ist doch seit Jahren üblich ? Wie ist Artikel 16a gut denn sonst zu verstehen ? Der ist ja auch ebenso wie Artikel 3 geh ziemlich eindeutig (anders als viele andere) und die Demokratie wurde von rot grün besonders der Union doch bereits abgeschafft ? Ich meine die Ampel wurde abgewählt, eine deutliche Mehrheit in diesem Land möchte den rot grünen Unsinn nicht mehr aber die Genossinnen der Union allen voran der lügenkanzler haben einfach mal jedes fast alle wahlversprechen gebrochen und rot grün kann endlich mit aufgeweichter schuldenbremse durchregieren ?!
    Und das beste die Genossinnen der Union wundern sich noch warum die umfragewerte so „schlecht“ sind. Mich wundert es dass die Lügner überhaupt noch wer wählt.

  • Verfassungsschutz, ich kann es nicht mehr hören … Remonstrationspflicht gilt aber auch bei verfassungsfeindlichen und kriminellen Anweisungen anderer Parteien zwingend (zbsp. Niedersachsen Entzug des Wahlrechts) und was ist mit der SA-Antifa? Warum wird die nicht als Terrortruppe eingestuft wie bei Trump?

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