Afghanistan
Bundesverfassungsgericht: Deutschland darf Aufnahmeprogramme nicht pauschal einstellen
Das Bundesverfassungsgericht urteilte am Freitag, dass die Bundesregierung die Aufnahmeprogramme für Ortskräfte und Flüchtlinge in Afghanistan nicht hätte pauschal einstellen dürfen. Dies verstoße gegen das Willkürverbot. Die Vorinstanzen hatten die Klage noch abgewiesen.
Deutschland durfte die Aufnahmeprogramme für Afghanen nicht pauschal einstellen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen müssten die individuellen Belange der betroffenen Ausländer zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden, teilte das Gericht mit.
In dem verhandelten Fall ging es um eine afghanische Frau, die sich seit 2016 in Afghanistan für Frauenrechte engagiert hatte, sowie um ihre minderjährigen Söhne. Die Bundesregierung hatte ihr 2021 eine Aufnahmeerklärung nach der sogenannten Menschenrechtsliste erteilt. Das war ein Programm für Personen, die sich für Meinungsfreiheit, Demokratie und insbesondere Frauenrechte exponierten und dabei mit deutschen Behörden zusammengearbeitet hatten – und deswegen womöglich unter der Taliban-Herrschaft bedroht sind.
Werbung
Die Familie hatte sich über Jahre um die notwendigen Reisedokumente und Visa bemüht. Doch nach dem Regierungswechsel im Frühjahr 2025 vereinbarten die Koalitionspartner von CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag, freiwillige Aufnahmeprogramme für Afghanistan aus der Ampel-Regierung so weit wie möglich zu beenden. Im Dezember 2025 erklärte das Bundesinnenministerium rund 640 Aufnahmeerklärungen, darunter die der Beschwerdeführer, für „ungültig und erloschen“. Die Deutsche Botschaft in Islamabad hatte daraufhin die bereits gestellten Visaanträge pauschal abgelehnt.
Sowohl das Verwaltungsgericht Berlin als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten die daraus resultierenden Klagen der Familie abgewiesen; deswegen kam der Fall nun vor das Bundesverfassungsgericht. Das Oberverwaltungsgericht argumentierte, die Aufnahmeerklärung sei kein Verwaltungsakt und vermittle kein subjektives Recht auf Visumerteilung. Sie sei Ausdruck politischer Entscheidungsfreiheit und der gerichtlichen Kontrolle entzogen.
Dem widersprach das Bundesverfassungsgericht jetzt in seiner Entscheidung. Es stellte klar, dass die individuellen Belange der Betroffenen in Einzelfallentscheidungen zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden müssen. Eine pauschale Abkehr von erteilten Aufnahmezusagen ohne Prüfung des Einzelfalls ist demnach nicht zulässig. Obwohl der Bundesregierung ein beachtlicher Entscheidungsspielraum über die Aufnahme von Ausländern eingeräumt werde, sei sie im Rechtsstaat „doch niemals völlig frei“, hieß es vom Gericht. Der Stopp sei damit ein Verstoß gegen das Willkürverbot.
Lesen Sie auch:
HR-Reportage
Iraker entscheidet in Ausländerbehörde über das Aufenthaltsrecht anderer Ausländer
Der HR berichtet über einen Sachbearbeiter in einer Darmstädter Ausländerbehörde, der weder die deutsche Staatsbürgerschaft hat noch über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt. Trotzdem entscheidet er dort eigenständig über das Aufenthaltsrecht anderer Ausländer.Umfrage
Migration für Deutsche Top-Thema – Grünen-Wähler interessiert vor allem das Klima
Einwanderung ist für 32 Prozent der Deutschen das wichtigste politische Thema – bei Grünen-Anhängern sind es gerade einmal 7 Prozent. Stattdessen dominiert dort der Klimaschutz mit 59 Prozent. Auch Wirtschaft und Rente rangieren deutlich unter dem Durchschnitt.Die Beschwerdeführerin habe geltend gemacht, ohne Visum drohe ihr mit hoher Wahrscheinlichkeit die Abschiebung nach Afghanistan, wo sie als Frauenrechtlerin unter den Taliban akut in Lebensgefahr sei, heißt es aus Karlsruhe. Deutschland habe durch die Aufnahmeerklärung, die jahrelange Unterstützung durch die GIZ und die Veranlassung zur Ausreise nach Pakistan eine besondere Schutzverantwortung übernommen, auf die sie vertraut habe, heißt es weiter.
Freund werden
Freund von Apollo News werden
Das Bundesverfassungsgericht aus Davos?
Alle Politiker die vom WEF geschult wurden und die zu diesen Veranstaltungen rennen gehören nicht in den Bundestag, da sie nicht zum Wohle des deutschen Volkes eingestellt sind. Entlassen sofort und die mit Abzeichen im Bundestag auftauchen sofort in Handschellen abführen.
Nein wohl eher das Verfassungsgericht des ÖRR und des WEF!
Eher im vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem Europäischen Gerichtshof. Die EU ist Deutschlands Untergang.
Wer sitzt im Bundesverfassungsgericht? Die Wunschkandidaten der Altparteien. Das ist das Ergebnis
Deutschland darf rein garnichts! Alle sollen kommen und bleiben.
Deutschland darf nur für die ganze Welt zahlen und am Schluss sich selbst abschaffen.
Alles im eigenen Interesse, ist für Deutschland verboten!
….sagt quasi das DEUTSCHE VERFASSUNGSGERICHT……
nein, das duerfen alle westeuropaeischen staaten.
die massenmigration dient naemlich einer agenda, die ganz europa betrifft.
sie soll den weg zur bildung der vereinigten staaten von europa ebnen.
das erfordert die ausloeschung der nationalstaaten, die deshalb fast alle von massenmigration betroffen sind.
sogar die schweiz hat pro kopf mehr migranten als dland.
und die zustaende insbesondere in NL, UK, schweden, oesterreich, spanien und italien sollten doch hier allgemein bekannt sein.
deutschland ist nicht alleine.
diese zustaende gelten fuer alle westeuropaeischen staaten, die den migrationspakt unterzeichnet haben.
und einige davon werden die umvolkung schneller hinter sich bringen als D.
der kommune sarpsborg in N sind gerade 25 grossfamilien zugelaufen, jede davon mit 8-12 kindern.
84% der sozialausgaben gehen schon jetzt nur an migranten.
die freuen sich da genauso wie die deutschen.
Das geht aus diesem Urteil nicht hervor.
Du weisst ganz genau, wie das gemeint war!
Direkt geht es aus dem Urteil von 2012 hervor, dem Ticket ins Sozialsystem für die ganze Welt.
Das Bundesverfassungsgericht schützt die ganze Welt. Nur die Deutschen nicht.
So Isses 👌
Für welche Interessen stehen diese Gerichte? Für den deutschen Steuerzahler sicherlich nicht. Diese Art Justiz hat sich von jeglicher Glaubwürdigkeit verabschiedet.
Das war beim Abendessen im Kanzleramt bereits der Fall.
Man fährt zur Befehlsausgabe zum Kanzler … entsprechend der Anweisungen wird geurteilt.
Jürgen…wenn die Zahlen der bedrohten EX-Ortskräfte stimmen, dann hat wohl jeder deutsche Afgha-Kämpfer eine riesige Kamarilla an Mitarbeitern sein eigen genannt.
1. persönlichen Diener 2. einen Chauffeur 3.Waffenputzer 4. Scout für Fahrten im Umkreis 5. Koch 6. persönlicher Sanitäter.7. sexueller Wegweiser in Etablishments?
Liste nach oben offen. Und jeder mit ca. 20-40 Familien Mitgliedern, alle involviert? Muss ein wahres Paradies für unsere Soldaten gewesen sein.
Frontkämpfer wissen nix davon? oh oh.
Satire
„Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank eurer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen.“ – Imam von Izmir 1999 nach Bischof Bernardini
Genau was ich immer sage.
Demokratie und Religionsfreiheit sind Einfallstore.
Bundesverfassungsgericht…
warum gibt es keine namen? wir wollen wissen welche richter im senat sassen
und wer sein richter amt missbraucht um gegen deutschland zu agieren.
ihr soltet hier mit lesen , apollo..
https://verfassungsblog.de/
da sitz die klientel und deren nachwuchs, die dem land zu schaffen machen. wie wärs mit einer kleine recherche zu dem blog und seinen mitarbeitern?
Laut Internet Recherche entschied dies der 2. Senat!
—
Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold: Von der SPD vorgeschlagen.
Prof. Dr. Christine Langenfeld: Von der CDU vorgeschlagen.
Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein: Von den Grünen vorgeschlagen.
Dr. Rhona Fetzer: Von der SPD vorgeschlagen.
Thomas Offenloch: Von der FDP vorgeschlagen.
Dr. Peter Frank: Von der CSU vorgeschlagen.
Dr. Holger Wöckel: Von der CDU vorgeschlagen.
Dr. Sigrid Emmenegger: Von der SPD vorgeschlagen.
—
Könnte da ein Links-Grüner Entscheidungsblock sein?
—
Oder die Geister die ich rief…..????
Sowieso
Das stimmt, wir haben auch das Recht auf kollektiven Selbstmord und darauf, uns überrennen und erobern zu lassen.
Hierfür haben sie Zeit, für den Soli nicht. Da soll doch auch ein Urteil kommen, das Ergebnis erzeugt ein Budgetdefizit also wird vertagt.
„Eine pauschale Abkehr von erteilten Aufnahmezusagen ohne Prüfung des Einzelfalls ist demnach nicht zulässig.“
Dann hätte ich allerdings auch gerne mal ein Urteil zu dem „Baerbock-Verfahren“, pauschal Leute in das Land zu lassen, vor denen ihre eigenen Beamten sie gewarnt haben.
Darunter Scharia-Richter, Gewaltverbrecher, etc.!
Das scheint alles vollkommen OK zu sein?
Es gab diese hohe Anzahl an „Ortskräften“ wohl gar nicht … Über wen hat da das Gericht entschieden?.
Habe dies vor einiger Zeit mal auf der Seite der Bundesregierung nachgelesen.
Wenn ich richtig erinnere, war dort die Rede von ca. 865 Ortskräften, plus ca. 2200 Familienangehörigen.
Man darf sich mit solchen links-grünen Urteilen mit keiner Silbe beschweren, wenn die Akzeptanz dieses Gerichts in der Bevölkerung immer weiter nach unten rauscht. Von mir aus kann dieses Gericht weg, bzw. es muss komplett neu besetzt werden. Es wurde einfach zu viel unterwandert.
1. Warum wird der Begriff der Familie nicht erklärt? Sind das Angehörige 1. und 2. Grades, ggf. 3. Grades incl. deren Abkömmlinge?
Wie sollen die Identitäten im Konsulat in Islamabad anhand echter staatlicher Dokumente geprüft worden sein? Oder ging das auf Zuruf?
2. Wer zu den Vor-Ort-NGO in Kabul einen guten Draht hatte, oder wo Ministerialbeamte Namen ans AA meldeten, die entweder Leute kannten, die jemanden kannten, der Leute kannte, die auf die Flucht-Listen kommen könnten, die sollten auf die Listen kommen. Es ging also gar nicht mehr um „Ortskräfte“. Es ging auch um die zwischenzeitlich emanzipierten, studierten Frauen, die natürlich politisch aktiv waren, wie z.B. Lehrerinnen oder Juristinnen. Die standen auf den „Proskriptionslisten“ der Taliban.
Hätten die zurückbleiben sollen? Sie wären Opfer eines linksgrünen, kolonialistischen Sozialexperiments in Teilen Kabuls geworden. Aus meiner Sicht weltfremd und zum Scheitern verurteilt. Irgendwann wird man das mal aufarbeiten.
Wir dürfen alles. Sogar remigrieren.
Dieses Land zerstört sich selbst.
Seit wann ist das Gericht für Ausländer zuständig ? Die Meinung des Souverän, vertreten durch die Regierung , wird hiermit missachtet.
Bundesfassungslosigkeit.
Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht. Danach will es keiner gewesen sein! Wir müssen erst an die Wand fahren – vorher wird in diesem Land niemand ein Licht aufgehen! Das ist wie mit dem Mann im Frauengefängnis wo selbst der Richter sagt, dass dieses Gesetz völlig krank ist! Und er sitzt da immer noch! Das nennt man by the way Handlungsunfähig! Sehr schlecht im globalen Wettbewerb.
Und noch was: gegen die Frau habe ich nichts! Es geht um den Kern des Programs im allg. und um die Migrationspolitik. Ich sehe das wie Helmut Schmidt ex SPD!
Was bin ich froh den größten Teil meines Lebens in einer Demokratie gelebt zu haben. Viel Spaß noch für die Gutmenschen und ihren Kindern.
Die Kinder die erst Opfer sind, da sie es nicht besser wissen und kennen, aber dann selber zu „Guttätern“ werden…
„… die individuellen Belange der betroffenen Ausländer zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden, teilte das Gericht mit.“
Ganz wichtig, die Belange der Deutschen und deren innere Sicherheit und Stabilität zählen natürlich nicht. Das ist doch der Kern dieses skandalösen „Urteils zum Wohle des nicht Deutschen Volkes.“
Wieso und mit welcher fadenscheinigen Begründung hat das „Verfassungsgericht“ die Klage überhaupt zugelassen?
Offensichtlich dreht man es, wie man will. Agenda 2030 pur.
Das BVerfG rechtstaatet uns in den Ruin. Schon 2012 urteilte dieses Gericht: „Jeder der sich im Inland aufhält (!), egal ob Deutscher oder Ausländer, hat Anspruch auf Versorgung mit dem Existenzminimum“ (Menschenrecht).
2015 erreichte dann der Sturm auf unser Sozialsystem das Land und ist bis heute ungebrochen.
In diesem Fall kann ich die Begründung der Bundesverfassungsrichter nachvollziehen.
Die tumben Politiker, die sich diese Regelungen haben einfallen lassen, sollten vom Wähler zur Verantwortung gezogen werden.
—In dem verhandelten Fall ging es um eine afghanische Frau, die sich seit 2016 in Afghanistan für Frauenrechte engagiert hatte, sowie um ihre minderjährigen Söhne. Die Bundesregierung hatte ihr 2021 eine Aufnahmeerklärung nach der sogenannten Menschenrechtsliste erteilt.—
Wie ist es, mal so allgemein gesprochen, um einen menschlichen Charakter bestellt, der dieser Frau und ihren Kindern etwas zusagt, etwas verspricht und dann nicht einhalten will.
Pfui Deibel!
Das hätten sich alle damaligen und heutigen Regierungsparteien gut überlegen müssen. Welche Zusagen kann ich machen? Denn über Versprechungen ging das weit hinaus.
Für mich ein deutliches Zeichen, dass unsere Regierenden grundsätzlich mit Menschenleben nur so spielen. Nicht nur mit unseren, auch mit anderen.
Danke, ich hatte schon den Finger am Abzug für einen ähnlichen Kommentar. Gelegentlich, eher ausnahmsweise, erscheinen mir auch Urteile dieses fragwürdigen Gerichts ganz vernünftig.
Wenn man die Wut hier einseitig am Urteil des Bundesverfassungsgerichts fest macht, dann trifft man die Falschen.
Man kann mittlerweile vieles an diesem obersten Gericht kritisieren. Aber nicht, wenn sie sich an die vorgegebenen Gesetze halten. Die Richter machen diese Gesetze nicht.
Der Gesetzgeber ist die Bundesregierung – dahin sollte sich die Kritik richten.
Für die klagende Frau habe ich vollstes Verständnis.