Afghanistan
Bundesverfassungsgericht: Deutschland darf Aufnahmeprogramme nicht pauschal einstellen
Das Bundesverfassungsgericht urteilte am Freitag, dass die Bundesregierung die Aufnahmeprogramme für Ortskräfte und Flüchtlinge in Afghanistan nicht hätte pauschal einstellen dürfen. Dies verstoße gegen das Willkürverbot. Die Vorinstanzen hatten die Klage noch abgewiesen.
Deutschland durfte die Aufnahmeprogramme für Afghanen nicht pauschal einstellen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen müssten die individuellen Belange der betroffenen Ausländer zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden, teilte das Gericht mit.
In dem verhandelten Fall ging es um eine afghanische Frau, die sich seit 2016 in Afghanistan für Frauenrechte engagiert hatte, sowie um ihre minderjährigen Söhne. Die Bundesregierung hatte ihr 2021 eine Aufnahmeerklärung nach der sogenannten Menschenrechtsliste erteilt. Das war ein Programm für Personen, die sich für Meinungsfreiheit, Demokratie und insbesondere Frauenrechte exponierten und dabei mit deutschen Behörden zusammengearbeitet hatten – und deswegen womöglich unter der Taliban-Herrschaft bedroht sind.
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Die Familie hatte sich über Jahre um die notwendigen Reisedokumente und Visa bemüht. Doch nach dem Regierungswechsel im Frühjahr 2025 vereinbarten die Koalitionspartner von CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag, freiwillige Aufnahmeprogramme für Afghanistan aus der Ampel-Regierung so weit wie möglich zu beenden. Im Dezember 2025 erklärte das Bundesinnenministerium rund 640 Aufnahmeerklärungen, darunter die der Beschwerdeführer, für „ungültig und erloschen“. Die Deutsche Botschaft in Islamabad hatte daraufhin die bereits gestellten Visaanträge pauschal abgelehnt.
Sowohl das Verwaltungsgericht Berlin als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten die daraus resultierenden Klagen der Familie abgewiesen; deswegen kam der Fall nun vor das Bundesverfassungsgericht. Das Oberverwaltungsgericht argumentierte, die Aufnahmeerklärung sei kein Verwaltungsakt und vermittle kein subjektives Recht auf Visumerteilung. Sie sei Ausdruck politischer Entscheidungsfreiheit und der gerichtlichen Kontrolle entzogen.
Dem widersprach das Bundesverfassungsgericht jetzt in seiner Entscheidung. Es stellte klar, dass die individuellen Belange der Betroffenen in Einzelfallentscheidungen zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden müssen. Eine pauschale Abkehr von erteilten Aufnahmezusagen ohne Prüfung des Einzelfalls ist demnach nicht zulässig. Obwohl der Bundesregierung ein beachtlicher Entscheidungsspielraum über die Aufnahme von Ausländern eingeräumt werde, sei sie im Rechtsstaat „doch niemals völlig frei“, hieß es vom Gericht. Der Stopp sei damit ein Verstoß gegen das Willkürverbot.
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Das Bundesverfassungsgericht aus Davos?
Alle Politiker die vom WEF geschult wurden und die zu diesen Veranstaltungen rennen gehören nicht in den Bundestag, da sie nicht zum Wohle des deutschen Volkes eingestellt sind. Entlassen sofort und die mit Abzeichen im Bundestag auftauchen sofort in Handschellen abführen.
Wer sitzt im Bundesverfassungsgericht? Die Wunschkandidaten der Altparteien. Das ist das Ergebnis
Deutschland darf rein garnichts! Alle sollen kommen und bleiben.
Deutschland darf nur für die ganze Welt zahlen und am Schluss sich selbst abschaffen.
Alles im eigenen Interesse, ist für Deutschland verboten!
….sagt quasi das DEUTSCHE VERFASSUNGSGERICHT……
Das geht aus diesem Urteil nicht hervor.
Du weisst ganz genau, wie das gemeint war!
Das Bundesverfassungsgericht schützt die ganze Welt. Nur die Deutschen nicht.
So Isses 👌
Für welche Interessen stehen diese Gerichte? Für den deutschen Steuerzahler sicherlich nicht. Diese Art Justiz hat sich von jeglicher Glaubwürdigkeit verabschiedet.
Das war beim Abendessen im Kanzleramt bereits der Fall.
Man fährt zur Befehlsausgabe zum Kanzler … entsprechend der Anweisungen wird geurteilt.
Jürgen…wenn die Zahlen der bedrohten EX-Ortskräfte stimmen, dann hat wohl jeder deutsche Afgha-Kämpfer eine riesige Kamarilla an Mitarbeitern sein eigen genannt.
1. persönlichen Diener 2. einen Chauffeur 3.Waffenputzer 4. Scout für Fahrten im Umkreis 5. Koch 6. persönlicher Sanitäter.7. sexueller Wegweiser in Etablishments?
Liste nach oben offen. Und jeder mit ca. 20-40 Familien Mitgliedern, alle involviert? Muss ein wahres Paradies für unsere Soldaten gewesen sein.
Frontkämpfer wissen nix davon? oh oh.
Satire
„Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank eurer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen.“ – Imam von Izmir 1999 nach Bischof Bernardini
Genau was ich immer sage.
Demokratie und Religionsfreiheit sind Einfallstore.
Bundesverfassungsgericht…
warum gibt es keine namen? wir wollen wissen welche richter im senat sassen
und wer sein richter amt missbraucht um gegen deutschland zu agieren.
ihr soltet hier mit lesen , apollo..
https://verfassungsblog.de/
da sitz die klientel und deren nachwuchs, die dem land zu schaffen machen. wie wärs mit einer kleine recherche zu dem blog und seinen mitarbeitern?
Hierfür haben sie Zeit, für den Soli nicht. Da soll doch auch ein Urteil kommen, das Ergebnis erzeugt ein Budgetdefizit also wird vertagt.
Man darf sich mit solchen links-grünen Urteilen mit keiner Silbe beschweren, wenn die Akzeptanz dieses Gerichts in der Bevölkerung immer weiter nach unten rauscht. Von mir aus kann dieses Gericht weg, bzw. es muss komplett neu besetzt werden. Es wurde einfach zu viel unterwandert.
Das stimmt, wir haben auch das Recht auf kollektiven Selbstmord und darauf, uns überrennen und erobern zu lassen.
Laut Internet Recherche entschied dies der 2. Senat!
—
Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold: Von der SPD vorgeschlagen.
Prof. Dr. Christine Langenfeld: Von der CDU vorgeschlagen.
Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein: Von den Grünen vorgeschlagen.
Dr. Rhona Fetzer: Von der SPD vorgeschlagen.
Thomas Offenloch: Von der FDP vorgeschlagen.
Dr. Peter Frank: Von der CSU vorgeschlagen.
Dr. Holger Wöckel: Von der CDU vorgeschlagen.
Dr. Sigrid Emmenegger: Von der SPD vorgeschlagen.
—
Könnte da ein Links-Grüner Entscheidungsblock sein?
—
Oder die Geister die ich rief…..????
Sowieso
„Eine pauschale Abkehr von erteilten Aufnahmezusagen ohne Prüfung des Einzelfalls ist demnach nicht zulässig.“
Dann hätte ich allerdings auch gerne mal ein Urteil zu dem „Baerbock-Verfahren“, pauschal Leute in das Land zu lassen, vor denen ihre eigenen Beamten sie gewarnt haben.
Darunter Scharia-Richter, Gewaltverbrecher, etc.!
Das scheint alles vollkommen OK zu sein?
Es gab diese hohe Anzahl an „Ortskräften“ wohl gar nicht … Über wen hat da das Gericht entschieden?.
Habe dies vor einiger Zeit mal auf der Seite der Bundesregierung nachgelesen.
Wenn ich richtig erinnere, war dort die Rede von ca. 865 Ortskräften, plus ca. 2200 Familienangehörigen.
Dieses Land zerstört sich selbst.
Bundesfassungslosigkeit.
Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht. Danach will es keiner gewesen sein! Wir müssen erst an die Wand fahren – vorher wird in diesem Land niemand ein Licht aufgehen! Das ist wie mit dem Mann im Frauengefängnis wo selbst der Richter sagt, dass dieses Gesetz völlig krank ist! Und er sitzt da immer noch! Das nennt man by the way Handlungsunfähig! Sehr schlecht im globalen Wettbewerb.
Und noch was: gegen die Frau habe ich nichts! Es geht um den Kern des Programs im allg. und um die Migrationspolitik. Ich sehe das wie Helmut Schmidt ex SPD!
Was bin ich froh den größten Teil meines Lebens in einer Demokratie gelebt zu haben. Viel Spaß noch für die Gutmenschen und ihren Kindern.
Die Kinder die erst Opfer sind, da sie es nicht besser wissen und kennen, aber dann selber zu „Guttätern“ werden…
Offensichtlich dreht man es, wie man will. Agenda 2030 pur.
Wieso und mit welcher fadenscheinigen Begründung hat das „Verfassungsgericht“ die Klage überhaupt zugelassen?
„… die individuellen Belange der betroffenen Ausländer zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden, teilte das Gericht mit.“
Ganz wichtig, die Belange der Deutschen und deren innere Sicherheit und Stabilität zählen natürlich nicht. Das ist doch der Kern dieses skandalösen „Urteils zum Wohle des nicht Deutschen Volkes.“
Die Bundesregierung muss endlich die Taliban als die legitime Regierung in Afghanistan anerkennen. Das Emirat Afghanistan hat die NATO gestützte Marionettenregierung gestürzt, deren Kollaborateure jetzt in den Westen flüchten wollen. Man muss mit den Taliban ein Rückführungsprogamm ausarbeiten und die Integration dieser NGO Profiteure und Kriegsverlierer in die islamische Gesellschaft dort, wo sie hergekommen sind.
In diesem Fall kann ich die Begründung der Bundesverfassungsrichter nachvollziehen.
Die tumben Politiker, die sich diese Regelungen haben einfallen lassen, sollten vom Wähler zur Verantwortung gezogen werden.
—In dem verhandelten Fall ging es um eine afghanische Frau, die sich seit 2016 in Afghanistan für Frauenrechte engagiert hatte, sowie um ihre minderjährigen Söhne. Die Bundesregierung hatte ihr 2021 eine Aufnahmeerklärung nach der sogenannten Menschenrechtsliste erteilt.—
Wie ist es, mal so allgemein gesprochen, um einen menschlichen Charakter bestellt, der dieser Frau und ihren Kindern etwas zusagt, etwas verspricht und dann nicht einhalten will.
Pfui Deibel!
Das hätten sich alle damaligen und heutigen Regierungsparteien gut überlegen müssen. Welche Zusagen kann ich machen? Denn über Versprechungen ging das weit hinaus.
Für mich ein deutliches Zeichen, dass unsere Regierenden grundsätzlich mit Menschenleben nur so spielen. Nicht nur mit unseren, auch mit anderen.
Für die klagende Frau habe ich vollstes Verständnis.
Wir werden weiter mit Ärzten und Ingenieuren „beschenkt“.
…und Diplomaten.
Gab doch vor Jahren mal eine Doku, (ich meine auf RTL), da saß ein afghanisches Ehepaar mit zwei Kindern in einer vier Zimmerwohnung und wollten keine „fremdfähige“ Arbeit verrichten.
Die Begründungen lautete, dass sie Diplomaten seien und auch sich auch um die Kindererziehung kümmern müssten.
Die Einheitspartei will es nicht. Deshalb haben die Lakaien der Einheitspartei so entschieden.
Die „Einheitspartei“ hat Zusagen gegeben.
Die hätten sich das damals gründlich überlegen müssen.
Deren Art zeugt von miesestem Charakter.
Und, an denen sollte man sich „abarbeiten“. An diesen Widerlingen – nicht am Bundesverfassungsgericht.
Es ist der selbe Verein der in der Regierung und am BVerfG sitzt. Nur können jetzt diejenigen die auf Wählerstimmen angewiesen sind auf die anderen zeigen – obwohl es derselbe Verein ist.
„die Aufnahmeprogramme für Ortskräfte und Flüchtlinge in Afghanistan nicht hätte pauschal einstellen dürfen. Dies verstoße gegen das Willkürverbot“
Diese Aufnahmeprogramme hätte es niemals geben dürfen. Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage. Die massenhafte Aufnahme von Afghanen ist die eigentliche Willkür.
Ihrem zweiten Absatz stimme ich voll und ganz zu.