Causa Sichert: „Das ist ein demokratischer Skandal“ – Prof. Volker Boehme-Neßler
AfD-Bundestagsabgeordneter Martin Sichert darf in Friesland nicht zur Landratswahl antreten. Auslöser des Prüfverfahrens war zunächst allein seine AfD-Mitgliedschaft. Der Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler ordnet den Fall und die Bedeutung für die Demokratie im Gespräch ein.
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Neuer Begriff für einen demokratischen Rechtsstaat, bei der nach einem Ausschluss eines Kandidaten VOR der Wahl erst NACH der Wahl in einem recht zeitaufwendigen Verfahren die Möglichkeit besteht, den Ausschluss gerichtlich überprüfen zu lassen?
Post-Demokratie … oder Post-Rechtsstaat?
Ganz schön bitter …
Schon am 06.08.2025 schrieb Tichy:
„Das kleine Verbot liefe also darauf hinaus, die Partei zwar in einem formell legalen Status zu belassen, ihr aber nach und nach systematisch die politischen Wirkungsmöglichkeiten zu beschneiden: durch Nichtzulassung ihrer Kandidaten, Geldentzug und die Verweigerung parlamentarischer Rechte. “
genau das passiert hier.
Ein ekelhaftes Schmierentheater.
Der Begriff „Post-Demokratie“ setzt eigentlich voraus, dass es vorher einmal eine Phase echter Demokratie gab. Also eine Art „Prä-Post-Demokratie“, in der der Wille der Bürger tatsächlich das Maß aller Dinge und nicht nur dazu da war, alle paar Jahre den Anschein von Mitbestimmung zu bestätigen. Solange dieser historische Beweis noch aussteht, bleibt „Post-Demokratie“ für mich ein, sagen wir mal, merkwürdiger Begriff: klug genug, um zu merken, dass etwas nicht stimmt, aber, mit Verlaub, werter Kieron, dumm genug, um zu glauben, es hätte vorher genau das gegeben, was heute angeblich verloren geht.
@Atlas – Nachtrag
Ansonsten haben Sie natürlich recht:
„Die Demokratie“ schlechthin kann es natürlich nicht geben. Und hat es auch nie gegeben.
Ich habe vor langer Zeit eine Ausbildung gemacht, bei der ich mit „Recht“ und dem „Rechtsystem in der Bundesrepublik“ konfrontiert wurde.
Ein ziemlich genialer Lehrer kam seinerzeit zum ersten Mal in den Raum mit den Worten:
„Meine Damen und Herren, Sie leben nicht in einer „Demokratie“! Sie leben in einem System, das das Potenzial hat, sich langsam aber stetig zu demokratisieren.“
Volltreffer. Das habe ich mir gemerkt.
Demokratie ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Der große Vorteil dieses „Systems“ ist, dass es sich verändern kann, ja sogar verändern muss.
Umso bedauerlicher, dass meiner Ansicht nach seit einiger Zeit der Zug in eine falsche Richtung fährt.
Aber: Es kann auch wieder in die richtige Richtung gehen.
Ein „Langer Atem“ ist dafür notwendig – und die Einsicht, dass man möglichst alle anderen an dem „System“ beteiligen muss.
@Atlas
Die Verwendung des Begriffs „Post-Demokratie“ war eher als Witz (mit bitterem Beigeschmack gedacht). Verzeihen Sie, manchmal bin ich echt zu verspielt.
Den Begriff „Post-Demokratie“ gibt es schon:
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/33561/postdemokratie/
„Die Diskussionen um eine schwelende Krise der Demokratie westlicher Prägung wurden in den vergangenen Jahren vom britischen Politikwissenschaftler Colin Crouch mit dem Begriff der „Postdemokratie“ popularisiert. Kritisiert wird der Legitimitätsverlust der politischen Akteure und Institutionen, da sie zunehmend unter dem Einfluss privater und partikularer Interessengruppen agieren, statt als gewählte Repräsentanten im Sinne des Gemeinwohls zu handeln. Das Gefühl der Ohnmacht und eine Verdrossenheit gegenüber der „institutionellen Politik“ nehme zu, und es schwinde das Vertrauen in die repräsentative Demokratie. “
So untreffend finde ich das alles nicht.
Herr Boehme-Neßler hat schon recht:
Die Gerichte müssen es richten. Aber da dieses ganze Prozedere sehr lange dauert – zu lange – , wird man bis dahin viele Leute dahin „erzogen“ haben, dass diese sich von einem solchen demokratischen System entfremdet haben werden.
Ergänzung Teil 2:
Auf der anderen Seite finde ich es auch interessant, dass sich unsere Gesellschaft immer stärker nach wirtschaftlichen und technischen Prinzipien richtet. Unternehmen reagieren ständig auf das Verhalten der Menschen. In gewisser Weise haben die Bürger dadurch heute sogar mehr Einfluss als früher, nur eben nicht als Wähler, sondern als Konsumenten.
Das Problem ist nur, dass manche Menschen diesen Einfluss oft so nutzen, dass sie am Ende gewisse Freiheiten verlieren. Auch was persönliche Freiheiten angeht, klafft die gesellschaftliche Schere somit weiter auseinander. Manche entscheiden sich freiwillig für Bequemlichkeit, geben Daten preis oder machen sich von wenigen großen Plattformen oder anderen Dingen abhängig. Das zeigt für mich, dass Menschen mit ihren eigenen Entscheidungen sich manchmal sogar selbst schaden.
Ergänzung Teil 3:
Und dann wird es noch komplizierter: Wie frei sind unsere Entscheidungen überhaupt? Wenn unser Verhalten von Erziehung, Umfeld, Genen und unserem Gehirn geprägt wird, wie frei ist dann unser Wille eigentlich wirklich? Genau darüber streiten Philosophie und Neurowissenschaft seit Jahren, mit nur unzufriedenstellenden Ergebnissen. Einen eindeutigen Beweis für einen völlig freien Willen gibt es bisher nicht. Wenn aber echter Demokratie ein freier Wille zugrunde liegen soll, dann ist das zumindest ein Punkt, über den man ernsthaft nachdenken sollte.
Deshalb halte ich viele politische und gesellschaftliche Diskussionen, diese eingeschlossen, für müßig.
Unser „feier Wille“ entsteht im Grund immer neu, beeinflusst von außen. Wer dumm genug ist der läßt sich von Werbung und Tagesschau beeinflussen und WILL Zeug kaufen was er/sie nicht braucht und WILL natürlich dass die AfD verboten wird und WILL auch dass Deutschland weiterhin Milliarden Euro in die Ukraine überweist für Selenskyj’s Sieg.
Ergänzung Teil 1:
Deshalb sollte man beim Thema Demokratie erst einmal sauber unterscheiden. Es gibt Demokratie im Sinne von „Macht geht vom Volk aus“ und Demokratie im Sinne von Grund- und Freiheitsrechten. Bei den Grundrechten stehen die Menschen heute im Vergleich zu früher ohne Frage deutlich besser da. So viele persönliche Freiheiten und rechtliche Sicherheiten gab es historisch gesehen noch nie.
Was die eigentliche Macht des Volkes angeht, sehe ich das aber ganz anders. Durch Wahlen ging die Macht meiner Meinung nach noch nie wirklich vom Volk aus. Man darf alle paar Jahre auswählen, wer verwaltet, aber über die grundlegenden Spielregeln oder die Richtung des Systems entscheidet das Volk kaum. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie man als Erwachsener noch glauben kann, Wahlen würden automatisch bedeuten, dass das Volk herrscht.
Wenn man das konsequent zu Ende denkt, ist es letztlich völlig egal, ob ein bestimmter Politiker antreten darf oder nicht.
@GubbelYY
@Atlas
Ich möchte Ihnen beiden sehr für diese äußerst anregende und nachdenklich stimmende Diskussion, auf hohem Niveau, danken.
Großartige, weiter denkende Kommentare!
Ein Ausschuss kann gar kein Wahlrecht entziehen, das kann nur ein Gericht.
StGB § 45
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__45.html
Die Altparteien halten sich nicht an Gesetze .
Bei (Straf-)Gesetzen gilt die Unschuldsvermutung, bei Wahlgesetzen reicht die halbseidene Begründung eines installierten „Verfassungsschutzes“.
Sieht man auch an den kaum durchgeführten Abschiebungen, die bei „vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern“ gesetzlich vorgeschrieben sind:
§ 58 Absatz 1 AufenthG. Oder an der Einwanderung generell, weil Deutschland überhaupt kein Einwanderungsgesetz hat. Asylrecht GG in Verbindung mit dem AufenthG (Duldung) werden als Einwanderungsgesetze missbraucht, obwohl das AufenthG Abschiebungen zwingend vorschreibt (siehe oben). Dabei ist die Exekutive an Gesetz und Recht gebunden, Artikel 20 Absatz 3 GG. Merz & Co müssen endlich ihre Pflicht erfüllen und nicht nur rumlabern.
Zu:
„Ein Ausschuss kann gar kein Wahlrecht entziehen, das kann nur ein Gericht.
StGB § 45“
Ich habe etwas recherchiert.
Es werden mehrere Teile …
Bitte ganz lesen!
Teil 2:
Hier der aktuelle Wortlaut der Regelung:
§ 80 Absatz 4 Nummer 3
(5) Gewählt werden kann, wer […]
3. die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland einzutreten.
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/dual/ef43f33c-e3d3-3ffd-99ad-c8b008cdee38/5065636e-43dc-314a-a5a0-62fd70b9cd5c
Zuständig für eine Beurteilung ist der „Wahlausschuss“. Informationen dazu, wer da eigentlich drin ist, sind spärlich: Ich konnte bisher nur dieses finden:
„die ehrenamtlich besetzten Wahlausschüsse.“
https://www.tagesschau.de/inland/regional/niedersachsen/friesland-afd-politiker-sichert-nicht-fuer-landratswahl-zugelassen,sichert-100.html
Dort auch:
„Die Frage der Verfassungstreue ist mitunter zu komplex, als dass ein Wahlausschuss alleine darüber entscheiden kann“, sagte Steinmetz dem NDR Niedersachsen.“
Teil 1:
StGB § 45
Negativ: Dort steht, was Gerichte können, aber nicht, dass sie alleine das können.
Die verwendete Rechtsgrundlage hier beschrieben in einem Artikel:
https://kommunal.de/pruefung-auf-verfassungstreue-darf-ein-mitglied-der-afd-von-der-landratswahl-ausgeschlossen-werden
„Nach § 80 Absatz 4 Nummer 3 [NKomVG] ist für das Amt eines Bürgermeisters oder Landrats nur wählbar, wer die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.“
Das Gesetz ist unlängst geändert worden:
https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/kommunen/kommunalverfassungsgesetz/niedersachsisches-kommunalverfassungsgesetz-nkomvg-93407.html
… illegales Ändern, um präventiv den Eigennutz zu garantieren, ist und bleibt nicht legal.
EINE FDGO, die weder
freiheitlich – Besatzungsstatus, bzw. als unsouveräner Staat geschaffen
demokratisch – NIE, wiederhole NIE stimmte ein Volk dafür ab
Grundordnung, ehe VORGABEN durch Parteien
ist und bleibt nett etikettiert, doch inhaltlich was ganz anderes ist.
Teil 3:
Na super!
Also dürfen die Wahlausschüsse beim Verfassungsschutz nachfragen, der wiederum dem SPD-geführten Innenministerium unterstellt ist.
KI dazu:
„Der Verfassungsschutz Niedersachsen ist keine eigenständige Behörde, sondern organisatorisch eine Abteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung. Das ergibt sich unmittelbar aus § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes (NVerfSchG): Verfassungsschutzbehörde ist das für Inneres zuständige Ministerium; dieses unterhält hierfür eine gesonderte Verfassungsschutzabteilung. […]
Die Einschätzungen des Verfassungsschutzes sind nicht automatisch rechtsverbindlich. Wenn der Kreiswahlausschuss Erkenntnisse des Verfassungsschutzes berücksichtigt, trifft der Wahlausschuss die Entscheidung in eigener Verantwortung.“
Aber wer möchte schon der Empfehlung des Verfassungsschutzes widersprechen?
Es ist der komplette Irrsinn …
„Negativ. Dort steht, was Gerichte können, aber nicht, dass sie alleine das können.“
Das genau ist die Argumentation bei §20 (2) GG:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Da die Abstimmungen genau definiert sind (Länderzusammenlegungen wie z.B bei Baden Würtemberg)
sind laut dieser Ansicht alle anderen Abstimmungen, wie z.B. in der Schweiz auf Bundesebene nicht erlaubt.
Da also im GG keine anderen Institutionen drinstehen, die das Wahlrecht entziehen können, folgt also: es gibt keine.
Ich jedenfalls warte immer noch auf die Neuauszählung der Bundestagswahl und die Annullierung der Wahl in Ludwigshafen.
@GxS
Ich bin kein Volljurist, habe aber … sagen wir mal … einen soliden rechtlichen Kenntnisstand bezüglich einiger Dinge.
Zu Ihrem Post:
Bedauerlicherweise: Meines Erachtens noch einmal „negativ“.
Auch die Parlamente gehen „vom Volk aus“. Auch die Kreisleitungen … und damit letztlich auch der Wahlausschuss.
Die Gerichte werden jetzt prüfen. Es halte es für sehr wahrscheinlich, dass sie sich in ihren Urteilen auf das GG berufen werden.
Das StGB ist aber schon systemisch sehr zweifelhaft. Dort geht es um Strafrecht.
Artikel 18 GG ist anwenbar für Leute, die das System beKÄMPFEN, aber nur für die.
Ansonsten keine Regelung jenseits der Bundesebene im GG.
Tut mir leid.
Herr Boehme-Neßler hat schon recht:
Die Gerichte müssen es richten. Aber da dieses ganze Prozedere sehr lange dauert – zu lange – , wird man bis dahin viele Leute dahin „erzogen“ haben, dass diese sich von einem solchen demokratischen System entfremdet haben werden.
Nachtrag (aus dem Link): „Die endgültige Zulassungsentscheidung bleibt beim Wahlausschuss.“
Vielleicht sollten man das Gremium besser Wächterrat nennen
@GubbelYY
„Ich bin kein Volljurist“
Herr Boehme-Neßler sieht das ja genauso:
Aus dem Transkript:
„Und so sieht das Grundgesetz das auch, dass von freien äh gleichen allgemeinen Wahlen spricht, geheimen Wahlen spricht,
ausdrücklich im äh im Grundgesetz. M und ähm es gibt an keiner Stelle in der Verfassung, wir können gleich noch über
andere Rechtsnormen sprechen, aber es gibt an keiner Stelle in der Verfassung ähm eine Regelung, die erlaubt
Kandidaten äh im Vorhinein von einer Wahl auszuschließen“
@GxS – Nachtrag
„Ich jedenfalls warte immer noch auf die Neuauszählung der Bundestagswahl und die Annullierung der Wahl in Ludwigshafen.“
Ich auch!
Das folgt aber nicht aus diesem Paragraphen. Da geht es nicht um den Entzug des Wahlrechts also solchen, sondern um den Verlust als Folge der Verurteilung wegen einer Straftat. Daraus folgt nicht, daß das Wahlrecht nicht auch aus anderen Gründen oder auch von anderen Stellen entzogen werden könnte.
Das nur als Hinweis, nicht als inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Fall hier. Da kann ich Hrn. Boehme-Neßler nur zustimmen.
Jeder kennt den Sankt Nimmerleinstag. An diesem Tag wird über die Klage von Herrn Sichert entschieden.
Das wird genauso gehandhabt wie die Klage von Herrn Paul in Ludwigshafen, da ist auch nichts passiert. Das Recht wird nach Belieben gebogen wie beim Bundesverfassungsgericht.
Die Klage von Hr. Paul wurde vom BVerfG nicht zugelassen.
Man macht es in der Hoffnung Massenproteste seitens der Oppositionswähler auszulösen. Bisher war die AFD und Ihre Stammwähler stoisch, ruhig und besonnen. Sobald jemand diesen Kurs verläßt, wird die Gegenseite behaupten der gewaltsame Umsturz hätte begonnen. Damit ist man mutmaßlich in der besseren Position. Allerdings verhagelt die tägliche Kriminalität „gut integrierter Migranten“ die Geschlossenheit sogar der RestCDU.
Es muss demokratisch aussehen™
Genau. In einer echten Demokratie wären das und noch viele Vorfälle der letzten Jahre Skandale.
Wir leben aber bereits in „Unsere Demokratie“….
Hier jagt doch ein demokratischer Skandal den nächsten.
Was ist normale Demokratie? Weiß das überhaupt noch Jemand?
Gibt es immer noch Leute, die nicht kapieren, wohin die Reise gehen soll?
Oh ja, sogar zu Viele….
Leute, wir sind auf dem Weg in den Kommunismus, was erwartet ihr Anderes? Vor bald 100 Jahren hat das Volk versagt, wie auch heute wieder !
Man sollte in einer totalitären Diktatur den Begriff Demokratie nicht überstrapazieren. Mich erstaunt das nach jahrelanger Erfahrung mit diesem System keineswegs. Es würde mich allerdings total erstaunen wenn man keine fiesen Winkelzüge der Altparteien sehen würde. Sie wollen um jeden Preis an der Macht bleiben und gehen wie gewohnt über Leichen
Zeigt das die Altpartei keine demokratischen Parteien sind.
Diese Leute von diesen Ausschuss gehören in den Knast und natürlich für immer das Wahlrecht entzogen.
Das ist so ein erbärmliches und undemokratisches Verhalten. Dieser Politkaste geht es nur um den eigenen Platz am Futtertrog. Und da pfeift man auf die Demokratie!
Seit den Corona-Maßnahmen sind die Verfassungsrechte teilweise ausser Kraft gesetzt. Das ist die Realität in der DDR 2.0. Selbst im Ausland ist diese Entwicklung bereits bekannt.
Fairness, Glaube, Hoffnung, Gefühle und lange Ausführungen hin oder her – entscheidend ist, wie kann man rechtlich erfolgreich dagegen kämpfen und siegen?
Und dann werden die Verwesungsgerichte so etwas jahrelang hinauszögern, um die Diktatur weiter zu verfestigen. Solche demokratiezerstörende Staatslakaiengerichte gehören abgeschafft und durch wirkliche Gerichte ersetzt, die, bei demokratiegefährdenden Eingriffen von Diktaturdienern, schnell ein Urteil sprechen. Schaut mal auf die USA, wie schnell dort bei diktatorischen Eingriffen durch den Staat , dort Urteile verkündet werden. Hinweis: Der vorstehende Text ist eine Fiktion und Übereinstimmungen mit lebenden oder toten Personen wären rein zufällig.
Man stelle sich vor die AfD hätte die absolute Mehrheit und würde es genauso machen. Sie lassen einfach keine Kartellparteien mehr zur Wahl zu, nur noch die AfD.
Für mich ist jeder Bandit und Räuber, Politiker kann ich die nicht mehr nennen, der Altparteien oder nennen wir sie Kartellparteien der CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke Verfassungsfeindlich! Das betrifft auch höhergestellte Beamte, Bürgermeister, Landtagsabgeordnete, Staatsanwälte und Richter mit diesen Parteibuch!
Was nerven mich die angeblich politisch Rechten eigentlich dauernd mit ihrer Demokratie.
Ey ihr Schlafmützen: Demokratie ist JETZT. Demokratie hat euch hier hin gebracht. Demokratie entscheidet, dass Merz Kanzler ist. Demokratie entscheidet das alles.
Aber die AfD und ihre dummen Anhänger wählen die schlimmste aller Möglichkeiten. Sie jammern darüber, dass sie nicht genug von dem haben, was sie bereits isoliert und stellen sich auch nicht auf Alternativen ein, obwohl sie das im Namen haben.
Es ist einfach nur jämmerlich. Ihr verdient es nicht anders.
Dann lies es doch einfach nicht.
Demokratie? Du Lachnummer. Ich schenke Dir ein ‚M‘.
Dann ziehen Sie nach Nord-Korea, dort bekommen sie, was sie wünschen, wir wollen aber Freiheit und Selbstbestimmung, Troll.
Demokratie is einfach sch. e. „Unsere Demokratie“ das Synonym für totalitär ist supi. So?