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Bündnis „Widersetzen“

Vorbereitungshandlungen von Blockaden strafbar machen: AfD in Bayern will Versammlungsgesetz verschärfen

Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag will Blockade- und Kampfübungen gegen legale Versammlungen künftig bereits in der Vorbereitungsphase unter Strafe stellen. Ein entsprechender Gesetzentwurf orientiert sich an der Regelung in Nordrhein-Westfalen.

Die AfD in Bayern will das Versammlungsgesetz verschärfen (IMAGO/Sven Simon)

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Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag bringt ein Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes ein. Der entsprechende Entwurf liegt Apollo News vorab vor. Die bayerische AfD-Fraktion erläutert ihr Anliegen wie folgt: „Nach dem Vorbild aus Nordrhein-Westfalen sollen Blockade- und Kampfübungen linksextremer Gruppen gegen legale Versammlungen künftig schon in der Planungs- und Trainingsphase strafbar sein – nicht erst die Blockade selbst.“ Und weiter: „Bislang können sich Netzwerke wie die ‚Hammerbande‘ oder die Organisatoren der Blockaden von Riesa und Gießen auf genau diese Strafbarkeitslücke verlassen“ – selbst in Bayern.

Konkret plant die AfD die Einführung eines Artikels 8 Absatz 2 Nummer 2 in das Bayerische Versammlungsgesetz entsprechend der Rechtslage in NRW. Dort wird in Paragraf 7 des Versammlungsgesetzes nicht nur die Störung, Behinderung oder Vereitelung einer Versammlung untersagt, sondern auch ganz konkret werden derartige Vorbereitungshandlungen verboten. Das Erfüllen solcher Tatbestände soll strafbewehrt werden.

Wie die AfD zur Begründung des Gesetzes ausführt, soll diese Änderung der Rechtslage die Antwort auf „eine neue Qualität militanter Aktionsformen“ sein, die sich im linksextremen Spektrum etabliert habe. Ganz konkret zielt man dabei auch auf das Bündnis „Widersetzen“ ab. Dieses habe beim Bundesparteitag der AfD in Erfurt „massive Störungen“ verursacht. Auch in Bayern würden zudem „umfangreiche Vorbereitungen für derartige Blockaden“ vorgenommen.

Das Versammlungsrecht war lange Zeit Teil der konkurrierenden Gesetzgebung, sodass deutschlandweit das Versammlungsgesetz des Bundes galt. Seit der Föderalismusreform von 2006 fällt das Versammlungsrecht jedoch in die Zuständigkeit der Länder. Etwa in Bayern und Nordrhein-Westfalen wurden daraufhin eigene Versammlungsgesetze erlassen. In einigen Bundesländern gilt aber auch heute noch das Versammlungsgesetz des Bundes fort.

Durch die von der AfD angestrebte Änderung könnte bereits die Planung extremistischer Aktionen, etwa wie sie offen bei der versuchten Blockade des AfD-Bundesparteitags in Erfurt stattgefunden hat, durch die Sicherheitsbehörden unterbunden werden. Vor dem Parteitag in Erfurt hatten die Thüringer Sicherheitsbehörden eine Vorbereitung von Straftaten beispielsweise nicht anerkennen wollen – während des Demo-Wochenendes Anfang Juli kam es dann zu zahlreichen Straftaten.

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24 Kommentare

  • Es reicht, geltendes Gesetz durchzusetzen, zum Beispiel beim Vermummungsverbot.

    • Stimmt, Gesetze haben wir genug, mehr als genug sogar.

      -10
      • Die werden nur vom links grünen Pack ignoriert.

        • Sagt das Bobbycar, welches hier regelmäßig die User beleidigt.

          0
        • …….und wofür gibt’s eine Exekutive ?

          Bereits die Wortwahl „links grünes Pack“ disqualifiziert euch.

          -9
      • Zuviel Kaffee heut morgen? Was soll die Schreibwütigkeit?
        Mach mal Pause-du nervst

  • Das halte ich für eine gute Idee. Blockaden sind Zwang, man hat den Schwachsinn der Klimakleber ja gesehen. Blockaden sind keine Demos, ein großer Unterschied.

  • Fast mit jeder weiteren Woche seiner Kanzlerschaft bricht Friedrich Merz seinen eigenen Negativrekord.

    Nach einer Forsa-Erhebung sind 82 Prozent der Deutschen mit der Bundesregierung unzufrieden, 85 Prozent äußern sich negativ über den Kanzler. Geht eigentlich noch mehr?

    Anscheinend ja. Und damit wird die ganze bundesdeutsche Politlandschaft umgekrempelt.

    Denn in einer weiteren Umfrage überholen Grüne und Linke nun schon die SPD, während die CDU im freien Fall bleibt.

    Auch wenn die AfD in der Beliebtheit einen Prozentpunkt verliert, bleibt sie stabil die stärkste Kraft.

    • Und ihr meint wirklich, es bestünde ein Unterschied zwischen dem Ex-BlackRocker und der Ex-Goldman Sachs-Trulla. Träumt weiter, ihr naiven ‚loser‘.

      -15
      • Klar, alles Loser, außer Chef-Pöbler Bobbycatbabyshark1.

        Männeken, dann bleiben Sie doch, wo der Pfeffer wächst!

  • Finger weg vom Demonstrationsrecht! Würde dieser Gesetzentwurf angenommen, hätte der Staat schon wieder ein neues Werkzeug, unliebsame Meinungsäußerungen zu unterdrücken.
    Wenn die AfD der Antifa wirklich schaden wollte, sollte sie sich darauf konzentrieren, sie finanziell auszutrocknen.

  • Da dieser Vorschlag von der AfD kommt,wird er sowieso nicht angenommen.

    • ………und das ist auch völlig richtig so.

      -18
      • Bobby, der Edeldemokrat!

        • Völlig zusammenhanglos das Zitat, Bobby.
          Hier gings grad drum, dass alles was von der AfD kommt sowieso abgelehnt wird und DAS hat nichts, absolut nichts mit Demokratie zu tun und auch nicht mit Ost und West!
          Zum Glück erkennen auch immer mehr „Wessis“ (meine Familie, Freunde, Kollegen, leb nämlich hier seit ganz vielen Jahren schon), dass „Unsere Demokratie“ nicht unsere Demokratie ist! Das kapierst du auch noch, Bobby

          0
        • Wie sagte der 86-jährige alte Mann so treffend “ Sie (die Ossis) suchen eine Gefolgschaft, eine Führungspersönlichkeit“…….

          Ihr habt euch 1fach nicht weiter entwickelt, sorry ist so.

          -12
  • Völlig richtiges und wichtiges Vorhaben!

  • Das wird sicher abgeschmettert, weil es von der AfD kommt.
    Die anderen Landtagsmitglieder werden nicht mitbekommen, dass damit ALLE Blockaden gemeint sind, nicht nur die Blockade von AfD-Parteitagen.
    Ich denke da an die Blockaden bei Kastor-Transporten und anderes.
    Dumm nur, wenn das linke Auge bereits blind ist.

  • Wie wäre es wenn man Artikel 8 des Grundgesetzes einfach anwendet? Demonstrieren dürfen nur DEUTSCHE STAATSBÜRGER…. Alle Anderen haben gar kein Demonstrationsrecht.

  • Alle Parteien sind dazu verpflichtet, Parteitage anzuhalten! Eigentlich bräuchte es die gesetzliche Verschärfung nicht – eigentlich, hielten sich Justizia, Staatsanwaltschaft sowie „unsereDemokratie“Amtsträger an geltendes Recht! Allein die Ankündigung, einen Parteitag verhindern zu wollen, stellt eine Straftat dar! Ebenso Dritte zu Straftaten aufzurufen! Die GG-Verachter der Grünen, SPD sowie der SED rechtsidentischen LINKE haben zu Blockade und „Verhinderung des Parteitages“ ungeniert und in aller Öffentlichkeit aufgerufen! Dies hätte umgehend zur Aufhebung der Imminität und zur Verhaftung führen MÜSSEN! Diese „unsereDemokrarie“Sonderdemokraten mit mangelnder Treue zum GG und FDGO gehören nicht in den Plenar- sondern in den Gerichtssaal! Stellen Sie sich vor, die AfD würde dazu aufrufen, dass der Parteitag einer der „guten“ Parteien mit Blockaden verhindert werden muss. Die komplette AfD wäre längst verhaftet! Übrigens hielt die Union am 5.Juli ebenfalls einen Parteitag ab!

  • Sehr guter vorschlag

  • ….Sollen bereits im Vorfeld durch die Sicherheits Behörden verhindert werden? Dazu müsste die Politik eine Kehrtwendung machen. Schon jetzt sind Vermummung und aktive geplante Gewaltanwendung lt. Gesetz verboten. Wo werden sie nachhaltig im Vorfeld verhindert?
    Einzige wirkende Maßnahme: Austrocknung jeglicher Finanzmittel an Terroristen/ NGO`s.

    • Das könnte als Strafmass für den Verstoss gegen das geplante Gesetz definiert werden. Verstösst EIN Antifant dagegen, sofort die Förderung ALLER Antifa-Gruppierungen einstellen. Ebenso bei amderen Gruppen verfahren.

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