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Verbotszone

Gericht erlaubt Demo gegen AfD-Parteitag auf Autobahnbrücke – keine „konkrete Gefahr“

Das Verwaltungsgericht Weimar erlaubt eine Demo auf einer Brücke über die A71, einer Zufahrtsstraße zum AfD-Parteitag in der Messe Erfurt. Es gebe keine konkreten Anhaltspunkte für beabsichtigte Blockaden, auch nicht durch „veranstaltungsfremde Störer“.

Von

IMAGO/Dirk Sattler

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Das Verwaltungsgericht Weimar hat im Eilverfahren beschlossen, dass die Demoverbotszone an Zufahrtsstraßen zum AfD-Parteitag teilweise rechtswidrig sei. Eine Demonstration auf einer Autobahnbrücke über die A71 sei zulässig. Unter dieser Brücke werden viele der Parteitagsteilnehmer anreisen.

Das Landesverwaltungsamt Thüringen hatte zuvor per Allgemeinverfügung eine Demoverbotszone eingerichtet (Apollo News berichtete). Die „Durchführung von Versammlungen und Aufzügen“ ist demnach von Freitagabend bis Sonntagabend auf bestimmten Straßen verboten. So sollen die Wege zum AfD-Bundesparteitag in der Messe Erfurt freigehalten werden.

Das Vorgehen, Demos per Allgemeinverfügung einzuschränken, hält das Verwaltungsgericht nun für zulässig. Dafür müsse allerdings von jeder einzelnen erfassten Versammlung eine konkrete Gefahr ausgehen. Diesen Nachweis habe die Behörde in ihrer Gefahrenprognose jedoch nicht erbracht.

Dass Teilnehmer der Versammlung „aus der Veranstaltung heraus Blockaden verursachen könnten“, lässt das Gericht nicht gelten. Weder der Antragsteller noch „die planmäßigen Besucher“ würden das beabsichtigen. Ferner seien keine „konkreten Anhaltspunkte“ genannt worden, dass „veranstaltungsfremde Störer“ die Versammlung zu diesem Zweck nutzen könnten.

Auch eine mögliche Gefährdung des Verkehrs, die das Landesamt nachträglich gegenüber dem Gericht bekundete, sei nicht zu erwarten. Die Behörde hatte eine Gefahr durch „optische Effekte“ sowie ein „Herabfallen von Gegenständen“ geltend gemacht. Ein Zusammenwirken dieser möglichen Probleme mit weiteren Faktoren führe „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ zu einer „relevanten Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit“.

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Bei den linksextremen Ausschreitungen in Gießen bei Gründung der AfD-Jugend „Generation Deutschland“ hatten sich nach Polizeiangaben zehn Personen von einer Autobahnbrücke abgeseilt. Die Polizei Mittelhessen setzte zur Räumung einen Wasserwerfer ein (mehr dazu hier). In dem Bereich war der Verkehr aufgrund anderer Blockadestellen jedoch bereits zum Erliegen gekommen.

Mehrere Verfahren zu den Demonstrationen gegen den AfD-Parteitag sind derweil noch beim Verwaltungsgericht Weimar anhängig. Das geht unter anderem aus Pressemitteilungen des Gerichts hervor. Die Anmelder beklagen dabei verschiedene Auflagen, die ihren Demonstrationen gemacht wurden – etwa keine Objekte mitzuführen, die als Wurfgeschosse dienen können.

mb

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120 Kommentare

  • Die Blockaden wurden doch vollmundig angekündigt?! Kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen.

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    • Ja, daher unfassbar, dass ein Gericht Blockaden erlaubt, die eine Straftat und Gewalt darstellen. Die Demo auf der Zufahrtstrasse ist eine Blockade. Punkt.

      • Der geneigte Leser könnte leicht auf die Idee kommen, das hier evtl. von oben Anweisungen erteilt wurden. Fragen über Fragen und definitiv nicht nachvollziehbar, dass die Demo auf der Zufahrtstrasse genehmigt wurde.
        Ich hoffe nur, dass keine Personen verletzt werden oder gar Schlimmeres passiert. Anscheinend ist Eskalation gewünscht.

        • Diese Regierung hofft auf Eskalation, auf Bürgerkrieg. Dann könne sie eine Notlage zur allg. Sicherheit ausrufen und der nächste Lockdown ist da. Und es müssen keine Wahlen abgehalten werden. Und sie können die Soldaten einsetzen gegen die Bürger.

          9
    • Das Chaos ist vorprogrammiert. Ich hoffe, die Verantwortlichen bei Polizei, Gerichten und Ministerien werden sich irgendwann warm anziehen müssen. Sowas ist eine Schande, aber einem Unrechtsstaat würdig.

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      • Pfff.

        -73
        • Hirnfurz?!🤣🤣🤣🤣

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        • Pfff bei dir in der Hose! Oder Kleidchen?

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    • Ich schon: Ihr Marsch durch die Institutionen war leider erfolgreich.
      Wir alle haben es zugelassen, weil wir uns einen Sch… für behördeninterne Stellenbesetzungsvorgänge interessieren. Bei der Polizei genau dasselbe, am schlimmsten aber ist es im Bildungsbereich.

    • Weisungsgebundene Brandbeschleuniger sitzen da in der Justica coruptus.

    • Nicht jede Blockade ist eine Straftat und, im Gegensatz zu diesem Saftladen hier, hat die Mehrheit der Menschen keinen Bock darauf, dass der Staat jetzt schon anfängt, Handlungen zu verbieten, nur weil sie vielleicht strafbar werden könnten. Für einfältige Berufshetzer, die keinen Bock aufs Denken haben, sondern sich nur auskotzen wollen, ist das natürlich nur schwer nachzuvollziehen. Ihr könnt so froh sein, dass das, was ihr teilweise fordert und wünscht, niemals umgesetzt wird, weil ihr dann die Ersten wärt, die sich darüber beschweren würden. Menschen, die geistig kleinen Kindern entsprechen, muss man eben an der Hand führen.

      -54
      • Die Straftaten wurden von ‚Widersetzen‘ doch angekündigt. “ Wir werden Regeln übertreten weil wir es für legitim halten“ oder so ähnlich.

        • Schön, doublebass. Es freut mich sehr, dass ich deinem Schweigen entnehmen kann, dass du meinen Einwand offenbar nachvollzogen hast und deine Sichtweise nun überdenkst, anstatt reflexartig in deinen bornierten Schutzmechanismus zu verfallen, meinen Einwand einfach zu ignorieren und unbeirrt weiter an deinem Unsinn festzuhalten. Freut mich wirklich. Ich habe an dich geglaubt.

          -29
        • Nur weil jemand sagt, dass er Regeln brechen will, heißt das noch lange nicht, dass er eine Straftat begeht. Und es gibt einen Unterschied zwischen einer Regelverletzung, einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat.

          Entscheidend ist, was am Ende wirklich passiert. In einem Rechtsstaat werden Menschen für ihre Taten beurteilt, nicht für Vermutungen oder Ankündigungen.

          Sonst noch was?

          -40
      • Einige Protest Organisatoren, wie „Widersetzen“ geben Anweisungen und Empfehlungen zu gesetzwidrigem Verhalten.
        Gleichzeitig als vorauseilende Entschuldigung, beklagt die Polizei Personalmangel.
        Wenn der Stast die Sicherheit/Rechte beider nicht sicherstellen kann, dann muss er beschränken.

      • Atlas, ich bin auf deine Rede am Montag gespannt.
        Oder hast du dann deine SAntifa Nachbesprechung?

        • Der Idiot begreift überhaupt nicht um was es hier geht.

          18
        • Lach: der „begriffsstutzige Idiot“ hat ihn getriggert.
          … gut zu wissen. 🙂

          9
        • Getriggert … Sind die deutschen Worte etwa nicht schön genug für dich, Möchtegern-Patriot? Aber klar. Große Klappe und nichts dahinter.

          -16
        • Hey, Wortleserin, du gelassene und immer kluge Socke, du. Sag doch mal, um was es hier geht! Könnte noch einen weiteren Brüller vertragen.

          -23
      • Setzen Sie Ihre gequirlte Kacke bei der Antifa und der taz ab.

  • Wenn es wirklich nur um die Demonstration gegen die AfD gehen würde, könnte man ja auch schon – zum Eindruck in die Öffentlichkeit – einen Tag vorher oder einen Tag nachher demonstrieren. Warum muss das zeitgleich sein. Gegen das Potsdamer Treffen konnte man doch auch nachträglich demonstrieren.

    • Die Frage ist doch eher, was ist wenn die wichtigen Teilnehmer am Parteitag schon am Donnerstag angereist sind?
      Als wenn die AfD blind in die Falle tappt. Die werden sich doch Gegenmaßnahmen und Alternativen überlegen.

  • Natürlich keine Gefahr.
    Wenn ein Stein“ runterfällt“ und ein Autofahrer stirbt…Einzelfall-
    WER schützt uns eigentlich vor solchen Richtern.

    159
    • Die machen doch mit! Wie kann man eine Demo auf einer Brücke über eine Autobahn genehmigen in dem Wissen, dass mehrere Tausend gewaltbereite Demonstranten anreisen, die aus ihren Zielen, nämlich Gesetze zu brechen, kein Hehl machen?! Sofortige Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter und vorläufige Suspendierung wegen Verdachts der Unterstützung von Straftaten.

      • Absolut. Diese Richter sollte man zumindest überprüfen.

        • Zwei Stolpersteine bei der beförderung🤢🤬

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      • @Crossroads:
        Bei wem wollen Sie sich denn beschweren bzw eine Dienstafsichtsbeschwerde machen? Etwa bei diesen „Innenminister“ von der 6% Partei? oder gar bei Den mit den Rauschbart, der nicht mal eine Qualifikation für dieses Amt hat? Dann sagen Sie es lieber dieser Katze, die draußen herumläuft.

        • Die Beschwerde kann auch von der Polizei kommen, die ja dann mit den Folgen unter Einsatz der eigenen Gesundheit zu kämpfen hat. Mit so einer Justiz im Rücken, kann die Polizei doch gleich einpacken. Das Chaos ist nämlich vorprogrammiert. Die Justiz ist doch sonst bei ‚Gefahr in Verzug‘ nicht zimperlich.

          13
        • „Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter richten Sie an den Präsidenten des jeweiligen Gerichts (den sogenannten Dienstvorgesetzten).
          Da Richter in Deutschland unabhängig sind (Art. 97 des Grundgesetzes), kann die Beschwerde jedoch nicht dazu genutzt werden, eine inhaltliche Gerichtsentscheidung zu ändern oder zu überprüfen. Sie dient ausschließlich dazu, ein persönliches Fehlverhalten des Richters (z. B. Beleidigung, Schikane oder ungerechtfertigte Verzögerungen) zu rügen.“

          Es muss sich so einiges ändern.

          8
    • Eigentlich sollte das GG schützen und das Volk das GG. Zur C-Zeit haben wir gesehen wie gut das funktioniert. Auch die Gewaltenteilung, auf dem Papier, sollte schützen. Das die Gewaltenteilung in DE nur ein fake für die Kinder in der Schule ist, ist bekannt und offensichtlich.

    • Das wird doch gar nicht passieren.
      Was passieren wird, ist das die Polizei die Autobahn unter der Brücke aus Sicherheitsgründen, eben genau WEIL etwas herunterfallen könnte, schliessen wird. Womit das Ziel der Blockade erreicht wurde.
      Vermutlich machen sie es gleich wie beim letzten mal und es hängen sich Leute von der Brücke an Seilen über die Autobahn. Diese Leute haben natürlich gar nichts micht der Demo auf der Brücke zu tun.
      Für die „Rettungsaktion“ wird die Autobahn dann für mehrere Stunden gesperrt.

      Was hier passiert ist, das durch juristische Spitzfindigkeiten und Technicalities der Zugang zu kritischen Orten und Objekten offen bleibt, damit die illegalen Protestierer auch in Position kommen um zu stören. Womit dann die Polizei aus Sicherheitsgründen alles lahmlegen muss. Es werden alle Spielsteine in Position gebracht, so dass dann wenn es losgeht nur noch ein Spielzug möglich ist.

    • WIR HABEN DIE DOCH SELBST dahingebracht, weil wir Parteien und damit MPen und damit Justizminister GEWÄHLT haben, die genau solche Richter haben wollen. Wir verdienen es nicht anders.

      • Also meiner einer hat die da NICHT hingebracht.
        Ich verdiene nichts von deren Volks-Repressalien.

    • Der müsste eine Haftungserklärung unterschreiben.
      Solche Leute müssen zur Besinnung gebracht werden.

    • Nürnbergerprozess 3.0.

  • Können die Verantwortlichen des Landesverwaltungsamt am Montag angeklagt werden?

    • warum die? Die wollten doch die Demos untersagen

      • Die wollen gar nichts untersagen!

  • Wenn Gerichte kein Recht mehr sprechen…

    • … dann leben wir in einem rechtsfreien Raum.

    • Dann weiß man, wer dort „gute Leute“ untergebracht hat.

      „Wir haben die gesamte Führung der Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute untergebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das im Zukunft bemerkbar macht.“ – Benedikt Lux (GRÜNE) am 14.08.2020

      Dieses Land ist schon lange verloren.

  • Ich bin ja nicht ortskundig, sehe auf Google Maps nur eine Brücke, die ich als Zufahrtsstraße zum Messegelände bezeichnen würde, und das ist die B7. Die wird es doch wohl nicht sein, oder? Falls doch, schließe ich mich uneingeschränkt den Mitkommentierern an.

  • Auch hier kann ein bekanntes Zitat von Benedikt Lux zur Erklärung des Urteils hilfreich sein.

  • Hoffentlich ist diese Brücke nicht marode.

  • Keine Gefährdung? Unfassbar. Ich habe heute Morgen noch gehört, dass dazu aufgerufen wurde, nicht mit Glasflaschen sondern mit Pflastersteinen zu werfen. Das ist, für meine Begriffe, ein glatter Aufruf zu schwerer Körperverletzung oder sogar Mord.

  • Haben die Mitarbeiter des Verwaltungsgerichtes Weimar zufällig einen Nebenjob bei den Grünen oder sind Mitglieder?
    Wenn angekündigt wird, von oben mit Wurfgeschossen Polizei und Delegierte anzugreifen, ist also eine Brücke auf dem Anfahrtsweg nicht geeignet?

    • Der Marsch durch die Institutionen !

    • Die Polizei MUSS die Brücke sperren – egal was dieser „Richter“ meint.

  • Wer sind die Richter, wer die Bürokraten?
    Fast durchgängig mit SPD-Parteibuch.

  • Man sollte sich gut merken wer das beschlossen hat

  • Das ist keine rechtliche, sondern eine politische Entscheidung. Die Begründung sagt doch alles. Natürlich wird es Blockaden geben, die sind angekündigt. Die werden auch von der Autobahnbrücke aus attackieren. Hinterher ist man dann immer schlauer … Bin gespannt, wieviele Tote und Verletzte es dann gibt.

  • Und wieder ist es ein Gericht, welches verantwortungslos handelt. Hoffentlich geht es diesmal gut. Unsere Gerichtsbarkeit ist auf die schiefe Bahn geraten !

    • Alle unterwandert.

      • ja, Wandern macht Spass, gerade bei diesem Wetter

        -12
        • Dann tu es doch endlich. Geh den Jakobsweg! – vielleicht triffst du Hape.

          6
  • Die Gerichte sind zu einer Gefahr für uns geworden.

  • Und wieder mal ein Fall von perfekter Gewaltentrennung und lupenreinem nicht politisch motiviertem Gerichtsurteil…

  • Super, da seilen sich zwei, drei Personen von der Autobahnbrücke ab. Der komplette Verkehr steht auf der Autobahn.
    Es dauert dann Stunden bis die von der Höhenrettung der Polizei zurückgeholt werden. Super Entscheidung, aber muss akzeptiert werden.

    • weiterfahren, man muss ja davon ausgehen das die Waffen dabei haben und gezielt schießen

  • Es ist für mich immer schwerer zu ertragen, Sendungen wie NIUS live vollständig zu gucken. Heute hatten die einen Polizeivertreter zu Gast, der mit den CDU/CSU-Journalisten den anstehenden AfD-Parteitag diskutierte. Sie drehten sich wie so oft im Kreis. KEIN WORT (und es waren sehr viele) wurde darüber verloren, dass es Aufgabe eines Innenministers und Bundeskanzlers wäre, öffentlich anzukündigen, dass während und nach den zu erwartenden Ausschreitungen strafrechtlich hart durchgegriffen würde!

    Zwar wurde auf die gesetzliche Pflicht des Parteitages hingewiesen, flankiert mit Äußerungen „unabhängig wie man die AfD bewerten möchte“. Aber die nehmen das Wort „Bundesregierung“, „Dobrindt“ und „Merz“ nicht in den Mund! Der Polizeisprecher sagte nur, man erwarte, dass sich die „politisch Verantwortlichen schützend vor die Polizei stellen werden“.

    • „KEIN WORT (und es waren sehr viele) wurde darüber verloren, dass es Aufgabe eines Innenministers und Bundeskanzlers wäre, öffentlich anzukündigen, dass während und nach den zu erwartenden Ausschreitungen strafrechtlich hart durchgegriffen würde!“

      Vermutlich glauben sie nicht daran, dass dies geäußert, und wenn, dann nicht umgesetzt werden würde.
      Warum sollten sie aus ihrer Warte heraus auf etwas hinweisen, was eh keinen Sinn ergibt?

  • Keine Gefahr, es fliegen halt nur ein paar Betonklötze runter

  • „Keine konkrete Gefahr“. So, wie in „noch nicht“. Ich hoffe, der Urheber des Urteils ist am Wochenende erreichbar.

  • Wenn Richter zu Tätern werden…

  • Bei den Zuständen mancher Brücken könnte man Glück haben!

  • Übernehmen die Richter dann auch die Verantwortung für Personen- oder Sachschäden ?

  • Klare Fehlentscheidung des Gerichtes.

  • „Dass Teilnehmer der Versammlung „aus der Veranstaltung heraus Blockaden verursachen könnten“, lässt das Gericht nicht gelten. Weder der Antragsteller noch „die planmäßigen Besucher“ würden das beabsichtigen. Ferner seien keine „konkreten Anhaltspunkte“ genannt worden, dass „veranstaltungsfremde Störer“ die Versammlung zu diesem Zweck nutzen könnten.„

    Und wenn es hinterher dann doch anders kommt, wird man damit argumentieren, dass man dies nicht hätte ahnen können…….zwinker, zwinker……Hände in Unschuld, etc…….

    • Es ist nunmal schwierig.
      Da es eben genehmigte Demos gibt. Was ja auch völlig ok ist. Die Grundrechte von friedlich und legal Demonstrierenden müssen auch gewahrt und geschützt werden.

      Weil es beim Fußball schonmal zu Ausschreitungen von kleinen Gruppen kommt werden öffentlcihe Fußballspiele ja auch nicht gleich verboten. Auch nicht wenn sich Hooligangruppen vorher verabreden.
      Allerdings kann es im Nachhinein durchaus zu Maßnahmen wie zB Spiele ohne Zuschauer kommen.
      Die Frage ist in wie fern man diese Logik auch auf Parteitage anwenden kann und ab wann es genug Präzedenzfälle von Ausschreitungen gab.
      Bei Fußballspielen und Turnieren werden Gefährder auch vorsoglich ausgeschlossen und mit Reiseverboten belegt. Das wäre doch hier auch eine Möglichkeit.

    • Leider nein. Es wurden Blockaden und sogar Sabotage angekündigt. Diese Ausrede zieht nicht. Ich vermute, das sind links-grüne Richter gewesen.

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