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Paragraf 188 Strafgesetzbuch

Polizei meldet Rekordzahlen: Ermittlungen wegen Politikerbeleidigung erreichen Höchststand

Binnen zwei Jahren haben sich die Ermittlungszahlen wegen Politikerbeleidigung nahezu verdoppelt – während Teile der Union die Strafnorm infrage stellen, verteidigen die Grünen den umstrittenen Paragrafen gegen „populistische Argumente“ von „rechtsextremen Kräften der AfD“.

Demonstration zum Internationalen Frauentag in Augsburg: Eine Teilnehmerin hält ein auf Friedrich Merz gemünztes Plakat mit der Aufschrift "Pinocchio leck eier" in die Höhe (IMAGO/Bihlmayerfotografie)

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Die Zahl der polizeilichen Ermittlungen wegen Beleidigungen von Politikern in Deutschland hat einen neuen Höchststand erreicht. Nach aktuellen Daten aus den Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) der Länder, über die zunächst die Welt berichtete, wurden im Jahr 2025 insgesamt 4.792 Verstöße gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs registriert.

Damit setzt sich ein deutlicher Anstieg fort: 2024 waren noch 4.439 Fälle erfasst worden, 2023 lag die Zahl bei lediglich 2.598. Die Ermittlungszahlen haben sich damit innerhalb von zwei Jahren nahezu verdoppelt. Die Daten basieren auf polizeilich bearbeiteten Fällen und geben einen Überblick über die Entwicklung der registrierten Delikte. Sie sagen allerdings nichts darüber aus, wie viele dieser Verfahren später zu einer Verurteilung führen. Dennoch gelten sie als wichtiger Indikator für Trends in der Kriminalitätsentwicklung.

Die bundesweite Polizeiliche Kriminalstatistik, die die Zahlen der Länder zusammenführt, soll in den kommenden Tagen offiziell veröffentlicht werden. Der zugrunde liegende Straftatbestand ist vergleichsweise neu: Paragraf 188 wurde erst im Jahr 2020 im Zuge eines Gesetzespakets zur Bekämpfung von Hasskriminalität verschärft. Hintergrund war unter anderem der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) im Jahr 2019.

Seitdem wird die Beleidigung von Politikern gesondert erfasst und strenger geahndet als vergleichbare Delikte gegenüber Privatpersonen. Zudem können Strafverfolgungsbehörden, anders als bei gewöhnlichen Beleidigungen, auch ohne Strafantrag tätig werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Der Gesetzgeber begründete dies damit, dass verbale Angriffe geeignet seien, „das öffentliche Wirken von Personen des politischen Lebens erheblich zu erschweren“.

Die praktische Anwendung der Vorschrift hat jedoch nicht nur einmal heftige Kritik ausgelöst. In zahlreichen Fällen führten völlig harmlose Äußerungen zu Ermittlungen und Strafverfahren. So wurde etwa 2024 die Wohnung eines inzwischen verstorbenen bayerischen Rentners durchsucht, nachdem dieser ein Meme weiterverbreitet hatte, in dem der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet worden war.

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Ein weiterer Fall aus dem Jahr 2025 betraf einen Mann, der Bundeskanzler Friedrich Merz als „Pinocchio“ bezeichnet hatte und daraufhin ins Visier der Ermittler geriet. Und in diesem Frühjahr wurden mehrere Jugendliche von der Polizei angezeigt, weil sie auf Anti-Wehrpflicht-Demonstrationen Plakate mit der Aufschrift „Merz, leck Eier“ hochgehalten haben. Bagatellfälle wie diese haben in der Folge die Debatte über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und die Grenzen der Meinungsfreiheit neu entfacht. Auch politisch ist der Straftatbestand umstritten. Innerhalb der CDU gibt es Überlegungen, die Regelung wieder abzuschaffen oder anzupassen.

Der Unionsfraktionsvorsitzende Jens Spahn erklärte zu Beginn des Jahres in der Süddeutschen Zeitung etwa, dass es ursprünglich darum gegangen sei, insbesondere Kommunalpolitiker besser zu schützen. Stattdessen sei der Eindruck entstanden: „Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“ „Das ist das Gegenteil von dem, was wir erreichen wollten“, so Spahn weiter.

Aus den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen kommt hingegen Verteidigung für die bestehende Regelung. Die Strafrechtsexpertin Lena Gumnior wies gegenüber der Welt die Kritik zurück, wonach Paragraf 188 StGB jegliche Kritik an Politikern unterbinde. Die entsprechende Behauptung sei „falsch“ und werde von „rechtsextremen Kräften der AfD genutzt, um mit populistischen Argumenten Vertrauen in unsere Demokratie zu untergraben“.

Gleichzeitig zeigte sie sich offen für eine mögliche Anpassung: Man könne zumindest darüber diskutieren, die Norm stärker auf kommunale und ehrenamtliche Mandatsträger zu konzentrieren, die häufig stärker von Bedrohungen betroffen seien.

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59 Kommentare

  • Polizei und Justiz haben endlich Beschäftigung.
    Wichtigere Straftaten gibt es in diesem Land ja gar nicht. Die würden sonst
    nur auf der Wache und im Büro Däumchen drehen.

    • Nein sie würden keine Däumchen dreh ,sondern jeden Tag Eierlikör Torte essen und die ganze Zeit Kaffee trinken… Das geht nicht sonst werden die Polizeibeamten noch zu dick.😃

    • AFD Politiker kann man nicht beleidigen – man kann sie nur beschreiben

      -36
      • Ach Bullshit, verziehen Sie sich doch endlich.

        • Der Bulle muss doch sein Geld für die Brötchen verdienen und Sonntagsarbeit wird sicher doppelt bezahlt🤢🤬🤣

          5
      • Na wieder keine Demo zur Hand..? Die alte Oma Pflaume am Rechner.. *gäähn

      • Das gilt doch ebenso für die Rest der Bundestags-Bagage. 💁

      • Bullshits auch nicht.

  • Es ist schon interessant, wofür unsere Justiz trotz aller schweren Probleme Kapazitäten hat!

    • Die haben nur Probleme bei echten Straftätern…….kotz kotz kotz!!!

    • Kann man diesen unsäglichen Paragraphen eigentlich nichtverfassungsrechtlich angreifen?

      Ich meinesio von wegen Gleichbehandlung und so. Sehe nicht wo Politiker da besonderen Schutzes bedürfen.

      • Wer als Politiker nicht beleidigt werden will, braucht ja kein Politiker zu werden. Dazu besteht ja kein Zwang. Problem gelöst.

  • Wahrheit ist heute schon Beleidigung

  • Wie kann man denn einen Politiker beleidigen
    gibt es denn schon ein Handbuch dazu
    Man will ja doch noch wissen was man noch sagen darf.

    • Wie kann man nur einen Politiker nicht beleidigen wenn man bei klarem Verstand ist..

  • Vielleicht ist ja nur die Privatperson gemeint.

    Seit Günther bei Lanz war, müssen wir da ganz fein unterscheiden. Trotz Landeswappen am Revers und Aussage: Ich bin als Ministerpräsident hier, bedeutet das rein gar nichts – wie wir lernen durften.

    Bevor man den 188 zieht, muss man also fragen: Wer war denn gemeint? Der Ministerpräsident, oder der Daniel? Der Kanzler, oder der Fritz?

  • Nachdem man die Majestätsbeleidigung wieder eingeführt hat und das auch noch persönlich für die sich beleidigt fühlenden lukrativ ist wundert das nicht weiter. Dafür haben unsere Gäste wenn sie übergriffig werden nichts zu befürchten, die Justiz wird ja mit dem 188iger stark ausgelastet.

  • Da passiert nicht mehr als früher. Das sind nur die neuen Gesetze mit denen Politiker jetzt Kasse machen. Und die Polizei wird für diesen Schwachsinn von wirklicher Verbrechensbekämpfung abgehalten.

  • Beleidigungen und nachfolgende Strafanzeigen sind eine Sache. Die vermeintlichen Gründe, oder deren Steigungen, eine andere Sache. Medaille, zwei Seiten und so …

    • .. „Steigerungen“ …

  • Herr Niehoff ist nicht gestorben,er wurde vom Regime ermordet.

  • Staaträson: Es gibt nichts wichtigeres als ein Politiker-Ego, es zu stützen, zu schützen und zu hegen und pflegen ist oberste Staatsbürgerpflicht. U.v.a: du sollst keine anderen Egos neben ihnen haben…

  • Es fehlen Richter und Staatsanwälte?
    Wohl kaum, wenn die sich vorrangig um solchen Kinderkram kümmern können.
    Und wirkliche Straftäter laufen frei herum.
    Eine Schande ist das….

    • „wirkliche Straftäter laufen frei herum.“und Politiker ,das ist noch schlimmer

  • Es gibt keinen neuen, herrschenden Adel und somit sind wir auch keine unmündigen Untertanen, deshalb müssen Politiker spöttische, harte, derbe und auch hämische Kritik hinnehmen – hört doch endlich auf mit dieser Verunglimpfung von Meinungsäußerungen! (Und ich nenne es bewusst nicht „Beleidigung“.)

  • Ein sich selbst erhaltendes System!
    Desto mehr „Delikte“ es in diesem Bereich gibt, desto mehr Beamte braucht man zur Bearbeitung (auch wenn die Begriffe Arbeit und Beamte ein Oxymoron sind). Also werden neue Stellen geschaffen. Damit diese Stellen dann auch genug „Arbeit“ haben, werden die Delikte weiter gefasst, was dann wieder zu einem Mangel an „Bearbeitern“ führt.
    Und schon beginnt das Spiel wieder von vorne

  • … dass verbale Angriffe geeignet seien, „das öffentliche Wirken von Personen des politischen Lebens erheblich zu erschweren“.
    Wenn Beleidigungen dazu geeignet sind, den Politikern das politische Leben schwer zu machen ist davon nichts zu merken. Bitte Belege dazu! Wie ist es denn damit, dass das politische Leben dieser Politiker das Leben der Bürger erschwert??? Dazu gibt es Belege on masse.

  • Diesen ganzen Stuss „Politiker Beleidigung“ beenden! Wieviel Energie und Geld geht dabei drauf? Gibt es nichts Wichtigeres als diese albernen Spielchen? Ich meine doch!

  • „Die entsprechende Behauptung sei „falsch“ und werde von „rechtsextremen Kräften der AfD genutzt, um mit populistischen Argumenten Vertrauen in unsere Demokratie zu untergraben“.“
    Höre ich da aus Strafrechtsexpertin Lea Gumniors Worten eine gewisse Parteilichkeit heraus, die bei mir den Eindruck politischer Voreingenommenheit erweckt? Und immer wieder fällt die inflationär verwendete Kampfvokabel „populistisch“. Die inhaltliche Bedeutung dieses Begriffs exakt zu definieren, ist nicht möglich. Außer, dass er auf das lateinische Wort populus zurückgeht, was nichts anderes als Volk oder Volksmenge bedeutet.
    Propagandistisch und als Frame hingegen verwendet, steht der „Populist“ für das politisch Unerwünschte und – unterstellt – Unseriöse, Fanatische.

    „Niemand ist gläubiger als der Mitläufer eines Phrasensystems.“
    – Peter Sloterdijk –

  • Unverschämtheit, wie Politiker den Rechtsstaat und dessen Ressourcen missbrauchen, um ihr Ego zu befriedigen und sich noch mehr zu bereichern.

  • AfD wählen und dieser sozialistische Lumpenparagraph ist Geschichte, sowie die Meinungs- und Redefreiheit wieder störungs- und repressionsfrei gewährleistet.

    • Du darfst wählen was du willst, eine AFD Regierung wirst du, auch wenn du nicht dement wärest, niemals erleben.

  • Man muss Verständnis haben für die Prioritätensetzung. Die „digitale Vergewaltigung“ ist ja aktuell noch nicht strafbar, und reale Vergewaltigungen kommen ja praktisch ebensowenig vor wie andere Gewaltdelikte. So waren Zeit & Muße, zum Schutze der sensiblen Politiker und deren geniale Politik einen Gang höher zu schalten.

  • Ein Besuch bei Regierungskritikern ist für einen Polizisten weit weniger stressig, als der Streifendienst in „No-Go Areas“. Und Fleißkärtchen gibt es auch.

  • Kluge Analytiker entnehmen den massenhaften sog. Politikerbeleidigungen die Reaktion auf den Verlust der Fähigkeiten der Politiker zur Führung wegen Mangels an Kompetenz .
    Anstatt das Problem an der Wurzel zu packen und eine echte Besserung dieser Verhältnisse zu bewirken, setzt man auf Bestrafungen und Verbote. Letztere sollen den Machterhalt der Politikerkaste erreichen, bewirken aber statt dessen nur eine Vertiefung des Misstrauens und der Skepsis gegenüber dieser geballten Unfähigkeit. Man ignoriert eindeutige Signale und befeuert statt dessen die Lächerlichkeit so manches dieser „Protagonisten“.

  • 🤨 auf dem Transparent da oben wird aber kein Politiker beleidigt, sondern Pinocchio 😉

  • Sonst gibt es ja keine Kriminalität, die es zu bekämpfen gilt.
    Den wirklich wichtigen Dingen wie Politikerbeleidigung und Kampf gegen Rechts muss absolute Priorität eingeräumt werden..

  • Starke aufrechte Persönlichkeiten kann niemand beleidigen. Die es versuchen beleidigen sich durch Demonstration ihres asozialen Niveaus selbst.

    Linke wie Graf Dracula haben jedoch im Spielen einer beleidigten Leberwurst ein Geschäftsmodell gemacht.

    • Du kennst dich da aus mit dem asozialen Niveau

      • Klar – sonst wäre ich nicht hier am kommentieren

  • Wenn wir wenigstens Politiker hätten stände Deutschland besser da,diese Personen verwalten für die WEF-EU nur den Untergang.

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