Berlin
Weil Nikolas T. als „Herr“ angesprochen wurde: Nicht-binäre Person klagt auf 17.500 Euro Schadensersatz
Nikolas T. klagt vor dem Berliner Arbeitsgericht gegen ein Unternehmen weil T. in einer Absage als "Herr" angesprochen wurde. T. fordert nun 17.500 Euro Entschädigung. T. ist in weitere Fälle verwickelt weshalb der Richter ein Muster vermutet.
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Die nicht-binäre Person Nikolas T. klagt vor dem Arbeitsgericht Berlin gegen das Deutsche Vergabenetzwerk auf 17.500 Euro Schadensersatz. Anlass ist eine Bewerbungsabsage auf eine Stelle, die T. erhielt. In der Absage wurde Nikolas T. mit „Sehr geehrter Herr T“ angesprochen. T. sieht darin als Person, die sich als nicht-binär identifiziert, eine Diskriminierung. Bild berichtete über den Fall.
T. stützt die Klage auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dem Deutschen Vergabenetzwerk wirft T. vor, die geschlechtliche Identität nicht respektiert zu haben. T. erklärte vor Gericht, dass in der Stellenanzeige der Zusatz „m/w/d“ gefehlt habe und in der Absage zudem die Anrede „Herr“ verwendet worden sei. „Es existierte kein Klammerzusatz. Und ich wurde als ,Herr‘ angesprochen“, so die Begründung von T.
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Nach der Absage soll T. zunächst eine E-Mail an das Unternehmen geschrieben und 5.000 Euro Entschädigung gefordert haben. Andernfalls werde Klage erhoben. Als die Firma nicht zahlte, wurde Klage eingereicht – nun über 17.500 Euro.
Das Deutsche Vergabenetzwerk verteidigt sich und weist den Vorwurf zurück. Zudem stellt es das Motiv der Klage infrage. Die Anwältin Nicole Becker sagte vor Gericht, es entstehe der Eindruck, dass T. sich eines vorgefertigten Musters bediene, um sich ein „Taschengeld zu verdienen“. Selbst der Richter schien der Argumentation der Anwältin teilweise etwas abzugewinnen. Auch er fragte T., ob das der Fall sei. T. wies das jedoch zurück und erklärte: „Als non-binäre Person erlebe ich oft Diskriminierung!“
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Den beiden Parteien gelang es nicht, sich auf eine Verständigung zu einigen. Deshalb geht der Fall Ende Mai in die zweite Runde. Auch die nächste Güteverhandlung behandelt eine Klage von Nikolas T., wie Bild berichtete. In diesem Fall geht es um eine Stellenanzeige einer Unternehmensberatung, die jemanden suchte, der „Deutsch als Muttersprache“ spricht. T. bewarb sich auf die Stelle ohne Foto, gab aber an, in Bangkok geboren zu sein. Nachdem T. eine Absage erhalten hatte, verklagte T. das Unternehmen. Die Begründung: Der Arbeitgeber habe aufgrund des Geburtsortes automatisch angenommen, dass der Bewerber kein Muttersprachler sein könne. „Aufgrund meiner Herkunft wurde ich bei der Bewerbung diskriminiert“, so Nikolas T.
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Da wir „im besten Deutschland, das es jemals gab“, keine Meinungsfreiheit mehr haben, zensiere ich mich selbst und schreibe nicht, was ich darüber denke …
Wird nich lange helfen. Die Woken Politikerinnen wollen wie in „Minority Report“
PreCrime und Gedankenverbrechen mit Supermax Haft im preiswerten Südamerika ahnden.
Könnte man solche Leute nicht einfach mit: Sehr geehrte Person xy…., ansprechen?
Als Betriebsleiter denke ich mir dass man am besten keine Absagen mehr versenden sollte !! Zu riskant !
Man kann auch einfach eben keine Leute mehr einstellen oder nur noch Headhunter beauftragen .
Aber im Grunde am besten garnichts mehr in Deutschland investieren .
Die ganze Sache lohnt nicht !
wieso haben wir keine Meinungsfreiheit?
Wenn man hier einige Kommentare liest, sieht man, daß selbst die
abstraktesten Meinungen (pro AFD und Russland) geäußert werden
dürfen!
Ja, man darf es schreiben, muss aber Angst wie in Belarus haben, dass einige Zeit später jemand vor der Tür steht. Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen.
warum muss man in Belarus Angst haben?
Frag doch mal Herrn Dogru zu dem Thema.
Der kann dazu aus eigener Anschauung kompetent Auskunft geben, wie es hierzulande um „Meinungsfreiheit“ bestellt ist.
Abstrakt ist an den Meinungen hier nix, abstrus sind sie aber meistens schon. 😉
………mal wieder keine Idee für einen eigenen nickname ?!!
Armer Wicht!
der echte bullshark würde so einen Müll nie von sich geben.
Und der echte Knorks, also ich, würde auch nie so eine beknackte Frage stellen.
Der Nickdieb hat wieder Ausgang.
Wer hat bitte dafür gesorgt, daß solche Klagen überhaupt möglich sind?
Die Kartellkarteien
Haha, Kartellparteien sollte es natürlich heißen…
Wie kann man eigentlich nur am Namen erkennen welches Geschlecht der betreffende hat ?
Nikolas ist ja nicht unbedingt aussagefähig für das was auch immer die Person sein könnte oder möchte .
DDL das heißt, dummer Deutscher Lehrer, Herr Michael R!
Sie haben nicht begriffen, daß die Gesellschaft gespalten werden soll!
Genau darum geht es
Natürlich ein Grünes Dingens ,wer,was blödes denn sonst?
In der Schule haben mich die andern immer Tommy statt mit meinem richtigen Namen genannt. Das hat mich tief verletzt. Ich fordere für die 13 Jahre eine Entschädigung einschließlich Zinsen in Höhe von 4,3 Milliarden Euro!
Gute Idee!
Ich habe einen Nachnamen der regelmäßig falsch ausgesprochen wird.
Zeige ich jetzt auch jedesmal wegen Diskriminierung an.
Schau mal gleich, welche NGO mich da am besten unterstützen kann……
Bitte nur in Gold oder vielleicht noch in Bitcoin…nicht mit dem digitalen Euro 😀😀😀
Gute Idee! Ich bin niemals gefragt worden, ob mein Name korrekt ausgesprochen wurde. Da gab es zwar auch niemals etwas zu beanstanden, weshalb ich dazu geschwiegen habe, aber es hätte ja auch sein können, dass ich nur zu schüchtern bin, um Einspruch zu erheben. Für einen Außenstehenden war also nicht sichtbar, ob in meinem Interesse gehandelt wurde oder ich übel diskrimminiert wurde.
4,3 Milliarden Euro würde ich dafür nicht verlangen wollen. Aber 10 Millionen wären, denke ich, durchaus angemessen. Alleine das zeigt ja meine fast schon schüchterne Bescheidenheit, die oft böse ausgenutzt wird.
Nur falls ich es mal brauchen sollte: Wie möchte Nikolas T. denn angesprochen werden?
Auf jeden Fall Nichts mit Null oder Eins….das wäre ja binär😀😀😀
Im Ternärsystem {–1,0,1} mit dem Wert –1.
Im Ruhrpott ist das gelöst. Da spricht man das Gegenüber mit „Hömma“ an.
Geschlechtsneutral, herkunftsunabhängig, inkludierend, geruchlos.
Assklaa?
das weiss so genau noch keiner, es wird erst dran gebastelt..
Weiß er/sie/es/wasauchimmerichmireinbilde, wahrscheinlich selber nicht……
Dingends …………….. und wenn er gläubig ist: Dingendskirchens.
Ganz einfach: Die Kohlenstoffeinheit
So sieht das aus, wenn man Populärwissenschaften, die sich völlig konträr zu Fachwissenschaften verhalten, in einer frei drehenden Gesellschaft freien Lauf lässt.
da ist so eine Art neues Geschäftsmodell entstanden, analog der Abmahnvereine. Aus dem Anspruch, dass man nicht mehr sagen darf, was man sieht, ist eine Gelddruckmaschine geworden.
Das hilft uns weiter.
ein Fall fürs Finanzamt, gewerbliche Einkünfte
17500 Euro? Viel zu wenig… das reicht ja höchstens für einmal tanken 😀😀😀
Ich bin eine Frau mit einem nichtalltäglichen weiblichen Vornamen und erhalte ab und zu Post mit männlicher Anrede. Bisher habe ich von meinem Klagerecht nicht Gebrauch gemacht (werde ich auch nicht, schließlich weiß ich dass ich weiblich bin). Offensichtlich wäre ich jetzt schon reich, hätte ich mich deshalb beleidigt gefühlt (ob echt oder unecht wäre schließlich egal, Hauptsache ein zusätzliches Einkommen ohne Anstrengung).
Echte aucrecht Persönlichkeiten mit Charakter und Verstand kann man gar nicht beleidigen. Diejenigen die es versuchen, beleidigen sich durch Offenbarung ihres Niveaus nur selbst.
ich bin -als Mann- vor Urzeiten, frühe 2000er, mal versehentlich von meinem Telefonanbieter plus Net jahrelang als Frau behandelt worden.
war mir ziemlich egal, musste eh nur monatlich zahlen für den Anschluss und hatte sonst nix zu tun mit denen.
irgendwann wollte ich umziehen und den Anschluss kündigen.
Es war ein ganz schönes Theater, denen dann klarzumachen, dass ICH quasi all die Jahre von denen als Frau geführt wurde und nicht für nötig befunden habe, das sofort zu korrigieren.
.
Wurde auch schon als Frau angeschrieben – habe es rumgezeigt, daraufhin so getan als hätte ich eine weibliche Seite und wir haben herzlichst gelacht.
Ab 5x mit eindeutig bewiesenem Vorsatz, könnte man mal so langsam von Mobbing sprechen, aber ansonsten darf doch nicht jedes falsche Wort gleich tausende von Euros kosten..
wo sin‘ wer denn hier?!
Es gibt besonders im englischen Sprachraum Namen, die sowohl männlich als auch weiblich benutzt werden können.
Robin, Taylor, Sam, Alex, René bzw. Renee und sicher noch viele andere.
Als was kann sich T denn, mit Stand Datum der Bewerbung, per amtlichen Dokument legitimieren?
Wenn die sowas nicht bald einen Riegel vorschieben (auch Dipama) dann werden immer mehr dieser „Erwerbstätigkeit“ nachgehen und der Steuerzahler zahlt dann noch die Prozesskostenhilfe.
Der hat ja keinen Job wenn ich das richtig verstanden habe
Kleiner Pro Tipp…solche Entschädigungen sind steuerfrei 😀😀😀
Und werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet!
Ja-das kommt noch dazu. Da könnte man schon in Versuchung geraten ‚Der Grundfreibetrag liegt „eigentlich“ bei 12348Euro im Jahr-nur für Abzocker nicht. Die werden belohnt.
Das macht mich echt so wütend-ich glaub ich überleg mir das nochmal ob ich Männlein oder Weiblein bin wenn der damit durchkommt und wehe das Finanzamt schreibt mich dann nochmal mit ‚“Herr“ an wenn es eine säumige Steuererklärung von mir will.
(mach ich natürlich nicht-aber sollte ich eigentlich)
Und da der Sinn von Entschädigungen ist einen Schaden auszugleichen werden sie auch nicht auf das Hartz IV/Bürgergeld/oder wie auch immer die jetzige Bezeichnung für das staatliche Schmarotzertum lautet angerechnet.
Sie dürfen nicht „der“ schreiben. Lieber „diderxieexserx“ oder ähnliches.
Könnte so eine Klage vom Gericht nicht auch abgewiesen werden?
Ich dachte, die sind alle überlastet…
Aber doch nicht wegen sowas. Das ist DISKRIMINIRUNG schlimmster Art. Dafür lässt man lieber eine Fachkraft laufen.
Wie wäre es, auf Bewerbungen garnicht zu antworten statt Absagen zu versenden?
Oder gibt’s da auch rechtliche Hürden?
Im Grunde genommen haben Sie ja recht. Nur kann man ohne jeden Zweifel davon ausgehen dass dann die nicht getätigte Absage in solchen Fällen als Mittel zur Diskriminierung angesehen werden. Ganz nach dem Motto; keine Absage bedeutet dass die Firma bewusst diskriminiert und dies durch die fehlende Absage rechtssicher gestaltet. Ich würde nicht dagegen wetten wollen das ein deutsches Gericht dieser Argumentation nicht folgen würde. Und da in diesen Rechtsfällen der Beklagte seine Unschuld beweisen muss und nicht der Kläger die Schuld des Beklagten… Diese Klagen sind ausschließlich als Geschäftsmodell anzusehen. Davon abgesehen bin ich mir aber sicher dass die absolute Höchststrafe für diese Art von Klägern die Zusage für die Bewerbung ist.
Schriftliche Absagen, die nicht getätigt wurden: dann sagt der Arbeitgeber halt einfach, dass sein Absagebrief bei der Postbeförderung verschwunden ist. Kann ja keiner nachweisen.
Ja und ich bin ein Pferd 😆
Ohne Worte…
Haben die Unternehmen (und ihre Verbände vor allen Dingen) alles willig mitgemacht, angefangen mit männlich/weiblich/deutsch äh sorry, Autokorrektur, soll natürlich divers heißen. Also sollen sie zahlen.
Es ist auffällig wie viele solcher Urteile aus Berlin kommen.
Ich habe neulich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten wo HERR drauf stand….hm…. Das wäre ja mal eine Überlegung wert.
Das war ne Einladung… 😀😀😀
Da bekommt man echt Lust, sich selbst mal aktiv zu beteiligen 😀😀 😀
Höchste Zeit, den zugrundeliegenden Paragraphen wieder abzuschaffen. Er bietet grundsätzlich ein Geschäftsmodell, mit Gewinnerzielungsabsicht unter dem Deckmantel der Diskriminierung sehr viel Geld zu verdienen. Gestaltungsmissbrauch könnte man das nennen.
Bietet ihm doch einfach eine Stelle an – mit Probezeit. Dann sieht man ja, ob er es ehrlich meint.
Diese Leute (m/w/d) tun mir leid, möchte mit denen aber auch gar nichts zu tun haben 🏃♂️💨
AFD for queers 💙 🏳️🌈 🥂
Na sicher.. nur nicht so übertrieben wie linksgrün bitte 👍
„Taschengeld zu verdienen“?
Von dem „Taschengeld“ kann ich ein Jahr lang meine Lebenshaltungskosten begleichen,
Vielleicht versuche ich es auch mal mit „Mimimi“, weil ich mich als Dosenpfand betrachte und nicht richtig recycled wurde.
Mit der Bezeichnung:“Eight from Onehundred“,
hätte man nichts verkehrt gemacht! LOL
Ich habe tiefes Mitgefühl mit Mensch T., dem durch die Anrede als „Herr“ großes Leid zugefügt wurde. Ein solches Unrecht kann geradezu ein Trauma verursachen, das in eine wahre Existenzkrise führen kann. So etwas muss in der heutigen Zeit aufs Schärfste sanktioniert werden – keine Strafe ist zu hart!!!!🫣😫😉😄
Die einzige vernünftige Reaktion wäre, die Klage zu ignorieren und bei weiterem Nerven dem Typen ein Verwarngeld aufzubrummen.
👌👍👌
In Zeiten in denen Schwerverbrecher die einen Polizisten mit sechs tödlichen Treffern von 17 abgegebenen Schüssen ermordet haben mit der Begründung „er hatte aufgrund der bevorstehenden Verhaftung Angst“ durch ein deutsches Gericht freigesprochen werden, hoffen sie auf die von ihnen erwartete vernünftige Reaktion durch eben diese Gerichte vergeblich.
„Die einzige vernünftige Reaktion wäre,“ ganz schnell den Namen /Geschlecht zu ändern und das Unwesen auch zu verklagen wegen falscher , als diskriminierend gelesenen Anrede ,natürlich mit einer Summe ,die sich gewaschen hat.
Opfer sein, das neue Geschäftsmodell. Gilt aber nur selektiv, zB. nicht für reale Messer/Vergewaltigungsopfer.
Auch als Impfgeschädigter ist nicht weit Kommen.