Berlin
Weil Nikolas T. als „Herr“ angesprochen wurde: Nicht-binäre Person klagt auf 17.500 Euro Schadensersatz
Nikolas T. klagt vor dem Berliner Arbeitsgericht gegen ein Unternehmen weil T. in einer Absage als "Herr" angesprochen wurde. T. fordert nun 17.500 Euro Entschädigung. T. ist in weitere Fälle verwickelt weshalb der Richter ein Muster vermutet.
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Die nicht-binäre Person Nikolas T. klagt vor dem Arbeitsgericht Berlin gegen das Deutsche Vergabenetzwerk auf 17.500 Euro Schadensersatz. Anlass ist eine Bewerbungsabsage auf eine Stelle, die T. erhielt. In der Absage wurde Nikolas T. mit „Sehr geehrter Herr T“ angesprochen. T. sieht darin als Person, die sich als nicht-binär identifiziert, eine Diskriminierung. Bild berichtete über den Fall.
T. stützt die Klage auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dem Deutschen Vergabenetzwerk wirft T. vor, die geschlechtliche Identität nicht respektiert zu haben. T. erklärte vor Gericht, dass in der Stellenanzeige der Zusatz „m/w/d“ gefehlt habe und in der Absage zudem die Anrede „Herr“ verwendet worden sei. „Es existierte kein Klammerzusatz. Und ich wurde als ,Herr‘ angesprochen“, so die Begründung von T.
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Nach der Absage soll T. zunächst eine E-Mail an das Unternehmen geschrieben und 5.000 Euro Entschädigung gefordert haben. Andernfalls werde Klage erhoben. Als die Firma nicht zahlte, wurde Klage eingereicht – nun über 17.500 Euro.
Das Deutsche Vergabenetzwerk verteidigt sich und weist den Vorwurf zurück. Zudem stellt es das Motiv der Klage infrage. Die Anwältin Nicole Becker sagte vor Gericht, es entstehe der Eindruck, dass T. sich eines vorgefertigten Musters bediene, um sich ein „Taschengeld zu verdienen“. Selbst der Richter schien der Argumentation der Anwältin teilweise etwas abzugewinnen. Auch er fragte T., ob das der Fall sei. T. wies das jedoch zurück und erklärte: „Als non-binäre Person erlebe ich oft Diskriminierung!“
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Den beiden Parteien gelang es nicht, sich auf eine Verständigung zu einigen. Deshalb geht der Fall Ende Mai in die zweite Runde. Auch die nächste Güteverhandlung behandelt eine Klage von Nikolas T., wie Bild berichtete. In diesem Fall geht es um eine Stellenanzeige einer Unternehmensberatung, die jemanden suchte, der „Deutsch als Muttersprache“ spricht. T. bewarb sich auf die Stelle ohne Foto, gab aber an, in Bangkok geboren zu sein. Nachdem T. eine Absage erhalten hatte, verklagte T. das Unternehmen. Die Begründung: Der Arbeitgeber habe aufgrund des Geburtsortes automatisch angenommen, dass der Bewerber kein Muttersprachler sein könne. „Aufgrund meiner Herkunft wurde ich bei der Bewerbung diskriminiert“, so Nikolas T.
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Da wir „im besten Deutschland, das es jemals gab“, keine Meinungsfreiheit mehr haben, zensiere ich mich selbst und schreibe nicht, was ich darüber denke …
Wird nich lange helfen. Die Woken Politikerinnen wollen wie in „Minority Report“
PreCrime und Gedankenverbrechen mit Supermax Haft im preiswerten Südamerika ahnden.
Könnte man solche Leute nicht einfach mit: Sehr geehrte Person xy…., ansprechen?
Als Betriebsleiter denke ich mir dass man am besten keine Absagen mehr versenden sollte !! Zu riskant !
Man kann auch einfach eben keine Leute mehr einstellen oder nur noch Headhunter beauftragen .
Aber im Grunde am besten garnichts mehr in Deutschland investieren .
Die ganze Sache lohnt nicht !
Alle solche Typen mit „Du nix“ absagen!
Die Folgen solcher Verhältnisse sind traurig und schlimm.
Viele andere, die auf Bewerbungen deshalb nicht mal mehr eine Absage erhalten, werden so leider „bestraft“. Das ist unschön, und was macht das dann mit den Menschen?
Das Lebewesen T. ist anscheinend auf Bußgelder (steuerfrei?) aus. So könnte man auch ohne Arbeit reich werden.
Es ist nicht neu, dass einige Typen Ähnliches provozieren. Dass sich die Justiz darauf einlässt, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Im Übrigen muss es jedem zugestanden werden, eine Person nicht zu mögen, sie trotzdem höflich zu behandeln und nicht einzustellen.
Oder gibt es jetzt eine Pflicht zur „Zwangssympathie“?
Geehrt ? „Sie Etwas….“
da sind wir schon zwei………..Traurig genug
wieso haben wir keine Meinungsfreiheit?
Wenn man hier einige Kommentare liest, sieht man, daß selbst die
abstraktesten Meinungen (pro AFD und Russland) geäußert werden
dürfen!
Ja, man darf es schreiben, muss aber Angst wie in Belarus haben, dass einige Zeit später jemand vor der Tür steht. Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen.
warum muss man in Belarus Angst haben?
Frag doch mal Herrn Dogru zu dem Thema.
Der kann dazu aus eigener Anschauung kompetent Auskunft geben, wie es hierzulande um „Meinungsfreiheit“ bestellt ist.
Mit Verlaub, eine naive Schlussfolgerung. Nur weil nicht für jeden potenzielle Äußerung hier oder in anderen Foren ein Kläger auftritt, heißt das noch lange nicht, dass es immer strafunbewährt bleibt. Man sieht es ja an diesem Fall, dass es zumindest schon mal eine Kläger geben kann. Ein Urteil gibt es hier zwar noch nicht, aber in anderen Fällen gab es diese sehr wohl schon und zwar darunter auch haarsträubende, die eher Chrissens Meinung bestärken.
Na, haben Sie Ihr Soll an AfD-Bashing heute noch nicht erfüllt, das Ihnen Ihr Stasi-SED-Führungsoffizier befohlen hat???
toller Kommentar – du bist der Erste der das mal anspricht
Abstrakt ist an den Meinungen hier nix, abstrus sind sie aber meistens schon. 😉
………mal wieder keine Idee für einen eigenen nickname ?!!
Armer Wicht!
der echte bullshark würde so einen Müll nie von sich geben.
Nee, der schreibt noch mehr linksaußen.
Und der echte Knorks, also ich, würde auch nie so eine beknackte Frage stellen.
Der Nickdieb hat wieder Ausgang.
Wer hat bitte dafür gesorgt, daß solche Klagen überhaupt möglich sind?
Die Kartellkarteien
Haha, Kartellparteien sollte es natürlich heißen…
Wie kann man eigentlich nur am Namen erkennen welches Geschlecht der betreffende hat ?
Nikolas ist ja nicht unbedingt aussagefähig für das was auch immer die Person sein könnte oder möchte .
DDL das heißt, dummer Deutscher Lehrer, Herr Michael R!
Sie haben nicht begriffen, daß die Gesellschaft gespalten werden soll!
Genau darum geht es
Die importierte Political Correctness
Brüssel.
Die Grüninnen.
Natürlich ein Grünes Dingens ,wer,was blödes denn sonst?
In der Schule haben mich die andern immer Tommy statt mit meinem richtigen Namen genannt. Das hat mich tief verletzt. Ich fordere für die 13 Jahre eine Entschädigung einschließlich Zinsen in Höhe von 4,3 Milliarden Euro!
Gute Idee!
Ich habe einen Nachnamen der regelmäßig falsch ausgesprochen wird.
Zeige ich jetzt auch jedesmal wegen Diskriminierung an.
Schau mal gleich, welche NGO mich da am besten unterstützen kann……
Mein Vorname wird manchmal auch falsch ausgesprochen, nur weil mein Vorname am Ende mit nur einem N geschrieben wird – es wird die englische Variante ausgesprochen und das auch noch falsch, als wäre das A nicht vorhanden = Susn
Das kann ich auch nicht erhören – da könnte ich jedesmal an die Decke gehen!
Darf ich jetzt auch klagen?
Bitte nur in Gold oder vielleicht noch in Bitcoin…nicht mit dem digitalen Euro 😀😀😀
Gute Idee! Ich bin niemals gefragt worden, ob mein Name korrekt ausgesprochen wurde. Da gab es zwar auch niemals etwas zu beanstanden, weshalb ich dazu geschwiegen habe, aber es hätte ja auch sein können, dass ich nur zu schüchtern bin, um Einspruch zu erheben. Für einen Außenstehenden war also nicht sichtbar, ob in meinem Interesse gehandelt wurde oder ich übel diskrimminiert wurde.
4,3 Milliarden Euro würde ich dafür nicht verlangen wollen. Aber 10 Millionen wären, denke ich, durchaus angemessen. Alleine das zeigt ja meine fast schon schüchterne Bescheidenheit, die oft böse ausgenutzt wird.
Pech gehabt. Sondervermögen wurde restlos an Beamte und sonstige Günstlinge ausbezahlt. Nix mehr da.
So sieht das aus, wenn man Populärwissenschaften, die sich völlig konträr zu Fachwissenschaften verhalten, in einer frei drehenden Gesellschaft freien Lauf lässt.
Oder Ausgang für jeden!
Ich bin eine Frau mit einem nichtalltäglichen weiblichen Vornamen und erhalte ab und zu Post mit männlicher Anrede. Bisher habe ich von meinem Klagerecht nicht Gebrauch gemacht (werde ich auch nicht, schließlich weiß ich dass ich weiblich bin). Offensichtlich wäre ich jetzt schon reich, hätte ich mich deshalb beleidigt gefühlt (ob echt oder unecht wäre schließlich egal, Hauptsache ein zusätzliches Einkommen ohne Anstrengung).
Echte aucrecht Persönlichkeiten mit Charakter und Verstand kann man gar nicht beleidigen. Diejenigen die es versuchen, beleidigen sich durch Offenbarung ihres Niveaus nur selbst.
ich bin -als Mann- vor Urzeiten, frühe 2000er, mal versehentlich von meinem Telefonanbieter plus Net jahrelang als Frau behandelt worden.
war mir ziemlich egal, musste eh nur monatlich zahlen für den Anschluss und hatte sonst nix zu tun mit denen.
irgendwann wollte ich umziehen und den Anschluss kündigen.
Es war ein ganz schönes Theater, denen dann klarzumachen, dass ICH quasi all die Jahre von denen als Frau geführt wurde und nicht für nötig befunden habe, das sofort zu korrigieren.
.
Wurde auch schon als Frau angeschrieben – habe es rumgezeigt, daraufhin so getan als hätte ich eine weibliche Seite und wir haben herzlichst gelacht.
Ab 5x mit eindeutig bewiesenem Vorsatz, könnte man mal so langsam von Mobbing sprechen, aber ansonsten darf doch nicht jedes falsche Wort gleich tausende von Euros kosten..
wo sin‘ wer denn hier?!
Es gibt besonders im englischen Sprachraum Namen, die sowohl männlich als auch weiblich benutzt werden können.
Robin, Taylor, Sam, Alex, René bzw. Renee und sicher noch viele andere.
Chris
z.B. Nikolas. Klingt für mich männlich.
Aber um das gehts doch gar nicht.
Die provozieren. Und wollen Kohle machen. Mehr is nich.
Auf jede Art und Weise. Das ist alles.
Oje, hoffentlich krieg ich jetzt keine Anzeige wegen Beleidigung oder Volksverhetzung und so von wem auch immer, weil ich jetzt meine Meinung öffentlich geäussert habe.
Dann müsste ich mich glatt an Meme Tichys Einblick wenden
Ich habe auch schon Briefe mit der Anrede „Herr“ oder im Briefkopf erhalten. Das ist einzig und allein ein Ausdruck von Schlampigkeit, und ich überlege mir mittlerweile, ob ich mit Unternehmen zusammen arbeiten möchte, die nicht mal da Sorgfalt walten lassen.
Nur falls ich es mal brauchen sollte: Wie möchte Nikolas T. denn angesprochen werden?
Auf jeden Fall Nichts mit Null oder Eins….das wäre ja binär😀😀😀
Im Ruhrpott ist das gelöst. Da spricht man das Gegenüber mit „Hömma“ an.
Geschlechtsneutral, herkunftsunabhängig, inkludierend, geruchlos.
Assklaa?
Im Ternärsystem {–1,0,1} mit dem Wert –1.
das weiss so genau noch keiner, es wird erst dran gebastelt..
Also: „Na, du Nul!“
einfach, „Hallo Nikolas T.“
Weiß er/sie/es/wasauchimmerichmireinbilde, wahrscheinlich selber nicht……
Dingends …………….. und wenn er gläubig ist: Dingendskirchens.
Mit ES ansprechen, da kann man nichts verkehrt machen weil sich jeder selbst aussuchen kann was er momentan ist.
Ganz einfach: Die Kohlenstoffeinheit
„SIE ARSCH“ wäre geschlechtsneutral.
da ist so eine Art neues Geschäftsmodell entstanden, analog der Abmahnvereine. Aus dem Anspruch, dass man nicht mehr sagen darf, was man sieht, ist eine Gelddruckmaschine geworden.
Das hilft uns weiter.
ein Fall fürs Finanzamt, gewerbliche Einkünfte
Na ja, Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist es wohl nicht. Aber Sonstige Einkünfte nach § 22 EStG in Form des unechten
Sochadenersatzes könnten es sein.
Hello Müller, Schneider, Lang Merz, usw.
Wobei ich gegebenenfalls auch davon Gebrauch machen werde.
Es ist ein absolutes Unding, daß ich in der letzten Zeit von Firmen wie Vodafone so pseudo-kumpelhaft mit Du angeschrieben werde.
Statt ihren Saftladen vernünftig zu führen, versuchen sie sich ihren Kunden mit der Kumpelmasche anzubiedern.
Als Firma würde ich keine Anzeigen mehr für Mitarbeitersuche veröffentlichen und Ablehnungen von Bewerbern auch nicht mehr kommentieren.
Könnte so eine Klage vom Gericht nicht auch abgewiesen werden?
Ich dachte, die sind alle überlastet…
Aber doch nicht wegen sowas. Das ist DISKRIMINIRUNG schlimmster Art. Dafür lässt man lieber eine Fachkraft laufen.
17500 Euro? Viel zu wenig… das reicht ja höchstens für einmal tanken 😀😀😀
Als was kann sich T denn, mit Stand Datum der Bewerbung, per amtlichen Dokument legitimieren?
Nach der Absage soll T. zunächst eine E-Mail an das Unternehmen geschrieben und 5.000 Euro Entschädigung gefordert haben. Andernfalls werde Klage erhoben. Als die Firma nicht zahlte, wurde Klage eingereicht – nun über 17.500 Euro.
Nennt man das nicht Erpressung? Wo ist die Gegenklage?
Diese Person hat anscheinend eine gute Einnahmequelle für sich entdeckt. Da hat man doch den Verdacht, dass er es darauf anlegt falsch angesprochen zu werden.
GENAU. Jetzt kommt mir gerade der Gedanke, wie hoch wird wohl die Strafe sein, wenn jemand als „Nazi“ beschimpft wird?
Wenn die sowas nicht bald einen Riegel vorschieben (auch Dipama) dann werden immer mehr dieser „Erwerbstätigkeit“ nachgehen und der Steuerzahler zahlt dann noch die Prozesskostenhilfe.
Der hat ja keinen Job wenn ich das richtig verstanden habe
Kleiner Pro Tipp…solche Entschädigungen sind steuerfrei 😀😀😀
Und werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet!
Ja-das kommt noch dazu. Da könnte man schon in Versuchung geraten ‚Der Grundfreibetrag liegt „eigentlich“ bei 12348Euro im Jahr-nur für Abzocker nicht. Die werden belohnt.
Das macht mich echt so wütend-ich glaub ich überleg mir das nochmal ob ich Männlein oder Weiblein bin wenn der damit durchkommt und wehe das Finanzamt schreibt mich dann nochmal mit ‚“Herr“ an wenn es eine säumige Steuererklärung von mir will.
(mach ich natürlich nicht-aber sollte ich eigentlich)
Und da der Sinn von Entschädigungen ist einen Schaden auszugleichen werden sie auch nicht auf das Hartz IV/Bürgergeld/oder wie auch immer die jetzige Bezeichnung für das staatliche Schmarotzertum lautet angerechnet.
Sie dürfen nicht „der“ schreiben. Lieber „diderxieexserx“ oder ähnliches.
Höchste Zeit, den zugrundeliegenden Paragraphen wieder abzuschaffen. Er bietet grundsätzlich ein Geschäftsmodell, mit Gewinnerzielungsabsicht unter dem Deckmantel der Diskriminierung sehr viel Geld zu verdienen. Gestaltungsmissbrauch könnte man das nennen.
Wie wäre es, auf Bewerbungen garnicht zu antworten statt Absagen zu versenden?
Oder gibt’s da auch rechtliche Hürden?
Im Grunde genommen haben Sie ja recht. Nur kann man ohne jeden Zweifel davon ausgehen dass dann die nicht getätigte Absage in solchen Fällen als Mittel zur Diskriminierung angesehen werden. Ganz nach dem Motto; keine Absage bedeutet dass die Firma bewusst diskriminiert und dies durch die fehlende Absage rechtssicher gestaltet. Ich würde nicht dagegen wetten wollen das ein deutsches Gericht dieser Argumentation nicht folgen würde. Und da in diesen Rechtsfällen der Beklagte seine Unschuld beweisen muss und nicht der Kläger die Schuld des Beklagten… Diese Klagen sind ausschließlich als Geschäftsmodell anzusehen. Davon abgesehen bin ich mir aber sicher dass die absolute Höchststrafe für diese Art von Klägern die Zusage für die Bewerbung ist.
Schriftliche Absagen, die nicht getätigt wurden: dann sagt der Arbeitgeber halt einfach, dass sein Absagebrief bei der Postbeförderung verschwunden ist. Kann ja keiner nachweisen.
Jeder Brief hat heute eine Nummer zur Basis-Sendungsverfolgung.
Die ist zwar nicht so detailliert wie bei Paketen, aber das Zustellzentrum ist einsehbar und daß die Sendung in Zustellung gegangen ist.
Dann muß nur noch der verantwortliche Zusteller ermittelt und als Zeuge geladen werden. Wenn der sich (warumauchimmer) erinnert, daß er die Sendung zugestellt hat: Pech gehabt.
Hatte vor 3 Jahren einen ähnlichen Fall bei Kleinanzeigen. Da ging es um eine angeblich nicht erhaltene CD für 8€. Kam tatsächlich zu einem Strafverfahren (!) und die Staatsanwaltschaft hat bei der Post sehr akribisch nachgeforscht. 8€!
Verfahren wurde eingestellt, aber dennoch war die Staatsanwaltschaft sehr fleißig.
Wie sagt der Wiener? Goa net ignorian.
Haben die Unternehmen (und ihre Verbände vor allen Dingen) alles willig mitgemacht, angefangen mit männlich/weiblich/deutsch äh sorry, Autokorrektur, soll natürlich divers heißen. Also sollen sie zahlen.
Ich dachte, (m/wd) heißt „männlich/weiß/deutsch.
Ich auch, und hab mich noch gewundert, daß das nicht verboten ist.
Dieser Wahnsinn muss ein Ende haben!
Ja und ich bin ein Pferd 😆
Ohne Worte…
Ein Taschengeld ist dass doch gerade nicht. Ich frage mich immer woher man so schnell einen Anwalt und noch besser das Geld fuer einen Anwalt bekommt? Ich denke mal meine Rechtsschutzversicherung wuerde sowas nicht uebernehmen.
Das Zauberwort heisst Prozesskostenhilfe.
Bietet ihm doch einfach eine Stelle an – mit Probezeit. Dann sieht man ja, ob er es ehrlich meint.
Diese Leute (m/w/d) tun mir leid, möchte mit denen aber auch gar nichts zu tun haben 🏃♂️💨
Das ist also „Unsere Demokratie“ von der die Eliten reden.
Darf ich „es“ einen Flug nach Gaza schenken?
Was für ein:e angenehm:er Zeitgenoss:in