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„Es ist eine neue Welt, aber dieselbe Verfassung“ – Amerika streitet über das Staatsbürgerschaftsrecht

Wie einfach wird man Amerikaner? Über diese Frage wird vor dem Supreme Court in den USA gestritten. Denn Trump möchte die bisher historisch laxen Geburtsortsregeln stark einschränken.

IMAGO/ZUMA Press Wire

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Es ist das erste Mal in der Geschichte des Obersten Gerichtshofs der USA, dass ein amtierender Präsident persönlich zu einer Verhandlung erscheint. Aber für Donald Trump ist dieser Fall einer der wichtigsten seiner Migrationswende: Es geht um das US-Staatsbürgerschaftsrecht.

Bisher galt in den USA das Geburtsortsprinzip faktisch ohne Einschränkungen. Das heißt: Wer in den USA geboren wird, ist US-Amerikaner – egal, ob die Eltern dort legal oder illegal leben oder gar nur Touristen auf der Durchreise sind. Das war zumindest bisher die Interpretation des 14. Verfassungszusatzes und galt als eines der Fundamente dessen, was die USA zum Einwanderungsland Nr. 1 macht.

An seinem allerersten Tag im Amt nach der Wahl 2024 setzte Trump an, dieses Verständnis zu revidieren: Er unterzeichnete Executive Order 14160 zum „Schutz der Bedeutung und des Wertes der amerikanischen Staatsbürgerschaft“. Künftig solle nur noch als Amerikaner anerkannt werden, wer in den USA geboren wird und zumindest ein Elternteil hat, das eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung besitzt oder bereits Staatsbürger ist. Es ist eine massive Kehrtwende im US-Staatsbürgerschaftsrecht.

Aber kann der Präsident das einfach so? Die Verfassung ändern? Auch wenn Trump-Vorgänger Biden in seinen letzten Tagen im Amt versuchte, einen neuen Verfassungszusatz zu erfinden (mehr dazu hier), hat der US-Präsident freilich kein Recht, die US-Verfassung zu verändern oder überhaupt Gesetze zu ändern. Alles, was er machen kann, ist zu bestimmen, wie US-Behörden sie durchführen.

Trumps Executive Order ist also eine Interpretation des bisher geltenden Rechts. Im 14. Verfassungszusatz heißt es nämlich: „Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und ihrer Jurisdiktion unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten und des Staates, in dem sie ihren Wohnsitz haben.“ Trumps Argumentation, die seine Regierung nun vor dem Obersten Gericht gegen Klagen verteidigt, dreht sich um jenen zweiten Teil, die Einschränkung „und ihrer Jurisdiktion unterstehen“.

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Bis heute ist nämlich unbestritten, dass dadurch gewisse Ausländer doch von der Regelung ausgenommen sind, so nämlich ausländische Diplomaten. Ihre Kinder werden, auch wenn sie in den USA geboren sind, keine US-Amerikaner. Sie gelten als „unter der Jurisdiktion“ ihres Heimatlandes. Für Indianerstämme auf US-Territorium galt Ähnliches: Da sie auf Reservaten eigenen Stammesgesetzen und nicht der ordentlichen US-Rechtsprechung unterworfen waren, wurden sie erst viel später durch Sondergesetze des Kongresses eingebürgert.

Anders, als manch einer denken mag, ging es damals im 19. Jahrhundert, als der Verfassungszusatz verabschiedet und ratifiziert wurde, auch gar nicht in allererster Linie um Einwanderer, sondern stattdessen um die nun freien Afroamerikaner, die vielfach bereits seit Generationen in den USA lebten, denen aber vor dem Bürgerkrieg ihre US-Staatsangehörigkeit abgesprochen wurde. Um dies ein für alle Mal auszuräumen, beschloss man den 14. Verfassungszusatz als Einheitskriterium.

Niemand jedoch habe damals den Text des Artikels so verstanden, dass etwa 150 Jahre später ausländische Touristen in die USA einfliegen, dort ihr Kind auf die Welt bringen, diesem eine US-Staatsbürgerschaft verschaffen und dann in ihre Heimat zurückkehren, argumentiert jetzt die Trump-Regierung. Jurisdiktion verlange Loyalität zur neuen Heimat und deren Einwanderungsgesetzen; der Verweis auf den Wohnsitz im Verfassungsartikel untermauere zudem das Argument, dass die Betroffenen einen legalen, dauerhaften Wohnsitz im Land hätten.

Die Frage, um die sich vor Gericht nun viel dreht, lautet: Was dachten die Autoren des Textes im 19. Jahrhundert? Denn sowohl sechs der neun Richter am Obersten Gericht als auch die konservativen Anwälte der Trump-Regierung argumentieren nach Originalismus, also einer Interpretation der US-Verfassung, so wie sie zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Textes allgemein verstanden wurde, maximal an aktuelle Technologie angepasst, nicht aber nach einer „lebendigen Verfassung“, die ihren Gesetzeskern nach gesellschaftlichen Trends ändert.

Dass illegale Migration damals aber überhaupt kein Thema war, macht den Fall jetzt so schwierig. Verdeutlicht wird das in dem Satz „Es ist eine neue Welt, aber dieselbe Verfassung“ von Vorsitzendem Richter John Roberts, als er auf die modernen Probleme durch schnelle Flüge und einfache Migration angesprochen wird. Die meisten Richter, auch die konservativen, scheinen aktuell eher skeptisch – so viel Verständnis sie auch für die aktuelle Problemlage haben.

Dass also Trumps Executive Order in ihrer Gesamtheit Bestand behält, scheint eher fraglich. Nicht ausgeschlossen ist aber, dass die Richter einige weitere Ausnahmen von der Geburtsortsregel doch noch zulassen – etwa eben jenen ausländischen „Geburtentourismus“, weil diejenigen keinen dauerhaften Wohnsitz, sei es legal oder illegal, im Land haben.

Dass Amerikas Staatsbürgerrecht in dieser Frage im Zweifel aktuell sehr durchlässig war, ist hier jedem bewusst. Dass sich daran aber etwas ändert, gilt angesichts der knappen Mehrheitsverhältnisse im Kongress als kaum denkbar: Verfassungsänderungen erfordern in den USA nicht nur Zwei-Drittel-Mehrheiten in beiden Kammern, sondern auch die Ratifizierung durch eine Drei-Viertel-Mehrheit der Bundesstaaten. Auch daher sind sie – anders als in Deutschland – äußerst selten. Und Verfassungsartikel von 1868 – diese gehören schon zu den neueren – bestimmen bis heute die Politik.

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26 Kommentare

  • „…argumentieren nach Originalismus, also einer Interpretation der US-Verfassung, so wie sie zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Textes allgemein verstanden wurde, …“

    Auf unser Grundgesetz bezogen, müsste das Bundesverfassungsgericht meiner Meinung nach davon ausgehen, dass die gründerväter der bundesrepublik Deutschland beim Artikel zum Asyl p praktisch ausschließlich von verfolgten ausgehen, die in ihrem ursprungsland auch politisch aktiv gewesen sind und deswegen bedroht werden.

    Ich erinnere mich noch, das Ende der 80er ein Türke, der erst in Deutschland politisch aktiv wurde, deswegen keinen Asylstatus bekam.

    • Das – sogenannte – BVerfG ist leider eine reGIERungskonforme KOLCHOSE, die sich regelmäßig zum „Gedankenaustausch“ mit der reGIERung trifft, um zu erfahren, was dort gerade so gewünscht wird und was weniger…

      • mein Lieblingswort „reGIERung“

  • Wieder einmal will Trump das Richtige ! Das ist zwar nicht immer der Fall, in dieser Angelegenheit aber schon.

    Das beste Beispiel dafür ist die Umvolkungs- und Siedlungsfläche BRDigung.

    • der Fiese Moepp weiß eben was das Richtige ist

      • Messerscharf erkannt #ATLAS

        • Alle haben sich gegen mich verschworen

          1
        • #Fieser Moepp@ aka ATLAS

          Mit deine Nickklauerei und -kopiererei erreichst du nichts Atlas. Das zeigt nur, was für ein erbärmliches Würstchen du in Wirklichkeit bist.

          0
  • Trump hat Recht, und es gibt ja auch massiven Missbrauch des jetzigen Rechts.
    Deutschland sollte sich ein Beispiel an den USA nehmen!

    • Deutschland ? Ist bereits GEFALLEN !

      • Dafür gefallen deine Kommentare nicht

        • Ob sie dir gefallen oder nicht ist ziemlich unerheblich #Atlas

          0
  • Betr.: Birthright Citizenship

    Das Birthright Citizenship basiert auf einen Präzedenzfall von 1898. Das in Chinatown von San Francisco, California lebende Ehepaar chinesischer Provenienz Wong Kim Ark, erstritt vor Gericht die US-Staatsbürgerschaft ihres Kindes auf Grund der Tatsache ihres legalen Aufenthalts, sie waren „domiciled“.

    Danach kümmerte sich niemand mehr um die Rechtslage. Wenn also illegale Einwanderinnen Kinder zur Welt brachten, erhielt der kleine Purzel automatisch den US-Paß in die Wiege gelegt. Trump und seine Leute stellten fest, daß jährlich zwischen 300.000 & 350.000 Kinder geboren wurden deren Eltern keinen legalen Aufenthaltstitel in den USA hatten. Man hat seit dem Präzedenz Urteil von 1898 nach dem deutschen Prinzip „weiter so“ gehandelt.

    Bei der jetzigen Anhörung vor dem Gericht in New York, war Trump übrigens selbst anwesend, zusammen mit der von ihm kurz darauf gefeuerten Justizministerin Pam Bondi.

  • Was Kriegsverbrecher wollen ist nicht relevant.

    • Was Rotes Meer Krebse hier posten ist noch weniger relevant.

      • Passt zum Fiesen Moepp

  • „Trump möchte einschränken…“
    oder ist er nur beschränkt?

    • Er will weniger Messerakrobaten und Kopfwindeln im Land, Was ist daran so schwer zu verstehen #Troll ?

      • Für sture senile Rentner sind wir alle hier Trolls?
        Oder heißt es Trolle

        • Kannst du deinen vielen abgespaltenen Persönlichkeiten keine eigenen Nicks geben?

          0
  • ………was orange lun@.ic will, interessiert in ein paar Monaten keine Sau mehr.

    Ahnung von der Verfassung hat er sowieso nicht die Bohne, denn wer meint „health care“ sei eine Sache der Bundesstaaten, der versteht ja die grundlegendsten Dinge nicht in USA.
    „Intellekt kann man eben nicht kaufen, Don“ und mit „Smart people don’t like me“ hat er den Nagel auf den Kopf getroffen.

    • welche Sau?

      • Sau??? Sind das Gefährten aus deinem Lebensraum ??

        • In der Zeile verrutscht, die Frage gilt nicht dir sorry

          -2
    • Sau??? Sind das Gefährten aus deinem Lebensraum ??

      • es bestehen ernste Zweifel ob die Schläuche neu sind

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