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Rechtsstreit

AfD-nahe Stiftung unterliegt vor Gericht und erhält für 2021 keine Bundesmittel

Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt ein Urteil aus Köln: Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat für das Jahr 2021 keinen Anspruch auf staatliche Fördermittel – auch nicht wegen der damals rechtswidrigen Förderpraxis für andere parteinahe Stiftungen.

Scheiterten vor Gericht: Die Stiftungsvorsitzende Erika Steinbach und der Jurist Ulrich Vosgerau (imago images / Jürgen Heinrich)

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Die der AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung hat keinen Anspruch auf staatliche Fördergelder für das Jahr 2021. Das hat der 5. Senat des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster entschieden und damit eine Berufung der Stiftung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen.

Mit der Entscheidung bestätigte das Gericht im Ergebnis die Vorinstanz. Die Stiftung hatte vom Bund verlangt, Fördermittel für gesellschaftspolitische Bildungsarbeit nachträglich auszuzahlen. Hintergrund ist, dass parteinahe Stiftungen in Deutschland üblicherweise mit erheblichen Mitteln aus dem Bundeshaushalt unterstützt werden.

In seiner Begründung stützt sich das OVG maßgeblich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023. Karlsruhe hatte damals festgestellt, dass die bis dahin praktizierte Förderung parteinaher Stiftungen allein auf Grundlage des Haushaltsgesetzes und einer daraus entwickelten Verwaltungspraxis verfassungswidrig war.

Der Vorsitzende Richter und Präsident des OVG, Carsten Günther, erklärte, die Feststellungen aus Karlsruhe seien auch für den vorliegenden Fall maßgeblich. „Dieselben Erwägungen sind auf das hier maßgebliche Haushaltsjahr 2021 zu übertragen. Die danach rechtswidrige Förderpraxis kann keine Grundlage für eine Förderung damals nicht berücksichtigter Stiftungen bieten“, sagte Günther laut Urteilsbegründung.

Damit könne die Stiftung keinen Anspruch daraus ableiten, dass andere parteinahe Organisationen zu jener Zeit staatliche Zuschüsse erhalten hätten. Dass diese Zahlungen auf einer rechtswidrigen Praxis beruhten, begründe keinen Anspruch auf eine entsprechende Gleichbehandlung. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung war im Verfahren von dem Staatsrechtler Ulrich Vosgerau vertreten. Die Gerichte in Nordrhein-Westfalen sind zuständig, weil das Bundesverwaltungsamt – das über Fördermittel entscheidet – seinen Sitz in Köln hat.

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Die ursprüngliche Klage richtete sich gegen die Ablehnung von Fördermitteln für die Jahre 2018 bis 2021. Das Bundesverwaltungsamt hatte die Förderung unter anderem mit der Begründung verweigert, dass die AfD zu diesem Zeitpunkt noch nicht mehr als eine Legislaturperiode im Bundestag vertreten gewesen sei. Diese Voraussetzung galt lange als maßgebliches Kriterium, um eine stabile politische Verankerung der jeweiligen Partei zu belegen.

Im aktuellen Berufungsverfahren spielte diese Frage jedoch keine entscheidende Rolle mehr. Stattdessen stellte das OVG auf die verfassungsrechtliche Bewertung der damaligen Förderpraxis durch das Bundesverfassungsgericht ab.

Als Reaktion auf das Karlsruher Urteil verabschiedete der Bundestag Ende 2023 ein eigenes Gesetz zur Finanzierung parteinaher Stiftungen. Seitdem sind staatliche Zuschüsse an klar definierte Bedingungen geknüpft. Dazu gehören unter anderem ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie eine langfristige parlamentarische Präsenz der betreffenden Partei.

Das Urteil des OVG ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat ließ eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht zu. Die Stiftung kann jedoch eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

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36 Kommentare

  • „auch nicht wegen der damals rechtswidrigen Förderpraxis für andere parteinahe Stiftungen“ ? Dann müssen jetzt sofort die Stiftungen des Brandmauerkartells ihre Fördergelder für 2021 zurück zahlen.

    • Genau so ist es! Wenn es Rechtswidrig ausgezahlt wurde muss es zurückgezahlt werden. Siehe Coronahilfen.
      Jedoch werden die sich kaum selbst zur Rückzahlung verdonnern.

      • „Unsere Demokratie“ Brandmauerkartellparteien sind alles andere als demokratisch. Einer umstrittenen A. Buyx z.B. einen hochdotierte Vertrag in der Adenauer Stiftung zu beschaffen, ist Steuergeldverschwendung

        • Diesen Filzjob mit der Buyx zu besetzen ist eine Verhöhnung aller gutgläubigen Impfopfer, die jetzt eh‘ alle unter der Decke des Verschweigens gehalten werden.
          Und dass die Buyx bei ihrer Doktorarbeit nach ersten Feststellungen wahrscheinlich betrogen hat, kommt erschwerend hinzu.

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      • Die CSU geht aus den Kreistags- und Stadtratswahlen in Bayern klar als stärkste Partei hervor – fällt aber auf ihren niedrigsten Wert seit 1952.
        Die Grünen büßen deutlich ein, die SPD sinkt auf ein Rekordtief.
        Ein kräftiges Plus verzeichnet die AfD.
        https://www.br.de/nachrichten/bayern/kommunalwahl-minus-fuer-csu-gruene-und-spd-afd-mit-dickem-plus,VDSuu63
        WER gewinnt jetzt die OB-Stichwahl?
        D. Reiter (SPD) u. Herausforderer Dominik Krause (Grüne) treten am Sonntag, 22. März, gegeneinander an, nachdem keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit erzielen konnte.
        https://www.br.de/nachrichten/bayern/muenchner-oberbuergermeister-reiter-legt-fcb-mandate-nieder,VDY2MIq

    • Wenn wir einen vollständig funktionierenden Rechtsstaat hätten würden sie auch zurückzahlen müssen. Leider haben sich die Kartellparteien den Staat in diesem Fall zur Beute gemacht.

  • Wenn die anderen parteinahe Organisationen die zu jener Zeit staatliche Zuschüsse rechtswidrig erhalten haben, diese auch zurück zahlen müssten, könnte man dieses Urteil akzeptieren. Einen Rechtsanspruch, bzw. eine Förderung verweigern, weil nachträglich die Bedingungen geändert wurden ist Rechtsstaatswidrig !

  • Unsere Justiz (c).

    • Deren Justiz vielleicht, nicht meine!

      • „Unsere Justiz“ ist passend zu „unserer Demokratie“.

  • Ein weiteres Fehlurteil.

    • Nun, werter Felix, keineswegs. Aus dem Umstand, daß Ihr Nachbar beim Klauen nicht erwischt wird, können Sie – leider – nicht ableiten, daß Sie, wenn erwischt, nicht bestraft werden (womit ich selbstredend nichts über Sie/von Ihnen behauptet haben will). Und dieser Umstand hätte dem – ansonsten sehr scharfsinnigen – Herrn Dr. Vosgerau durchaus bewußt sein müssen – aber der muß natürlich auch eine Kanzlei am Potsdamer Platz wirtschaftlich führen …

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      • Nachtrag:

        Selbst wenn das BVerfG die Stiftungsfinanzierung 2023 als verfassungswidrig beurteilt hat, sind auch dessen Urteile nur ex nunc – nicht ex tunc – gültig wegen des bestehenden Rückwirkungsverbotes.

        Die von Dr. Vosgerau allem Anscheine nach gewählte Argumentation „Wenn´s 2023 verfassungswidrig war, war´s das auch schon 2021“ ist juristischer Mumpitz, weil das BVerfG 2021 dazu nichts entschieden hat weil´s nicht angefochten war – und solange etwas nicht angefochten wird, gibt es auch keine höchstrichterliche Entscheidung, ob etwas verfassungskonform ist – oder eben nicht.

        Die Behauptung, hier sei nun ein „weiteres Fehlurteil“ ergangen ist – leider – zu viel Meinung bei zu wenig Ahnung.

  • Bekommt die Friedrich Naumann Stiftung der FDP noch Staatsknete?

    • Ja, aber das wird als Beerdigungskosten verbucht.

  • „Gesichert erwartbar“. Dann müssen Stiftungen“unsereDemokratie“ die zu Unrecht erhaltene Gelder zurückzahlen, oder?

  • Aus der Urteilsbegründung:
    „Dass diese Zahlungen auf einer rechtswidrigen Praxis beruhten, begründe keinen Anspruch auf eine entsprechende Gleichbehandlung. “
    Da diese Urteilbegründung keine Auswirkung auf die ausgezahlten Förderbeträge der anderen Parteien hat, darf zu Recht bezweifelt werden, ob die von der Verfassung gebotene Gleichbehandlung noch gilt! Würde in Rußland ein solches für Bürger mit gesundem Rechtsempfinden nicht mehr nachvollziehbares Urteil gefällt, wäre der Aufschrei hier im Land groß.

  • DasDie AfD scheiterte an der Wesentlichkeitsgarantie. Ohne Gesetz, kein Anspruch. Gleichheit im Unrecht gibt es nicht. Das Urteil ist absolut schlüssig.

  • und ich verliere wieder ein Stück mehr Vertrauen in den Deutschen Staat !

  • Der Vorsitzende Richter und Präsident des OVG, Carsten Günther muss sich fragen lassen, ob auch nur ein einziger Bürger Deutschlands noch deren Gerichten, Richtern und Staatsanwälten traut. Die Situation hatten wir schon einmal in Deutschland.

  • Stattdessen stellte das OVG auf die verfassungsrechtliche Bewertung der damaligen Förderpraxis durch das Bundesverfassungsgericht ab.

    Da hat das OVG gleich schon mal einem etwaigen Erfolg einer NZB einen ordentlichen Riegel vorgeschoben. Game over, AfD.

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  • Wenn das so ist, dann müssen die verfassungswidrigen Zuschüssen an die Stiftungen aus dem Jahr 2021 aus rechtlichen Gründen komplett zurückgezahlt werden. Und der Selbstbedienungsladen BRD gehört sofort dauerhaft geschlossen.

  • Die Stiftung hätte sich als linksgrüne NGO ausgeben sollen. Es würden vergoldete Euro in Abermillionen Höhe fließen…

    Wie kann man sich nur als AfD-Stiftung ausgeben, wo man doch weiß, dass die Herrschaften alles gegen Andersdenker tun. Wirklich alles….

  • Diese Gerichte sind exakt durch die derzeitigen Kartellparteien besetzt worden , sodass man sicher sein kann , kein Urteil im Sinne der AfD zu bekommen oder gar die Verhältnisse so zu ändern , dass niemand mehr bevorteilt werden kann !! 720 .000.000 Millionen sind an alle anderen ausgezahlt worden … auch von meinem Steuergeld ! Wenn Gerichte das nicht mehr berücksichtigen , dann stimmt in diesem System gar nichts mehr !! Solche Urteile destabilisieren den letzten Rest Glaubwürdigkeit in diesem Staat !!

  • Das ist der juristische Grundsatz:
    „Es gibt keine Gleichheit im Unrecht“.
    Soll heißen: Nur weil ein anderer zu Unrecht (rechtswidrig) etwas bekommen hat, habe ich keinen Anspruch darauf, es ebenfalls (rechtswidrig) zu bekommen.
    Das hätte der Herr Vosgerau doch wissen müssen. Probieren Sie es selbst aus. Bei Ihrem Finanzamt.

    • Dr. Vosgerau muss ja auch von was leben und wenn die Mandantschaft partout klagen will, na denn………..

  • Haha, dass war doch vorher klar! Deutschland kommt bei Rechtsstaatlichkeit gleich hinter Russland und knapp vor der Ukraine.

  • Parteinahe Stiftungen … Das Mekka für Lobbyisten, Fördermitteljongleure und kreative Buchhalter. Wer hier mitspielt, zeigt nicht nur, wie man Geld verschiebt, sondern auch, wie man Heuchelei zelebriert. Die AfD also mitten drin. Ein Musterbeispiel, wie man laut gegen den Establishment-Zirkus schreit und gleichzeitig die Manege selbst aufstellen will. Fehlt eigentlich noch der typische Opfermentalitätsaufschrei, der dann ehrlicherweise so klingen müsste: „Seht her, die lassen uns nicht korrupt sein! Das ist wieder einmal so unfair! Hier geht es nicht mit rechten Dingen zu!“

    -14
    • Atlas, Sie sind ein wahrer Meister der Verdrehungen.

      • Was genau verdrehe ich hier?

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        • In der Tat.

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        • „Heuchelei zelebrieren“.
          Sie verstehen Ihre eigenen Kommentare nicht.

          3
        • Sie dreschen zielgerichtet und von vorneherein auf die AfD ein.
          Mit Kraftworten wie
          ‚Opfermentalitätsaufschrei‘, ‚Establishment-Zirkus‘, ‚… die lassen uns nicht korrupt sein’…
          Der Grundsatz der Gleichbehandlung interessiert Sie dabei nicht.
          Eine einseitige ‚Haltung‘, die zwangsläufig zu Verdrehungen führen muss und führt.

          3
        • Gott, ist das krank.

          -5
    • Pathologisches Trollverhalten. Ein Schrei um Aufmerksamkeit?

  • Solche Richter sprechen niemals im Namen des Deutschen Volkes, ich würde diese Richter komplett enteignen und Feuern!

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