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AfD-Verfahren

Verwaltungsgericht kriminalisiert den Diskurs: Wer ein Kopftuchverbot in Schulen fordert, ist Verfassungsfeind

Das Verwaltungsgericht Köln hat die AfD vor dem Verfassungsschutz in Schutz genommen. Gleichzeitig bewertet das Gericht eine Forderung als verfassungsfeindlich: ein Kopftuchverbot in Schulen. Doch diese Rechtsauffassung bedroht den demokratischen Diskurs.

Verfassungsfeindlich? Die AfD will ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen - insbesondere in Schulen. (IMAGO/Gerhard Leber)

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Die AfD freut sich über ihren Sieg vor dem Verwaltungsgericht Köln. Es hat im Eilverfahren entschieden, dass der Verfassungsschutz die Partei vorläufig nicht mehr als gesichert rechtsextrem bezeichnen und behandeln darf, sondern nur noch als Verdachtsfall. Doch in der Begründung des Beschlusses steckt eine rechtliche Bewertung einer politischen Forderung der AfD, die ihr gar nicht gefallen dürfte – und die auch unter Juristen noch für Streit sorgen könnte: Das Verwaltungsgericht behauptet, dass es verfassungsfeindlich sei, sich für ein Kopftuchverbot an Schulen einzusetzen.

Im Programm der AfD für die Bundestagswahl 2025 stand dazu nur dieser eine Satz: „Wir fordern ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen und insbesondere in Schulen nach dem Vorbild anderer europäischer Länder.“ Wie es gesetzlich ausgestaltet werden soll, ließ die Partei offen.

Diesen Satz im Wahlprogramm bewerten die Kölner Verwaltungsrichter nun als „offen diskriminierende Forderung“ und offenkundig verfassungswidrig. Zur Begründung verweisen sie auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015. Das höchste deutsche Gericht kippte damals ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen.

„Soweit ein ‚Kopftuchverbot‘ nach der – öffentlich ausführlich thematisierten – Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits für Angehörige des öffentlichen Dienstes in öffentlichen Schulen nicht pauschal in verfassungskonformer Weise geregelt werden kann, verletzt erst recht das weitergehende grundsätzliche Verbot des Tragens von Kopftüchern in öffentlichen Einrichtungen die verfassungsrechtlich gewährleistete Religionsfreiheit“, argumentiert das Verwaltungsgericht nun in seiner AfD-Entscheidung. In der darin zugleich liegenden Ungleichbehandlung liege wiederum eine konkrete verfassungswidrige Diskriminierung zulasten von Personen islamischen Glaubens.

Die Absolutheit, mit der die Kölner Verwaltungsrichter hier eine grob formulierte Forderung aus dem Wahlprogramm der AfD als verfassungsfeindlich erklären, wirft Fragen auf. Erlaubt es das Grundgesetz wirklich nicht, über ein Kopftuchverbot an Schulen zumindest nachzudenken und im demokratischen Prozess darüber zu diskutieren? Es mag gute Gründe geben, die gegen ein solches generelles Verbot sprechen, aber ist jeder, der sich dafür einsetzt, wirklich ein Fall für den Verfassungsschutz?

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Zumal die Kopftuch-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2015, die das Verwaltungsgericht nun für unumstößlich erklärt, unter Staatsrechtlern umstritten ist. Sogar innerhalb des Karlsruher Gerichts gab es damals ganz unterschiedliche Meinungen. Zwei Mitglieder des zuständigen Senats gaben Minderheitsvoten ab, mit denen sie der Rechtsauffassung ihrer Kollegen widersprachen. Macht sie das zu Verfassungsfeinden?

Die taz betonte damals, dass der Grundsatzbeschluss gegen das Kopftuchverbot für Lehrerinnen weniger juristisch als politisch zu erklären sei. „Damit korrigiert das Verfassungsgericht seine eigene Rechtsprechung aus dem Jahr 2003“, schrieb der Rechtskorrespondent der linksalternativen Zeitung. „Der Wandel der Rechtsprechung hat auch damit zu tun, dass 2003 der konservativere Zweite Senat entschieden hatte und diesmal der liberalere Erste Senat zuständig war.“

Innerhalb des Ersten Senats habe „ausgerechnet der konservative Richter Wilhelm Schluckebier, der das Urteil vorbereitet hatte“, ein Minderheitsvotum schreiben müssen, so die taz. Ein zweites Sondervotum stammte von Richterin Monika Hermanns.

Wenn in der Rechtsprechung selbst unterschiedliche Positionen über die Zulässigkeit eines Kopftuchverbots vertreten werden, wie kann dann schon allein der Versuch, eine politische Debatte darüber auszulösen, ein Verstoß gegen die Verfassung sein?

Für den Ausgang des AfD-Verfahrens am Verwaltungsgericht Köln spielte dies keine Rolle. Denn das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es trotz seiner strengen Bewertung der Kopftuchverbotsforderung in der Gesamtschau aller Positionen der Partei nicht für eine Einstufung als gesichert rechtsextrem ausreiche. Doch wenn sich diese Rechtsauffassung durchsetzt und auch in anderen Fällen vertreten wird, hat das schwerwiegende Konsequenzen für den demokratischen Diskurs. Über eine restriktive Antiislamisierungspolitik darf dann in Deutschland nicht einmal mehr diskutiert werden.

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59 Kommentare

  • Seit wann steht im GG irgendetwas von Kopftüchern??? Sollte jemand etwas entdecken, bitte melden!

    • Die beziehen sich auf die Religionsfreiheit !
      Diese Richter sind nun mal die Späte Rache der 68er . . . ..
      Damit ist vieles möglich !!!
      https://www.bild.de/politik/inland/strassensperre-fuer-pop-up-moschee-der-mullah-anhaenger-69a092ac552089128bc487de?source=puerto-reco-2_bild-V24.3.E_ACBlock

      • Der Islam ist eher Ideologie als Religion … das kapiert halt keiner, weil lesen ist schweeerrrr …

      • Also würde das heißen, also jetzt mal in der Theorie: Wenn Katholiken ihre Kinder in die Schule schicken würden und diese würden als Beispiel ein Kreuz oder einen Rosenkranz um den Hals oder eine kurze Version, um das Handgelenk tragen, dass das dann vom GG auch gedeckt wäre?

        Und: Hiess es nicht lange Zeit, das Kopftuch hätte nichts mit der Religion zu tun? Vielleicht erinnere ich mich ja auch falsch…

        Warum unterscheidet man nicht zwischen Kopftuch-Tragen von erwachsenen Frauen in Ämtern und ggf. Schulen und Kindern und Schülerinnen?
        Leider zeigt sich ja auch jetzt im Ramadan wieder, dass schon junge Muslime Druck und Mobbing gegenüber ihren Mitschülern ausüben, auch bezüglich der Kleidung und diese sich aus Angst unterordnen und teils auch schon konvertieren. Ist das wirklich noch mit dem Kinder- und Jugendschutz vereinbar und sollte der nicht vor der Religionsfreiheit stehen?

        Und warum mischt sich der Staat in vielen Fällen in die Erziehung und auch in die körperliche Unversehrtheit ein und in anderen wiederum nicht?

        Wären nicht getrennt-religiöse Schulen besser oder sollten wir nicht tatsächlich überlegen, ob nicht liberale Muslime, die sich einem europäischem Leit-Kodex anschliessen könnten und wollten, nicht besser zu integrieren wären, als streng konservative? (wie ich anbei auch schon lange sage)

        • Was soll denn getrennt sein ?
          In ein paar Jahren gibt es muslemische Schüler und
          islamistische Schüler – die muss man nicht trennen

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        • Der bayerische Kreuzerlass von 2018, der Kreuze im Eingangsbereich staatlicher Dienstgebäude vorschreibt, ist laut Bundesverwaltungsgericht (2023) rechtmäßig, da er als Ausdruck kultureller Prägung gilt und nicht die Religionsfreiheit verletzt. Die Anbringung in Schulklassen (Pflichtschulen) ist nach dem Kruzifix-Beschluss (1995) mit Widerspruchsmöglichkeit erlaubt.
          Wo sind hier Kopftücher erwähnt??? Und wie gesagt, das Kopftuch ist nicht religiös, sondern politisch, vielleicht auch deren Kultur. Aber die hier sind, sollten sich unserer Kultur anpassen. Das macht jeder Deutsche, der auswandert auch. Wir sind nicht Amerika, sondern ein sehr kleines Land. Die Zeit wird kommen …

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        • Danke für Ihre konstruktive Antwort! Das schätze ich wirklich sehr!

          Nun stellt sich für mich die Frage, da es aufgrund meines Vorwissens der ersten Moschee im Land (ich will das hier nicht weiter vertiefen) und der absehbaren Schwierigkeiten anscheinend auf eine Art zweite fortgeschrittene Säkularisierung und Richtung anvisiertem staatl. Atheismus für Alle hinauslaufen könnte, ob das die Intention der Menschen gewesen sein könnte, die hier die Muslimbrüder und ihre Gemeinden aufgebaut und unterstützt haben? Apollo News und Zensoren wissen um den Hintergrund bescheid. Meiner Einschätzung nach wäre das ein massiver Angriff auf das Christentum und zwar mit staatlicher Kenntnis und zumindest anfänglicher, wenn nicht gar weiterer Unterstützung. DAS werden wir sicherlich nicht zulassen. Hinterrücks durch falsch verstandene Toleranz solche subtilen Prozesse der Aufweichung einer Religion einzuleiten und Unfrieden zu stiften, das war auch schon ein Problem was Luther mit einer abgespalteten Gruppierung hatte (Ableger waren hinterher in die Türkenkriege gegen Christen involviert) und welches danach mind. einmal, wenn nicht gar öfter, immer wieder auftauchte! Integration um den Preis der Zerstörung einer anderen Religion (oder beider, die sich aufreiben würden?) darf und sollte nicht stattfinden! Da können sich diverse Bischöfe und andere noch so auf den Kopf stellen, ich bin nicht mal extrem gläubig, aber solchen Unfrieden verträgt weder unser Land noch Europa und käme den Vorraussetzungen des 30-jährigen Krieges gleich (dessen Ursprünge man sich auch noch mal anschauen müsste, habe mich leider bei Borgias und Jesuiten etwas aufgehalten).

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        • @Shevras, bitte den Rest auch noch lesen!

          Aber, es ist gut, dass Sie antworten, denn es soll von meiner Seite aus ja auch zum Nachdenken und zur Diskussion anregen.

          Nur, sehe ich es eben etwas differenzierter hinsichtlich liberaler und strenggläubiger Muslime. „Streng gläubig“ wird eben dann zum Problem, wenn es die ganze schon sehr säkuläre Gesellschaft mit aber immer noch einer christlichen Prägung und einer gewissen Menge an Gläubigen widerstrebt, deren Religions- oder kulturellen Sitten mehr und mehr zu übernehmen und es fängt ja in den Schulen an. Deswegen sollten sich vor allem Eltern für ihre Kinder stark machen und Großeltern für ihre Enkel, sowie alle für die folgenden Generationen (auch die Kinderlosen!).

          Und wir müssen in der Gesellschaft eine allgemeine Akzeptanz bzgl. eines Wertekonzeptes finden, in denen ein soziales Gefüge nicht kippen würde. Wer allerdings lieber die Scha…im Blick hat, die unserem Grundgesetz widerspricht – soviel dürften auch die grün-rot-schwarzen-Volksvertreter wissen – diese wiederum würden von ihrer Seite aus eher die Systemfrage stellen, als es die AfD bezüglich unserer bisherigen Gesellschaft (inkl. muslimischer und auch andersgläubiger AfD-Politiker) je getan hat!

          Und ich erinnere gerne nochmal an den religiösen Kontext vor, während und nach der franz. Revolution. Etwas künstlich zu erzwingen, in welcher Form und durch welchen Druck heraus auch immer motiviert, ja auch das ist millenaristisch und im Grunde anti-humanistisch. Aus Angst, dringender Erwartung oder aus welchem Grund auch immer solche Im- und Explosionen herbeiführen zu wollen, ist in meinen Augen Unrecht (obwohl ich es zum Teil sogar nachvollziehen kann, aber es schadet mehr, als dass es tatsächlich Erlösung bringt). Ich meine damit auch nicht eine Gruppe speziell, sondern alle, die bestimmte Absichten für ein neues Gesellschaftskonzept haben und unterstützen.

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        • Angeblich kam das von den Sittenwächtern in Saudi-Arabien, Ägypten und Iran, dass das Kopftuch nichts mit dem Islam sondern der arabischen Kultur zu tun habe. Damit fiele das aber unter den Schutz des Art. 2 GG und wäre ebenso geschützt. Kopftuchverbot in der Schule dreht sich ja eher um die Frage nach Vermischung von Staat und „Kirche“ und wäre damit einfacher begründbar als wenn es über Art. 2 geschützt wäre.

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        • @Arbeiter 62
          Das ist der Grund, wie auch meine persönliche Prägung in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit damals, dass ich immer noch in der Kirche bin. Gerade weil ich um diese Prozesse weiß, ist Jeder dazu aufgerufen, das Christentum und unser europäisches Erbe in der friedlichem Form zu verteidigen, die ihm möglich erscheint. Durch all die Jahrhunderte wurde das Christentum ausgerechnet in Deutschland (und den Gebieten davor) immer wieder sehr stark angegriffen (irgendwas Besonders muss es hier sein, geographisch und spirituell). Jedem sollte bewusst sein, dass wir unser Erbe schützen und weitergeben sollten, und damit meine ich nicht völkisch oder nationalistisch, sondern eine gesunde Art des Selbstbewusstseins, der die Wichtigkeit dessen erkannt hat. Wer sich durch Manöver von Bätzing und Nachfolger vertreiben lässt, erledigt durch Einknicken auch eine Form des „Mobbing, also flüchte ich besser“, was anscheinend genau so gewollt ist, um die Macht über diese Institutionen, deren großartiger Kirchen, Dome und Kathedralen, deren Kulturgüter etc. an sich zu reissen.
          Ja, Disliker, das von Papst Franziskus empfohlene Buch „Der Herr der Welt“ von Robert Hugh Benson und auch das von Papst Benedikt von Solowjew „Kurze Erzählung vom …“ haben bei mir großen Eindruck hinterlassen! Sollte Jeder gelesen haben, dem Europa und unsere Kultur am Herzen liegt!

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  • Religionsfreiheit bedeutet aber auch Religionskritik-Freiheit.

    • Leider ist es nicht erlaubt, Kopftücher zu verbieten, weil es wirklich ein religiöses Symbol ist, ähnlich dem Kreuz oder der Kippa.
      Religionsfreiheit hat aber auch ihre Grenzen!
      Wer sich unter einer Burka vergräbt, ist für seine Mitmenschen und die Polizei nicht mehr erkennbar. Ich werte die mohammedanische Burka ganz klar als Vollkörpervermummung im öffentlichen Raum. Sollte generell verboten werden!
      Da seh ich Handlungsbedarf von seiten des Gesetzgebers.

    • wer hier andersgläubige herholt ,sollte erstmal die frage nach dem einzigen schöpfer klären,es kann nur einen geben auch wenn x und z den selben typen menschen geschaffen haben,es ist nur lächerlich diese unlogik,gold und diamanten sind soo wertvoll,obwohl diamanten reiner kohlenstoff sind !! ungeschliffen absoluter müll,gold ebenso,braucht fast kein mensch klunker gefunkel brauchen nur verstandslose,es fehlen auf dieser welt menschen mit verstand

      • Nice 👍

  • Zur Erinnerung: 2003 Kopftuchverbot für Lehrerinnen; 2015 Kopftuchverbot aufgehoben. 2026: Wer Kopftuchverbot für Schülerinnen fordert, ist ein Verfassungsfeind. Ergo: Das säkulare Deutschland hat verloren.

    • Das säkulare Deutschland hat verloren. Ich Wünsche mir dass in buntland nun endlich Burka tragen zur Plicht erklärt wird ,Damit langwierige Umwege künftig erspart werden. Nun macht das doch endlich, ihr müsst das schaffen…

    • Also ist Frauenunterdrückung verfassungsgerecht, na toll.
      Die Habibifreunde schrecken vor nichts zurück.

  • Es gibt 57 islamische Länder. Dort können die Kopftücher tragen wie ihnen lieb ist.

    • aber dort gibt es wohl kein bürgergeld ..

  • Ich fordere generell ein Kopftuchverbot im öffentlichen Raum,nicht nur an Schulen.
    Ich bitte um Verhaftung von den eigentlichen Verfassungsfeinden.

  • Liebe Leute,

    das sind doch bloß Ablenkungsdebatten, die vom wahren DESASTER und HOCHVERRAT ablenken sollen.

    Deutschland IST GEFALLEN ! (Auch wenn es viele noch immer nicht wahrhaben wollen)

  • Islam gehört nicht zu Deutschland.
    Übers Meer zurück am besten mit Schnorchel.

    • Volle Zustimmung!

    • jegliche religion,der islam bietet auch das paradies,wie viele andere religionen

    • Und Sie gehören nach Deutschland? Woran machen Sie das fest? Werdet endlich mal realistisch, Muslime leben in Deutschland, 99% friedlich und das könne Sie auch nicht mehr ändern, nicht einmal die AfD!

      • Yep … es geht um den unfriedlichen und stets mehr fordernden Teil … schon gemerkt ?

      • Real sind auch Muslimbrüder, Salafisten, Kalifatanhänger, Taliban und etliche Muslime die unsere Regeln und Freiheiten ablehnen und uns feindlich gesinnt sind obwohl sie mitten unter uns leben und angeblich vor dem Schutz bei uns suchen was sie selbst verkörpern. Den politischen Islam mit seinen faschistoiden Rechtsvorstellungen die tief ins Privatleben hineinsanktionieren wollen.
        Und dieser Seite des Islam kann die AfD sehr wohl das Leben hier ungemütlich machen wenn sie stärker wird. Denn die gehören sicher nicht nach Deutschland und sind auch zumindest in ihren Ansichten nicht friedlich. Die Umfragen und prozentualen Anteile lassen sich leicht recherchieren und wurden hier bereits öfters thematisiert. Ihre 99% sind unrealistisch

  • Meines Wissens hatte weiland selbst Kemal Atatürk Kopftücher für eine „politische Demonstration“ gehalten.

  • Es sollte jeder Schüler jeden Tag ein großes Kreuz mit in die Schule nehmen und auf seinen Platz stellen.

  • Darf ich mich auch so in der Öffentlichkeit zeigen, wie Gott mich erschaffen hat.

    Quelle, Die Bibel, Genesis.

    „Gott, der HERR, baute aus der Rippe, die er vom Menschen genommen hatte, eine Frau und führte sie dem Menschen zu. Und der Mensch sprach:

    Das endlich ist Bein von meinem Bein / und Fleisch von meinem Fleisch. Frau soll sie genannt werden; / denn vom Mann ist sie genommen.

    Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und hängt seiner Frau an und sie werden ein Fleisch. Beide, der Mensch und seine Frau, waren nackt, aber sie schämten sich nicht voreinander.“ ? 🙂

  • Dieses Skandalurteil darf keinen Bestand haben und IST AUFZUHEBEN.

    Ich fordere christliche KREUZE an jeder Wand und an der Halskette jeder Lehrkraft.

    • Ich würde heute niemandem mehr raten, im öffentlichen Raum ein Kreuz um den Hals zu tragen.
      Gibt in diesem Land inzwischen zu viele Leute, die sich davon getriggert fühlen, wie auch von der Kippa……

    • Jeder, der das möchte, darf sich gerne ein Kreuz um den Hals hängen und Lehrkräfte können Sie natürlich nicht dazu zwingen…

  • Dann wird es jetzt wohl in Deutschland sehr sehr viele Verfassungsfeinde geben.

  • Die Auffassung des VG Köln, wonach ein Kopftuchverbot verfassungswidrig sei, steht auf sehr tönernen Füßen, da das Gericht von einer objektive falschen Annahme ausgeht, nämlich dass dies nur Muslime beträfe. Das Gericht übersieht, dass wir in Deutschland auch konservativ-christlich gläubige Frauen haben, die ein Kopftuch tragen, nicht nur im Gottesdienst. Abgeleitet ist dies aus einer Forderung des Apostels Paulus im NT, die jeder seit 2000 Jahren in der Bibel nachlesen kann. Aus dieser Kopfbedeckung kommt übrigens die Redensart: Sie ist „unter der Haube“, gemeint sind verheiratete Frauen. Ein Kopftuchverbot in der allgemein formulierten Form beträfe somit auch Christinnen. Damit befindet sich das VG Köln in einem ganz grundlegenden Sachirrtum. Völlig irrelevant in dem Zusammenhang ist der Umstand, dass die Anzahl betroffener muslimischer Frauen ungleich höher sein dürfte als die der konservativ-christlichen Frauen, zumeist aus der Brüderbewegung, aber auch anderer Freikirchen.

  • Schon seltsam, dass so viele Muslima im Westen ihr Kopftuch mit der (Religions-)Freiheit verteidigen, obwohl zur gleichen Zeit Frauen im Nahen Osten es mit ihrem Leben bezahlen müssen, wenn sie es abnehmen? Wieso flüchten diese Frauen dann eigentlich zu uns?

  • wo steht im Grundgesetz das Kopftücher, Burka, u.s.w. gut finden ?
    Ich bin auch gegen die schleichende gleichzeitig immer aggressiver werde Islamisierung
    meiner Heimat.
    Bin ich jetzt ein … oder……
    Zeigt mir bitte den Paragrafen wo da steht das ich das gut finden muss.

  • Ich bin für ein Kopftuch-Gebot für Männer. Jungs sollten in spätenstens in der 1. Klasse ihre Haare bedecken.

  • „Das Verwaltungsgericht behauptet, dass es verfassungsfeindlich sei, sich für ein Kopftuchverbot an Schulen einzusetzen.“ *

    Diese Rechtsauffassung wird frühestens am BVerfG verhandelt.

    Diese Auslegung* bedeutete eine Gleichsetzung von Kopftuch= unabkömmliches Requisit der Ausübung von Religionsfreiheit, die so nicht einmal aus dem Koran abzuleiten wäre, und auch uneinheitlich innerhalb des Islams gefordert und ausgelebt wird.

    Es sind ja gerade die islamistischen/antidemokratischen, die Freiheitsrechte des GG angreifenden Schulen/ Ausprägungen, innerhalb des Islams, die auf diese sexistische, ALLEINE auf die FREIHEITEN der Frauen/weiblichen Kinder EINSCHRÄNKENDE Kleiderordnung abstellen.

    DIESE Einordnung wird und kann also keinen Bestand haben.

    Kein Kind kann und darf FREMDbestimmt, sei es durch die Eltern- DRUCK Auf die Eltern, unter das Kopftuch gezwungen werden, ebenso wenig wie Erwachsenen/Volljährigen, nicht grundsätzlich das tragen des Kopftuchs verboten werden kann.

  • wer Kreuze in Schulen fordert ist auch ein Verfassungsfeind. Der Islam ist auf dem Vormarsch

    • Anscheinend kapieren das die Menschen immer noch nicht. Alles was damit zu tun hat, wird hochgelobt und hofiert, WIR sollen uns also anpassen. Ich mache dabei nicht mit, mir reicht es!

    • ist schon mega peinlich,das sich die christliche verarschungs kirche ,nicht einigen kann-protestanten,evangelen,katholiken ,russisch orthodoxe usw und hier,zahlt der steuerzahler,keine aufarbeitung des mittelalters und der ketzer verbrennungen und aneignung fremden eigentums durch macht,es war mord der angeblich nie verjährt,keine entschuldigung der mittelalter morde,der zusammenarbeit mit den nazis und der mafia…

  • Was hat man in Köln denn geraucht?

    Kein Staatsdiener in Deutschland hat Kopftuch, Kippa oder das Kreuz offen zu tragen!
    In ihrer Freizeit können die machen was die wollen aber nicht im Dienst!

    • Kopftuch tragen im dienst sollte in einer amtlichen kleiderordnung festgeschrieben werden, damit sich ein dummdeutscher amtsbesucher fragen sich muss, ob er denn wirklich noch in Deutschland lebt

  • Wieso wird über die Freiheit des Kopftuches gesprochen ohne die Freiheiten und Empfindlichkeiten der anderen Gläubigen zu beachten?
    Wieso wird eine so aggressive Religion ständig bevorzugt und verhätschelt??
    Wenn ich schon Gericht und Köln lese kommt es mir hoch.
    Der Islam gehört NICHT zu Deutschland!!!

  • Die woke Auslegung des GG, ist ein einziger Widerspruch in sich selbst. Es fördert die Dinge, die sich gegenseitig völlig ausschließen. Zuviel Imame und Dradqueens auf engem Raum ergibt eine explosive Mischung. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die kritische Masse erreicht ist…

  • Glaube es kommt darauf an, wer aus der Politik gerade bei den Richtern anruft … völlig dysfunctional Banana 🍌 Republic

  • Man hat es offensichtlich fast nur noch mit Verrückten und Bekloppten zu tun.

    Deutschland ist VERLOREN. Ne rien va plus.

    • Ja Europa ist ein Irrenhaus man kann es nicht anders sagen
      Die Verrücktheit hat die Anstalt übernommen

    • Rien ne va plus.
      Und die meisten „Verrückten und Bekloppten“ treiben sich hier herum…

      • Sie auch.

  • Das Kopftuch verkörpert eine „Geschlechterapartheid“ und hat in unserer Gesellschaft nichts zu suchen.
    Im Iran sterben die Frauen, weil sie diesen Fetzen nicht mehr auf dem Kopf tragen wollen…..

  • Im Grundgesetz ist von Religionsfreiheit die Rede, nicht jedoch von Religionsdemonstrationsfreiheit. Wir sollten vielleicht einmal anfangen, über diese beiden Begriffe nachzudenken. Eine Muslima, die ein Kopftuch trägt, würde dies nicht tun, wenn sie nicht der persönliche Besitz eines Mannes wäre, der anderen Männern nicht erlaubt, die Haare seiner Frau zu sehen. Weshalb unsere Gerichte es als diskriminierend betrachten, wenn eine Frau sich NICHT als privater Besitz eines Mannes zu erkennen gibt, erschließt sich mir nicht. Eine solche Gerichtsentscheidung kollidiert meiner Ansicht nach mit dem Grundgesetz. Mit Religionsfreiheit hat das nichts zu tun, denn es ist allen Muslimen in Deutschland erlaubt, in Moscheen zu beten, wenn sie dies wollen. Unsere Gerichte sollten sich hin und wieder daran erinnern, daß Deutschland ein christliches Land ist und kein muslimisches.

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