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Düsseldorf

Gerichtsurteil: Polizeikommissar änderte Geschlecht, um von Frauenförderung zu profitieren

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Polizeikommissar zu Recht von einer Beförderung ausgeschlossen worden sei. Die Person habe ihren Geschlechtseintrag nur von männlich zu weiblich geändert, um von der Frauenförderung zu profitieren.

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Das Verwaltungsgericht sieht eine Pflichtverletzung der „Polizeikommissarin“ (Symbolbild) (IMAGO/Bihlmayerfotografie)

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Eine „missbräuchliche Änderung des Geschlechtseintrages“ – dass so etwas vorkommen könnte, wurde nach Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes gerade von den Grünen vehement bestritten. Nach der Posse rund um Sven Liebig, der als „Marla Svenja“ verlangte, in ein Frauengefängnis zu kommen, wird nun aber der nächste Fall publik: Eine „Polizeikommissarin“ aus NRW soll ihren Geschlechtseintrag nur deshalb von „männlich zu weiblich“ geändert haben, um von der Frauenförderung zu profitieren – und befördert zu werden. 

Laut Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat das Gericht entschieden, dass der Ausschluss der Person aus den Beförderungsauswahlverfahren rechtmäßig sei. Mit drei Beschlüssen, die am 23. Februar zugestellt worden seien, wurden die Eilanträge der „Polizeikommissarin“ abgelehnt. Die Person habe mit ihnen darauf abgezielt, die Beförderung von Kollegen in den Monaten November und Dezember 2025 sowie Januar 2026 vorläufig zu untersagen. 

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass das Disziplinarverfahren, welches gegen die Person läuft, rechtmäßig sei. Der Verdacht war und sei nach wie vor gerechtfertigt, dass sie ihren Geschlechtseintrag nur deshalb ändern ließ, um von der „Frauenförderung“ zu profitieren und „schneller befördert“ zu werden. 

Dabei beruft man sich auf Zeugenaussagen aus dem Kollegenkreis. So soll die Person, nachdem sie im Intranet der Behörde von einer Beamtin gelesen hatte, die ihren Geschlechtseintrag ändern ließ und „zeitnah befördert“ worden sei, vor einem Kollegen gesagt haben: „Das mache ich auch“. 

Das war im Februar 2025. Im Mai desselben Jahres änderte die Person ihren Geschlechtseintrag vor dem Standesamt. Gegenüber einer Kollegin soll sie damals gesagt haben: „Nächstes Jahr bin ich wieder ein Mann, das ist doch klar“. Vor einem anderen Kollegen habe die Person bekräftigt, bei der geplanten Trauung im nächsten Jahr nicht mit dem weiblichen Geschlechtseintrag heiraten zu wollen. 

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Der Anwalt der Person rechtfertigt diese Aussagen laut LTO als „lockeren, ironischen Spruch“ – weil sie so oft auf den Geschlechtswechsel angesprochen worden sei. Sie habe das gemacht, weil man schließlich nicht vor jedem etwas „Höchstpersönliches“ ausbreiten wolle. Das Gericht folgte dieser Argumentation aber offensichtlich nicht.

Diese Ankündigungen, sich „auf Kosten von Kollegen rechtsmissbräuchlich einen Vorteil bei der Beförderung zu verschaffen“, stellten laut dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Dienstpflichtverletzung dar. Sie wirkten als „gezielte Provokation“ und störten den Betriebsfrieden „erheblich und nachhaltig“. Zudem habe die Person ihre Pflicht verletzt, „sich gesetzestreu zu verhalten“ – weil sie vor dem Standesamt die „unwahre“ Versicherung abgegeben habe, „dass der gewählte Geschlechtseintrag (weiblich) ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht.“

Es sei für den erklärten Geschlechtswechsel eine „andere Motivation“ maßgeblich gewesen. Dass genau das mit dem Selbstbestimmungsgesetz vermehrt passieren könnte, wollte in der Ampel-Regierung seinerzeit kaum jemand wahrhaben – im Gegenteil: Kritiker wurden häufig als „transfeindlich“ beschimpft. Und auch heute gibt es kaum Politiker, die sich ernsthaft für eine Reform oder Abschaffung des für Missbrauch anfälligen Gesetzes stark machen. Wozu das führen kann, zeigt der aktuelle Fall aus NRW einmal mehr.

ps

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61 Kommentare

  • Man sollte sich mal lieber Gedanken machen, warum man als Frau bessere Beförderungschancen hat.

    Das ist Diskriminierung und gibt Männern das Recht ihren Geschlechtseintrag vorübergehend zu ändern um die Gleichheit wiederherzustellen.

    Kann doch nicht sein, dass, wenn 100 Männer und 20 Frauen zur Auswahl stehen, bei 20 Stellen 10 Frauen und 10 Männer befördert werden.

    • Da liegt der springende Punkt

    • Genau das wollte SIE damit ja offenlegen. IHRE „Kollegen“ aber hauen sie lieber in die Pfanne. So geht Zivilcourage.

    • Kann man sein Geschlecht auch stundenweise ändern, um etwa einen Frauenparklatz belegen zu können?

      • Ich belege diese Parkplätze auch ohne mein Geschlecht zu ändern. Bisher traute sich noch nie jemand mir etwas zu sagen.
        In diesem Moment würde ich dann natürlich auf mein Recht als „Frau“ bestehen.
        Wenn Sie mich grinsend aus dem Auto steigen sehen………… da lachen Sie sich kaputt. Ein großer, kräftiger Kerl auf dem Frauenparkplatz.

        Noch ein grundsätzlicher Gedanke:

        So, wie es mit unseren Schlafschafen in die eine Richtung funktioniert, so geht es auch in die andere.

        Einfach mal ausprobieren und sich amüsieren.

    • —Man sollte sich mal lieber Gedanken machen, warum man als Frau bessere Beförderungschancen hat.—

      Genau das war auch mein erster Gedanke.

      Und in der Politik können wir ja sehr deutlich sehen, wohin Quoten führen.

    • Quote ist und bleibt diskriminierend ABER politisch verlangt, teilweise gesetzlich vorgeschrieben UND juristisch NICHT belangt.

      Gleichzeitig gesetzlich verlangt Selbstbestimmung ABER wehe man nutzt es als BÜRGER zu seinem Vorteil und eben NICHT als Politiker zu seinem Vorteil und für sein Klientel/seine Ideologie zum Vorteil.

      Was schon in den 2000er bei der Bundeswehr mit Neuerung „Laufbahnrecht und Beurteilungswesen“ massig Diskriminierung UND laufbahnrechtliche Benachteiligung brachte, ging Hand in Hand bei anderen Institutionen der Polizei etc. über.

      Man(n) muss doch heute sich fragen, trete ich als biologischer Mann auf oder als ideologisches Wesen, um in der Gesellschaft akzeptiert zu werden oder gar nicht benachteiligt, bei Beförderung oder gar Bewerbung.

    • Das ist im öffentlichen Dienst seit Jahren rechtlich fixierte Vorgabe.
      Es wäre eine schöne Gelegenheit gewesen, die vermeintliche Gleichstellung wie eine Eulenspiegelei ad absurdum zu führen. Allerdings sollte man – wenn man das macht – mit Plan vorgehen und gegenüber anderen die Klappe halten. Aber so weit hat die Pfiffigkeit nicht gereicht.

  • Im Grunde hält er ja dem Staat nur den Spiegel vor! Der Staat ist es, der solche irren *Jederzeit-Geschlechterwechsel-Gesetze* erlässt und mit der „Frauenquote“ das ganze dann noch forciert!

  • Ich stehe auf Seiten der Kommissarin 🙂
    wenn irgendwelche Tessas es dürfen, warum dann er nicht?

    • Sowas gab es einst eigentlich nur zu Zeiten des Karnevals. Als Jecken, oder als „Mariechen“ im Hofstaat des Karnevalsprinzen.

  • Hate the game, not the player

    • Ich kann kein Französisch.

  • Also die Polizisten haben ihre „Kollegin“ verpetzt. Eigentlich hätte die wissen müssen, dass man der Polizei gegenüber lieber schweigt.

  • Der wahre Skandal ist das Beförderungsauswahlverfahren!

  • Warum gibt es denn eine Frauenförderung und keine Männerförderung? Ist das nicht Diskriminierung??

    • JA……

      Steht da nicht was dazu im GG ???

      und selbst, wenn nicht…..

      und es wird noch besser!!!!
      „Nur“ ZWEI Geschlechter???
      Was ist mit den 275 anderen „Geschlechtern“????

      Die benachteiligten so gen. Nonbinären
      oh jee, oh jee……. 😑

  • Jeder Bereich, wo nach Quote und nicht nach Leistung eingestellt/befördert wird, muss zwangsläufig den Bach runter gehen. In Deutschland gut zu beobachten.

    • Quote wird gefordert nur bei den Nice-Jobs, nie bei den Schice-Jobs.

  • Nun, die rechtsdogmatische Problematik dieses (rechtskräftigen?) Urteils besteht mE. darin, daß das sog. „Selbstbestimmungsgesetz“ keinerlei Motivationsprüfung für den Wechsel des Geschlechtseintrages vorsieht (unabhängig von der Beurteilung des Gestzes als solches).

    Mithin heißt das viererlei:

    #1: Die Motivation des Beurkundungsbegehrens spielt für dieses selbst keine Rolle.
    #2: Die Motivation verbleibt im höchstpersönlichen Bereich des Begehrenden.
    #3: Es besteht keine Auskunftspflicht ggü. dem Urkundsbeamten oder Dritten.
    #4: Fehlende Auskunftspflicht kann kein Anknüpfungstatbestand für Rechtsfolgen auf anderen Gebieten sein.

    Und das rechtssystematische Problem liegt darin, daß sich diejenigen, die diese Gesetzgebung unbedigt wollten, nun selbst nicht an ihr eigenes Recht halten, sondern Rechtskategorien einführen, die das Gesetz selbst nicht nur nicht zuläßt, sondern ausdrücklich untersagt.

  • Das Ganze ist doch ein weiteres Beispiel für die Willkür-Justiz, die mittlerweile in Deutschland herrscht. Das, was in den Gesetzen steht (egal, ob sie nun vernünftig sind oder nicht), wird je nach Gutdünken und politischer Lage mal respektiert, mal ignoriert. Das hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun.

  • Ein sehr interessanter Fall.
    Denn, wenn ich es richtig verstehe, hat die „Dame“ ja gar nichts illegales getan.
    Sie hat das genutzt, was das Gesetz ermöglicht.

    Warum, weshalb dieser Mann sein Geschlecht gewechselt hat, dürfte doch eigentlich gar keine Rolle spielen.

    Das Recht und die Freiheit einmal jährlich das Geschlecht zu wechseln steht uns doch allen wohl zu. 🙂

    • Er hat halt seine Klappe nicht halten können und wurde dann angeschwärzt. Vermutlich von einer Frau, die seinetwegen auf eine Beförderung hätte verzichten müssen.

  • Aber genau das will man doch in Deutschland?

  • Wie immer: Was ist der eigentliche Skandal? Dass die „Kollegen“ SIE angeschwärzt haben. Heißt: In der Polizei ist die Mehrheit FÜR solche objektiv unsinnigen Gesetze. Im Prinzip dasselbe, wie die Heilbronner Pinocchio-Sache.
    Die „Faust in der Tasche“ ist ein Mythos. Die Mehrheit der Deutschen will das alles so. Deshalb ist auch der linke Protest so albern. Die haben ihr Ziel doch längst erreicht, wollen aber natürlich immer noch mehr.

  • Über was in diesem Land diskutiert wird …

    Ich komm‘ mir immer häufiger vor, wie auf einen fremden Planeten verklappt.

    Nichts, aber auch gar nichts, hat mehr mit den ersten 45 Jahren meines Lebens in diesem Land gemeinsam.

  • Frauenquoten sollen Gleichberechtigung fördern – aber was passiert, wenn Männer automatisch benachteiligt werden? Man ändert legal sein Geschlecht, um von einer Frauenförderung zu profitieren, Quotenpolitik darf nicht zur Männerdiskriminierung werden. Gleichstellung heißt faire Chancen für alle, nicht Vorzugsbehandlung nach Geschlecht.

    Ein Gesetz, das einen jährlichen Geschlechtswechsel erlaubt, war von vornherein missbrauchsanfällig und gehört abgeschafft!

    • und zwar am besten gestern!!

  • wie nennt man das? Man muss sie mit den eigenen Waffen schlagen….
    Kann man nur all(innen) und jed(innen) ans Herz legen.
    Glückwunsch an die Polizistin wenn alles durchgeht.

  • „Die Person habe ihren Geschlechtseintrag nur von männlich zu weiblich geändert, um von der Frauenförderung zu profitieren.“ Es ist meines Wissens im Gesetz über die sexuelle Selbstbestimmung nicht vorgesehen, Gründe und Motive zu prüfen, quasi nur „ernsthafte“ Geschlechtswechsel anzuerkennen! Hier wird das Gesetz AUFGEWEICHT. Was vielleicht ein Präzedenzfall sein könnte. Künftig dürfte bei jedem Geschlechtswechsel jemand klagen können, der die Absicht für nicht echt hält, meint, der Betroffene wolle sich irgendwelche Vorteile verschaffen. Na dann viel Spaß.

  • Das Ganze ist schlimmer, als die Polizei erlaubt und einfach nur noch lächerlich!

  • Ob jemand einen Roman schreiben sollte mit dem Titel:
    “ Frau Kommissarin—- Karriere adieu ?“

  • Immer wenn nach Quoten Befördert oder Arbeitsplätze vergeben werden, wird man nie die am besten geeignetste Person auf dieser Position haben. Sehe ich leider auch in meiner Firma. Immer wieder werden Personen befördert die noch nicht einmal die Grundvoraussetzung mitbringen. Dann muß die eigentlich Arbeit die Nr.2 machen. Das höhere Gehalt bekommt dann die unfähige Person.

    • Ist doch in der Politik auch nicht anders…Personen, die in der freien Wirtschaft nie über die Probezeit kämen, werden in der Politik nach oben gespült.

  • Ich finde solche Gesetze lächerlich. Dass man seinen Geschlechtseintrag einfach so ändern kann, sollte lautstark kritisiert werden. Gleichzeitig sollte man sich aber nicht auf dieses bodenlose Niveau einlassen und sich zum Clown machen. Am Ende stellt sich doch die Frage: Wer wird hier wirklich am Nasenring durch die Manege gezogen? Das System, das solche Absurditäten ermöglicht, oder die Menschen, die es ausnutzen, um zu verdeutlichen, wie absurd es ist, als wäre es nicht schon offensichtlich genug? Affentheater.

    • Solche Gesetze gibt es nur in einem Troll-konformen StaatsVERwesen !

    • Bei den Einbürgerungen geht das Affentheater weiter, hat noch größere und schwerwiegendere Konsequenzen und es passiert nix. Vielleicht ändert sich was, wenn der der letzte Euro ausgegeben ist und die Lebensträume fast aller geplatzt sind. Aber das ist noch ein langer Weg, freuen wir uns über Klamauk und geschenkte Menschen.

      • Die Bürger haben es doch so gewählt ! Wer „mündig“ ist weiß was passiert, wenn man eine Kartellpartei wählt !

  • also das Gericht bestreitet die Gesetzgebung das jeder sich gerade so bezeichnen kann als nicht so gut? Also in dem Fall reine Berechnung? Kann man die Richter jetzt verklagen?

  • Dieses Urteil ist in höchsten Maße transphob.
    Free Kommisarin.

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