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Düsseldorf

Gerichtsurteil: Polizeikommissar änderte Geschlecht, um von Frauenförderung zu profitieren

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Polizeikommissar zu Recht von einer Beförderung ausgeschlossen worden sei. Die Person habe ihren Geschlechtseintrag nur von männlich zu weiblich geändert, um von der Frauenförderung zu profitieren.

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Das Verwaltungsgericht sieht eine Pflichtverletzung der „Polizeikommissarin“ (Symbolbild) (IMAGO/Bihlmayerfotografie)

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Eine „missbräuchliche Änderung des Geschlechtseintrages“ – dass so etwas vorkommen könnte, wurde nach Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes gerade von den Grünen vehement bestritten. Nach der Posse rund um Sven Liebig, der als „Marla Svenja“ verlangte, in ein Frauengefängnis zu kommen, wird nun aber der nächste Fall publik: Eine „Polizeikommissarin“ aus NRW soll ihren Geschlechtseintrag nur deshalb von „männlich zu weiblich“ geändert haben, um von der Frauenförderung zu profitieren – und befördert zu werden. 

Laut Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat das Gericht entschieden, dass der Ausschluss der Person aus den Beförderungsauswahlverfahren rechtmäßig sei. Mit drei Beschlüssen, die am 23. Februar zugestellt worden seien, wurden die Eilanträge der „Polizeikommissarin“ abgelehnt. Die Person habe mit ihnen darauf abgezielt, die Beförderung von Kollegen in den Monaten November und Dezember 2025 sowie Januar 2026 vorläufig zu untersagen. 

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass das Disziplinarverfahren, welches gegen die Person läuft, rechtmäßig sei. Der Verdacht war und sei nach wie vor gerechtfertigt, dass sie ihren Geschlechtseintrag nur deshalb ändern ließ, um von der „Frauenförderung“ zu profitieren und „schneller befördert“ zu werden. 

Dabei beruft man sich auf Zeugenaussagen aus dem Kollegenkreis. So soll die Person, nachdem sie im Intranet der Behörde von einer Beamtin gelesen hatte, die ihren Geschlechtseintrag ändern ließ und „zeitnah befördert“ worden sei, vor einem Kollegen gesagt haben: „Das mache ich auch“. 

Das war im Februar 2025. Im Mai desselben Jahres änderte die Person ihren Geschlechtseintrag vor dem Standesamt. Gegenüber einer Kollegin soll sie damals gesagt haben: „Nächstes Jahr bin ich wieder ein Mann, das ist doch klar“. Vor einem anderen Kollegen habe die Person bekräftigt, bei der geplanten Trauung im nächsten Jahr nicht mit dem weiblichen Geschlechtseintrag heiraten zu wollen. 

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Der Anwalt der Person rechtfertigt diese Aussagen laut LTO als „lockeren, ironischen Spruch“ – weil sie so oft auf den Geschlechtswechsel angesprochen worden sei. Sie habe das gemacht, weil man schließlich nicht vor jedem etwas „Höchstpersönliches“ ausbreiten wolle. Das Gericht folgte dieser Argumentation aber offensichtlich nicht.

Diese Ankündigungen, sich „auf Kosten von Kollegen rechtsmissbräuchlich einen Vorteil bei der Beförderung zu verschaffen“, stellten laut dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Dienstpflichtverletzung dar. Sie wirkten als „gezielte Provokation“ und störten den Betriebsfrieden „erheblich und nachhaltig“. Zudem habe die Person ihre Pflicht verletzt, „sich gesetzestreu zu verhalten“ – weil sie vor dem Standesamt die „unwahre“ Versicherung abgegeben habe, „dass der gewählte Geschlechtseintrag (weiblich) ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht.“

Es sei für den erklärten Geschlechtswechsel eine „andere Motivation“ maßgeblich gewesen. Dass genau das mit dem Selbstbestimmungsgesetz vermehrt passieren könnte, wollte in der Ampel-Regierung seinerzeit kaum jemand wahrhaben – im Gegenteil: Kritiker wurden häufig als „transfeindlich“ beschimpft. Und auch heute gibt es kaum Politiker, die sich ernsthaft für eine Reform oder Abschaffung des für Missbrauch anfälligen Gesetzes stark machen. Wozu das führen kann, zeigt der aktuelle Fall aus NRW einmal mehr.

ps

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107 Kommentare

  • Man sollte sich mal lieber Gedanken machen, warum man als Frau bessere Beförderungschancen hat.

    Das ist Diskriminierung und gibt Männern das Recht ihren Geschlechtseintrag vorübergehend zu ändern um die Gleichheit wiederherzustellen.

    Kann doch nicht sein, dass, wenn 100 Männer und 20 Frauen zur Auswahl stehen, bei 20 Stellen 10 Frauen und 10 Männer befördert werden.

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    • Da liegt der springende Punkt

    • Genau das wollte SIE damit ja offenlegen. IHRE „Kollegen“ aber hauen sie lieber in die Pfanne. So geht Zivilcourage.

    • Kann man sein Geschlecht auch stundenweise ändern, um etwa einen Frauenparklatz belegen zu können?

      • Ich belege diese Parkplätze auch ohne mein Geschlecht zu ändern. Bisher traute sich noch nie jemand mir etwas zu sagen.
        In diesem Moment würde ich dann natürlich auf mein Recht als „Frau“ bestehen.
        Wenn Sie mich grinsend aus dem Auto steigen sehen………… da lachen Sie sich kaputt. Ein großer, kräftiger Kerl auf dem Frauenparkplatz.

        Noch ein grundsätzlicher Gedanke:

        So, wie es mit unseren Schlafschafen in die eine Richtung funktioniert, so geht es auch in die andere.

        Einfach mal ausprobieren und sich amüsieren.

        • Ich belege diese Parkplätze auch ohne mein Geschlecht zu ändern.

          Früher – vor dem Gesetz – hätte vielleicht noch irgendjemand was gesagt. Jetzt dürfen sie da ja parken weil niemand weiß ob sie ihren Eintrag nicht haben ändern lassen. Privatpersonen müssen sie es ja nicht nachweisen.

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      • Sie haben das Prinzip nicht verstanden.
        Es gibt keine 2 Geschlechter, sonder x-beliebige, außer, wenn es um Privilegien geht, dann ist das weibliche biologische Geschlecht ausschlaggebend.
        Dasselbe wenn es um Diskriminerungen geht, zum Beispiel Wehrpflicht, dann gilt die Geschlechtsdeklaration nicht mehr (wenn Krieg herrscht, wird ohnehin alles geändert, damit wieder nur biologische Männer sterben müssen, machen wir uns da nichts vor) – außer sie sind eine FREIWILLIGE Soldatin, dann werden sie wieder bevorzugt quotiert im Generalsstab (schnellere Beförderung um Quoten zu erfüllen). Dann dürfen sie als Frau, die nie wirklich ihr Leben im Kriegsfall riskiert und ohnehin jederzeit aufhören und abhauen kann, Männer, die es sich nicht aussuchen können, in den Tod schicken – natürlich basierend auf ihr biologisches Geschlecht.
        Wenn sie also eines der zahlreichen Privilegien einer Frau nutzen möchten, dann werden sie es nicht dürfen.

    • —Man sollte sich mal lieber Gedanken machen, warum man als Frau bessere Beförderungschancen hat.—

      Genau das war auch mein erster Gedanke.

      Und in der Politik können wir ja sehr deutlich sehen, wohin Quoten führen.

    • Quote ist und bleibt diskriminierend ABER politisch verlangt, teilweise gesetzlich vorgeschrieben UND juristisch NICHT belangt.

      Gleichzeitig gesetzlich verlangt Selbstbestimmung ABER wehe man nutzt es als BÜRGER zu seinem Vorteil und eben NICHT als Politiker zu seinem Vorteil und für sein Klientel/seine Ideologie zum Vorteil.

      Was schon in den 2000er bei der Bundeswehr mit Neuerung „Laufbahnrecht und Beurteilungswesen“ massig Diskriminierung UND laufbahnrechtliche Benachteiligung brachte, ging Hand in Hand bei anderen Institutionen der Polizei etc. über.

      Man(n) muss doch heute sich fragen, trete ich als biologischer Mann auf oder als ideologisches Wesen, um in der Gesellschaft akzeptiert zu werden oder gar nicht benachteiligt, bei Beförderung oder gar Bewerbung.

    • @DrL:
      Hab ich 2006 bei meinem Handwerksmeister selber erlebt. Die Frauen waren in der Prüfung katastrophal, haben sie teils versemmelt, wurden aber alle durchgewunken. Später in der Benotung alle eine Note besser bewertet als die Männer.
      Auf Anfrage bei unseren Prüfern hieß es dann, sie müssten auf die „Frauenquote“ achten. Die hätten es ja sowieso so schwer im Handwerk. Seitdem kann ich keinen weiblichen Meister aus meiner Branche mehr ernstnehmen. Haben sie diese Qualifikation jetzt aufgrund Leistung oder aus Quotengründen?
      Und darum müssen Frauen als Resultat ja auch härter arbeiten als Männer. Sie müssen ja erstmal beweisen, ob sie ihren Posten verdient haben durch Leistung und Können oder aufgrund von Quote.

    • Siehe UN Chefin.

    • Das ist im öffentlichen Dienst seit Jahren rechtlich fixierte Vorgabe.
      Es wäre eine schöne Gelegenheit gewesen, die vermeintliche Gleichstellung wie eine Eulenspiegelei ad absurdum zu führen. Allerdings sollte man – wenn man das macht – mit Plan vorgehen und gegenüber anderen die Klappe halten. Aber so weit hat die Pfiffigkeit nicht gereicht.

  • Im Grunde hält er ja dem Staat nur den Spiegel vor! Der Staat ist es, der solche irren *Jederzeit-Geschlechterwechsel-Gesetze* erlässt und mit der „Frauenquote“ das ganze dann noch forciert!

  • Ich stehe auf Seiten der Kommissarin 🙂
    wenn irgendwelche Tessas es dürfen, warum dann er nicht?

    • Sowas gab es einst eigentlich nur zu Zeiten des Karnevals. Als Jecken, oder als „Mariechen“ im Hofstaat des Karnevalsprinzen.

    • „Sie“ nutzt doch nur die bestehenden Gesetzte aus, recht clever und abgebrüht zugleich. Natürlich regt sich jeder, auch ich, über so viel Dreistigkeit zu recht auf.
      ABER: So sind nun mal die Gesetze.
      Und jetzt sollte man sich auch erst recht über die Parteien aufregen, die so einen Quatsch überhaupt erschaffen haben: SPD / Grüne / FDP
      Wer diese Parteien wählt ist verantwortlich für diesen Irrsinn. Also suchen wir nach Alternativen, die ihn hoffentlich wieder abschaffen.

  • Hate the game, not the player

    • Ich kann kein Französisch.

      • Ich schon. Nur mit der Sprache hapert’s…

  • Warum gibt es denn eine Frauenförderung und keine Männerförderung? Ist das nicht Diskriminierung??

    • JA……

      Steht da nicht was dazu im GG ???

      und selbst, wenn nicht…..

      und es wird noch besser!!!!
      „Nur“ ZWEI Geschlechter???
      Was ist mit den 275 anderen „Geschlechtern“????

      Die benachteiligten so gen. Nonbinären
      oh jee, oh jee……. 😑

    • Und weil es Diskriminierung ist, ist auch das Disziplinarverfahren rechtswidrig.

    • Weil eine Männerförderung diskriminierend für Frauen wäre… 😉

  • Also die Polizisten haben ihre „Kollegin“ verpetzt. Eigentlich hätte die wissen müssen, dass man der Polizei gegenüber lieber schweigt.

    • Eventuell geht es für die Denunzianten dann noch flotter. Aber ich irre sicherlich.

  • Der wahre Skandal ist das Beförderungsauswahlverfahren!

  • Jeder Bereich, wo nach Quote und nicht nach Leistung eingestellt/befördert wird, muss zwangsläufig den Bach runter gehen. In Deutschland gut zu beobachten.

    • Quote wird gefordert nur bei den Nice-Jobs, nie bei den Schice-Jobs.

  • Vielleicht haben wir irgendwann nur noch Frauen bei der Polizei. Das neue Gesetz machts möglich. Dann wäre endlich Schluss mit Geschlechterbenachteiligung

  • Nun, die rechtsdogmatische Problematik dieses (rechtskräftigen?) Urteils besteht mE. darin, daß das sog. „Selbstbestimmungsgesetz“ keinerlei Motivationsprüfung für den Wechsel des Geschlechtseintrages vorsieht (unabhängig von der Beurteilung des Gestzes als solches).

    Mithin heißt das viererlei:

    #1: Die Motivation des Beurkundungsbegehrens spielt für dieses selbst keine Rolle.
    #2: Die Motivation verbleibt im höchstpersönlichen Bereich des Begehrenden.
    #3: Es besteht keine Auskunftspflicht ggü. dem Urkundsbeamten oder Dritten.
    #4: Fehlende Auskunftspflicht kann kein Anknüpfungstatbestand für Rechtsfolgen auf anderen Gebieten sein.

    Und das rechtssystematische Problem liegt darin, daß sich diejenigen, die diese Gesetzgebung unbedigt wollten, nun selbst nicht an ihr eigenes Recht halten, sondern Rechtskategorien einführen, die das Gesetz selbst nicht nur nicht zuläßt, sondern ausdrücklich untersagt.

    • 👍🏼
      Sie treffen wiedermal den Nagel zielsicher auf den Kopf!

  • Ein sehr interessanter Fall.
    Denn, wenn ich es richtig verstehe, hat die „Dame“ ja gar nichts illegales getan.
    Sie hat das genutzt, was das Gesetz ermöglicht.

    Warum, weshalb dieser Mann sein Geschlecht gewechselt hat, dürfte doch eigentlich gar keine Rolle spielen.

    Das Recht und die Freiheit einmal jährlich das Geschlecht zu wechseln steht uns doch allen wohl zu. 🙂

    • Er hat halt seine Klappe nicht halten können und wurde dann angeschwärzt. Vermutlich von einer Frau, die seinetwegen auf eine Beförderung hätte verzichten müssen.

    • Naja, er hat sich als offensichtlich ungeeignet für eine Beförderung erwiesen. Dass man das Geschlecht wechselt, um Karriere zu machen – clever, Das offen zu sagen – meep, sorry, zu blöd 😉 Denn wenn er es nicht gesagt hätte… hätte man es zwar vermuten, aber nie beweisen können…

  • Das Ganze ist doch ein weiteres Beispiel für die Willkür-Justiz, die mittlerweile in Deutschland herrscht. Das, was in den Gesetzen steht (egal, ob sie nun vernünftig sind oder nicht), wird je nach Gutdünken und politischer Lage mal respektiert, mal ignoriert. Das hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun.

  • Über was in diesem Land diskutiert wird …

    Ich komm‘ mir immer häufiger vor, wie auf einen fremden Planeten verklappt.

    Nichts, aber auch gar nichts, hat mehr mit den ersten 45 Jahren meines Lebens in diesem Land gemeinsam.

  • Wie immer: Was ist der eigentliche Skandal? Dass die „Kollegen“ SIE angeschwärzt haben. Heißt: In der Polizei ist die Mehrheit FÜR solche objektiv unsinnigen Gesetze. Im Prinzip dasselbe, wie die Heilbronner Pinocchio-Sache.
    Die „Faust in der Tasche“ ist ein Mythos. Die Mehrheit der Deutschen will das alles so. Deshalb ist auch der linke Protest so albern. Die haben ihr Ziel doch längst erreicht, wollen aber natürlich immer noch mehr.

  • Aber genau das will man doch in Deutschland?

  • Was bitte ist eine „missbräuchliche Änderung des Geschlechtseintrages“? Gibt es irgendwo eine Definition darüber? Oder muss ich mir in diesem Staat nun schon darüber Gedanken machen, ob ich aus den richtigen Motiven eine legale Handlung vornehme, z.B. bei Grün über die Straße gehe, nicht weil ich über die Straße will, sondern weil ich schneller an mein Ziel kommen will? Langsam wird 1984 von George Orwell im Vergleich zu unserer schönen neuen Welt eine Verharmlosung…

    • Naja, die „missbräuchliche Verwendung“ ist, zu sagen, dass man eine Frau ist, obwohl man sich nicht als Frau fühlt. Klar, ist nicht nachweisbar, es sei denn man gibt es offen zu…
      Interessant wäre dann aber der Fall, wenn eine Frau sich nicht als Frau, sondern als Mann fühlt, aber keine Geschlechtsänderung beantragt hat und dann trotzdem wegen einer Frauenquote befördert wird…

    • Gibt es m. E. nicht. § 2 des Gesetzes: „Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag geändert werden soll, indem sie durch eine andere der in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes vorgesehenen Angaben ersetzt oder gestrichen wird. …“ § 7 Quotenregelungen: (1) Wenn für die Besetzung von Gremien oder Organen durch Gesetz eine Mindestanzahl oder ein Mindestanteil an Mitgliedern weiblichen und männlichen Geschlechts vorgesehen ist, so ist das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht der Mitglieder zum Zeitpunkt der Besetzung maßgeblich. (2) Eine nach der Besetzung erfolgte Änderung des Geschlechtseintrags eines Mitglieds im Personenstandsregister ist bei der nächsten Besetzung eines Mitglieds zu berücksichtigen. …“ Missbrauch nicht vorgesehen.

      • Naja, sagen wir doch einfach die Thematik hat das nötige Potential für die Methodenlehrevorlesung an der Uni 😉
        Aber ich glaube mal, das ist eher nichts für hier 🙂

  • „Die Person habe ihren Geschlechtseintrag nur von männlich zu weiblich geändert, um von der Frauenförderung zu profitieren.“ Es ist meines Wissens im Gesetz über die sexuelle Selbstbestimmung nicht vorgesehen, Gründe und Motive zu prüfen, quasi nur „ernsthafte“ Geschlechtswechsel anzuerkennen! Hier wird das Gesetz AUFGEWEICHT. Was vielleicht ein Präzedenzfall sein könnte. Künftig dürfte bei jedem Geschlechtswechsel jemand klagen können, der die Absicht für nicht echt hält, meint, der Betroffene wolle sich irgendwelche Vorteile verschaffen. Na dann viel Spaß.

  • Frauenquoten sollen Gleichberechtigung fördern – aber was passiert, wenn Männer automatisch benachteiligt werden? Man ändert legal sein Geschlecht, um von einer Frauenförderung zu profitieren, Quotenpolitik darf nicht zur Männerdiskriminierung werden. Gleichstellung heißt faire Chancen für alle, nicht Vorzugsbehandlung nach Geschlecht.

    Ein Gesetz, das einen jährlichen Geschlechtswechsel erlaubt, war von vornherein missbrauchsanfällig und gehört abgeschafft!

    • und zwar am besten gestern!!

  • Das Ganze ist schlimmer, als die Polizei erlaubt und einfach nur noch lächerlich!

  • >>…störten den Betriebsfrieden „erheblich und nachhaltig“<>Zudem habe die Person ihre Pflicht verletzt, „sich gesetzestreu zu verhalten“ – weil sie vor dem Standesamt die „unwahre“ Versicherung abgegeben habe, „dass der gewählte Geschlechtseintrag (weiblich) ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht.“<<

    Das kann ich mir nicht vorstellen. Dann wäre jeder genderfluide Mensch ebenfalls in dieser Kategorie.

  • Wieso wird eine Frau überhaupt schneller befördert? Die Regel ist Männerdiskriminierung pur! Was einzig und allein zählt, ist Eignung, Befähigung und Leistung.

    • Normalerweise ist das auch fast überall so ,allerdings gelten in deutsch Buntland ganz andere Masstäbe ,nicht nur bei der Polizei….

  • Ob jemand einen Roman schreiben sollte mit dem Titel:
    “ Frau Kommissarin—- Karriere adieu ?“

  • Finde ich völlig legitim und rechtskonform, was der Polizeikommissar gemacht hat. Wenn man das nicht möchte, dann muss das Gesetz weg.

  • „ Polizeikommissar änderte Geschlecht, um von Frauenförderung zu profitieren“

    Ich dachte immer Qualifikation ist das Kriterium. Aber das gilt bei uns in der Firma auch schon lange nicht mehr. Und das bezieht sich genauso auf Frauen wie Männer.

  • Die Tierwelt ist ja schon gut erforscht, kriegerisches Verhalten und Sozialisierung bei verschiedenen Tierarten sind ja anscheinend bekannt und (erklärend) erforscht.
    Was ich gern wissen möchte, ohne gleich das ganze Internet nachlesen zu müssen:
    Welche Tierart verhält sich ähnlich dem Menschen und liegt vor welchen Göttern auf den Knien?
    Der Hund versteht zahlreiche Kommandos und Handzeichen (Katzen auch, ist denen nur egal) Der Mensch versteht nicht ein einziges Wau Wau. Glaubt aber die Spitze der Evolution zu sein. Das Selbstbestimmungsrecht geht dann in Richtung Vollendung? Aha….

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