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Der Digital Networks Act der EU-Kommission – die nächste europäische Bürokratiefalle?

Mit dem Digital Networks Act will die EU den Breitband- und Mobilfunkausbau in Europa voranbringen. Doch ob sich damit private Investitionen tatsächlich mobilisieren lassen, ist fraglich.

Glasfaserkabel für Breitband-Internet (IMAGO/Rene Traut)

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Mit dem Digital Networks Act (DNA) tritt in diesen Tagen ein Infrastrukturrahmenwerk der Europäischen Union in seine finale Gesetzgebungsphase ein. Nach vorbereitenden Konsultationen im vergangenen Jahr liegt nun der offizielle Vorschlag der EU-Kommission vor, der die nationalen Telekommunikationsnetze der Mitgliedstaaten nach einheitlichen Regeln harmonisieren soll.

Ziel ist es, die immense technologische Lücke zu den führenden digitalen Ökonomien in den USA und China zu schließen und der Wirtschaft den rechtlichen Rahmen zu geben, um den Ausbau von 5G-Technologie und Glasfasernetzen zügig und rechtssicher voranzutreiben. Die Federführung dieses Projekts liegt bei der Technologiekommissarin Henna Virkkunen.

Der DNA wird den bisherigen europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) ersetzen und den strukturellen Rahmen für Wettbewerb, Cybersicherheit und den Aufbau digitaler Netze schaffen. Gelingt es der EU-Kommission, eine Einigung im Europaparlament und im Europäischen Rat zu erzielen, was als wahrscheinlich gilt, könnte das Regelwerk bereits im Januar 2027 in Kraft treten. Anschließend muss es noch in nationales Recht übertragen werden.

Als Finanzrahmen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur steht auf der Ebene der EU von 2021 bis 2027 das Digital Europe Programme mit einem Gesamthaushalt von rund 7,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Es unterstützt Projekte in den Bereichen Cybersicherheit, Cloud-Lösungen sowie den Ausbau der digitalen Infrastruktur. Ergänzend trat vor einem Jahr die Connecting Europe Facility (CEF Digital) mit einem Volumen von 865 Millionen Euro in Kraft, die gezielt den Ausbau von Gigabit-Breitband- und 5G-Projekten in der EU fördert.

Auch auf der Ebene der einzelnen EU-Staaten werden vorwiegend öffentliche Investitionsmittel bewegt. So investierte die Bundesrepublik im Jahr 2025 etwa vier Milliarden Euro aus öffentlichen Mitteln in die Digitalisierung, davon rund 2,9 Milliarden Euro in den Breitbandausbau. Ergänzend engagierte sich der private Sektor mit mehr als zehn Milliarden Euro beim Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen.

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Auf EU-Ebene legten die Mitgliedstaaten in ihren digitalen Roadmaps Maßnahmen mit einem kumulierten Volumen von 288,6 Milliarden Euro vor. Davon stammen etwa 205,1 Milliarden Euro aus öffentlichen Haushalten, der Rest entfällt auf private Investitionen und Kofinanzierungen durch Unternehmen und regionale Akteure. Auch EU-Programme wie Digital Europe, CEF Digital, Horizon Europe, InvestEU oder die IPCEIs ergänzen diese nationalen Mittel und sollen gezielt Netz- und Technologieprojekte fördern.

Im Vergleich mit den USA zeigt sich ein deutlich anderes Investitionsprofil: Dort dominieren private Mittel, mit einem Transaktionsvolumen von über 200 Milliarden US-Dollar in digitaler Infrastruktur. Öffentliche Ausgaben, etwa im Bereich Forschung und Entwicklung, lagen bei rund 145 Milliarden US-Dollar, unter anderem im Verteidigungs- und Technologiebereich.

In Amerika ist es vor allem die Privatwirtschaft, die die Mittel bewegt, während die Europäer traditionell auf zentrale Planung und den Staat setzen. Was der Digital Networks Act leisten kann, um weiteres privates Kapital zu mobilisieren, angesichts der bereits bestehenden nationalen Bemühungen, ist fraglich. Ökonomisch dürfte sich wenig ändern: Der europäische Wirtschaftsstandort bleibt generell ein schwieriges und zu stark reguliertes Pflaster, in dem Investitionen komplexer und weniger flexibel als in den USA umgesetzt werden können.

Die DNA tritt EU-weit in Kraft und betrifft insbesondere Telekommunikations- und Infrastrukturunternehmen unmittelbar. In Deutschland zählen dazu vor allem die Deutsche Telekom, Vodafone Deutschland und Telefónica Deutschland (O2) als Betreiber umfangreicher Mobilfunk- und Festnetzinfrastruktur sowie als Inhaber zentraler Frequenzlizenzen. Auch Glasfaseranbieter, regionale Netzbetreiber und Stadtwerke, die in den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen investieren, fallen unter den neuen Regulierungsrahmen.

Positiv hervorzuheben ist, dass die DNA den Unternehmen in diesem Marktsegment längere und stabilere Frequenzrechte einräumt, was Investitionsentscheidungen planbarer macht. Es bleibt abzuwarten, wie sich Transparenzpflichten, die von der EU angestrebten Nichtdiskriminierungsregeln und die Sicherheitsvorgaben im folgenden Regulierungsprozess ausgestalten werden und wie sich die neue EU-Compliance-Struktur konkret zeigt.

Aus Sicht der Verbraucher wäre es wünschenswert, wenn der Ausbau von 5G- und Glasfasertechnik zu einem stabilen und zuverlässigen Netz führt, insbesondere im nach wie vor lückenhaften deutschen Netz. Rechtssicherheit für große Netzbetreiber und Ausbauanreize für die Infrastruktur kommen diesen zugute, während auch kleinere Anbieter künftig auf einheitliche Marktregeln zählen können.

Das Gesetz legt den Rahmen für die digitale Infrastruktur der Europäischen Union grundlegend neu fest, ohne unmittelbar neue Kosten zu verursachen – was angesichts der angespannten Haushaltslage als positive Nachricht gilt. Ein einheitlicher europäischer Ordnungsrahmen kann zudem nationale Unsicherheiten reduzieren und grenzüberschreitende Unterschiede abbauen, wodurch sich die Transaktionskosten für Unternehmen potenziell verringern.

Der Vorstoß der EU-Kommission im Rahmen der DNA ist jedoch mit einem Vorbehalt zu betrachten. In den bisherigen Verhandlungen deutete sich an, dass sich Brüssel Eingriffe in die Preisgestaltung, Zugangspflichten und Sicherheitsauflagen vorbehält. Dadurch könnte eine neue, tief in den Investitionsprozess intervenierende Bürokratie entstehen, die großen Marktakteuren Vorteile verschafft, während neue Wettbewerber faktisch vom Markteintritt ausgeschlossen werden.

Zudem könnte die zentrale Koordination von Frequenzen auf EU-Ebene den Wettbewerb einschränken, wenn bestehende Marktteilnehmer durch Nähe zur Politik begünstigt werden. Es bleibt abzuwarten, ob der Regulierungsrahmen zu einer Barriere für den Marktzugang wird oder ob es tatsächlich gelingt, den Innovationsprozess innerhalb der EU-Wirtschaft zu beleben.

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11 Kommentare

  • Sozialismus wird nie gewinnen.

  • Nur ein Dexit wir D retten.

    • Der Brexit hat die Briten nun auch nicht unbedingt voran gebracht. Einfach aus der EU austreten – damit allein ist es nicht getan.

      • Ohne Starmer ginge es GB gut.

  • Nun, wenn der Netzausbau – auch nach EU-Vorstellungen – vorwiegend von Netzbetreibern vorgenommen und finanziert werden soll, stellt sich doch ernsthaft die Frage, welcher Netzbetreiber bei ungeklärten Zu- und Eingriffsrechten freiwillig inn den Netzausbau würde investieren wollen.

  • Kann die EU Kommissionen was anderes als Bürokratiemonster und überflüssige Vorgaben machen?
    Auflösen muss die sich. Hat sich nämlich überflüssig gemacht.
    Souveräne Staaten First. Schluss mit EU Diktatur!

  • Nun, ob „Henna WirKönnen“ nicht bereits den Tatbestand sexualisierter Gewalt erfüllt?

  • Alles, was die Kaiserin der EU anfasst, ist kriminell, Verschwendung von Steuergeldern oder geht daneben.

  • Die EU sollte ein EU-Abschschaffungs Act verabschieden.

    Es wäre die beste Regelung dieser Klüngel und Menschenschädigungs Vereinigung.

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