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Thüringen

Ausschluss von AfD-Mitgliedern zulässig: Verfassungsgericht bestätigt Extremismus-Klausel für Nachwuchsjuristen

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat den Ausschluss von AfD-Bewerbern von einem juristischen Pflichtdienst bestätigt. Es geht um eine Extremismus-Klausel aus dem Jahr 2022 – ein Jahr zuvor war die AfD in Thüringen als extremistisch eingestuft worden.

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Die AfD hatte mit einer Klage gegen eine Juristen-Regelung in Thüringen keinen Erfolg (Imago / Jacob Schröter).

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Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat den Ausschluss von AfD-Bewerbern vom juristischen Vorbereitungsdienst bestätigt. Das urteilte das höchste thüringische Gericht am Mittwoch. Demnach sei Bewerbern, „die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig sind“, die Zulassung zu dem Vorbereitungsdienst zu versagen – auch ohne eine gerichtliche Entscheidung.

Die AfD-Landtagsfraktion hatte gegen eine seit 2022 im Thüringer Juristenausbildungsgesetz (ThürJAG) verankerte Klausel geklagt, die diesen Ausschluss verfassungsfeindlicher Bewerber ermöglicht. Die Partei sah darin ein Berufsverbot und stieß deshalb ein Normenkontrollverfahren an – über das jetzt von dem Verfassungsgerichtshof ablehnend entschieden wurde.

Entscheidend war die Frage, ob die Klausel mit der Berufsfreiheit vereinbar sei. In einer Pressemitteilung erklärte das Gericht diesen „Eingriff in die Berufsfreiheit“ mit Verweis auf die „Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege“ als zulässig. Die Rechtspflege setze voraus, dass das gesellschaftliche Vertrauen in die Justiz bestehen muss. „Hiermit ist es unvereinbar, wenn im juristischen Vorbereitungsdienst Referendare beschäftigt sind, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig sind.“

Der thüringische Landesverband der AfD wird vom dortigen Verfassungsschutzamt seit 2021 – also ein Jahr bevor die entsprechende Klausel im ThürJAG verankert wurde – als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingestuft, ihre Mitglieder werden deshalb als aktiv gegen die Verfassung agierende Personen gehandelt.

Der Verfassungsgerichtshof hielt jetzt jedoch auch fest: Der „Eingriff in die Berufsfreiheit“ nach Paragraf 8 Absatz 1 Nummer 3 des ThürJAG sei „nur verhältnismäßig, wenn die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Handlungen von einigem Gewicht sind“. Damit ist gemeint, dass die Zugehörigkeit zu einer Partei „für die Versagung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst“ nicht ausreicht.

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Wie genau der entsprechende Paragraf dann angewendet werden soll, geht aus der Pressemitteilung nicht hervor. Es kann erwartet werden, dass das Gericht eine Einzelfallprüfung für gerechtfertigt hält – so wie es beispielsweise auch bei Beamten der Fall ist. Kann einer Person dann eine verfassungsfeindliche Bestrebung abseits ihrer Parteizugehörigkeit amtlich attestiert werden, könnte sie von dem Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden.

In Paragraf 8 Absatz 1 Nummer 3 des ThürJAG steht seit 2022: „Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist Bewerberinnen und Bewerbern zu versagen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig sind“. Dass jedes Parteimitglied einer vom Verfassungsschutz als „extremistisch“ eingestuften Partei gemäß dieses Gebots abgelehnt werden kann, ist dem Paragrafen aber eben nicht zu entnehmen.

Im Vorfeld der Entscheidung hatte der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichts, Klaus von der Weiden, bereits festgehalten: „Die Sache ist nicht einfach.“ Die AfD hatte auch deshalb gegen die Klausel geklagt, weil sie darin einen Verstoß gegen die gebotene Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb sah. Außerdem ist der Vorbereitungsdienst notwendig, um Volljurist zu werden. Nur durch den Dienst können Studenten zum zweiten Staatsexamen zugelassen werden.

In ähnlich gelagerten Fällen gab es zuletzt mehrmals Streit in anderen Bundesländern. Jeweils handelte es sich um Einzelfallentscheidungen, beispielsweise wurde im Sommer einem Diplomjuristen das Rechtsreferendariat im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis vom Verwaltungsgericht Koblenz entsagt.

Es handelte sich bei dem Beschwerdeführer um ein ehemaliges Mitglied der mittlerweile aufgelösten AfD-Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“, der zudem noch ein Buch veröffentlicht hatte, in dem er in den Augen des Gerichts menschenverachtende Texte verfasst hatte. Worte wie „Neger“ oder „Erdnussköpfe“ wurden als Synonym für schwarze Personen verwendet, auch die Begriffe „Affenjungen“ und „Schimpansen“ fielen in diesem Kontext. „Diese Aussagen sprechen für sich“, urteilte dann das Gericht.

wl

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67 Kommentare

  • „Die Rechtspflege setze voraus, dass das gesellschaftliche Vertrauen in die Justiz bestehen muss.“

    Welches natürlich vollumfänglich vorhanden ist….
    Danke für den Brüller!

    114
    • Ich vertraue voll und ganz auf die Rechtstreue der sozialistischen Rotrobenbrigade in Karlsruhe. Besonders seit sie im Kanzleramt zum Leichenschmaus über Deutschland eingeladen waren.

      • …..und nach wie vor auch sind!

    • Das ist echt ein Brüller!

  • Es kann durchaus passieren, das das Pendel in die andere Richtung ausschlägt.
    SED und Grüne sollten sich auf so etwas einstellen.

    • Und genau DESHALB übt die Bundeswehr die Aufstandsbekämpfung!
      Noch Fragen…?!

      • Mit bunten Fähnchen? 😀

      • Oder: EuroGendFor

    • Deshalb werden sie ja gerade so „kriegstüchtig“.

  • Chinesische Staatsform – chinesische Justiz.

    Alles normal soweit.

    Kriminogene menschliche Entwertungsbezeichnungen/Beleidigungen zu zivilgesellschaftlichen Zielmarkierungszwecken privater Erziehungs- & Korrekturmaßnahmen von links natürlich weiterhin straffrei & unbedingt gewollt, wie in jeder anderen trivial-gutbürgerlichen UnsereDemokratie stalinistischer Prägung.

  • Alles ok.
    Nur dann überprüfen wir bitte auch die Linke, die Grünen, die SPD …
    In diesem Moment fällt mir der Verfassungsschutzpräsident Thüringens, Herr Kramer, der ohne Richterbefähigung ins Amt geschleust wurde, ein.

  • In Bayern gab es einen vergleichbaren Fall. Hier wurde allerdings vom Gericht entschieden, dass der Staat auch einem „problematischen“ Kandidaten die Ausbildung im Referendariat ermöglichen muß.

    • Es wollen alle Kartellexperten noch gar nicht wissen, wie schnell sich der Wind bei Sturm dreht!

  • Aber mit extremistischen SED-Mitgliedern oder Antifa nahem Klientel hat der Verfassungsgerichtshof keine Probleme? Das ist ja ein richtig illustrer demokratischer Verein.

    • Das ist ganz einfach zu erklären. ALLE Gerichte in Deutschland werden parteipolitisch besetzt. War schon immer so. Die Verfassung selbst (Gewaltenteilung) hat in D noch nie Anwendung erhalten.

    • Sie sind halt im Geiste wie Brüder und Schwestern! So erklärt sich die Blind- und Taubheit vom BVS.

      • Gendern Sie bitte richtig: BrüderInnen 🙂

    • Die sitzen alle in diesem „Gericht“…

      • Eines Tages werden die nicht im, sondern zu Gericht sitzen.

  • Ich würde zu gerne wissen, welchen politischen Hintergrund diese Verfassungsrichter haben und ob sie privat links-aktivistisch tätig sind.

  • Justitia wird seit vielen Jahren auf eine harte Probe gestellt. Meine Beobachtung : Die Balance auf der Rasierklinge wird Deutschland nicht weiterbringen. Klare Rechtsprechung inkl. normaler Menschenverstand sind momentan schwierig.

  • Ich frage mich immer, ob man mit solchen Gesetzen oder Urteilen auch bedenkt, dass die AfD im Falle ihres Amtsantrittes nicht eben jene zuvor erlassenen Gesetze bzw. Urteile nützen könnte um sie z.B. bei Mitgliedern der Antifa oder der studentischen Asta zum Einsatz zu bringen. Aber so weit scheinen weder die aktuellen Richter noch die aktuellen Politiker zu denken. Deshalb zählt am Ende nur die Freiheit!

  • Unverstaendlich, dass es wie ein Kollektivurteil wirkt.
    Man urteilt ueber einzelne Personen einzig aufgrund einer Mitgliedschaft und unterstellt diesen -aehnlich einer Sippenhaft- den Vorwurf eines „Extremismus“.

    Muesste dies juristisch nicht auch einer individuellen Ueberpruefung standhalten ?
    Oder wieso duerfen dann Faeser, Klingbeil, etc der AntiFa nahestehen, obwohl die auch eine extremistische Position bezieht ? Und in den USA als Terroristen eingestuft …..

  • Die Überschrift ist mindestens irreführend und jedenfalls „reißerisch“. Dass eine Mitgliedschaft in der AfD für den Ausschluss aus dem jur. Vorbereitungsdienst ausreicht, geht aus den hier dargelegten Infos zum Urteil keineswegs hervor. Vielmehr sind offenbar Einzelfall- Entscheidungen erforderlich. Und das ist auch gut so.

    Denn Extremisten in der Justiz braucht kein Bürger, egal aus welchem Lager sie kommen. Und natürlich muss man dabei auch ins linksgrüne Lager und das Lager von „unserer Demokratie“ schauen! Denn offene Grenzen und Sozialhilfe für alle sind m.E. keineswegs mit der Verfassung unseres sozialen Rechtsstaates vereinbar, auch wenn es erstmal nett klingt.

  • Ich hoffe den etablierte Parteien ist klar, dass ihre Regierungsbeteiligung nur bei exzellenter politischer Arbeit verlängert wird. Denn wenn die AfD Regierungspartei wird, bleibt die Verfassungsschutzbehörde dem Innenministerium eine weisungsgebunde Behörde. Dieses Gesetz kann dann ganz schnell zum Boomerang für „UnsereDemokraten“ werden.
    Ob das gut für das Land ist steht auf einem anderen Blatt.

  • Seit Jahren kritisieren EU und UN genau die in Deutschland allzu enge Verflechtung zwischen Politik und Justiz! Alle Mahnungen und Aufforderungen, dies zu ändern, wurden und werden bis heute ignoriert. Im Gegenteil: die Gewaltenteilung, einer DER Säulen einer Demokratie, verwischt fast schon im Wochentakt zu einem Gebilde, welches in autokratisch und diktatorisch geführten Staaten üblich ist. Dies ist u.a. ein Grund dafür, warum in Deutschland ausgestellten internationalen Haftbefehle bedient werden KÖNNEN, aber nicht müssen! Meiner Meinung nach, sollte sowohl die EU, die UN eventuell auch die USA deutlich mehr Druck ausüben. Ein weiteres Ignorieren ist nicht länger hinzunehmen und MUSS zu schmerzhaften Konsequenzen führen. Anders ist dieser undemokratischen Praxis und Klüngel nicht mehr beizukommen!

  • Der Bumerang fliegt bereits…!

  • An dem Urteil erkennt man, wie weit sich die Richter von der Realität entfernt haben. Seit Jahren urteilen sie nur im Sinne der Excektive und nennen es dann „im Namen des Volkes!. Es würde einem Rechtsstaat guttun, Richter zu haben, die ausschließlich nach dem Gestz urteilen. D ist weit davon entfernt.

  • Wer noch immer Blockparteien wählt, macht sich mitschuldig.

  • Und Sie, lieben Nachbarn, mőchten etwas Putin vorwerfen?!

  • Seit Jahren bereits wird im Bundestag unter der Hand über die Frage debattiert, was geändert werden muss, damit eine potenzielle Björn-Höcke- oder Alice-Weidel-Regierung nicht die Grundfeste der Republik ins Wanken bringen kann.
    Ich bin der Meinung das die Grundfeste der Demokratie sich die alt Parteien schon längst zur Beute gemacht haben.
    M.G.

  • Es wird Zeit,dass Trump sich „Europa“ und ganz besonders Deutschland gründlich! anschaut und der Rubio-Plan umgesetzt wird.

  • Eine niederträchtige und erbärmliche Farce ist das, von vorne bis hinten und von unten bis oben, was hier als Rechtsprechungs-Simulation präsentiert wird, und eine Schande für das ganze Land noch obendrein. Pfui Teufel !

    Bekanntlich hat sich dieser „Verfassungsgerichtshof“ bereits in der jüngeren Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert, wie allgemein bekannt sein dürfte. Wie kommt es ? Nun, es sind wohl die offenkundig falschen Leute auf „verschlungenen Wegen“ in dieses Gremium gelangt (worden !!). Wer meint, dabei einen „Zufall“ gefunden zu haben, darf ihn gerne behalten.

    • Einen ‚Zufall‘ finde ich zwar auf Anhieb nicht, aber ich rieche stattdessen eine ziemliche Menge ‚Mettbrötchen‘ – längst nicht mehr taufrisch, sondern inzwischen deutlich jenseits des ‚Kipppunktes‘, die man dem obrigkeitshörigen Dumpfmichel dennoch wie Erich Kästners sagenumwobenen Kakao anzudrehen versucht…

  • Standgericht muss es richtig heißen..

  • Das war doch klar!
    Das Verfassungsgericht tritt im Namen der Regierenden die Verfassung mit Füßen.

  • Da kann man nichts schönreden, das ist schlichtweg Apartheid.

  • Die „unsere Demokratie“ macht es möglich. Man regt sich über China, Türkei usw. auf und ist kein Stück anders. Im Gegenteil! Diese Regierung mit ihren weisungsgebundenen Institutionen verdient sich ihre große Abneigung ganz alleine.

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