Volksbegehren
Berliner Verfassungsgericht urteilt: Kein Recht auf Autofahren
Das Berliner Verfassungsgericht hat entschieden, dass das Volksbegehren „Berlin autofrei“ zulässig ist. Ziel des Begehrens ist es, dass nur noch 12 Privatfahrten pro Person im Jahr möglich sein sollen.

Am Mittwoch entschied das Berliner Verfassungsgericht, dass das Volksbegehren „Berlin autofrei“ zulässig ist. Dabei argumentierte das Gericht damit, dass es keinen Grundrechtsanspruch auf das Autofahren gebe. Die Initiative will, dass innerhalb des Berliner S-Bahn-Ringes nach einer Übergangszeit von vier Jahren nur noch zwölf Privatfahrten pro Jahr unternommen werden dürfen.
Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport hatte Bedenken gehabt, ob der Gesetzesentwurf mit der Verfassung vereinbar sei. Das Gericht schrieb in einer Pressemitteilung, dass die „gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens gegeben sind“. Weiter heißt es: „Das vorgesehene Gesetz greift auch nicht in Grundrechte ein. Aus diesen lässt sich kein Anspruch auf einen bestimmten straßenrechtlichen Gemeingebrauch, das heißt die dauerhafte Aufrechterhaltung allgemein eingeräumter Nutzungsrechte an öffentlichen Straßen herleiten.“
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Auch die Verhältnismäßigkeit sei gegeben. Der Gesetzesentwurf würde „wichtige Gemeinwohlziele“ verfolgen, wie den Klimaschutz oder den „Schutz von Leben und Gesundheit“. Das Gericht bestätigt, dass „die angestrebte Beschränkung des Kraftfahrzeugverkehrs zum Teil erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Privatpersonen haben dürfte“.
Die Initiative jubelt über die Entscheidung: „Wir haben gewonnen, und zwar auf ganzer Linie: Die Zukunft Berlins gehört der Sicherheit, dem Klimaschutz und der Gesundheit aller Berlinerinnen und Berliner — und nicht dem hemmungslosen Autoverkehr“. Am Mittwochabend fand eine Party statt, wie auf der Webseite der Initiative angekündigt wurde.
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Nun will die Gruppe die zweite Etappe der Unterschriftensammlung angehen: Dazu müssten innerhalb von vier Monaten mindestens sieben Prozent der Berliner, die für das Abgeordnetenhaus wahlberechtigt sind, unterschreiben. Das entspricht etwa 170.000 Unterschriften. Kommen so viele Unterschriften zusammen, dann würde es einen Volksentscheid geben.
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Die Initiative sagt auf ihrer Webseite, dass unter die Privatfahrten auch Umzüge und Fahrten in den Urlaub fallen. Langfristige Sondergenehmigungen für den Lieferverkehr sollen online beantragt werden können. Es wird mit Verwaltungskosten von fünf Millionen Euro gerechnet. Weitere Ausnahmen sind für Polizei und Rettungskräfte vorgesehen sowie für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
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„Berlin autofrei“ ist dabei auch Elektroautos gegenüber skeptisch: „Einfach nur die Verbrenner durch Elektroautos zu ersetzen, löst keines der Probleme, auf die unser Volksentscheid abzielt.“ Sollte das Volksbegehren die nächste Hürde nehmen, wäre die Bewegungsfreiheit der Bewohner stark eingeschränkt.
Tatsächlich finde ich diese Entscheidung an sich richtig gut, denn die Bürger in Berlin haben es nun endlich einmal selbst in der Hand zu entscheiden, was sie denn genau haben wollen. Faktisch ist haargenau DAS echte Demokratie!
P.S.: Und wenn sie sich`s gegen das Auto entscheiden, haben sie auch kein Mitleid verdient. Ganz einfach. 😉
Dabei argumentierte das Gericht damit, dass es keinen Grundrechtsanspruch auf das Autofahren gebe.
Es gibt aber auch kein Grundrechtsanspruch nicht Auto fahren zu dürfen!
„Die Zukunft gehört dem Pferd.
Das Automobil ist eine vorrüber gehende Erscheinung.“ Sagte wer? Ich erinnere mich nicht.
Berlin wird wohl auf Lastenräder umschwenken müssen.😂🤣😂
Diese Volksbefragung wird sicherlich eine Blaupause sein für ganz Deutschland.
Wow wie sexy! Berlin wird ja von Jahr zu Jahr immer attraktiver! Ich frage mich welche Hauptstadt das noch toppen kann?! Der Zustrom nach Berlin wird dadurch sicher noch einmal gepusht! Kein Wunder, dass die Mieten dort immer teurer werden. 🙁
Yo voll krass, die ganzen Digga’s mit ihrn AMG Protz-Fahrrädern. voll coool ey man 🌈
Berlin 2030 🤦♂️🤣
https://www.istockphoto.com/de/foto/eselskarren-im-medina-viertel-in-marrakesch-marokko-gm1495213162-518292478
Die Politiker fahren dann wahrscheinlich jeden Tag das ganze Jahr dienstlich.
Den Länderfinanzausgleich stoppen, dann können die Berliner ihre Fantasien auf eigene Kosten ausleben.
Hoffentlich dürfen die Berliner demnächst noch Luft holen, nicht, dass das Atmen auch kein Grundrecht ist. Ich bin mal gespannt, wie sich der Verkehr dann um die Sperrzone entwickeln wird, denn der, der Auto fährt, fährt ja dann drum herum.
Und was macht man mit alten Menschen, die zum Arzt müssen, oder Schwangeren? Die setzt man in den öffentlichen Nahverkehr? Viel Spaß, liebe Berliner wenn ihr dafür stimmt.
Ulf Poschold hat dazu heute auf WELT auch seinen Kommentar abgegeben. War ein Wunder, dass er dabei nicht geplatzt ist 😀
So wird unser aller und letzter Kaiser Wilhelm ll wohl doch noch Recht behalten.
„Das Auto ist eine vorübergehende Erscheinung. Ich glaube an das Pferd“
Ich halte das Urteil für falsch.
Gönne es aber Babylon-Berlin.
Werden sich das die Sonnenallee-
und andere Brennpunktbewohner
gefallen lassen?
Agenda 2030 und WEF lassen grüßen.
Demnächst auch in anderen Städten?
Der Autoverkehr in Berlin ist durchaus unter „täglicher Wahnsinn“ zu betrachten. Allerdings gehe ich davon aus, dass niemand zum Spaß in seinem Wagen sitzt. Und hier, ohne auch nur einen einzigen Gedanken an Alternativen zu opfern (die Öffis dürfen es ja wohl im heutigen Zustand kaum sein!), ganz einfach das Fahren zu verbieten – es ist so fern jeder ernstzunehmenden Intellektualität.
Ich begrüße es wenn unsere uns vertretenden Politiker und oberste Beamte, dann mit Sänften durch Berlin getragen werden. Das eröffnen von Sänften Taxi Unternehmen wird sicher ein voller Erfolg in der Berliner Startup Szene. Ich sehr schon die IPOs an der New Yorker Börse.
Das Gericht liegt offensichtlich falsch. Der Grundrechtsanspruch aufs Autofahren ergibt sich aus Art. 2 GG Abs. 1:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Darüber hinaus wäre ein solches Gesetz noch in anderen Punkten grundgesetzwidrig. Z.B. wäre es ein schwerer Eingriff in die Berufsfreiheit, da Ausnahmen völlig willkürlich gewählt wurden.
Und selbst das große Pro-Argument, dass damit ein erhebliches Ziel des Allgemeinwohls verfolgt wird, hanebüchen, da es weltweit kein einziges Beispiel für ähnliche Einschränkungen gibt.
Zusätzlich stellt sich die Frage, ob das Land Berlin hier überhaupt vollumfänglich zuständig ist, oder ob hier in der Zuständigkeit des Bundes gewildert werden soll.
Prinzipiell ist ein Volksentscheid zu begrüßen, egal in welcher Frage wie entschieden wird.
Es gibt keine direktere Form der Demokratie, als den Volksentscheid. Und genau aus diesem Grund gibt es diesen nicht oder nur sehr selten.
Für die „Gleicheren“ wird es natürlich Ausnahmen geben müssen, ist ja klar. Herrlich, ich freue mich auf das Schauspiel. Vorwärts, immer vorwärts, heißa hopsa!
Solange die Verwaltungskosten von den Berlinern getragen wird und nicht vom Bund 😀 Wie geht man dann für eine Familie einkaufen? Schiebt den Einkaufswagen dann in die U-Bahn? Oder stehen dann überall E-Roller mit Gepäckträger rum? Freiheit sollte eigentlich heissen dass man sich Fortbewegen kann wie man möchte.
Die Formulierung „dauerhafte Aufrechterhaltung allgemein eingeräumter Nutzungsrechte an öffentlichen Straßen“ finde ich ein bisschen schwierig. Die Lesart soll natürlich sein, dass es sich hier um zuvor eingeräumte Rechte (Führen eines führerscheinpflichtigen Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr) handelt.
Das ist aber jetzt schon kein allgemein eingeräumtes Recht, sondern beschränkt sich genau genommen auf Führerscheininhaber.
Die vom Gericht hier getroffene Formulierung lädt dazu ein, von totalitären Strukturen missbraucht zu werden, indem vielleicht einfach AfD-Politikern das allgemein eingeräumte Nutzungsrecht der Bürgersteige entzogen werden könnte.
Klar, das ist ein überzogenes Beispiel, aber die Möglichkeiten des Missbrauchs enden hier nur mit der Machtgier derer, die sie zu missbrauchen gedenken.
Ich starte schon mal ne Crowdfunding Campaign, um n Renneselverleih aufzumachen. Auch Eselkarren für Familien. Fragt sich nur, woher ich die benötigten Fachkräfte rekrutieren kann. Vielleicht australische Austauschstudenten. Hm!
der Länderfinanzausgleich muss weg. und dann können die Berliner ihre Wirtschaft selbst organisieren.
Statt erstmal Konzepte zur Verkehrsberuhigung oder überhaupt erstmal Verkehrskonzepte zu entwickeln. Aber dafür ist der politische Berliner zu unfähig.
Die Steinzeit holt Deutschland ein!