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Volksbegehren

Berliner Verfassungsgericht urteilt: Kein Recht auf Autofahren

Das Berliner Verfassungsgericht hat entschieden, dass das Volksbegehren „Berlin autofrei“ zulässig ist. Ziel des Begehrens ist es, dass nur noch 12 Privatfahrten pro Person im Jahr möglich sein sollen.

Sollte der Volksentscheid alle Hürden nehmen, wäre Autofahren in Berlin extrem eingeschränkt. (Symbolbild)

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Am Mittwoch entschied das Berliner Verfassungsgericht, dass das Volksbegehren „Berlin autofrei“ zulässig ist. Dabei argumentierte das Gericht damit, dass es keinen Grundrechtsanspruch auf das Autofahren gebe. Die Initiative will, dass innerhalb des Berliner S-Bahn-Ringes nach einer Übergangszeit von vier Jahren nur noch zwölf Privatfahrten pro Jahr unternommen werden dürfen. 

Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport hatte Bedenken gehabt, ob der Gesetzesentwurf mit der Verfassung vereinbar sei. Das Gericht schrieb in einer Pressemitteilung, dass die „gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens gegeben sind“. Weiter heißt es: „Das vorgesehene Gesetz greift auch nicht in Grundrechte ein. Aus diesen lässt sich kein Anspruch auf einen bestimmten straßenrechtlichen Gemeingebrauch, das heißt die dauerhafte Aufrechterhaltung allgemein eingeräumter Nutzungsrechte an öffentlichen Straßen herleiten.“

Auch die Verhältnismäßigkeit sei gegeben. Der Gesetzesentwurf würde „wichtige Gemeinwohlziele“ verfolgen, wie den Klimaschutz oder den „Schutz von Leben und Gesundheit“. Das Gericht bestätigt, dass „die angestrebte Beschränkung des Kraftfahrzeugverkehrs zum Teil erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Privatpersonen haben dürfte“. 

Die Initiative jubelt über die Entscheidung: „Wir haben gewonnen, und zwar auf ganzer Linie: Die Zukunft Berlins gehört der Sicherheit, dem Klimaschutz und der Gesundheit aller Berlinerinnen und Berliner — und nicht dem hemmungslosen Autoverkehr“. Am Mittwochabend fand eine Party statt, wie auf der Webseite der Initiative angekündigt wurde. 

Nun will die Gruppe die zweite Etappe der Unterschriftensammlung angehen: Dazu müssten innerhalb von vier Monaten mindestens sieben Prozent der Berliner, die für das Abgeordnetenhaus wahlberechtigt sind, unterschreiben. Das entspricht etwa 170.000 Unterschriften. Kommen so viele Unterschriften zusammen, dann würde es einen Volksentscheid geben. 

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Bei dem Volksentscheid stimmen die Wahlberechtigten direkt über den Gesetzesentwurf ab. Der Entscheid wäre erfolgreich, wenn mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten dafür stimmt. Außerdem muss insgesamt eine Mehrheit aller, die abgestimmt haben, für den Entwurf gestimmt haben. 

Die Initiative sagt auf ihrer Webseite, dass unter die Privatfahrten auch Umzüge und Fahrten in den Urlaub fallen. Langfristige Sondergenehmigungen für den Lieferverkehr sollen online beantragt werden können. Es wird mit Verwaltungskosten von fünf Millionen Euro gerechnet. Weitere Ausnahmen sind für Polizei und Rettungskräfte vorgesehen sowie für Personen mit eingeschränkter Mobilität. 

„Berlin autofrei“ ist dabei auch Elektroautos gegenüber skeptisch: „Einfach nur die Verbrenner durch Elektroautos zu ersetzen, löst keines der Probleme, auf die unser Volksentscheid abzielt.“ Sollte das Volksbegehren die nächste Hürde nehmen, wäre die Bewegungsfreiheit der Bewohner stark eingeschränkt.

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99 Kommentare

  • Tatsächlich finde ich diese Entscheidung an sich richtig gut, denn die Bürger in Berlin haben es nun endlich einmal selbst in der Hand zu entscheiden, was sie denn genau haben wollen. Faktisch ist haargenau DAS echte Demokratie!

    P.S.: Und wenn sie sich`s gegen das Auto entscheiden, haben sie auch kein Mitleid verdient. Ganz einfach. 😉

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    • Also ich fände das echt cool, unter der Bedingung, daß der Länderfinanzausgleich komplett abgeschafft wird. Das wäre eine absolute Win-Win-Situation! Die ganzen Gretas ziehen nach Berlin, und die ganzen Vernünftigen ziehen weg. So hat jeder einen Vorteil davon. Wir weniger Idioten, und die mehr Kommune!

    • In einer gebührenfinanzierten Medienlandschaft, und keine Gewaltenteilung existiert, kann es keine Demokratie sein, sondern eher eine Pseudo-Demokratie.

    • Wenn sie die Folgen ihrer Entscheidung dann auch finanziell selber stemmen, OK.
      Aber warum muss Bayern jeden Schwachsinn aus dem Bundeshauptslum bezahlen?

    • Ich sehe das wie Sie. Die Berliner haben es in der Hand. Und wenn sie ihren Hintern nicht hochkriegen und den Vorschlag ablehnen, sind sie selbst schuld. Da das mit der Digitalisierung in Berlin sowieso nicht klappt, stehen sie dann vor dem LAGeSo. um einen Termin zu beantragen, bei dem sie vor einer kompetenten und daher grünen Mitarbeiterin des Amtes ihr Anliegen auf eine Autofahrt vorbringen können. Und dieser Termin kommt garantiert innerhalb von sechs Monaten zustande. Die Bearbeitung des Antrags auf die Autofahrt dauert dann weitere neun Monate. Und wenn sie nicht gestorben sind, können sie also nach fünfzehn Monaten ihre Autofahrt antreten und genießen. Und sie können zeigen, wie man überholt ohne einzuholen. Das wissen sie in Berlin noch von früher, wie das geht.

    • Kann mal Jemand einem Provinzler sagen, wie groß diese Verbotszone eigentlich ist?

      • 88km²(Darf man das noch schreiben?), ein Zehntel der Fläche Berlins.

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      • Innerhalb vom S-Bahnring.

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    • Eigentlich bin ich da durchaus bei Ihnen.
      Allerdings ist die Entscheidung des Gerichts für mich nicht nachvollziehbar, denn das was da per Volksbegehren abgestimmt werden soll verstösst m.M.n. gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes. Wenn ich natürlich lediglich schaue ob es ein Grundrecht auf Autofahren gibt (und dann natürlich sowas nicht explizit finde), dann kommt so eine völlig bekloppte Entscheidung zustande. Keine Ahnung was die Richter geraucht haben.

      • Sehe ich genauso. Im Grundgesetz steht auch nicht das Grundrecht auf Brötchen essen. Diesem Irrweg nach, könnte man also auch einfach Brötchen verbieten.
        Die Grundidee unseres freiheitlichen Demokratiegedanken ist es nur dann etwas zu verbieten, wo es absolut nicht vermeidbar ist. Hier wird aber lediglich einer sozialistischen Ideologie nach dem Mund geredet.

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    • Stimmt nicht ganz: Im besten Fall wird abgelehnt, und bleibt, wie es ist. Die „vernünftigen“ müssten Unterschriften sammeln gehen. (Mir würden aus dem Stand für Berlin gleich mal 20 Themen einfallen.) Das aber macht ja keiner.
      Und die Richter, die diesen Irrsinn ernsthaft durchwinken, sind dann ja auch nicht weg.

    • Doof ist nur, wenn bei sowas die Studenten und sonstige Irre was entscheiden, und Tante Erna aus dem 4. Stock muss am Ende ihre drei Dosen Katzenfutter und vier Milch.. zu Fuß vom Aldi durch die Stadt nach Hause schleppen

      • In der Regel, also laut Wählerdemografie, wählt Tante Emma am liebsten ohnehin entweder CDU oder SPD. 😉

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        • Junge Menschen und Studenten besitzen oft gar kein Auto für die ändert sich gar nichts. Egal was die wählen.
          Das Taxen erlaubt sein werden glaube ich nicht. Wenn diese Initiative nichtmal E-Autos will werden dif auch keine Taxen wollen. Wenn dann Fahrrad-Taxen oder sowas.

          Wobei ich sowieso vermute das es ein bürokratischer Albtraum werden würde, in bester Berliner Tradition, mit jede Menge Lücken und Möglichkeiten zum Missbrauch.
          ZB die Ausnahme für Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit… Ich vermute mal das der Anteil derer in Berlin explodieren würde.
          Wie soll der Spass überwacht werden? Wie wird gezählt? Einfach nach Kennzeichen geht nicht. Denn es könnten mehrere Leute ein Fahrzeug nutzen.
          Wenn Fahrzeuge weniger bewegt werden stehen sie mehr rum… bin gespannt wie sie die Stellplatzprobleme lösen wollen.
          Denn die Initiatoren glauben doch nicht ernsthaft, daß es bei Erfolg „puff“ macht und alle Autos verschwinden.

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        • Was Tante Emma macht, weiß man nicht. Ob sie überhaupt Katzen hat?
          Teddy sprach von Tante Erna. Und die wählt AfD und fährt noch Auto.

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        • Tante Emma wählt gar nicht.
          Taxis werden wohl erlaubt sein.
          Aber so eine Fahrt kann sie sich
          nicht leisten… Also U- u. S-Bahn
          oder Bus.

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  • Dabei argumentierte das Gericht damit, dass es keinen Grundrechtsanspruch auf das Autofahren gebe.
    Es gibt aber auch kein Grundrechtsanspruch nicht Auto fahren zu dürfen!

  • „Die Zukunft gehört dem Pferd.
    Das Automobil ist eine vorrüber gehende Erscheinung.“ Sagte wer? Ich erinnere mich nicht.

    • Nun, war das nicht der Kaiser … ?

      • Genau, Beckenbauer hats gesagt 😂

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  • Berlin wird wohl auf Lastenräder umschwenken müssen.😂🤣😂

    • Wozu selber strampeln, in dem Verbot steht nichts von Kamelen oder Eseln…

  • Diese Volksbefragung wird sicherlich eine Blaupause sein für ganz Deutschland.

  • Yo voll krass, die ganzen Digga’s mit ihrn AMG Protz-Fahrrädern. voll coool ey man 🌈

    • 🤣🤣 danke Digga!!💪🏼

    • AMG = Arbeitslos mit Grundsicherung.

  • Wow wie sexy! Berlin wird ja von Jahr zu Jahr immer attraktiver! Ich frage mich welche Hauptstadt das noch toppen kann?! Der Zustrom nach Berlin wird dadurch sicher noch einmal gepusht! Kein Wunder, dass die Mieten dort immer teurer werden. 🙁

    • Warum die Mieten in ganz Deutschland immer teurer werden hat nur einen einzigen Grund. Und der ist nicht, weil zu wenig gebaut wird 😉

      • Ich würde ergänzen weil nicht ‚ausschließlich‘ zu wenig gebaut wird

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  • Die Politiker fahren dann wahrscheinlich jeden Tag das ganze Jahr dienstlich.

  • Den Länderfinanzausgleich stoppen, dann können die Berliner ihre Fantasien auf eigene Kosten ausleben.

    • Raus aus dem Wahnsinn.

  • Hoffentlich dürfen die Berliner demnächst noch Luft holen, nicht, dass das Atmen auch kein Grundrecht ist. Ich bin mal gespannt, wie sich der Verkehr dann um die Sperrzone entwickeln wird, denn der, der Auto fährt, fährt ja dann drum herum.
    Und was macht man mit alten Menschen, die zum Arzt müssen, oder Schwangeren? Die setzt man in den öffentlichen Nahverkehr? Viel Spaß, liebe Berliner wenn ihr dafür stimmt.

    • Alle wissen, Berliner waren schon immer blöde Krapfen!

    • Im sicheren, öffentlichen Nahverkehr.
      So kann man natürlich auch Renten sparen.

  • So wird unser aller und letzter Kaiser Wilhelm ll wohl doch noch Recht behalten.
    „Das Auto ist eine vorübergehende Erscheinung. Ich glaube an das Pferd“

    • Das wissen sie gar nicht ob Er der letzte war…. Es kann sich alles noch einmal Ändern.

  • Ulf Poschold hat dazu heute auf WELT auch seinen Kommentar abgegeben. War ein Wunder, dass er dabei nicht geplatzt ist 😀

    • Ulf Poschardt

  • Ich halte das Urteil für falsch.
    Gönne es aber Babylon-Berlin.
    Werden sich das die Sonnenallee-
    und andere Brennpunktbewohner
    gefallen lassen?

    • Die mit Geld wohnen längst im Speckgürtel.

  • Agenda 2030 und WEF lassen grüßen.
    Demnächst auch in anderen Städten?

  • Der Autoverkehr in Berlin ist durchaus unter „täglicher Wahnsinn“ zu betrachten. Allerdings gehe ich davon aus, dass niemand zum Spaß in seinem Wagen sitzt. Und hier, ohne auch nur einen einzigen Gedanken an Alternativen zu opfern (die Öffis dürfen es ja wohl im heutigen Zustand kaum sein!), ganz einfach das Fahren zu verbieten – es ist so fern jeder ernstzunehmenden Intellektualität.

    • Der Autoverkehr fast überall in Deutschland kann als täglicher Wahnsinn durchgehen.
      In den Ballungsgebieten praktisch ganztägig ansonsten in der Rush Hour.
      Auch da ist Berlin gar nichts besonderes… egal wie gerne die sich das einreden.

  • Das Gericht liegt offensichtlich falsch. Der Grundrechtsanspruch aufs Autofahren ergibt sich aus Art. 2 GG Abs. 1:
    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    Darüber hinaus wäre ein solches Gesetz noch in anderen Punkten grundgesetzwidrig. Z.B. wäre es ein schwerer Eingriff in die Berufsfreiheit, da Ausnahmen völlig willkürlich gewählt wurden.

    Und selbst das große Pro-Argument, dass damit ein erhebliches Ziel des Allgemeinwohls verfolgt wird, hanebüchen, da es weltweit kein einziges Beispiel für ähnliche Einschränkungen gibt.

    Zusätzlich stellt sich die Frage, ob das Land Berlin hier überhaupt vollumfänglich zuständig ist, oder ob hier in der Zuständigkeit des Bundes gewildert werden soll.

  • Prinzipiell ist ein Volksentscheid zu begrüßen, egal in welcher Frage wie entschieden wird.
    Es gibt keine direktere Form der Demokratie, als den Volksentscheid. Und genau aus diesem Grund gibt es diesen nicht oder nur sehr selten.

    • Aber dann müssen auch die „Volksentscheide“ auf faktenbasiertes Wissen zurgrundelegen, und nicht auf Propaganda, Lug und Betrug. Dazu müssten erst einmal die Grundvoraussetzungen geschaffen werden, und nicht nur eine Meinung zugelassen werden, und jeder Kritiker ausgeschlossen bei diesem „Volksentscheid“ Denn eine Mehrheit würde auch glauben im Himmel sei Jahrmarkt, wenn die Medien dies täglich berichten würden

    • Darüber dürfte es gar keinen Entscheid geben, weder vom Volk, noch vom Gericht.
      Jeder Bürger hat auf den Strassen die das Volk bezahlt hat, ein Recht auf individuelle Mobilität.

  • Ich begrüße es wenn unsere uns vertretenden Politiker und oberste Beamte, dann mit Sänften durch Berlin getragen werden. Das eröffnen von Sänften Taxi Unternehmen wird sicher ein voller Erfolg in der Berliner Startup Szene. Ich sehr schon die IPOs an der New Yorker Börse.

  • Für die „Gleicheren“ wird es natürlich Ausnahmen geben müssen, ist ja klar. Herrlich, ich freue mich auf das Schauspiel. Vorwärts, immer vorwärts, heißa hopsa!

  • Solange die Verwaltungskosten von den Berlinern getragen wird und nicht vom Bund 😀 Wie geht man dann für eine Familie einkaufen? Schiebt den Einkaufswagen dann in die U-Bahn? Oder stehen dann überall E-Roller mit Gepäckträger rum? Freiheit sollte eigentlich heissen dass man sich Fortbewegen kann wie man möchte.

    • Lieferdienste- Die machen dann den Einkauf tendenziell teuer. Aber Hey… wer hat der hat.

  • Die Formulierung „dauerhafte Aufrechterhaltung allgemein eingeräumter Nutzungsrechte an öffentlichen Straßen“ finde ich ein bisschen schwierig. Die Lesart soll natürlich sein, dass es sich hier um zuvor eingeräumte Rechte (Führen eines führerscheinpflichtigen Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr) handelt.

    Das ist aber jetzt schon kein allgemein eingeräumtes Recht, sondern beschränkt sich genau genommen auf Führerscheininhaber.

    Die vom Gericht hier getroffene Formulierung lädt dazu ein, von totalitären Strukturen missbraucht zu werden, indem vielleicht einfach AfD-Politikern das allgemein eingeräumte Nutzungsrecht der Bürgersteige entzogen werden könnte.

    Klar, das ist ein überzogenes Beispiel, aber die Möglichkeiten des Missbrauchs enden hier nur mit der Machtgier derer, die sie zu missbrauchen gedenken.

    • Dann muss Berlin auch die Kfz-Steuer abschaffen. Soweit ich weiß, ist diese ja für den Straßenbau und deren Instandhaltung ins Leben gerufen worden. Davon abgesehen, wer kauft sich dann noch ein Auto? Die Wirtschaft wird damit bestimmt einen großen Schritt nach vorn machen.

    • Es heißt Führerinnenscheininhabende!

  • Ich starte schon mal ne Crowdfunding Campaign, um n Renneselverleih aufzumachen. Auch Eselkarren für Familien. Fragt sich nur, woher ich die benötigten Fachkräfte rekrutieren kann. Vielleicht australische Austauschstudenten. Hm!

  • der Länderfinanzausgleich muss weg. und dann können die Berliner ihre Wirtschaft selbst organisieren.

    Statt erstmal Konzepte zur Verkehrsberuhigung oder überhaupt erstmal Verkehrskonzepte zu entwickeln. Aber dafür ist der politische Berliner zu unfähig.

    • Ohne Länderfinanzausgleich mussen die Berliner den Kit aus den Fenstern fressen, diese Hungerleider.

  • Die Steinzeit holt Deutschland ein!

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