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Schweinfurt

2.500 Euro Strafe wegen „SöDDR“-Karikatur gefordert: Landgericht spricht Corona-Kritikerin frei

Eine Frau aus Bayern zeigte eine Söder-Karikatur und sollte 800 Euro Strafe zahlen – jetzt wurde sie vom Landgericht freigesprochen. Brisant: Der neue Staatsanwalt drängte auf Freispruch, obwohl seine Behörde ursprünglich 2.500 Euro Strafe forderte.

Dieses Plakat ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, entschied das Landgericht Schweinfurt (Quelle: Privat).

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Die Frau, die wegen einer Söder-Karikatur 800 Euro Strafe zahlen sollte, ist vom Landgericht Schweinfurt freigesprochen worden. Am 27. März wurde das Berufungsverfahren vor dem bayerischen Gericht verhandelt – schnell wurde klar: Der anwesende Staatsanwalt – ein anderer als noch in der ersten Instanz – hatte selbst kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung. Das ist kurios, denn mit einem Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft den Fall wegen angeblicher Beleidigung von Markus Söder nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches selbst initiiert.

Die Behörde forderte ursprünglich eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Euro – also 2.500 Euro. Die Beschuldigte lehnte ab, weshalb es im Oktober 2024 zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Schweinfurt kam. Dort senkte die Richterin die Strafhöhe zwar auf 40 Tagessätze zu je 20 Euro, also 800 Euro, ab, verurteilte die Frau aber dennoch wegen Politikerbeleidigung (mehr dazu hier).

Im September 2023 hatte die Beschuldigte ein Plakat mit einer Söder-Karikatur auf einer Demonstration lediglich 15 Minuten lang auf dem Rücken getragen, während ihr Lebensgefährte abwesend war. Der ist der Urheber der Karikatur und hatte das Plakat eigentlich während der Kundgebung getragen. Zu sehen war ein zugespitztes Abbild des bayerischen Ministerpräsidenten, aus dessen Kopf ein Mittelfinger ragt. Darüber stehen im Halbkreis die beiden Worte „Stoppt SöDDR“ geschrieben.

Auf dieses Plakat wurde die Polizei 2023 aufmerksam (Quelle: Privat).

Vor dem Landgericht hatte diese Darstellung nun keine weiteren Konsequenzen – das erstinstanzliche Urteil wurde aufgehoben. Der anwesende Staatsanwalt teilte sogar mit, aus seiner Sicht sei nur eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch denkbar. Es komme höchstens eine einfache Beleidigung nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuches infrage – das ist jedoch ein Antragsdelikt. Söder selbst hatte einen Strafantrag in dem Fall jedoch abgelehnt, die Sache war in der Staatskanzlei kein Thema mehr.

Bei einer Beleidigung einer Person des öffentlichen Lebens nach Paragraf 188 StGB handelt es sich wiederum um ein Offizialdelikt, das von Amts wegen durch die Staatsanwaltschaft ermittelt werden kann – wie es auch in diesem Fall geschehen war. Die Amtsrichterin hatte im Hauptsacheverfahren dann erklärt: Die Beleidigung durch das Plakat sei geeignet, „das öffentliche Wirken des bayerischen Ministerpräsidenten erheblich zu erschweren“. Die Ladung des Ministerpräsidenten als Zeugen wurde damals allerdings abgelehnt.

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Weiter hieß es in der schriftlichen Urteilsbegründung des Amtsgerichts: „Es liegt ein rechtswidriger Angriff auf die Ehre des Ministerpräsidenten durch eine vorsätzliche Äußerung von Missachtung vor, welche nur darauf abzielt, zu diffamieren.“ Diese Argumente wurden jetzt vor dem Landgericht zurückgewiesen: Das Plakat sei von der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt. Ihre Kosten werden der Beschuldigten erstattet.

Die Frau hatte bereits vor dem Amtsgericht erklärt, der Mittelfinger auf dem Plakat gelte nicht Söder, sondern solle vielmehr vom CSU-Politiker ausgehen. Zugrunde liegt eine Kritik an den restriktiven Corona-Maßnahmen, die in Bayern galten. Ihr Lebensgefährte, der Ersteller der Karikatur, sei in der DDR aufgewachsen und später inhaftiert worden, nachdem sein Vater über die Grenze geflohen sei. Diesbezüglich sollte das Plakat vor ähnlichen Entwicklungen warnen.

Zu denkwürdigen Szenen kam es kurz vor der Berufungsverhandlung vor dem Gerichtsgebäude: Prozessbeobachter wurden einzeln aufgerufen und mussten sich teilweise minutenlang durchsuchen lassen, bevor sie den Saal, in dem es etwa 20 Sitzmöglichkeiten gab, betreten durften. Einige Zuschauer mussten letztlich vor dem Gebäude warten, weil die Saalkapazität erschöpft war.

Ähnliches spielte sich dann auch wenige Stunden später bei der Berufungsverhandlung einer Frau ab, die wegen des Zeigens eines Bildes von Karl Lauterbach mit erhobenem rechten Arm verurteilt worden war. In diesem Fall blieb die Staatsanwaltschaft – hier war ein anderer Vertreter zuständig als im Fall der Söder-Karikatur – knallhart. Die Richterin arbeitete den Fall zwar nüchtern ab, am Ende wurde das Urteil vom Amtsgericht aber bestätigt: Die Frau muss 1.800 Euro wegen des Verwendens verfassungswidriger Symbole nach Paragraf 86a StGB zahlen (mehr dazu hier).

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19 Kommentare

  • …hatte einen Strafantrag in dem Fall jedoch abgelehnt. Liest sich als wäre jemand ein Heiliger. Diese § gehören gestrichen.

  • Wie heißt eigentlich der erste Staatsanwalt, der das Verfahren angestrengt hat und die Richterin? Mittlerweile fallen viele Staatsanwälte und Richter unterer Instanzen durch Unkenntnis der Meinungsfreiheit auf. Es wird Zeit für eine Datenbank mit ihren Namen um sie besser einordnen zu können.

  • Das zeigt wieder die Qualität der Arbeit der Amtsrichter. Draufhauen und vom Tisch kriegen. Grundrechte? Was soll das denn sein.

    • … das sind eher Ideologen statt Richter in den unteren Instanzen unterwegs . . . die gehören schnellstens aus dem Dienst entfernt.

  • Seit Corona habe ich mit allen etablierten Parteien abgeschlossen. Aber die Mehrheit der Deutschen hat sich diese Parteien wohl verdient.

  • Der § 188 StGB scheint zu Missverständnissen, eventuell zu Missbrauch und vor allem zu nicht unerheblichen Kosten zu führen, was alles vermeidbar sein könnte. Er sollte dringend reformiert, noch besser abgeschafft werden. Außerdem sollte er nur dann angewandt werden, wenn der betreffenden Politiker selbst Strafantrag stellt. Die Staatsanwälte sollten von dieser Art des „Offizialdelikts“ entlastet werden und sich auf andere Dinge konzentrieren. Zumal nicht ausgeschlossen ist, dass Staatsanwalt A gemäß seiner eigenen politischen Meinung nur Delikte der politischen Richtung X verfolgt, Staatsanwalt B aufgrund seiner entgegengesetzten politischen Meinung Y aber nur Delikte der politischen Richtung Y. Dies leistet einer Willkür bei der Rechtsverfolgung Vorschub.

  • Was hätte es in den 90ern eigentlich für Klagen geben müssen, als es die Reihe „Hurra Deutschland“ noch gab -auch gegen Kabarettisten wie Thomas Freitag „Die Welt ist schön“. Wer kennt das noch?

  • Saarbrücker Zeitung: Urteil zu Todesschüssen: Drohungen gegen Richter

  • Diese ekelhaften Mitläufer in den ganzen Institutionen.

  • Die Plandemie war die saisonale Grippe.

    (Ich akzeptiere nur Antworten von männlichen Mensch:Innen, die ens vier-monatigen Auslandsaufenthalt bereits erfolgreich haben genehmigen lassen.)

  • Söder sollte doch froh sein, ich sehe den Strauß in der Zeichnung.

    Banksy hat ein Kunstwerk an der Hauswand des Royal Courts of Justice während der Verhandlung über Meinungsfreiheit gezeichnet. Sein treffendes Kunstwerk zeigt wie ein Richter mit seinem Hammer ein Demonstranten den Schädel einschlägt.
    Die Justiz täte gut daran wenn sie nicht mehr ohne Auftrag freidreht.

  • „Ihre Kosten werden der Beschuldigten erstattet.“
    Der ganze Murks auch noch auf unsere Kosten 🤦‍♂️

  • Sehr gut. Söder hatte gar keine Anzeige gestellt.

    Ein grünkommunistischer Staats(!!!)anwalt, offenbar mit Stasi- Familienerfahrung, wollte sixh berühmt machen.

  • Der § 188 StGB gehört gestrichen! Ein Paragraf eigens für Politiker. Wo gibts denn sowas? Mir fällt kein anderer demokratischer Staat ein, der solch einen „Souverän-mundtot-und-Einschüchterungsparagraf“ hat. Während Politiker den Souverän übelst beleidigen und diffamieren (brauner Bodensatz, Dunkeldeutschland, Pack, usw.) dürfen, muss der Souverän immer damit rechnen, dass „unsereDemokratie“Justiz das „Auge des Gesetzes“ vorbeischickt, bereit, die Wohnungstür einzutreten und/oder alles, was nach Handy, Tablet, PC usw. aussieht, einzukassieren. Es geht um Einschüchterung, Schikane und idealerweise die Existenz des unliebsamen Bürgers zu vernichten. Meines Wissens warten um die 1 Mio!!! offene Verfahren. Da geht es um „echte“ schwere- und schwerste Straftaten wie Totschlag, Mord, Vergewaltigung, Menschenhandel, Prostitution, Geldwäache usw.

  • Eigentlich egal solange nur das Boomer Kortisol steigt und die Lebenserwartung sinkt.

    Man hätte Corona einfach passieren lassen sollen dann hätten wir heute weder eine CDU/CSU, noch Querdenker, noch solche dummen Verfahren.

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    • So ein mitteleuropäische intellektuelle Mindeststandards unterschreitender Kommentar mit den immergleichen Hohlphrasen wie der obige hat auch sein Gutes, führt er uns doch auf abschreckende Art und Weise vor Augen, welch‘ neurologische, psychische und kognitive Schäden die prophylaktische Genexpressionstherapie zeitigen kann.

      • Es ist halt nicht nur dumm die Impfung für irgendwas verantwortlich machen zu wollen dass du kleiner Magen nicht verdauen kannst, sondern es zeigt auch wie sozial Isoliert die Außenseiter von Querdenkerrand sind, wenn so selten mit gesellschaftlich vorherrschenden Standpunkten konfrontiert sind.
        Soziale Außenseiter müssen genau als solche behandelt werden.

        • „Soziale Außenseiter müssen genau als solche behandelt werden.“

          Genau. Schau Dir Deine Daumen – sozialer Außenseiter.

          1
  • Da schimpft der Boomer und begeht gleich die nächste dumme Straftat ohne auch nur einmal im Leben was sinnvolles zu machen.

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