Absurdes Aufnahmeprogramm
Falsche Geburtsdaten: Trotz Warnung der Bundespolizei soll 14-köpfige Familie aus Afghanistan Visa erhalten
Dieser Fall offenbart die Absurdität des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan: Das Verwaltungsgericht Berlin verlangt, eine Afghanin mit 13 Familienangehörigen einreisen zu lassen. Dabei haben Passprüfer der Bundespolizei Zweifel an deren Dokumenten.

Am 16. April landete um 21:37 Uhr eine Chartermaschine auf dem Flughafen Leipzig/Halle. An Bord waren 183 Afghanen, die im Auftrag der längst abgewählten, aber noch amtierenden rot-grünen Bundesregierung nach Deutschland gebracht wurden. Fünf davon waren sogenannte Ortskräfte, die während des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan für Deutschland gearbeitet hatten, dazu deren Familienangehörige. Der überwiegende restliche Teil der Passagiere kam über Aufnahmeprogramme, die nichts mit der Evakuierung von Ortskräften zu tun haben, sondern den Afghanen Schutz bieten sollen, die aus anderen Gründen von den Taliban verfolgt werden.
Dieser Flug, den die scheidende Außenministerin Annalena Baerbock sowie Innenministerin Nancy Faeser zu verantworten hatten, stieß in der deutschen Öffentlichkeit auf Empörung. Denn die Bundestagswahlsieger CDU und CSU hatten angekündigt, das Aufnahmeprogramm für Afghanistan zu beenden. Baerbock und Faeser wollten in den letzten Tagen ihrer Regierungszeit noch Fakten schaffen.
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Auf der Passagierliste dieses umstrittenen Regierungsflugs (Flugnummer QS4380) stand ursprünglich auch eine afghanische Familie, über deren Aufnahme in Deutschland nun die neue Regierung entscheiden muss. Denn Passprüfer der Bundespolizei hatten die Familie wenige Tage vor Abflug von der Liste streichen lassen – wegen Zweifeln an den von der Mutter vorgelegten Dokumenten und damit an deren Identität.
Diese Zweifel sind bis heute nicht ausgeräumt. Dennoch könnte es sein, dass die Frau mit ihren 13 Familienangehörigen bald ganz offiziell nach Deutschland kommen darf. Denn die 14 Afghanen haben erfolgreich gegen die Bundesrepublik geklagt. Im schriftlichen Eilverfahren verpflichtet das Verwaltungsgericht Berlin die Bundesregierung dazu, den Antragstellern Visa zu erteilen, also ihnen die Einreise nach Deutschland zu gestatten.
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Es lohnt sich, diesen Fall im Detail zu betrachten. Denn er offenbart die ganze Absurdität des von Baerbock und Faeser gestarteten und von der neuen Regierung nur vorläufig gestoppten Aufnahmeprogramms für Afghanistan. Ein Programm, das dermaßen intransparent und missbrauchsanfällig ist, dass selbst die SPD in den Koalitionsverhandlungen mit der Union zugestimmt hat, es „so weit wie möglich“ zu beenden.
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Baerbock hält ihre letzte Rede als Bundestagsabgeordnete, sie wollte ein Vorbild sein. Sie ist wie ihre Amtszeit als Ministerin: Oberflächlich, nicht durchdacht und mit einem beachtlichen Selbstbewusstsein, das sich in keiner Weise auf die Wirklichkeit stützt.Genau um dieses „so weit wie möglich“ geht es jetzt. Klar ist, dass die schwarz-rote Bundesregierung keine neuen Aufnahmeversprechen an angeblich von den Taliban bedrohte Afghanen geben wird. Uneinig sind sich Union und SPD aber darüber, was mit den rund 2.400 Afghanen geschieht, denen die alte Bundesregierung bereits eine förmliche Aufnahmezusage gegeben hat und die nun, meist in Pakistans Hauptstadt Islamabad, auf ihre Ausreise nach Deutschland warten.
Die nun vor dem Verwaltungsgericht Berlin erfolgreich klagende 14-köpfige Familie zählt zu dieser Personengruppe. Und der Beschluss des Gerichts, der Apollo News in anonymisierter Form vorliegt, offenbart die grundsätzlichen Probleme des von Baerbock und Faeser neu eingeführten Aufnahmeverfahrens.
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Die Antragstellerin sei in Afghanistan als Juradozentin und stellvertretende Leiterin der Wahlkommission tätig gewesen und zudem Schriftstellerin, so das Gericht. Eine Aufnahmezusage des dem Bundesinnenministerium unterstellten Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erhielt sie im Oktober 2023. Daraufhin beantragten sie und ihre 13 Familienangehörigen Visa an der deutschen Botschaft in Islamabad.
Sicherheitsbedenken oder Zweifel an der Identität gab es zunächst nicht. „Nach Rückmeldung der zu beteiligenden Sicherheitsbehörden im Rahmen eines Sicherheitsinterviews liegen keine Erkenntnisse vor. Eine Ausreise ist somit möglich“, notierte man in der deutschen Botschaft im Oktober 2024 und bereitete alles für die offizielle Einreise nach Deutschland vor. Doch Monate später und wenige Tage, bevor der Charterflug von Islamabad nach Leipzig startete, meldete der in der Botschaft hinzugezogene Passprüfer der Bundespolizei Bedenken an.
Anlass dafür war ein weiteres Sicherheitsinterview, das die Leiterin der Visumstelle in Islamabad, eine Beamtin des Auswärtigen Amts und der „Dokumenten- und Visumberater“ der Bundespolizei mit der afghanischen Juristin und Schriftstellerin am 11. April 2025 führten. Solche Sicherheitsinterviews waren nachträglich eingeführt worden, nachdem Presseberichte interne Warnungen vor massiven Sicherheitslücken in dem Aufnahmeverfahren öffentlich gemacht hatten.
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„Der Dokumenten- und Visumberater äußerte nach dem Interview Zweifel an der Identität der Antragstellerin (…), die die Leiterin der Visastelle nicht teilte“, stellte das Verwaltungsgericht nach Aktenlage fest. Grund für die Zweifel war, dass die Afghanin Personaldokumente vorlegte, in denen ihr Geburtsdatum uneinheitlich war. Die angegebenen Daten lagen etwa vier Jahre auseinander.
Die Verwaltungsrichter in Berlin kamen zu dem Ergebnis, dass dies kein Problem sei, und entschieden, ohne die Frau je zu Gesicht bekommen zu haben: Es bestehe der „erforderliche hohe Grad an Wahrscheinlichkeit dafür, dass ihre Identität geklärt ist.“ Dass die deutsche Botschaft in Islamabad hinsichtlich des Geburtsdatums der Antragstellerin Anlass zu weiteren Nachforschungen sehe, „steht der Annahme einer geklärten Identität im vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren nicht entgegen.“ Zumal die Bundesregierung ihr ja bereits einen Reiseausweis für Ausländer ausgestellt habe.
Das Absurde an diesem Fall ist: Die Bundespolizei schickt ihre „Dokumenten- und Visumberater“ in den Auslandseinsatz, damit sie – quasi als vorgelagerte Grenzkontrolle in den Hauptherkunftsländern der Migranten – schon vor der Ausreise mögliche Problemfälle identifizieren. Sie sind darauf spezialisiert, Widersprüche und Fälschungsmerkmale in den vorgelegten Dokumenten zu erkennen. Doch wenn sie solche Widersprüche aufdecken, setzt sich wahlweise das Auswärtige Amt (das oft dennoch Visa ausstellt) oder, wie in diesem Fall, ein deutsches Verwaltungsgericht einfach darüber hinweg.
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Beim Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan hat dies System. Denn das Verfahren ist so konzipiert, dass die Sicherheitsexperten erst viel zu spät hinzugezogen werden. Eine Vorauswahl der Afghanen, die nach Deutschland geholt werden sollen, treffen private Organisationen wie „Kabul Luftbrücke“. Die Aufnahmezusagen erteilt dann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom Schreibtisch aus, ohne die Antragsteller gesehen und gesprochen zu haben. Erst danach, im sich an die Aufnahmezusage anschließenden Visumverfahren, überprüfen deutsche Beamte die Personen im persönlichen Gespräch.
Auf welcher Grundlage besitzen diese Personen überhaupt ein Klagerecht?
Hier gilt es als Erstes anzusetzen.
Rechtsgrundlage:
Zusage der deutschen Regierung
In der Theorie ist es erst einmal richtig, daß derjenige, den eine Behördenentscheidung trifft, auch dagegen oder auf Durchsetzung klagen kann, ob er nun deutscher Staatsbürger ist oder nicht. Aber wir sind uns vermutlich einig, daß hier ein massiver Mißbrauch durch NGOs entstanden ist.
Nein,
warum sollte jemand der keinerlei Verbindung mit einem Staat besitzt (kein Staatsbürger, kein LEGALer Einwohner, kein Besitz im Staat, etc..) diesen verklagen können?
Wenn sie oder ich ein Visum von irgendeinem Land beantragen und dies ablehnt, aufgrund welchen Rechtes sollten wir dagegen klagen dürfen?
No comment
Da bin ich auf Ihrer Seite. Hier erübrigt sich wirklich JEDER Kommentar.
Wenn sich das Gericht über geltendes Recht und die Expertise der Bundespolizei hinwegsetzen kann, kann dann auch die Bundespolizei sich über das Gericht hinwegsetzen und die Einreise einfach verweigern?
wenn die Richter im Land zur Bedrohung des Rechts und der Freiheit werden ist es wirklich 5 nach 12.
Ich habe noch nicht gehört, ob das Urteil letztinstanzlich ist oder ob die Bundesregierung in die nächsthöhere Instanz gehen will. Weiß da jemand bescheid?
Eher nicht, denn es ist ja in ihrem Sinne.
Nun, wie so oft klären Fakten die Gemüter. Deshalb ein Kurzabriß der jüngeren Geschichte Afghanistans:
1973 -1978: Säkulare Republik nach dem Sturz des konstitutionellen Königs
1978-1979: Kommunistische Volksrepublik
1979-1989: Sowjetrussische Besatzung
1989-1992: Sowjetrussische Marionettenregierung
1992-1996: Islamischer Staat Afghanistan
1996-2001: Islamisches Emirat Afghanistan unter Herrschaft der Taliban
2001-2021: Besetzung durch ISAF-Truppen, Gründung der („Korruptions-„) Republik Afghanistan
seit 2021: Machtergreifung der Taliban nach dem Abzug der ISAF-Truppen
Und nach welchem Recht war die artikelgegenständliche Dame denn nun (und wo?) „Juradozentin“?
Vielleicht wurde auch etwas missverstanden oder falsch übersetzt. Vielleicht Jodeldozentin statt Juradozentin? Holleri du dödl di.
Nun, im Ernst, sicher gab es in der ‚ISAF‘-Zeit (bis 2014) und der ‚Resolute Support‘-Zeit (bis zum Abzug 2021) auch Frauen als Lehrerinnen an Schulen und Dozentinnen an Hochschulen. Aber insbesondere, wenn hier Zweifel an Identitäten bestehen, kann ich die Eilentscheidung des VG Berlin nicht nachvollziehen, das klingt dann eher nach politischer Entscheidung, aber dafür scheint das VG Berlin ja mittlerweile bekannt für zu sein.
Nun, „Dö dudel dö wäre zweites Futur bei Sonnenaufgang“.
Immerhin hat sie „was eigenes“.
Ironie aus.
Wir sollten uns umbenennen, von Deutschland in D…land 🧠🌈
Doofland passt gut. 🤮
>>14-köpfige Familie aus Afghanistan klagt erfolgreich auf Visa für Deutschland<<
Geklagt hat die sog. NGO "Kabul Luftbrücke".
TIPP …mal nachgoogeln, wer hinter „Kabul Luftbrücke“ steckt.
An vielen Stellen wird am Untergang Deutschlands gearbeitet und dieser auch noch selbst finanziert.
Früher hieß Familie mal Vater, Mutter, zwei Kinder. Wie bitte bringt man es als Hauptperson auf 13 Angehörige, die nun hier versorgt werden müssen? Meine Vermutung: Hier greift die im Bundesaufnahmeprogramm extra erweiterte Definition von Kernfamilie. Argument damals: Man habe in Afghanistan eben einen anderen Familienbegriff. „Die Aufnahme umfasst die Hauptperson sowie Kernfamilienmitglieder … Zudem können Familienangehörige Berücksichtigung finden, bei denen glaubhaft dargelegt wird, dass sie in einem besonderen, nicht nur wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zur Hauptperson stehen oder/und sich in einer konkreten und andauernden Bedrohungslage befinden, die in einem direkten Zusammenhang mit der bei der Hauptperson aufgrund der Tätigkeit oder Vulnerabilität bestehenden konkreten Gefährdung steht.“
Das ist beliebig ausbaufähig. Vater, 3-4 Mütter, 15/16 Kinder.
Stichwort: Polygynie,
wenn´s Geld dafür reicht.
https://www.zeit.de/kultur/2023-03/afghanistan-frauen-taliban-polygamie-gewalt-zwangsheirat
Deutschland landet unweigerlich (mal wieder) in einer ausgewachsenen Vollkatastrophe !
… woanders käme man garnicht rein oder nach einem Schnellurteil für fünf Jahre ins Gefängnis;
Wieso falsche Geburtsdaten, haben die nicht sowieso alle am 1. Januar Geburtstag?
…und 14-jährig mit Vollbart.
Sie werden keinen (zweiten) Wiederaufbau erleben.
Trotz des verheerenden Krieges hatte Deutschland 1945 noch einen teils großen technologischen Vorsprung vor der Welt und viele geniale Konstrukteure.
Es ist doch nicht umsonst, dass Wernher von Braun als Beispiel Führungspersönlichkeit in den USA geworden ist, obwohl er der falschen Sache gedient hat.
Heute hat Deutschland keinen technologischen Vorsprung mehr, sondern Taiwan, China, Südkorea und Japan sind davon auf Augenhöhe, teils auch davongezogen.
Deutschland hat alles vernichtet, was es zwischen 1949 und 1990 zukunftsfähig aufgebaut hat. Jetzt verliert es endgültig die industrielle und technologischen Vorrangstellung. Die anderen schlafen nicht.
Einfach nur fürchterlich, den Untergang dieses Landes hilflos mit ansehen zu müssen. Jedenfalls weiß ich seit einiger Zeit SICHER, wen ich NIE wieder wählen werde.
die Umvolkung ist eine Verschwörungstheorie, ehrlich, ich schwöre.
Pässe sind hier nur nur Papier, Hauptsache wir sind die Guten. Wann ist der nächste „Aktionstag“?
Die Zusage eines Staates muss Hand und Fuß haben.
Ortskräfte die sicher auch Deutsche Leben geschützt haben (Insiderinfos, etc.) später im Stich lassen kommt nicht gut.
Das Ausland lacht über uns.
Hinter Kabul Luftbrücke steckt ein riesen Netzwerk.
Kabul Luftbrücke hat „Netzwerker“ veröffentlicht.
Ich wollte alle zählen…bei 100 habe ich aufgehört.
Einige Beispiele:
Omas gegen Rechts Lübeck, Grüne Jugend Freiburg, Bündnis 90/Die Grünen Friedrichshain-Kreuzberg, Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Freiburg, Omas gegen Rechts Euskirchen, Pro Asyl, SeaWatch……
Prominenter Name: Erik Marquardt Eu-Abgeordneter Grüne.
Es wird Zeit, all die NGOs zu hinterfragen…..
Und dann wird ausgerechnet nach der Wahl 2021 eine grüne Abgeordnete.
Wenn die Grünen einen Untersuchungsausschuss gegen Herrn Spahn fordern–sollte bitte auch einmal untersucht werden, wie es zu dem Programm Afghanistan kommen konnte und welche NGOs bei der Auswahl dienlich waren.
sollte heißen: „eine grüne Außenministerin“
Zweierlei Maß: Während der sog. Coronazeit musste man, um ein Restaurant besuchen zu können, nicht nur den Impfpass vorzeigen, sondern auch den Personalausweis. Jeder der Asyl sagte, konnte ungehindert in Deutschland einreisen. Daran hat sich nichts geändert, im Gegenteil: Es hat den Anschein, dass hauptsächlich Deutsche überprüft werden.
14 Leute sind schnell zusammen. Bundeswehr-Übersetzer Amir (der damals übrigens phantastisch verdient hat) mit seiner Frau. Die haben jeweils 2 Geschwister plus Partner. Und über die 5 Paare verteilt noch 7 Kinder = 14.
Aber gibt es auch nur einen einzigen Bericht, dass seit dem sich die Taliban wieder als Führung Afghanistans etabliert haben, auch nur eine EINZIGE ehemalige Ortskraft zu Schaden gekommen ist, geschweige denn Familienangehörige? Dass die die Taliban blöd und Germoney super finden, ist kein Asylgrund!
Vielleicht sollten wir uns alle eine „Zweitidentität“ besorgen. Man weiß ja nie wann mans brauchen kann. Früher gabs Ausweise preiswert in Bankok in der Khao San Road…weiß allerdings nicht, ob das immer noch so ist…
Frage? Wie kann es möglich sein das ein Ausländer(in) die Bundesrepublik verklagen kann und das alles ohne Geld. Wer bezahlt die Anwälte? Wenn man als mitteloser Deutscher zum Beispiel Frankreich verklagen möchte, lachen die Franzosen sich kaputt. Also sollte man den Geldhahn der Organisationen die diese Dinge finanzieren abdrehen. Wollte der Merz machen und hat ja großmächtig eine Anfrage gestellt , in der die Finanzierung der NGO`s offengelegt werden sollte, aber wie bei allen Ankündigungen des Herrn Merz blieb es bei der Ankündigung.
Kann die klagende Person Ihre 13 Familienmitglieder hier versorgen?
Oder müssen 14 Personen von der arbeitenden Bevölkerung unterhalten werden?
Wie viele davon sind minderjährig, im Rentenalter oder „vulnerabel“?
Derzeit sind Taliban zu Besuch bei
unserer Bundesregierung. Mit viel
Geheimniskrämerei:
https://www.bild.de/politik/inland/berlin-taliban-verhandlungen-beginnen-fuer-rueckfuehrungen-683c1ed75f7a8d25a5bea617
Die Grüne Agnes ist wütend:
https://www.gruene-bundestag.de/presse/standard-titel/taliban-schergen-in-berlin-politik-ohne-sicherheitspolitischen-kompass-und-anstand/