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ZDF vergleicht Friedrich Merz mit Vampir „Nosferatu“ aus Horrorfilm

Das ZDF-Format „Browser Ballett“ vergleicht den Kanzlerkandidaten der Union, Friedrich Merz, mit dem Vampir Nosferatu aus dem gleichnamigen Horrorfilm von 1922. Allerdings gewinnt der Vampir im Vergleich, weil er keine deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen will.

Für manche ist ein Vampir ein besserer Kanzlerkandidat als Friedrich Merz.

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Das Satire-Format „Browser Ballett“ von ZDF Neo vergleicht in einem Instagram-Post am Mittwoch Friedrich Merz mit dem Vampir Nosferatu aus dem gleichnamigen deutschen Horrorfilm von 1922. Dazu wird im Begleittext zu der Fotomontage die Frage gestellt: „Wen hättet ihr lieber als Bundeskanzler?“ 

Ein Schwarz-Weiß-Foto von Friedrich Merz wird mit einer Filmaufnahme Nosferatus verglichen. Dazu gibt es unter jedem Bild vier Stichpunkte. Nosferatu und der Kanzlerkandidat der Union sind beide „sehr alt und sehr weiß“. Beiden wird „braucht dringend einen Zahnarzttermin“ attestiert. Vampir und CDU-Politiker hätten ein „Frauenbild aus dem 15. Jh.“. 

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Der vierte Stichpunkt des Satire-Posts soll jedoch für den Vampir Sympathie wecken: „Will niemandem die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen“. Friedrich Merz hingegen wird zugeschrieben: „Will Menschen trotz Grundgesetz die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen“. In einem Interview mit der Welt am Sonntag hatte Friedrich Merz sich dafür ausgesprochen, Menschen, die die doppelte Staatsbürgerschaft haben, die deutsche wieder abzuerkennen, wenn sie schwere Straftaten begangen haben. 

Screenshot des Instagram-Posts von Browser Ballett

Merz sagte in dem Interview, dass von den 200.000 Menschen, die 2024 einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben, achtzig Prozent ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft behalten wollen. „Die doppelte Staatsangehörigkeit wird damit zum Regelfall in unserem Staatsbürgerschaftsrecht. Wir holen uns damit zusätzliche Probleme ins Land“, führte der Kanzlerkandidat der Union aus. 

Weiter sagte Merz: „Es müsste wenigstens auf der gleichen Ebene eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein, wenn wir erkennen, dass wir bei straffällig werdenden Personen einen Fehler gemacht haben. Mir wäre lieber, wir hätten diese von der Ampel beschlossenen beschleunigten Einbürgerungsverfahren gar nicht erst.” Er sprach sich dafür aus, dass eine doppelte Staatsbürgerschaft eine „begründungspflichtige Ausnahme“ bleiben solle. „Die Einbürgerung muss auch am Ende eines Integrationsprozesses stehen und nicht am Anfang“, sagte Merz.

Dass er verfassungswidrig – „trotz Grundgesetz“ Staatsbürgerschaften entziehen wolle, wie das ZDF nahelegt, ist indes falsch. Eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft ist nicht per sé im Widerspruch mit dem Grundgesetz.

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