Werbung:

Potsdamer Treffen

Wieder fällt der Correctiv-Gründer mit einer Ungereimtheit auf

Correctiv behauptet weiterhin, ein Gericht habe die Richtigkeit der „Geheimplan“-Recherche bestätigt: Obwohl das Landgericht Hamburg in einem Unterlassungsverfahren feststellte, dass es im Beschluss nicht um Remigrationspläne ging, behauptet Correctiv, die eigene Recherche entspreche der „prozessualen Wahrheit“.

Kurz nachdem Correctiv den Beschluss des Hamburger Landgerichts vermeintlich als Bestätigung der „Geheimplan“-Recherche einstufte (Apollo News berichtete), sprach der Correctiv-Gründer David Schraven am Sonntag im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erneut von einer Bestätigung der ursprünglichen Recherche. „Der Kern unseres Artikels ist damit bestätigt worden“, teilte Schraven mit.

Dabei hatte das Landgericht bereits am 27. Februar klargestellt, dass es in dem erzielten Beschluss lediglich um explizite Aussagen des Klägers, nicht aber um die auf dem „Geheimtreffen“ diskutierten Remigrationspläne ging. Vielmehr wollte der Teilnehmer des Treffens Ulrich Vosgerau drei Passagen aus dem Artikel streichen lassen – das Gericht gab ihm in einem Punkt recht.

Werbung

Dass es um Unterlassungsklagen ging, ignoriert Schraven im Interview gekonnt. Vielmehr beteuert er, „dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen wurde, mit dem ‚Remigration‘ betrieben werden sollte, und dass das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft“ sei jetzt durch das Gericht bestätigt worden.

Die Recherche würde der „prozessualen Wahrheit“ entsprechen, betont Schraven mehrfach. Weil die eindeutige Wahrheit objektiv nicht nachgewiesen werden kann, wird vor Gericht von einer prozessualen Wahrheit gesprochen, die der Richtigkeit nach aktuellem Kenntnisstand entsprechen soll. Abgesehen davon, dass das Landgericht selbst negiert, den Kern des Artikels bestätigt zu haben, gibt Schraven mit Verweis auf die prozessuale Wahrheit vor, die „Geheimplan“-Recherche sei korrekt.

Weil die Teilnehmer keine Beweise für die besprochenen Inhalte liefern können und Correctiv wiederum seine Quellen nicht veröffentlichen möchte, ist es aber schwer zu sagen, ob die prozessuale Wahrheit der tatsächlichen Realität entspricht. Auch das ignoriert Schraven.

Werbung

Auf den Quellenschutz angesprochen verweist Schraven auf den Umstand, Correctiv habe mehrere Quellen. Die Autoren hätten die Quellen zudem ausführlich überprüft und eingeordnet: „Wir wiederholen ja nicht einfach nur, was eine Quelle sagt, sondern wir überprüfen jeden einzelnen Satz.“ Obwohl der Journalist das Medium damit in ein gutes Licht rückt, offenbart auch dieser Satz einen Denkfehler.

Obwohl sich Schraven damit brüstet, die Richtigkeit der Quellen zu überprüfen, gab das Landgericht Hamburg dem Kläger Ulrich Vosgerau in einem Fall recht, Correctiv muss eine Passage mit Falschaussagen ändern. Es ist nicht das erste Mal, dass die Recherche geändert wird: Bereits in der Vergangenheit wurden kleinere und größere Details geändert – meist ohne Kennzeichnung (Apollo News berichtete).

Der FAZ erklärt Schraven dennoch: „Wenn wir Fehler machen, müssen diese transparent gemacht und korrigiert werden. Nur so wird man am Ende eine glaubwürdige Quelle.“ Bislang kennzeichnete Correctiv nur eine Änderung, während auch die Beschreibung eines Buchs zur AfD im Online-Shop stillschweigend geändert, das Wort „Deportation“ gestrichen wurde (Apollo News berichtete).

Werbung

Aber Falschaussagen gibt es in den Köpfen der Correctiv-Journalisten nicht. „Uns geht es um die Fakten“, erklärt Schraven und weist darauf hin, dass die Autoren in einen Konflikt gezwungen wurden, „den wir nicht wollten, einen Konflikt, in dem es nicht mehr um die Integrität der Fakten geht, sondern um irgendwelche Belanglosigkeiten, die auf breiter Ebene dazu dienen sollten, den Diskurs zu setzen.“

Dass tatsächlich über Remigrationspläne diskutiert wurde, unterstreichen sogar die Teilnehmer des Treffens. Die „Integrität der Fakten“ steht deshalb umso mehr im Mittelpunkt: Haben die Teilnehmer über die Ausweisung deutscher Staatsbürger aufgrund rassistischer Kriterien gesprochen? Und welche Rolle spielt dabei der Begriff „Ethnie“? Diese faktischen Fragen müssen geklärt werden.

Sieben Teilnehmer verbürgen sich gegen eine solche Darstellung. Außerdem entfernte Correctiv das Wort Ethnie aus der Recherche – es geht also nicht um „irgendwelche Belanglosigkeiten“, wie Schraven es nennt. Diese Darstellung des Treffens sorgte zudem für die Entstehung eines Narratives, das dem „Geheimtreffen“ sogar nachsagt, verfassungswidrig zu sein – obwohl das mutmaßlich nicht stimmt.

Damit stieß Correctiv eine Berichterstattung an, die zu zahlreichen Anti-AfD-Kundgebungen und „Gegen-Rechts“-Demonstration führte – obwohl das Treffen eine private Veranstaltung rechter Akteure war und nicht mit etwaigen Parteien in Verbindung stand. Den „Diskurs“ setzten hier also nicht die Teilnehmer, sondern das durch Correctiv geborene Narrativ, das „Geheimtreffen“ könnte die Abschiebung Millionen deutscher Staatsbürger zur Folge haben.

Werbung

Werbung