Berlin
Weil sie keine Maske trug – Haft für Rentnerin
Die 75-jährige Berlinerin Karola M. musste eine zweitägige Erzwingungshaft in der JVA Lichtenberg absitzen. Grund war ein nicht bezahlter Bußgeldbescheid, den sie erhielt, da sie keine FFP2-Maske trug. Die Rentnerin fordert nun Haftentschädigung.

Die 75-jährige Berlinerin Karola M. musste eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Lichtenberg absitzen. Grund hierfür war ein Bußgeldbescheid in Höhe von 88,50 Euro, in dem es heißt, dass Karola M. keine FFP2-Maske getragen hätte. Begonnen hat die Geschichte von Karola M. am 20. März 2021, als sie auf dem Weg nach Berlin-Mitte war. Sie wollte am Brandenburger Tor an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen teilnehmen.
Eine FFP2-Maske zu tragen war zum damaligen Zeitpunkt verpflichtend. Allerdings verfügte sie über ein Attest, das sie von der Pflicht, eine Maske zu tragen, befreite. Einer Gruppe Polizisten, die sie aufforderten, eine Maske zu tragen, entgegnete sie: „Die Datenschutz-Grundverordnung berechtigt Sie nicht, das Attest zu sehen“. Die Beamten eskortierten Karola M. schließlich zum Brandenburger Tor. Dort sollte sie Angaben zu ihrer Person machen. „Dann sagte die Polizistin, ich solle mich an eine Wand stellen“, erzählt sie gegenüber der Berliner Zeitung. „Ich sagte, das sei doch wohl nicht ihr Ernst.“ Schließlich durfte Karola M. gehen.
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Jedoch hatte das Nicht-Maskentragen ein juristisches Nachspiel. Den entsprechenden Bußgeldbescheid in Höhe von 83,50 Euro erhielt die Berlinerin schließlich am 6. August 2021. „Den habe ich natürlich nicht gezahlt, ich hatte ja ein Attest“, so Karola M. Schriftlich legte sie Widerspruch gegen den Bescheid ein. Einen Anwalt nahm sich Karola M. jedoch nicht. Die Gerichtsverhandlung begann im Dezember 2021. Im Gerichtssaal erschien die Berlinerin jedoch nicht.
„Am Eingang zum Amtsgericht wurde ich abgewiesen, weil ich keine Maske aufhatte.“ Karola M. beruft sich in dem Zusammenhang nicht nur auf ihr Attest, sondern auch auf die Tatsache, dass sie von einer Schwerhörigen begleitet wurde. „Als deren Begleiterin hätte ich sowieso keine Maske tragen müssen, wegen Lippenlesen.“ Wegen ihres Nichterscheinens vor Gericht wurde ihr Einspruch abgewiesen. Hiergegen legte Karola M. erneut Einspruch ein, der jedoch abgewiesen wurde.
Im Juni 2022 erhielt sie dann schließlich einen Mahnbescheid wegen des nicht gezahlten Bußgeldes. Eine Ladung vor das Amtsgericht im September ignorierte sie. „Wir sind nicht hingegangen, denn ohne Maske wären wir ja ohnehin nicht reingekommen.“ Erzwingungshaft wird der Rentnerin erstmals im Dezember 2023 angedroht. In einer weiteren Zahlungsaufforderung heißt es konkret: „Sollte zum 5.1.2024 kein entsprechender Zahlungseingang vorliegen, sehe ich mich gezwungen, beim zuständigen Amtsgericht die Anordnung einer Erzwingungshaft zu beantragen.“
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Am 5. Juli erlitt Karola M. einen Schlaganfall und wurde nach der Erstversorgung in ein Spezialklinikum verlegt. Nach der Reha, die bis Anfang September dauerte, blieb sie abgesehen von Wortfindungsstörungen weitgehend unversehrt. Das Verfahren lief in der Zwischenzeit unvermindert weiter. Im November wollte Karola M. erneut ihr Recht auf Akteneinsicht wahrnehmen. Vor Ort wurde ihr dies jedoch erneut verwehrt, da sie darauf bestand, einen Begleiter mitzunehmen.
Ein Mitarbeiter erklärte ihr gegenüber erneut, dass sie nur alleine einen Blick in die Akten werfen dürfe. Sie lehnte dies ein weiteres Mal ab. Der Mann sei daraufhin gegangen. „Dann kam das Schärfste“, erzählt Karola M. gegenüber der Berliner Zeitung weiter: „Er kehrte zurück, mit einem roten Blatt in der Hand und zwei Polizisten im Schlepptau und hat gesagt: ‚So, das hier ist die Ladung zur JVA Lichtenberg. Die beiden Polizisten fahren Sie jetzt dorthin.‘ Und dann bin ich in die JVA, so wie ich war.“
In der JVA Lichtenberg erhielt Karola M. Anstaltskleidung, bestehend aus einer roten Hose, einem weißen T-Shirt, einem roten Sweatshirt, Socken und Badelatschen, sowie eine Decke mit Brandlöchern. Nachdem sie zwei Tage Erzwingungshaft in der Anstalt verbüßte, wurde ihr mitgeteilt, dass sie zwei weitere Tage in Haft verbüßen müsse. Grund sei ein weiteres Bußgeld, das wegen des Nichttragens der Maske anhängig sei. Sie bat schließlich einen Bekannten, das Bußgeld zu entrichten und kam schließlich nach zwei Tagen wieder frei.
„Das Ganze muss doch Konsequenzen haben“, erklärt die 75-Jährige heute. Sie hat Haftentschädigung beantragt und fordert, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
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Diese Frau hat 500% mehr Rückgrat als ein gewisser Herr mit Kanzlerambitionen!
Je geringfügiger das Vergehen und je harmloser der Bürger, umso härter setzt der Staat seine Regeln durch.
Selbst wenn sie das Attest vorgezeigt hätte, es hätte ihr vermutlich nichts genutzt.
Ich weiß es, ich hatte auch eines, von meinem eigenen Hausarzt ausgestellt. Jeder Hinz und Kunz fühlte sich bemüßigt, es anzuzweifeln oder gar abzulehnen mit den Worten, „Die werden ja heute alle gefälscht“. Wenn man dazu auch noch ungeimpft war, dann war man direkt unten durch.
Ich bin auch schon älter und nach einem Schlaganfalls gehbehindert – das nutzte überhaupt nichts. Ganz im Gegenteil, man wurde behandelt wie der letzte Abfall, weil man nicht einsehen wollte, was „gut für einen“ ist. Nach dem Motto, „Gerade jemand wie Sie sollte doch erst recht …“
Was in dieser Zeit in diesem Land zerstört wurde, wird sich nie wieder richten lassen.
Menschen wie Karola M., die sich dem Unrecht nicht beugen, sind mir einfach grundsympathisch. Für mich ist sie eine Heldin. Auch wenn es nur um 83,50 € geht. (Wobei es auf die Einkommensverhältnisse ankommt, ob es sich um einen geringeren oder höheren Betrag handelt.)
kein Vergeben, kein Vergessen!
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
Sie ist mutig, aber es wird keinen Sinn haben.
In Thüringen werden die Bürger jetzt in der Tageszeitung damit konfrontiert, dass eine Aufarbeitung ca. viereinhalb Jahre in Anspruch nehmen wird und mehrere Millionen Euros kosten werden. Es müssten Referenten eingestellt werden.
Die Kosten für die Quälerei des Volkes spielten keine Rolle, doch jetzt appelliert man an die Bürger, doch vielleicht auf eine Aufarbeitung zu verzichten.
DE hat fertig.
Es ist wichtig, dass solche Fälle immer wieder an die Öffentlichkeit getragen werden.
Diese Zeit ist nicht vorbei und wird auch nicht vorbei sein, solange nicht ALLES auf den Tisch gelegt und aufgearbeitet ist.
Ich glaube auch, dass das Nichtaufarbeitenwollen einer der Gründe ist, warum die AfD so vehement von allen Geschäften fern gehalten werden soll. Es geht vermutlich nicht um Demokratie oder die Frage, ob die Partei dies oder jenes ist. Nein, eine Oppositionspartei, die alle Maßnahmen durchweg kritisiert hat, soll ihre Nase nicht hinterher in die Verwaltungsakten stecken dürfen.
Dass die Verantwortlichen mauern, wo immer es geht, ist kein Wunder, denn sie fürchten sich vor dem, was Peter Hahne und viele anderen fordern: Sie wollen Handschellen klicken hören.
LEIDER mal wieder typisch.
Ich glaube, dass andere Millionen veruntreuen, aber sich an nichts erinnern können, dass Beweismittel verschwinden, dass GG-Artikel gebrochen werden, dass Gerichte dies als korrekt deklarieren oder Klagen abweisen, dass illegale Einwanderer zu legalen erklärt werden usw. usw. usw.
Der „Marsch durch die Institutionen“ war extrem erfolgreich. Wir alle habe es durch Ignoranz, Hysterie und Irrationalität über Jahrzehnte so zugelassen.