Berlin
Weil Nikolas T. als „Herr“ angesprochen wurde: Nicht-binäre Person klagt auf 17.500 Euro Schadensersatz
Nikolas T. klagt vor dem Berliner Arbeitsgericht gegen ein Unternehmen weil T. in einer Absage als "Herr" angesprochen wurde. T. fordert nun 17.500 Euro Entschädigung. T. ist in weitere Fälle verwickelt weshalb der Richter ein Muster vermutet.
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Die nicht-binäre Person Nikolas T. klagt vor dem Arbeitsgericht Berlin gegen das Deutsche Vergabenetzwerk auf 17.500 Euro Schadensersatz. Anlass ist eine Bewerbungsabsage auf eine Stelle, die T. erhielt. In der Absage wurde Nikolas T. mit „Sehr geehrter Herr T“ angesprochen. T. sieht darin als Person, die sich als nicht-binär identifiziert, eine Diskriminierung. Bild berichtete über den Fall.
T. stützt die Klage auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dem Deutschen Vergabenetzwerk wirft T. vor, die geschlechtliche Identität nicht respektiert zu haben. T. erklärte vor Gericht, dass in der Stellenanzeige der Zusatz „m/w/d“ gefehlt habe und in der Absage zudem die Anrede „Herr“ verwendet worden sei. „Es existierte kein Klammerzusatz. Und ich wurde als ,Herr‘ angesprochen“, so die Begründung von T.
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Nach der Absage soll T. zunächst eine E-Mail an das Unternehmen geschrieben und 5.000 Euro Entschädigung gefordert haben. Andernfalls werde Klage erhoben. Als die Firma nicht zahlte, wurde Klage eingereicht – nun über 17.500 Euro.
Das Deutsche Vergabenetzwerk verteidigt sich und weist den Vorwurf zurück. Zudem stellt es das Motiv der Klage infrage. Die Anwältin Nicole Becker sagte vor Gericht, es entstehe der Eindruck, dass T. sich eines vorgefertigten Musters bediene, um sich ein „Taschengeld zu verdienen“. Selbst der Richter schien der Argumentation der Anwältin teilweise etwas abzugewinnen. Auch er fragte T., ob das der Fall sei. T. wies das jedoch zurück und erklärte: „Als non-binäre Person erlebe ich oft Diskriminierung!“
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Den beiden Parteien gelang es nicht, sich auf eine Verständigung zu einigen. Deshalb geht der Fall Ende Mai in die zweite Runde. Auch die nächste Güteverhandlung behandelt eine Klage von Nikolas T., wie Bild berichtete. In diesem Fall geht es um eine Stellenanzeige einer Unternehmensberatung, die jemanden suchte, der „Deutsch als Muttersprache“ spricht. T. bewarb sich auf die Stelle ohne Foto, gab aber an, in Bangkok geboren zu sein. Nachdem T. eine Absage erhalten hatte, verklagte T. das Unternehmen. Die Begründung: Der Arbeitgeber habe aufgrund des Geburtsortes automatisch angenommen, dass der Bewerber kein Muttersprachler sein könne. „Aufgrund meiner Herkunft wurde ich bei der Bewerbung diskriminiert“, so Nikolas T.
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Da wir „im besten Deutschland, das es jemals gab“, keine Meinungsfreiheit mehr haben, zensiere ich mich selbst und schreibe nicht, was ich darüber denke …
Wird nich lange helfen. Die Woken Politikerinnen wollen wie in „Minority Report“
PreCrime und Gedankenverbrechen mit Supermax Haft im preiswerten Südamerika ahnden.
Könnte man solche Leute nicht einfach mit: Sehr geehrte Person xy…., ansprechen?
wieso haben wir keine Meinungsfreiheit?
Wenn man hier einige Kommentare liest, sieht man, daß selbst die
abstraktesten Meinungen (pro AFD und Russland) geäußert werden
dürfen!
Ja, man darf es schreiben, muss aber Angst wie in Belarus haben, dass einige Zeit später jemand vor der Tür steht. Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen.
warum muss man in Belarus Angst haben?
Frag doch mal Herrn Dogru zu dem Thema.
Der kann dazu aus eigener Anschauung kompetent Auskunft geben, wie es hierzulande um „Meinungsfreiheit“ bestellt ist.
Abstrakt ist an den Meinungen hier nix, abstrus sind sie aber meistens schon. 😉
………mal wieder keine Idee für einen eigenen nickname ?!!
Armer Wicht!
der echte bullshark würde so einen Müll nie von sich geben.
Und der echte Knorks, also ich, würde auch nie so eine beknackte Frage stellen.
Der Nickdieb hat wieder Ausgang.
Wer hat bitte dafür gesorgt, daß solche Klagen überhaupt möglich sind?
Die Kartellkarteien
Haha, Kartellparteien sollte es natürlich heißen…
DDL das heißt, dummer Deutscher Lehrer, Herr Michael R!
Sie haben nicht begriffen, daß die Gesellschaft gespalten werden soll!
Natürlich ein Grünes Dingens ,wer,was blödes denn sonst?
In der Schule haben mich die andern immer Tommy statt mit meinem richtigen Namen genannt. Das hat mich tief verletzt. Ich fordere für die 13 Jahre eine Entschädigung einschließlich Zinsen in Höhe von 4,3 Milliarden Euro!
Gute Idee!
Ich habe einen Nachnamen der regelmäßig falsch ausgesprochen wird.
Zeige ich jetzt auch jedesmal wegen Diskriminierung an.
Schau mal gleich, welche NGO mich da am besten unterstützen kann……
Bitte nur in Gold oder vielleicht noch in Bitcoin…nicht mit dem digitalen Euro 😀😀😀
Gute Idee! Ich bin niemals gefragt worden, ob mein Name korrekt ausgesprochen wurde. Da gab es zwar auch niemals etwas zu beanstanden, weshalb ich dazu geschwiegen habe, aber es hätte ja auch sein können, dass ich nur zu schüchtern bin, um Einspruch zu erheben. Für einen Außenstehenden war also nicht sichtbar, ob in meinem Interesse gehandelt wurde oder ich übel diskrimminiert wurde.
4,3 Milliarden Euro würde ich dafür nicht verlangen wollen. Aber 10 Millionen wären, denke ich, durchaus angemessen. Alleine das zeigt ja meine fast schon schüchterne Bescheidenheit, die oft böse ausgenutzt wird.
Nur falls ich es mal brauchen sollte: Wie möchte Nikolas T. denn angesprochen werden?
Auf jeden Fall Nichts mit Null oder Eins….das wäre ja binär😀😀😀
Im Ternärsystem {–1,0,1} mit dem Wert –1.
das weiss so genau noch keiner, es wird erst dran gebastelt..
Weiß er/sie/es/wasauchimmerichmireinbilde, wahrscheinlich selber nicht……
Dingends …………….. und wenn er gläubig ist: Dingendskirchens.
So sieht das aus, wenn man Populärwissenschaften, die sich völlig konträr zu Fachwissenschaften verhalten, in einer frei drehenden Gesellschaft freien Lauf lässt.
da ist so eine Art neues Geschäftsmodell entstanden, analog der Abmahnvereine. Aus dem Anspruch, dass man nicht mehr sagen darf, was man sieht, ist eine Gelddruckmaschine geworden.
Das hilft uns weiter.
17500 Euro? Viel zu wenig… das reicht ja höchstens für einmal tanken 😀😀😀
Als was kann sich T denn, mit Stand Datum der Bewerbung, per amtlichen Dokument legitimieren?
Wenn die sowas nicht bald einen Riegel vorschieben (auch Dipama) dann werden immer mehr dieser „Erwerbstätigkeit“ nachgehen und der Steuerzahler zahlt dann noch die Prozesskostenhilfe.
Der hat ja keinen Job wenn ich das richtig verstanden habe
Kleiner Pro Tipp…solche Entschädigungen sind steuerfrei 😀😀😀
Und werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet!
Ja-das kommt noch dazu. Da könnte man schon in Versuchung geraten ‚Der Grundfreibetrag liegt „eigentlich“ bei 12348Euro im Jahr-nur für Abzocker nicht. Die werden belohnt.
Das macht mich echt so wütend-ich glaub ich überleg mir das nochmal ob ich Männlein oder Weiblein bin wenn der damit durchkommt und wehe das Finanzamt schreibt mich dann nochmal mit ‚“Herr“ an wenn es eine säumige Steuererklärung von mir will.
(mach ich natürlich nicht-aber sollte ich eigentlich)
Und da der Sinn von Entschädigungen ist einen Schaden auszugleichen werden sie auch nicht auf das Hartz IV/Bürgergeld/oder wie auch immer die jetzige Bezeichnung für das staatliche Schmarotzertum lautet angerechnet.
Sie dürfen nicht „der“ schreiben. Lieber „diderxieexserx“ oder ähnliches.
Ich bin eine Frau mit einem nichtalltäglichen weiblichen Vornamen und erhalte ab und zu Post mit männlicher Anrede. Bisher habe ich von meinem Klagerecht nicht Gebrauch gemacht (werde ich auch nicht, schließlich weiß ich dass ich weiblich bin). Offensichtlich wäre ich jetzt schon reich, hätte ich mich deshalb beleidigt gefühlt (ob echt oder unecht wäre schließlich egal, Hauptsache ein zusätzliches Einkommen ohne Anstrengung).
Echte aucrecht Persönlichkeiten mit Charakter und Verstand kann man gar nicht beleidigen. Diejenigen die es versuchen, beleidigen sich durch Offenbarung ihres Niveaus nur selbst.
Wie wäre es, auf Bewerbungen garnicht zu antworten statt Absagen zu versenden?
Oder gibt’s da auch rechtliche Hürden?
Im Grunde genommen haben Sie ja recht. Nur kann man ohne jeden Zweifel davon ausgehen dass dann die nicht getätigte Absage in solchen Fällen als Mittel zur Diskriminierung angesehen werden. Ganz nach dem Motto; keine Absage bedeutet dass die Firma bewusst diskriminiert und dies durch die fehlende Absage rechtssicher gestaltet. Ich würde nicht dagegen wetten wollen das ein deutsches Gericht dieser Argumentation nicht folgen würde. Und da in diesen Rechtsfällen der Beklagte seine Unschuld beweisen muss und nicht der Kläger die Schuld des Beklagten… Diese Klagen sind ausschließlich als Geschäftsmodell anzusehen. Davon abgesehen bin ich mir aber sicher dass die absolute Höchststrafe für diese Art von Klägern die Zusage für die Bewerbung ist.
Ohne Worte…
Könnte so eine Klage vom Gericht nicht auch abgewiesen werden?
Ich dachte, die sind alle überlastet…
Ja und ich bin ein Pferd 😆
Es ist auffällig wie viele solcher Urteile aus Berlin kommen.
Ich habe neulich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten wo HERR drauf stand….hm…. Das wäre ja mal eine Überlegung wert.
Das war ne Einladung… 😀😀😀
Da bekommt man echt Lust, sich selbst mal aktiv zu beteiligen 😀😀 😀
Haben die Unternehmen (und ihre Verbände vor allen Dingen) alles willig mitgemacht, angefangen mit männlich/weiblich/deutsch äh sorry, Autokorrektur, soll natürlich divers heißen. Also sollen sie zahlen.
Die einzige vernünftige Reaktion wäre, die Klage zu ignorieren und bei weiterem Nerven dem Typen ein Verwarngeld aufzubrummen.
👌👍👌
In Zeiten in denen Schwerverbrecher die einen Polizisten mit sechs tödlichen Treffern von 17 abgegebenen Schüssen ermordet haben mit der Begründung „er hatte aufgrund der bevorstehenden Verhaftung Angst“ durch ein deutsches Gericht freigesprochen werden, hoffen sie auf die von ihnen erwartete vernünftige Reaktion durch eben diese Gerichte vergeblich.
„Taschengeld zu verdienen“?
Von dem „Taschengeld“ kann ich ein Jahr lang meine Lebenshaltungskosten begleichen,
Vielleicht versuche ich es auch mal mit „Mimimi“, weil ich mich als Dosenpfand betrachte und nicht richtig recycled wurde.
Mit der Bezeichnung:“Eight from Onehundred“,
hätte man nichts verkehrt gemacht! LOL
Find ich gut, denn so wird verdeutlicht, dass man mit derlei Gestalten keinerlei Umgang jedweder Art haben sollte. Aus Klagen wie dieser ergibt sich die allgemeine Gleichung: „divers“ = hochtoxisch.
Opfer sein, das neue Geschäftsmodell. Gilt aber nur selektiv, zB. nicht für reale Messer/Vergewaltigungsopfer.
Auch als Impfgeschädigter ist nicht weit Kommen.
Woher soll jemand wissen wie jemand angesprochen werden will wenn Er oder Sie einen Männernamen oder einen Frauennamen hat.
Wenn jemand Walter heißt gehe zumindest ich davon aus das das der Herr xyz ist.
Wenn jemand Sonja heißt dann gehe davon aus die Person als Frau xyz angesprochen werden will.
Wer anders angesprochen werden will,sollte nicht vor Gericht gehen,sondern eher einen Arzt aufsuchen.
Nun, erst hat man die Perversen herangezüchtet und jetzt verschafft man ihnen auch ein ordentliches Auskommen auf Kosten jener, die ihren ideologischen Irrsinn nicht mirmachen …
……….wenn man von der Rechtslage ersichtliche keine Ahnung hat, dann „sollte man mal 1fach……………………“ (Dieter Nuhr).
Der Mann hat trotz kluger Sprüche von vielen Dingen keine Ahnung…
Nur noch Irre in Deutschland.
Vielleicht die einzige Moeglichkeit diesem ABSOLUTEN Wahnsinn ein Ende zu bereiten! Erschlagt die Idioten mit Wortklagen! KLAGEN AUF JEDEN ERHALTENEN BESCHEID!
Was ist irre? Wer sich als nicht-binär identifiziert, darf nicht diskriminiert werden!
Und ich bin ein Osterhase
Wenn ich schreibe, das Wilhelm Tell ein Apfel Mörder ist, wäre das dann schon Diskriminierung?😀😀😀
Der Troll hat meinen Nickname benutzt. Ab sofort kommentiere ich unter einem neuen Nickname.
Nicknameklau gemeldet.
Aber Gemach – dieser Kommentar war der Letzte, den ich unter diesem Nickname gepostet haben. Ab sofort darfst du dann raten, welcher Kommentar von mir ist.
Sie können sich auf Ihr nicht binär ein Ei backen!
68 % AfD und der ganze Altparteienmist ist vorbei!