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Nach Abmahnung

Wegen Gutachten: AfD klagt gegen Verfassungsschutz

Die AfD klagt gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz wegen der Neueinstufung als „gesichert rechtsextrem“. Zuvor hatte die Partei die Behörde bereits abgemahnt und eine Unterlassungserklärung gefordert. Der Verfassungsschutz reagierte bislang nicht.

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Die AfD möchte vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Hochstufung vorgehen.

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Nach der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Partei die Behörde abgemahnt. Sie forderte die Rücknahme der Einstufung bis Montagmorgen. Um 8 Uhr lief die Frist dann ab, die AfD zieht deswegen vor Gericht. Die Partei hatte bereits angekündigt, diesen Schritt zu vollziehen, sollte das Bundesamt nicht auf die Abmahnung reagieren und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung ablehnen.

In der Abmahnung hatte die Partei die Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ und die Verkündung der Hochstufung als „offensichtlich rechtswidrig“ kritisiert. Am Montagmorgen war die Pressemitteilung zur Einstufung der AfD immer noch auf der Webseite der Behörde abzurufen. Zuvor hatte der Verfassungsschutz den Eingang der Abmahnung bestätigt, jedoch keine weiteren Schritte angekündigt.

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Die AfD blieb bei dem von ihr angekündigten Vorgehen und stellte am Montagvormittag einen bereits vorbereiteten Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln, wo der Verfassungsschutz seinen Sitz hat. Das bestätigte Daniel Tapp, Sprecher von Alice Weidel, am Montag. Mit der Klage möchte die AfD jetzt umsetzen, was bereits mit der Abmahnung geplant war und den Inlandsgeheimdienst zwingen, die Einordnung der Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zurückzunehmen.

In der Abmahnung hieß es, diese Einstufung stehe „in offenem Widerspruch zu den Bekundungen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) in der mündlichen Verhandlung am OVG NRW in Münster zur Einstufung zum sog. ‚Verdachtsfall‘“. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte diese Einstufung im Mai 2024 bestätigt, nachdem die AfD gegen die 2021 verkündete Einstufung vorgegangen war (Apollo News berichtete).

Die Vertreter des Verfassungsschutzes hätten damals selbst mitgeteilt, „dass man in der Programmatik der AfD keine verfassungsfeindlichen Positionen erkenne“, hieß es weiter in der Abmahnung. „Ihre nunmehr erfolgte Hochstufung und Bekanntgabe steht daher im Widerspruch“, schlussfolgerte die Partei. Ob das Verwaltungsgericht Köln der Argumentation der AfD jetzt im Eilverfahren Folge leistet, ist unklar. Das Hauptverfahren könnte sich anschließend – ähnlich wie das Vorgehen der Partei gegen die Einstufung als Verdachtsfall – jahrelang ziehen.

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52 Kommentare

  • Ein Staat, der seine Opposition über den Innlandsgeheimdienst ausspioniert, mit V-Leuten unterwandert und mithilfe der von ihm bezahlten Medien diskreditiert, hat m.M. nach seine demokratische Legitimation verloren. Solche Praktiken sind eher in afrikanischen Entwicklungsländern (ich vermeide hier das Wort Bananenrepublik) zu vermuten.

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  • Als einfacher Bürger möchte ich auch gerne wissen, warum die Regierung meine Stimme auslöschen will.
    Ich bin alles andere als extremistisch. Im Gegenteil. Ich war viele Jahre mit Herz, Verstand und Parteibuch bei der SPD.
    Nun ja, die SPD vertritt mich aber nicht mehr. sondern andere Ideologien, die mit Mein Kampf ums Überleben nichts zu tun haben.
    Mein Gehalt reicht nur für 3 Wochen.
    Inflation, Wohn- und Benzinkosten fressen alles weg.
    Und ich habe nicht das Gehalt von Stegner oder Klingbeil.

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  • Das ist gut so, aber jeder weiß, da kommt nix raus

    32
  • Was für eine Farce.
    Mehr kann man dazu nicht sagen, aber ich frage mich, ob dieser weisungsgebundene Geheimdienst (der Begriff „Verfassungsschutz“ ist wohl eher irreführend) dieses Gutachten nicht veröffentlicht hat, weil man sonst sehen würde, dass es keine echten Beweise gibt oder weil die angeblichen Beweise eher als Wahlwerbung für die AfD verstanden werden könnten. Die paar Beispiele, die durchgesickert sind, warum die AfD rechtsextremistisch sein soll, haben mich in meiner Wahl eher bestärkt als davon abgebracht.

  • Auszug:
    Zuvor hatte die Partei die Behörde bereits abgemahnt und eine Unterlassungserklärung gefordert. Der Verfassungsschutz reagierte bislang nicht.

    Die Einen sind schon (? ) im Ruhestand
    die Anderen noch nicht wirklich im Dienst

    Wer hat jetzt die A-Karte?

    22
  • Wird halt – wie immer – von den Bütteln abgewiesen. Wes‘ Brot ich ess, dess‘ Lüge ich sing…..

  • Man will de facto einem Viertel der Wähler das Wahlrecht entziehen. Damit kommen sie nicht durch.

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  • Das Verwaltungsgericht wird aus irgendwelchen formellen Gründen die Klage abweisen. Die AfD sollte den direkten Weg zum BVerfG wählen, falls es der Rechtsweg hergibt. Komisch: Die dänischen Genossen von Faeser betreiben seit längerem eine restriktiv Migrationspolitik. Sind die dänischen Sozis auch „voll Nazi“ ?

  • Es läuft so:
    Der dem Innenminister unterstellte Inlandsgeheimdienst verleumdet die Opposition.
    Die Opposition klagt, aber der Schaden der Verleumdung materialisiert sich bereits.
    Viel Zeit geht ins Land. Dem Inlandsgeheimdienst wird schließlich von den Gerichten attestiert, dass ihr Tun Unrecht war. Keine einzige Person, die an dem Unrecht beteiligt war, hat auch nur minimalste Nachteile zu befürchten. Der Schaden an der Opposition ist jedoch angerichtet, von dem Richterspruch kann sie sich jetzt rein GAR nichts mehr kaufen. Von den Systemjournalisten (vor allem in den Staatsmedien) wird verkündet, die Opposition „inszeniere“ sich jetzt als Opfer …

  • Entschuldigung, aber das war angekündigt! Die AfD hatte über RA Höcker dem Verfassungsschutz eine Abmahnung zugestellt, die bis heute morgen Deadline hatte. Im Falle des Ausbleibens einer Antwort hatte die AfD schon vorher angekündigt, rechtlich weitere Maßnahmen zu ergreifen.

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  • Denn nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.
    Dazu haben wir keinerlei Möglichkeiten.
    wangAber wir können die Bevölkerung wachrütteln, wir können Politiker wachrütteln und der Kampf für unsere Demokratie muss in die Gesamtgesellschaft geführt werden.“
    – sprach Haldenwang

  • Ich bin gespannt, bei unseren Gerichten. Aber dann wissen wir alle, woran wir sind, je früher um so besser. Viel Glück der AfD!

  • Das Verwaltungsgericht in Köln ist Rot-Grün orientiert und nicht als unabhängig anzusehen.

  • Nach Meinung der alten ,verkorksten Bundesregierung müssten dann alle
    ca.20 Mill. AfD-Wähler als rechtsextrem eingestuft und schließlich in Umziehungslagern untergebracht werden. So etwas ähnelt der alten Geschichte.

  • Klar, die AfD muss sich auch juristisch wehren.

    Aber, es gehört alles zum „Spiel“. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam und irgendwas an Dreck wird schon hängen bleiben.

    In vielen NGO`s wird man sich freudig auf neue, große Demonstrationen „gegen rechts“ vorbereiten.

    Völlig egal, dass niemand den Inhalt der 1100 Seiten des Bundesverfassunggerichts kennt.

    Angst und bange machen sollte uns die immer noch große Zahl an Mitbürgern die sich von einfachsten Hutspielertricks beeindrucken lässt und demnächst wieder auf der Straße sein wird.

    Jahrzehntelang dachte ich, wir lebten in einer „erwachsenen Demokratie“. Leider habe ich mich geirrt.

  • Das Ziel der Watergate Affäre: „Kompromittierende Informationen gegen die Opposition zu sammeln.“ war GEHEIM.
    Deutschlands neues Watergate ist ganz ÖFFENTLICH – aber die angeblichen Informationen gegen die AfD – sind GEHEIM. Man braucht also noch nicht einmal kompromittierenden Informationen zu finden – alleine die Behauptung genügt! Da es keine Klarheit (also kein clear Water) gibt nenne ich es die „SWAMPGATE-AFFÄRE“ !!

  • BBR=BundesBananenrepublik.
    Hoffentlich werden alle die uns seit 4 langen Jahren an der Nase herumgeführt haben, zur Verantwortung gezogen

  • Frage für einen Freund: Welcher deutsche Richter genau macht sich seine Karriere und sldie Sicherheit seiner Familie kaputt wegen einem Urteil im Sinne der AfD?

  • In mir macht sich eine ohnmächtige Wut breit, weil dem willkürlichen Treiben der Regierung Tür und Tor geöffnet wird. Und das allerschlimmste daran ist, dass die Gesetzeshüter selber zum allergrößten Teil dieser Nomenklatura angehören. Ein Schutz der Bürger vor diesem Machtmissbrauch ist nicht mehr zu erwarten. So löblich und notwendig der Schritt der Partei vor das Verfassungsgericht ist, so vorhersehbar ist auch der Ausgang dieses Rechtstreites. Es wird nicht im Namen des Volkes Recht gesprochen, sondern ganz im Sinne des Machterhaltes der Mächtigen.

  • Die Partei die ihre Existenzberechtigung daraus zieht, dass angeblich kein Rechtsstaat vorhanden wäre, schöpft die rechtsstaatlichen Mittel gekonnt aus, sogar noch Steuergeldfinaziert.

    -72

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