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Münster

Urteil bestätigt AfD-Überwachung: Jetzt plant der Verfassungsschutz die nächste Eskalation

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat geurteilt und die Einstufung der AfD als „rechtsextremer Verdachtsfall“ bestätigt. Aber das ist dem Verfassungsschutz längst nicht mehr genug, offenbar plant man direkt die nächste Eskalation: die Hochstufung zur „gesichert extremistischen Bestrebung“.

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Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte im Rechtsstreit zwischen Bundesverfassungsschutz und AfD am Montag, dass der Inlandsnachrichtendienst die Partei als „rechtsextremen Verdachtsfall“ einstufen darf. Das bedeutet, dass das Amt nachrichtendienstliche Mittel gegen die Partei einsetzen darf.

Das Urteil war abzusehen, bereits in den vergangenen Verhandlungstagen schienen die Richter den Argumenten der Partei nicht zugeneigt. Hunderte Beweisanträge der Partei waren abgelehnt worden. Der Verfassungsschutz hatte dagegen vor Prozessbeginn mehr als 2.000 Seiten Beweise, zum Teil auch in Videoform, vorgelegt. Daher hatte sich der Verhandlungsstart um einige Wochen verzögert, eine längere, von der AfD geforderte, Verschiebung gab es allerdings nicht.

Peter Boehringer, stellvertretender AfD-Bundessprecher, kritisierte den Prozess wegen einer „ungenügenden Sachverhaltsaufklärung“ und warf dem Oberverwaltungsgericht sogar „Arbeitsverweigerung“ vor, wie die Zeit berichtet. Bundesinnenministerin Nancy Faeser begrüßte das Urteil, es zeige, dass „wir eine wehrhafte Demokratie sind“, so die Ministerin gegenüber dem Spiegel.

„Unser Rechtsstaat hat Instrumente, die unsere Demokratie vor Bedrohungen von innen schützen“, meint Faeser weiter. Diese „Instrumente“ würden nun auch gegen die AfD zum Einsatz kommen und dies sei „jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht bestätigt“ worden.

Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen. Dennoch kann die Partei beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen diese Nicht-Zulassung einreichen. Trotzdem scheinen die Chancen auf Erfolg niedrig. Die Partei wird damit der Beobachtung wohl nicht entgehen.

Zudem steht vom Verfassungsschutz nun wohl bereits die nächste Eskalation bevor: Dort plant man nach Medienberichten nun, sobald die Einstufung als „rechtsextremer Verdachtsfall“ rechtskräftig ist, zeitnah mit einem weiteren Gutachten nachzulegen, dass die AfD dann zu einer „gesichert rechtsextremen Bestrebung“ hochstuft.

Das wäre auch der nächste Schritt auf einem Weg hin zu einem möglichen Verbotsverfahren gegen die Partei. Mit einer neuen Einstufung dürfte bald auch wieder ein neues Verfahren anstehen, denn die AfD dürfte auch dagegen rechtlich vorgehen.

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