Wahlrechtsentzug: Die Volksverhetzungs-Pläne der Regierung stellen den Rechtsstaat infrage
Die Bundesregierung plant den passiven Wahlrechtsentzug bei Verurteilung wegen Volksverhetzung – noch radikaler als bisher geplant. Diese Politisierung des Rechts ist bedrohlich: So werden Verfahren zur politischen Waffe und Gefahr für die Demokratie.
Die Bundesregierung will im Kampf gegen „Hass und Hetze“ noch härtere Bandagen anlegen – und Menschen, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, das passive Wahlrecht entziehen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig vor, über den das Fachportal Legal Tribune Online zuerst berichtete.
Ein entsprechendes Vorgehen hatte die Koalition schon vereinbart. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu, man strebe „den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“ an. Der Gesetzentwurf der SPD-Politikerin geht darüber noch hinaus: Hubig plant offenbar, diesen Entzug schon bei einer einmaligen Verurteilung zu einer Haftstrafe über sechs Monate umzusetzen. Täter können damit bis zu fünf Jahre lang ihr Recht verlieren, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.
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Wahlrechtsentzug, zumindest der des passiven Wahlrechts, ist in der bundesdeutschen Rechtsordnung bereits verankert: Grundsätzlich kann Straftätern, die zu Freiheitsstrafen von über einem Jahr verurteilt sind, schon jetzt das passive Wahlrecht, also das Recht, bei Wahlen anzutreten und gewählt zu werden, entzogen werden. Paragraf 45 des Strafgesetzbuches regelt dies für eine Dauer von fünf Jahren.
Tatsächlich wird dieses scharfe Instrument aber nur sehr selten angewandt. In den Jahren 2017 bis 2020 wurde die Maßnahme im Schnitt jeweils einmal pro Jahr verhängt, zeigt eine Erhebung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Zwischen 2002 und 2019 wurden insgesamt nur 20 solcher Anordnungen erfasst. Auf Welt-Anfrage teilten mehrere Landesjustizministerien mit, dass es im Jahr 2024 keinen einzigen Fall gegeben habe, bei dem das Wahlrecht aufgrund einer entsprechenden Verurteilung aberkannt worden sei. Verhängt werden diese Entzüge durch Gerichte.
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Hubigs Pläne schärfen die bislang geltende Regelung im Falle von Volksverhetzung nach. Dieser Schritt wird als Stärkung der „Resilienz“ des Rechtsstaates beschrieben, doch das Gegenteil ist richtig. Die Regierung intensiviert damit ihren politisch-ideologischen „Kampf gegen Hass und Hetze“ – und öffnet gefährliche Türen zu einer weiteren Politisierung des Rechtsstaates und des Glaubens an eine unabhängige, unpolitische Justiz.
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Diese Straftat – Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – wird im Hubig-Entwurf nicht erfasst. Dennoch zeigt der Fall Höcke, wie politische Gegner der AfD Gelegenheiten nutzen, um deren Politiker mit den Mitteln des Rechtsstaates anzugreifen. Die Forderung, AfD-Politikern das passive Wahlrecht zu entziehen, ist insbesondere bei Björn Höcke schon oft gestellt worden.
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Dies forderte etwa Innenminister Georg Maier. Dieser begrüßt nun auch den Gesetzentwurf seiner SPD-Kollegin. „Der Vorstoß der Bundesjustizministerin hat meine volle Unterstützung“, sagte Maier der Welt. „Das Parteienverbot ist das schärfste Schwert, daneben gibt es weitere Ansatzpunkte. Ich halte es für richtig, dass Gerichte künftig die Möglichkeit bekommen sollen, verurteilten Hetzern das Wahlrecht abzuerkennen.“
Maier macht mit dieser Äußerung relativ klar, was die Idee dieser Maßnahme ist: eine Art AfD-Verbot durch die Hintertür. Die Hürden für ein Parteiverbot, selbst bei eindeutig rechtsextremen, verfassungsfeindlichen und neonazistischen Parteien wie der NPD, sind hoch, wie etwa das für diese Partei angestrebte und gescheiterte Verbotsverfahren zeigte. Bei der AfD wären die Chancen auf ein Verbot um ein Vielfaches niedriger als bei der NPD.
Also braucht man, um es mit Maier zu sagen, „weitere Ansatzpunkte“. Mit einem Wahlausschluss aussichtsreicher oder relevanter Kandidaten könnte ein vergleichbarer Effekt auf niedrigerem Niveau erzielt werden, eine Art Parteiverbot light. Dass gezielte Anzeigen wegen Volksverhetzung gegen AfD-Politiker regelrecht kampagnenartig und organisiert gestellt werden könnten – in der Hoffnung, dass irgendein Vorwurf irgendeinen Richter doch überzeugt, das passive Wahlrecht zu entziehen –, ist jedenfalls nicht weit hergeholt. Vergleichbare Kampagnen, etwa zum grundsätzlichen Grundrechtsentzug gegen Björn Höcke, gab es in der Vergangenheit bereits, etwa durch die Organisation Campact.
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Die Folge davon ist jedoch abzusehen: Das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz wird erschüttert werden – mindestens in den Augen der Anhänger der betroffenen Parteien. Schon in der Vergangenheit waren öffentlich viel diskutierte Verfahren gegen AfD-Politiker ohne Zweifel auch als politische Waffe gedacht: nicht durch die Gerichte, aber vor allem durch jene, die entsprechende Anzeigen schrieben.
Diese Nutzung von Strafanzeigen als Waffe im politischen Kampf ist etabliert – könnte aber dank des Hubig-Entwurfes neue Eskalationsstufen erreichen. Die Folgen davon für die Demokratie und das Vertrauen in den Rechtsstaat wären schwerwiegend. Jedes entsprechende Verfahren gegen einen Politiker wäre dann ein politisches Verfahren – und jedes Urteil ein mindestens politisch aufgeladenes Urteil. Eine Infragestellung des Rechtsstaates.
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Die DDR-Justiz war… ein Vollstreckungsorgan des Willens der herrschenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED)… In politisch wichtigen Prozessen wurde… ein strikter Gehorsam gegenüber den Vorgaben der Partei geübt. Rechte von Oppositionellen wurden nicht nur in Strafverfahren erheblich beschnitten. Die SED konnte auf verschiedenen Kanälen direkt oder indirekt in die Rechtsprechung eingreifen… Diese wurden von einem geheimen Gremium vorgegeben… [ob dabei das Abendessen serviert wurde?] Die in deren Sinne angepasste Gesetzgebung dient der Aufrechterhaltung der errungenen Macht. [Quelle: Wikipedia DE]
Und was Volksverhetzung ist und was nicht bestimmen natürlich die Altparteien.
Und wer mittels der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft angeklagt wird und wer nicht, bestimmen natürlich die Altparteien.
Und welche Politiker mit diesem maßgeschneiderten Gesetz kaltgestellt werden sollen, dürfte wohl jedem klar sein, sicher keine von den Altparteien.
Statt des nicht durchsetzbaren AFD-Partei-Verbots kommt jetzt einfach ein AFD-Politiker-Verbot durch die Hintertür.
Volksverhetzung – darunter fällt heute ja schon, wenn man einen Mann einen Mann und eine Frau eine Frau nennt.
Rechtsstaat, wo der Staat Recht spricht, denke so ist und war IMMER die Auffassung jener die meinen der Staat zu sein.
Und mit Staat ist bei jenen NICHT das Staatsvolk und Staatsgebiet inbegriffen, sondern nur wer die Staatsgewalt inne hat.
Also der Parteienstaat, der von Altparteienkartell dominiert wird die sich dank Selbstermächtigung Gesetzte stricken nach Bedarf um die Macht gesichert zu wissen.
Yossarian 31.12.2025 um 13:29 Uhr
Für mich sind das keine großen A’s, sondern Schwerverbrecher !
Lebt Ihr Richter noch ?
Sieh an, die Linksradikalen Faschisten trommeln ja jetzt schon. Schon wieder über 200 Busse geordert wie in Gießen? Tja, die pure Furcht das Sie einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen müssen und nicht mehr von Staatsknete leben können.
https://www.aufstehen-gegen-rassismus.de/afd-bpt-erfurt/
https://www.focus.de/politik/deutschland/ueber-200-busse-voll-massive-proteste-gegen-neugruendung-der-afd-jugend_0432c8a0-bc54-4465-b92d-adf16cdd8b70.html
Ich weiß. Die verbrecherische SED sorgte bei mir für ein Urteil von 12 Monaten Stasi- Knast wegen „öffentlicher Herabwürdigung“ und „feindlicher Kontaktaufnahme“.
Deshalb verachte ich noch heute jeden Kommunisten und jedes SED-A…lo…
… wenn man sich anschaut was in diesem Land so abgeht, insbesondere von der Regierung gegen das Volks, dann kann man nur zu dem Schluß kommen das dies kein Rechtsstaat mehr ist.
Nichts ist offenbar für ein Volk so gefährlich wie eine Partei, welche ihre Pfründe verliert. Die SPD reißt sich jeden Tag ihre Maske herunter und was da hervor kommt, ist nicht das was die Partei vorgibt zu sein.
Auch schon aufgewacht?
https://www.amazon.de/Links-Staat-Christian-Jung/dp/3864453690
https://www.amazon.de/Staats-Antifa-Die-heimliche-Machtergreifung-Linksextremisten/dp/3864457661
Neujahrsansprache gefällig?
https://pi-news.net/2025/12/fiktive-neujahrsansprache-von-friedrich-merz/
@ Bürger, 31.12.2025 um 11:58 Uhr
…ist ja auch ein Linksstaat. 😀
Auch schon mitbekommen!?
Das Problem ist, dass solche Politiker nicht gestoppt werden.
Man könnte, wenn man es wirklich wöllte. Andere Länder haben es vorgemacht …
„…stellen den Rechtsstaat infrage“ setzt ein Vorhandensein voraus.
Eine Demokratie haben wir eigentlich gar nicht mehr so recht.
Viel zu wenig Volksentscheide bei vielen sehr wichtigen Themen: Klima, Energieversorgung, Flüchtlinge und und und …
Wie sagte doch mein SPD-Klassenlehrer immer: Wo das Volk entscheidet siegt der Unverstand.
Dem konnte ich mich allerdings bis heute nicht anschließen.
„Wie sagte doch mein SPD-Klassenlehrer immer: Wo das Volk entscheidet siegt der Unverstand.“
nachvollziehbar, dass das ein Sozialist sagt. Es ist deren Argument gegen Demokratie. Sie wollen ja immer die kollektivisch übergeordnete staatliche Regulierung.
Und wenn Sie die Argumente der linken Sozialistenmeute gegen Demokratie ganz gebündelt nachlesen wollen, müssen sie in einem Buch lesen, was sein Verfasser in der Festungshaft zu Landsberg im Jahr 1924 verfasst hat. Er hat es als „[seinen] Kampf“ bezeichnet und darin seine für Sozialisten typische (n-)sozialistisch-wirre Ideologie zu Papier gebracht.
Das ist der „unser“™ Rechtsstaat!
der Volksverhetzungs Paragraph ist absoluter Kaugummi und kann in jede beliebige Richtung gezogen werden
Genau so ist das und das ist auch Sinn und Zweck dieses Skandalparagraphen.
Dafür ist er gemacht🤷♂️
Eigentlich ist er sehr klar. Es geht immer um eine Störung des öffentlichen Friedens. Alles unterhalb dieser Schwelle ist irrelevant. Meiner Ansicht nach sollte das nur greifen, wenn z. B. ein Politiker den Bau neuer Konzentrationslager für bestimmte Bevölkerungsgruppen fordert oder jemand im Internet dazu aufruft, das nächste Asylantenheim in Brand zu setzen. Leider hat die Rechtsprechung das immer enger gefasst. Also im Zweifelsfall den ganzen Paragraphen einfach abschaffen.
Aber leider nur bis zur politischen Immunität der Verantwortlichen.
Das muss sich drastisch ändern.
Wir brauchen versierte Rechtsanwälte die so gewaltige Sammelklagen gegen die Volkverhetzer in der Politik aufsetzen, dass auch die Staatsanwaltschaften und Richter nicht mehr drumherumkommen.
Gäbe es ein unabhängiges Bundesverfassungsgericht, wäre der Drops schon gelutscht.
Blöderweise ist in diesem System nichts unabhängig. Ich wüßte auch nicht, wie das gehen soll. Aber warten wir mal ab. Gut geht das sicher nicht aus, siehe Geschichte.
Ich halte § 130 StGB für zu unbestimmt, um damit einen Entzug des passiven Wahlrechts zu begründen. „zum Hass aufstachelt“, „beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“. Sind unbestimmt und allein von der Bewertung durch das Gericht abhängig.
Richtig. Zudem ist auch die betroffene Zielgruppe nebulös. („gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung“). Man kann hier jedwede Kritik an Muslimen leicht juristisch als „Islamophobie“ verfolgen, wer eine Partei allerdings offiziell „Nazi-Partei“ nennt, Polizisten als „Bastarde“ bezeichnet oder die Gesamtbevölkerung („Deutsche“) beschimpft, darf das. Alles ein bisschen willkürlich, nach meinem Eindruck.
Die Beschreibung in der Klammer passt doch haargenau zu dem Wirken unserer 5 gegen 1 – Fraktionen samt Anhang.
Es wird gehetzt und gehasst gegen dtsch. Nationalisten, Weiße, Christen, gegen Teile der Bevölkerung (AfD-Wähler) oder gegen Einzelne wg. der Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe (AfD-Partei) oder zu einem Teil der Bevölkerung (wie erwähnt).
…und wie diese „gerichtlichen Bewertungen“ durch systemtreue oder linksgrün-versiffte Richter in aller Regel ausfallen, dürfte auch hinlänglich bekannt sein.
„Der Wirtschaftsweise Achim Truger kritisiert den aktuellen Rentenstreit als „Gift für die Konjunktur“. Auch in Zukunft werde die gesetzliche Rente die wichtigste Säule der Altersvorsorge bleiben. Gefahr für einen Kollaps sieht er nicht.“
In der DDR war „staatsfeindliche Hetze(§106)“ so vage formuliert, dass eine Verurteilung sicher war, sobald man angeklagt wurde. Bestraft wurde alles, was „die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR diskriminierte oder zu untergraben suchte“ – also vor allem Kritik an den Zuständen in der DDR. Der Paragraph war so formuliert, dass er jede abweichende Meinung erfasste und diente als wichtiges Instrument der politischen Verfolgung durch die Staatssicherheit. Als „gelernter DDR-Bürger“ fühle ich mich nun um 40 Jahre zurückversetzt …
Welchen „Rechtsstaat“?🤔
Es war klar, dass sie über das passive Wahlrecht versuchen werden, die Möglichkeiten des aktives Wählens einzukassieren.
Nach dem Motto: Ihr könnt wählen, was ihr wollt, uns könnt ihr nicht abwählen.
Auch dieser Demontagesangriff auf die funktionierende Demokratie wird der Trump-Administration nicht entgehen.
Und vielleicht steht die deutsche Justizministerin demnächst auf dem Index der USA.
Aber letztlich wird es Zeit, dass die USA als Gralshüter der Demokratie auch das deutsche politische Establishment zur Räson bringt.
Demokratie lebt vom Wechsel der politischen Polarität, das hält die Demokratie in der Balance.
Irgendeiner Person das Wahlrecht aberkennen zu wollen (egal wem, und egal ob aktiv oder passiv) ist schon das Eingeständnis, dass man der Masse nicht zutraut, sinnvolle Entscheidungen zu treffen, und somit streitet man die Grundvoraussetzung zu JEGLICHER Demokratie ab.
Auch ein noch so großer Dummkopf oder Kriminelle muss folglich THEORETISCH gewählt werden dürfen, denn wenn man das aus Sorge um das Allgemeinwohl verhindern will, stellt man eben jener Allgemeinheit das Zeugnis aus, ihn nicht als solchen erkennen zu können.
Falls das Parteiverbot nicht gelingt, kann man dann die Opposition derart von den Wahlen ausschließen. Ein Zeichen für eine funktionierende Demokratie ist das nicht,
Ein weiteres Gesetz zum Schutz des Elfenbeinturms vor der Realität.
Die sind sich offensichtlich nicht darüber im Klaren, daß sie mit solchen Maßnahmen einen disruptiven Gesellschaftsübergang provozieren.
Vielen Dank an AN, dass ihr solche Sachverhalte immer wieder sehr sachlich darstellt. Ich hätte die größte Sorge, dass der Begriff der „Volksverhetzung“ immer weiter ausgedehnt wird – derzeit v.a. nach rechts. Das ist wie ein Signal an jeden einzelnen Richter, mehr Gebrauch von dieser Abschreckung zu machen. Aber jeder, der das tut, muss wissen, dass das Pendel historisch auch mal wieder in die andere Richtung ausschlagen kann. Die zunehmenden Möglichkeiten der freien Meinungsäußerung durch neue technologische Mittel wird in Europa mit immer mehr Repression beantwortet. Keine gute Entwicklung. Uns fehlt das amerikanische Vertrauen, dass das Volk schon selbst entscheiden kann.
Die Gefahr ist natürlich, dass man Leute davon abhalten kann, sich aufstellen zu lassen, indem man ihnen eine Volksverhetzungs-Klage anhängt. Was nicht so problematisch wäre, wüssten wir nicht alle, dass juristische Straftatbestände immer auch vom Auge des Betrachters (der Staatsanwaltschaft, der Richter) abhängen. Volksverhetzung ist wie Beleidigung kein objektiver Begriff.
Das ist ein Skandal ersten Ranges und ein ECHTER ANSCHLAG auf die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Meinungsfreiheit.
Niemand weiß so recht, was er sagen darf und was nicht, um nicht mit dem Willkür- u. Repressionsparagraphen § 130 StGB Bekanntschaft zu machen. Allein dies ist schon verfassungswidrig, weil nach dem unabdingbaren „Bestimmtheitsgrundsatz“ das strafbare Verhalten festgelegt und für den Bürger zweifelsfrei erkennbar sein muss.
Aufgrund dessen kommt es auf Basis dieser Strafbestimmung häufig zu reinen Willkürurteilen gegen unbescholtene Bürger, die gar nicht wissen und begreifen, wie ihnen geschieht.
Wenn dieser Skandalparagraph jetzt auch noch als Hebel für den Wahlrechtsausschluss eingesetzt wird, dann gehen im Rechtsstaat die Lichter aus, denn dann wird der Staat jeden kriminalisieren und durch Staatsbüttel-Staatsanwälte und Richter wegen irgendwelcher Lappalien wegen „Volksverhetzung“ anklagen, verurteilen und ihm dann auch noch das Wahlrecht entziehen.
Diejenigen, welche am lautesten nach Demokratie schreien, demontieren sie.
Sie arbeiten rund um die Uhr um Mittel und Wege zu finden, die Demokratie, die im Grundgesetz festgeschrieben ist, abzuschaffen. Es darf ihnen nicht gelingen, nicht schon wieder.
War in RLP schon nicht sehr fähig.
Zur Überschrift: Welchen Rechtstaat? „Unsere Demokratie“ etwa?
Der Rechtsstaat liegt in Deutschland schon lange am Boden. Nun wird noch mal kräftig nachgetreten. Man kann nur hoffen, dass die USA es ernst meinen.
Die politische Volksverhetzung gegen die Opposition ist schon seit Jahren schwerstkriminell. Und dann stellen die sich auch noch in alle Öffentlichkeit und lassen verlautbaren, dass 10 Jahre Abwehrkampf nichts gebracht hätten, so als wär es das normalste von der Welt, dass man mit allen kriminellen Mitteln der Opposition und ihren Wählern den Stecker ziehen will.
Wird höchste Zeit für einen Rechtsruck, der ganze linke Siff ist nicht mehr zu ertragen. Das Regime klammert sich mit aller Macht fest um nur keinen Machtverlust zu erleiden.